Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.3.11

Funktioniert „Löschen statt Sperren“ jetzt endlich auch beim BKA?

Blogbeiträge der Grünen und der Linken sowie Medienberichte legen nahe, dass auch das BKA im Januar 2011 eine Löschquote von 99 % (vier Wochen nach Versand entsprechender Löschaufforderungen) im Zuge der Evaluierung des Zugangserschwerungsgesetzes erreicht hat.

Wenn man sich das Berichtsschreiben des Bundeskriminalamts an das BMI vom 22.02.2011 – das mir vorliegt – ansieht, so lässt sich dieser Schluss anhand der vom BKA gelieferten Zahlen und Daten allerdings nicht eindeutig ziehen. Das Grundproblem der Darstellung des BKA besteht darin, dass die tabellarische Statistik nur darstellt, wie viele der Webseiten eine Woche nach Versand einer Löschmitteilung noch online waren. Im Januar 2011 waren danach 68 % der kinderpornografischen Websites nach einer Woche gelöscht, im Dezember 2010 waren es 79% im November 2010 83 %. Im Januar 2011 hatte das BKA 143 kinderpornografische Websites ermittelt, im Dezember 2010 waren es 98 und im November 111.

Die Statistik des BKA macht leider keine Angaben darüber, wie viele dieser Webseiten nach zwei, drei und vier Wochen noch online bzw. gelöscht sind, obwohl das BKA immer dann, wenn eine Löschung nicht erfolgt ist, weitere Mahnschreiben versendet. Insoweit sollte man eigentlich auch diesbezüglich eine konkrete statistische Auswertung erwarten dürfen. Die unzureichende statistische Darstellung durch das BKA ist möglicherweise politisch gewollt, weil man ansonsten tatsächlich einräumen müsste, dass sich die Löschquote stark der 100% Marke annähert, womit jegliche Rechtfertigung für Netzsperren entfallen würde.

Das Bundeskriminalamt weist im Text seines Schreibens für den Berichtszeitraum Januar 2011 allerdings darauf hin, dass in zehn Fällen eine zweite, in drei Fällen eine dritte und in einem Fall eine vierte Mahnung versandt worden ist, wobei insoweit eine Rückmeldung noch aussteht. Hieraus haben die Grünen und die Linken dann die Schlussfolgerung gezogen, dass nur noch die zuletzt angemahnte Website am Netz verblieben ist, woraus sich die Annahme einer Löschquote von 99 % ergibt. Das kann zwar durchaus so sein, ergibt sich aber wie gesagt nicht eindeutig aus den Angaben des BKA und ist deshalb ein Stück weit spekulativ.

Es ist aber ersichtlich so, dass zumindest in den letzten Monaten bereits nach einer Woche 2/3 – 3/4 der beanstandeten Seiten gelöscht waren und, dass es in den Folgewochen dann, wegen des erneuten Nachfassens des BKA ,stets zur Löschung weiterer Seiten kommt, weshalb die Löschquote mittlerweile beträchtlich ist.

Man kann also nach einem Jahr der Evaluierung selbst anhand der Zahlen des BKA feststellen, dass es keinesfalls tausende kinderpornografischer Websites im Netz gibt, sondern – mit gewissen Schwankungen – immer nur etwas über 100 und, dass die Löschquote sehr hoch ist.

Dennoch gibt es Unionspolitiker, die dasselbe Zahlenmaterial für die Behauptung nutzen, der Löschansatz hätte sich als Flop erwiesen. Die Begründung hierfür lautet, dass die Jahresbilanz des BKA ergebe, dass 39 Prozent aller registrierten Kinderpornoseiten trotz Löschersuchens des BKA an die zuständigen Stellen nach einer Woche immer noch im Netz zu finden waren und, dass nach der Jahresbilanz des BKA die Löschversuche der Behörde im Vorjahr damit nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich waren.

Der erste Teil dieser Aussage stellt eine Verzerrung der Statistik dar, während der zweite Teil der Aussage als gänzlich falsch bezeichnet werden muss.

Wenn man die Tabelle des BKA betrachtet, dann sind im Zeitraum vom Januar 2010 bis Januar 2011 tatsächlich im Durchschnitt nach einer Woche lediglich 58 % der beanstandeten Websites gelöscht gewesen. Mit dieser Durchschnittsangabe blendet man allerdings aus, dass sich diese Quote gerade in den letzten drei Monaten deutlich erhöht hat (siehe oben), was dafür spricht, dass die Löschbemühungen zunehmend besser greifen. Die weiterer Behauptung des CDU-Politikers Krings, die Löschbemühungen des BKA seien nur in sechs von zehn Fällen erfolgreich, ist allerdings gänzlich falsch, weil sie den Erfolg der weiteren Mahnungen des BKA, die nach Ablauf einer Woche verschickt werden, gänzlich unberücksichtigt lässt.

Wenn eco also angibt, nach ihren Erkenntnissen seien in 2010 84% nach einer Woche, 91% nach zwei Wochen und schlussendlich 99,4% der kinderpornografischen Websites gelöscht worden, dann steht das zumindest nicht in Widerspruch zu den Zahlen des BKA der letzten Monate.

Es gibt allerdings Datenjongleure, die aus politischen Gründen etwas anderes Glauben machen wollen.

posted by Stadler at 13:46  

11.3.11

Netzsperren adé

Dominik Boecker versucht im Blog des AK Zensur die Diskussion darüber, wie man Kinderpornografie im Internet tatsächlich effektiv bekämpfen kann, anzuschieben.

Dass wirksame Maßnahmen nicht national ansetzen können, ist eigentlich eine Binsenweisheit, die der deutsche Gesetzgeber mit dem Zugangserschwerungsgesetz leider missachtet. Eine mögliche Lösung, die in dieselbe Richtung zielt wie der Vorschlag Boeckers, habe ich in meiner schriftlichen Stellungnahme zum  Sachverständigengespräch  im  Unterausschuss  Neue Medien des Deutschen Bundestages vom 25.10.2010 bereits skizziert.

posted by Stadler at 12:36  

7.3.11

Bedarf die Diskussion über Netzsperren und den JMStV einer Entideologisierung?

In einem Gastbeitrag für Telemedicus plädiert Murad Erdemir für eine Entideologisierung der Debatte um das Internet. Konkret bezieht er sich auf die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Erdemir ist Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Wer sich sich mit den Themen Netzsperren und Novellierung des JMStV intensiv auseinandergesetzt hat, weiß, dass die (öffentlichen) Debatten in erheblichem Maße unsachlich geführt werden. Wenn man die von Erdemir beklagte Ideologisierung in dem Sinne versteht, dass damit eine Verschleierung der Fakten einhergeht, so muss dieser Vorwurf gerade beim Thema Netzsperren primär in Richtung der politischen Akteure erhoben werden. Für die Diskussion um den Jugendmedienschutz gilt im Grunde nichts anderes, denn die Befürworter des jetzigen Konzepts sind darauf angewiesen, die Schimäre von der Wirksamkeit ihrer Regulierungsansätze aufrecht zu erhalten.

Ich möchte zwei Aspekte aus dem Text Erdemirs herausgreifen um zu verdeutlichen, dass Erdemir Ansätze verfolgt, denen es zu widersprechen gilt. Zum Thema Netzsperren führt Erdemir – keineswegs frei von Ideologie – aus:

„Sollte es zukünftig technisch möglich sein, den Zugang zu kriminellen Inhalten ohne schädliche Nebenwirkungen punktgenau zu unterbinden, dann ist diese Möglichkeit auch zu ergreifen. Spekulationen hinsichtlich eines Missbrauchs unter Verweis zum Beispiel auf chinesische Verhältnisse gehören dagegen zum ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren. Sie zeugen von unzuträglichem Misstrauen gegenüber unserem Staat und haben vor dem Hintergrund der schutzbedürftigen Rechtsgüter zurückzustehen. Ihnen nachzugeben wäre die Insolvenzeröffnung des Rechtsstaates.“

Was den Verweis auf chinesische Verhältnisse angeht, hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – der wohl kaum im Verdacht steht, übermäßig ideologisch zu argumentieren – formuliert:

„Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden“

Damit ist der Kern des Problems exakt umrissen. Es gibt entweder die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die praktisch wirkungslos sind, denen aber trotzdem die erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote innewohnt. Oder man verfolgt tatsächlich ein halbwegs effektives Sperr- und Filterkonzept, was allerdings eine Kontrolle und Umstrukturierung des Netzes nach chinesischem Vorbild voraussetzt. Wer vor diesem sachlichen Hintergrund behauptet, der Verweis auf chinesische Verhältnisse würde den ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren darstellen, hat entweder die sachlich-technischen Zusammenhänge nicht verstanden oder agiert seinerseits ideologisch.

Die Vorstellung einer punktgenauen und effektiven Unterbindung von strafbaren Inhalten durch Access-Provider ist mit den dezentralen Strukturen, die das Wesensmerkmal des Internets darstellen, nicht in Einklang zu bringen und wird es auch künftig nicht sein. Nur wenn man bereit ist, sehr weitgehende technische Eingriffe zu akzeptieren, die allerdings nicht nur das Netz in seiner jetzigen Form, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann man eine halbwegs effiziente Regulierung auf Access-Ebene erreichen.

Das grundlegende Missverständnis besteht in dem Glauben, man könne das Netz mit ähnlichen Mitteln regulieren und kontrollieren wie den Rundfunk. Diese Fehlvorstellung sitzt tief, weil die meisten (Medien-)Politiker einer Generation angehören, die mit Rundfunk und Presse aufgewachen ist. Weil Politiker außerdem immer den Eindruck erwecken wollen zu handeln, werden unsinnige Maßnahmen – auch gegen den Rat der überwiegenden Mehrheit der Experten – als wirksam dargestellt. Denn nichts ist offenbar schlimmer als den Eindruck der Untätigkeit zu erwecken.

Dieses Dilemma kennzeichnet in vielleicht noch stärkerem Maße die Diskussion um den Jugendmedienschutz. Das erkennt Erdemir letztlich zwar auch, gleichwohl wirft er der Netzcommunity folgendes vor:

„Mindestens ebenso unlauter war indes das munter verbreitete Schreckensszenario, ein jeder Blogger müsse auf der Grundlage der Novelle künftig eine Alterskennzeichnung auf seiner Webseite anbringen.“

Das mag man als unlauter, weil in jedem Fall übertrieben und zugespitzt, betrachten. Ebenso unlauter ist es aber, demgegenüber die angeblich uneingeschränkte Freiwilligkeit der geplanten Alterskennzeichnung zu betonen. Denn damit werden die komplexen Zusammenhänge, die zu einem faktischen Kennzeichnungszwang geführt hätten, ausgeblendet. Darüber hinaus sind renommierte Informatiker der Ansicht, dass der  JMStV auch aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt.

Auch wenn also, wie in allen kontroversen politischen Debatten, Übertreibungen oder ideologische Verengungen erkennbar sind, wird die Debatte um Netzsperren und den JMStV seitens der Netzcommunity nach meiner Beobachtung überwiegend auf sachlicher Ebene geführt. Der grundlegende Dissens hat seine Ursache vielmehr darin, dass die Befürworter des ZugErschwG und des JMStV beharrlich die Fakten ignorieren.

posted by Stadler at 14:47  

5.3.11

Kinderpornografie: Sexualwissenschaftler kritisieren geplante EU-Richtlinie

Der Spiegel berichtet in seiner kommenden Ausgabe über eine gemeinsame Erklärung von Sexualwissenschaftlern aus Deutschland und Österreich in der die geplante „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ massiv kritisiert wird. Die Wissenschaftler sprechen von „absurden Maßnahmen“ die ungeeignet und sogar kontraproduktiv seien.

Die Kritik der Wissenschaftler richtet sich u.a. dagegen, dass die Richtlinie jede Person unter 18 Jahren als Kind definiert und entspricht dem, was ich bereits in einem älteren Blogposting dargelegt habe.

In der Netzgemeinde hat der Richtlinienentwurf vor allem deshalb Aufmerksamkeit erregt, weil  die Richtlinie als Instrumentarium der Bekämpfung von Kinderpornografie u.a. vorsieht, dass Access-Provider den Zugang zu einschlägigen Websites blockieren sollen.

Es ist gut, dass die Kritik jetzt auch noch aus einer anderen Richtung kommt. Denn fragwürdig sind nicht allein die geplanten Access-Blockaden, fragwürdig ist vielmehr das Gesamtkonzept des Richtlinientwurfs.

posted by Stadler at 18:30  

23.2.11

Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz erhoben

Zuammen mit dem Kollegen Dominik Boecker habe ich am 22.02.2011 für vier ausgewählte Beschwerdeführer aus dem Umfeld des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz erhoben.

Auch wenn die Frage der Beschwerdebefugnis aufgrund der derzeitigen Nichtanwendung des Gesetzes durchaus kritisch ist, haben sich die Beschwerdeführer entschlossen, die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG nicht verstreichen zu lassen und die Gelegenheit zu nutzen, unmittelbar gegen das Gesetz vorzugehen. Leider hat sich kein größerer Provider gefunden, der den Gang zum Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführer unterstützen wollte.

Warum das Gesetz verfassungswidrig ist, habe ich bereits früher ausführlich dargelegt.

Update:
Die Pressemitteilung des AK Zensur vom 23.02.2011

posted by Stadler at 10:28  

13.2.11

Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sucht nach Providern für eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz, die bis zum 23.02.2011 zu erheben ist. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen das Gesetz richtet, muss nach § 93 Abs. 3 BVerfGG binnen eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Der Ablauf dieser Frist bedeutet zwar nicht, dass anschließend keine Verfassungsbeschwerde mehr in Betracht kommt. Allerdings kann dann nur noch ein Vollzugsakt angegriffen werden.

Auch wenn ich das Zugangserschwerungsgesetz für verfassungswidrig halte, könnte die Verfassungsbeschwerde an der Zulässigkeitshürde scheitern. Denn der Beschwerdeführer muss geltend machen, selbst, unmittelbar und gegenwärtig in einem Grundrecht verletzt zu sein. Das ist mit Blick auf das Zugangserschwerungsgesetz deshalb kniffelig, weil das Gesetz derzeit vom Bundeskriminalamt nicht angewendet wird und es deshalb bislang auch noch keine Sperrlisten gibt und die im Gesetz vorgesehene Zugangserschwerung folglich noch nicht praktiziert wird.

Ein betroffener Internetzugangsanbieter wäre zum jetzigen Zeitpunkt derjenige Beschwerdeführer, der wohl die größten Chancen hätte, die Zulässigkeitshürde zu überspringen. Seine Betroffenheit resultiert daraus, dass er die Zugangserschwerung technisch umsetzen muss und hierfür auf eigene Kosten die technische Infrastruktur für die Blockade von Websites zu schaffen hat. Kleinere Provider kommen als Beschwerdeführer allerdings nicht in Betracht, weil § 2 ZugErschwG nur solche Provider in die Pflicht nimmt, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein Kommunikationsnetz für mindestens 10000 Teilnehmer oder sonstige Nutzungsberechtigte ermöglichen. Bislang scheint allerdings kein größerer Provider bereit zu sein, in den Ring zu steigen.

posted by Stadler at 17:15  

20.1.11

Showdown bei den Netzsperren?

Im Blog der Bundestagsfraktion der Grünen wird heute über eine überraschende Wende der Union beim Thema Netzsperren berichtet bzw. spekuliert. Nachdem es offenbar in der Unionsfraktion Unmut über den verfassungswidrigen Zustand gibt, der durch den Nichtanwendungserlass des BMI geschaffen worden ist, soll die Bundeskanzlerin sich des Themas höchstselbst angenommen haben und im Koalitionsausschuss zur Sprache bringen.

Um den zu Recht als offensichtlich verfassungswidrig kritisierten Zustand der Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes zügig zu beenden, stehen zwei Möglichkeiten offen. Entweder weist das BMI das BKA an, das Gesetz sofort zu vollziehen und die vorgesehenen Sperrlisten zu erstellen. Das dürfte Hardlinern wie Siegfried Kauder vermutlich vorschweben. Die FDP dürfte das allerdings als Bruch des Koalitionsvertrags werten. Oder aber man einigt sich darauf, das Gesetz im schon laufenden parlamentarischen Verfahren wieder aufzuheben, zumal es wegen der Haltung der Opposition und der FDP ohnehin keine parlamentarische Mehrheit für dieses Gesetz gibt. Wie dem auch sei, es wird in jedem Fall Zeit, den politischen Eiertanz zu beenden.

posted by Stadler at 14:48  

11.1.11

Access-Sperren in der EU

Die Diskussion über den Entwurf einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie geht in ihre entscheidende Phase. Der Entwurf sieht in seinem Art. 21 vor, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen haben, um sicherzustellen, dass der Zugang zu Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten blockiert wird.

Gestern hat hierzu eine Ausschussanhörung im EU-Parlament stattgefunden. Außerdem liegt mittlerweile der Draft Report (Angelilli-Report) des Europäischen Parlaments vor, der eine Reihe von Änderungsvorschlägen enthält. Der Änderungsvorschlag zu Art. 21 (Amendment 37) lautet:

Member States shall take the necessary measures to obtain the removal at source of the web page containing or disseminating child pornography. In addition, in order to protect the best interest of the child, Member States may set up procedures to block access by Internet users in their territory to Internet pages containing or disseminating child pornography in accordance with national law. The blocking of access shall be subject to adequate safeguards, in particular to ensure that the blocking is limited to what is necessary, that users are informed of the reason for the blocking and that content providers, as far as possible, are informed of the possibility of challenging it.

Dieser Änderungsvorschlag beinhaltet die Verpflichtung Maßnahmen zur Löschung/Beseitigung entsprechender Inhalte zu ergreifen. Die umstrittene Zugangsblockade ist nur noch fakultativ vorgesehen.

Nachdem allerdings sowohl die Kommission als auch der Rat als Sperrbefürworter gelten und sich die Justizminister der Mitgliedsstaaten schon auf Netzsperren verständigt haben, ist selbst für diese abgeschwächte Form eine Mehrheit im Parlament wohl eher fraglich.

Der Richtlinienentwurf geht mit seiner Beschränkung auf das Web, die auch in Amendment 11 des Angelilli-Report  ausdrücklich enthalten ist, nach wie vor komplett an der Realität vorbei. Das WWW ist, wie auch neue Studien belegen, kein relevanter Umschlagsplatz für Missbrauchsdarstellungen im Internet und kann bestenfalls als Nebenkriegsschauplatz bezeichnet werden. Der Richtlinienvorschlag ist in diesem Punkt also noch nicht einmal auf den Kern des Problems hin ausgerichtet. Ganz unabhängig davon, dass er mit Access-Sperren ein ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung von Darstellungen sexuellen Missbrauchs wählt.

posted by Stadler at 11:59  

5.1.11

Zweierlei Maß

Die EU-Kommission hält Netzsperren in der Türkei – auch soweit es um die Darstellung von Kindesmissbrauch geht – für einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, während sie nunmehr im Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern dieselben Maßnahmen von den eigenen Mitgliedsstaaten fordert.

Plausibel erklären kann die Kommission das nicht, wie ihre Antwort auf eine schriftliche Anfrage von drei Abgeordneten der Liberalen Demokraten zeigt. Die Unglaubwürdigkeit und Widersprüchlichkeit der Haltung der Kommission, insbesondere von Kommissarin Malmström, könnte kaum deutlicher hervortreten.

posted by Stadler at 21:37  

5.1.11

Eiertanz um Netzsperren beenden

Bayerns Innenminister Herrmann hat im Kampf gegen Kinderpornografie wieder einmal Netzsperren gefordert. Seine Argumente sind die alten, die auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger werden. Warum solche Access-Blockaden in tatsächlicher Hinsicht nicht nur nutzlos, sondern sogar kontraproduktiv sind, habe ich in der Anhörung im Unterausschuss neue Medien des Bundestages erläutert. Während die technischen und juristischen Sachverständigen das Zugangserschwerungsgesetz fast einhellig ablehnen, machen Politiker weiterhin das, was sie am Besten können, nämlich den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Und hinterher sind manche gar erstaunt darüber, dass immer mehr Bürger dieses Schauspiel nicht länger tolerieren wollen und sich eine gewisse Politikverdrossenheit breit macht.

In einem Punkt muss man Herrmann allerdings zustimmen. Der aktuelle Eiertanz, den die Regierungskoalition aus Union und FDP aufführt, der darin besteht, ein in Kraft befindliches Gesetz auf Basis einer rechtswidrigen Verwaltungsanweisung nicht anzuwenden, ist zu beenden. Speziell die FDP sollte sich nunmehr endlich entschließen, den bereits im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Anträgen von SPD, Grünen und Linken zur Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes zuzustimmen oder das Gesetz eben nunmehr zu vollziehen. Die FDP kann nicht gleichzeitig dafür und dagegen sein – das schafft allenfalls Horst Seehofer – sondern muss Farbe bekennen. Dann sind zumindest die Fronten geklärt und die rechtliche Überprüfung des verfassungswidrigen Gesetzes kann in Karlsruhe erfolgen.

posted by Stadler at 12:02  
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