Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz erhoben
Zuammen mit dem Kollegen Dominik Boecker habe ich am 22.02.2011 für vier ausgewählte Beschwerdeführer aus dem Umfeld des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetz erhoben.
Auch wenn die Frage der Beschwerdebefugnis aufgrund der derzeitigen Nichtanwendung des Gesetzes durchaus kritisch ist, haben sich die Beschwerdeführer entschlossen, die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG nicht verstreichen zu lassen und die Gelegenheit zu nutzen, unmittelbar gegen das Gesetz vorzugehen. Leider hat sich kein größerer Provider gefunden, der den Gang zum Bundesverfassungsgericht als Beschwerdeführer unterstützen wollte.
Warum das Gesetz verfassungswidrig ist, habe ich bereits früher ausführlich dargelegt.
Update:
Die Pressemitteilung des AK Zensur vom 23.02.2011
Noch keine Kommentare? Nicht dass das hier untergeht.
Gute Sache, danke!
Comment by zrendavir — 23.02, 2011 @ 11:19
Viel Erfolg, auch im Eigeninteresse da ich quasi passiv als Unterstützer mitklage.
„Auch wenn die Frage der Beschwerdebefugnis aufgrund der derzeitigen Nichtanwendung des Gesetzes durchaus kritisch ist, …“
Könnte die Klage dann nicht aber auch dahingehend „erfolgreich“ sein, dass das BVerfG darlegen müsste, dass im Falle einer Nichtanwendung auch nach Jahresfrist geklagt werden könnte, bzw. die Jahresfrist dann erst ab Anwendung beginnt.
Weiter gesponnen wäre es doch sonst für unsere Grundgesetzfesten Regierungen ein leichtes, die Gesetze Klageresistent zu machen: Verabschiede ein Gesetz, erteile einen Nichtanwendungserlass = keiner kann klagen, da nicht betroffen, nach einem Jahr hebe diesen Nichtanwendungserlass auf = keiner kann klagen, da Frist abgelaufen…
Comment by Maik — 23.02, 2011 @ 11:50
Thumbs up, Respekt und Danke an die Beteiligten!
Ich höre schon das Klatschen der Ohrfeigen seitens BVerfG Richtung Berliner Muppet Show…
Viel Erfolg und liebe Grüße aus Kölle – der jecksten Stadt der Welt!
Comment by Baxter — 23.02, 2011 @ 16:48
Hui, dann gewinne ich ja vielleicht doch noch meine Wette mit Frau von der Leyen…
Comment by Der Bearbeiter — 23.02, 2011 @ 19:40
Ich wollte nur kurz den Kommentar Nr. 1 aus diesem Blog zur Kenntnis geben:
http://www.netzpolitik.org/2011/verfassungsbeschwerde-gegen-netzsperren/#comments
Comment by Ein Mensch — 24.02, 2011 @ 01:58
@Ein Mensch: Diese Frage haben wir im Vorfeld auch diskutiert. Ob die in dem Kommentar vorgeschlagene Vorgehensweise auch in diesem Fall in Betracht kommt, ist zumindest unklar, denn den Fall, dass ein Gesetz aufgrund eines Nichtanwedungserlasses zwar voll in Kraft ist aber nicht angewendet wird, gab es bislang nicht. Das ist ein Novum.
Comment by Stadler — 24.02, 2011 @ 10:17