Carsten Föhlisch weist auf eine Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 20.02.2009, Az. 5 W 19/09) hin, wonach eine unvollständige Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften nicht zwingend als Wettbewerbsverstoß zu ahnden sein muss, sondern u.U. an der Spürbarkeitsschwelle (§ 3 Abs. 1 UWG) scheitern kann. Das klingt vernünftig, für alle die Verstöße, bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, dass der Kunde von einem Widerruf abgehalten wird bzw. ein solcher tatsächlich erschwert wird.
posted by Stadler at 17:21
Kommentare deaktiviert für Unvollständige Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig
In einem Interview mit der Münchener Abendzeitung hat sich der Vorsitzende der Jungen Liberalen und Bundestagskandidat der FDP Johannes Vogel zum Thema Netzsperren klar positioniert. Er sagte wörtlich:
„Die Abschaffung der Internet-Zensur etwa ist für mich Koalitionsbedingung. (…) Wenn die Union mit uns eine Koalition bilden will, werden wir als Bedingung stellen, zentrale Freiheitseinschränkungen der letzten Jahre zurückzunehmen.“
Man wird Herrn Vogel und andere Leute in der FDP zum gegebenen Zeitpunkt an solche Aussagen erinnern müssen. Wir wissen allerdings alle, was von Politikerversprechen, gerade in Wahlkampfzeiten, zu halten ist.
posted by Stadler at 11:30
Das Zugangserschwerungsgesetz wird nicht wie geplant am 01.08.09 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz auch noch nicht ausgefertigt, weshalb weiterhin die Möglichkeit besteht, dass dieses evident verfassungswidrige Gesetz von Köhler in Ausübung seines Prüfungsrechts gestoppt wird.
Die Hintergründe der Verzögerung wirken bizarr. Denn es ist offenbar so, dass die Bundesregierung das Gesetz deshalb verzögert, weil man sehr spät doch noch erkannt hat, dass das Gesetz aus europarechtlichen Gründen vorab der Kommission und den anderen EU-Staaten für drei Monate zur Stellungnahme vorgelegt werden muss. Aus diesem Grund wurde das Gesetz dem Bundespräsidenten noch gar nicht zugeleitet. In diesem Zusammenhang stellt sich freilich auch die Frage, weshalb die Bundesregierung ein Gesetz verzögern kann, das bereits alle parlamentarischen Hürden genommen hat und nach dem erklärten Willen des Bundestags zum 01.08.09 in Kraft treten sollte. Der jetzige Ablauf ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Deutsche Bundestag die Zügel der Gesetzgebung nicht mehr in der Hand hält.
Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes will sich die Bundesregierung offenbar mit den Sperrverträgen behelfen, die einige große Provider unterzeichnet haben.
Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass die Umsetzung der Sperrinfrastruktur die Provider wohl einen dreisteligen Millionenbetrag kosten wird, den sie aus eigenen Mitteln aufbringen müssen, denn eine Entschädigungsregelung sieht das Gesetz nicht vor. Hier bleibt zu hoffen, dass zumindest der ein oder andere Provider den Rechtsweg beschreiten wird, um diesen ebenfalls verfassungsrechtlich problematischen Aspekt anzugreifen.
posted by Stadler at 10:30
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem 19-seitgen Gutachten vom 22.07.2009 mit dem sog. Heidelberger Appell und der Kritik an dem Modell des Open-Access befasst und erachtet die geübte Kritik für kaum nachvollziehbar.
In dem Gutachten heißt es u.a.:
„Die hier gemachten Vorwürfe treffen eher auf die traditionellen Vertriebswege zu als auf das neue Publikationsmodell. Mit der digitalen Plattform steht den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen wird, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen hat. Die Vorteile werden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt.
Die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Vermarktung urheberrechtlich relevanter Werke für Urheber und Verwerter werden in der gegenwärtigen Diskussion weitgehend ausgeblendet.“
Der Heidelberger Appell ist in der Tat sehr stark durch die Verlagslobby beeinflusst und man muss unterstellen, dass viele der Unterzeichner nicht wirklich genau wussten, worum es bei Open-Access überhaupt geht. Dass auch Justizministerin Zypries und Kulturstaatsminister Neumann ihre Unterstützung für den Heidelberger Appell signalisiert haben, zeigt einmal mehr, welch leichte Beute ahnungslose Politiker für die Urheberrechtslobbyisten sind.
In der sehr unsachlich geführten öffentlichen Diskussion, sind auch immer wieder Google Books und Open Access vermengt worden, ein Konzept, auf das gerade der Heidelberger Appell erfolgreich setzt. Bei näherer und fundierter Betrachtung wird man erkennen, dass beide Aspekte freilich wenig miteinander zu tun haben und es sachgerecht wäre, die Diskussion strikt zu trennen.
posted by Stadler at 16:40
Kommentare deaktiviert für Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält Kritik an Open Access für kaum nachvollziehbar
Nachdem hier schon von Ullas Dienstwagen die Rede war, wenngleich in Zusammenhang mit der Werbekampagne von Sixt, sollte man doch auch mal über Zensursulas Fahrtenbuch sprechen.
Frau von der Leyen will dem Stern das Fahrtenbuch Ihres Dienstwagens nicht zeigen, angeblich aus datenschutzrechtlichen Gründen. Fragwürdige rechtliche Argumente sind allerdings so etwas wie das Markenzeichen der Familienministerin, was jeder weiß, der die Diskussion um die Netzsperren verfolgt hat. Die gegenteilige Einschätzung von Experten, wie hier des Bundesdatenschutzbeauftragten, stört Frau von der Leyen bekanntlich auch wenig.
Aber offensichtlich gibt es Gründe, die Öffentlichkeit über den Umfang der Privatnutzung – auch wenn dieser formell nicht zu beanstanden sein sollte – ihrer Dienstfahrzeuge nicht zu informieren. Denn auch bei Ulla Schmidt war die Nutzung formal möglicherweise korrekt. Die öffentliche Diskussion zeigt aber sehr deutlich, dass die Bürger für solche Privilegien wenig Verständnis aufbringen.
posted by Stadler at 15:46
Nachdem hier schon von Ullas Dienstwagen die Rede war, wenngleich in Zusammenhang mit der Werbekampagne von Sixt, sollte man doch auch mal über Zensursulas Fahrtenbuch sprechen.
Frau von der Leyen will dem Stern das Fahrtenbuch Ihres Dienstwagens nicht zeigen, angeblich aus datenschutzrechtlichen Gründen. Fragwürdige rechtliche Argumente sind allerdings so etwas wie das Markenzeichen der Familienministerin, was jeder weiß, der die Diskussion um die Netzsperren verfolgt hat. Die gegenteilige Einschätzung von Experten, wie hier des Bundesdatenschutzbeauftragten, stört Frau von der Leyen bekanntlich auch wenig.
Aber offensichtlich gibt es Gründe, die Öffentlichkeit über den Umfang der Privatnutzung – auch wenn dieser formell nicht zu beanstanden sein sollte – ihrer Dienstfahrzeuge nicht zu informieren. Denn auch bei Ulla Schmidt war die Nutzung formal möglicherweise korrekt. Die öffentliche Diskussion zeigt aber sehr deutlich, dass die Bürger für solche Privilegien wenig Verständnis aufbringen.
posted by Stadler at 14:46
Kommentare deaktiviert für von der Leyen und das Fahrtenbuch
In einigermaßen sinnbefreiten Werbespots zur Bundestagswahl versuchen Promis politikverdrossene Wähler an die Urnen zu locken. Zur inhaltlichen Qualität der Filmchen, kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Der erste Schuss ging dann leider etwas nach hinten los. Der Spot „Geh nicht hin“ – Maischberger subersiv? Leider doch nicht – hat offenbar das Ziel verfehlt. Ein paar Idioten hatten nämlich die Ironie nicht verstanden. Was auch nicht weiter verwunderlich ist, wenn man weiß, dass der laut Handelsblatt Think Tank Politik-Digital (sic!) hinter diesen Spots steckt. Politik-Digital ist eine Online-Politplattform, die mittlerweile etwas den Anschluss verpasst hat. Und das merkt man auch diesen Spots sehr deutlich an.
posted by Stadler at 08:40
In einigermaßen sinnbefreiten Werbespots zur Bundestagswahl versuchen Promis politikverdrossene Wähler an die Urnen zu locken. Zur inhaltlichen Qualität der Filmchen, kann sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Der erste Schuss ging dann leider etwas nach hinten los. Der Spot „Geh nicht hin“ – Maischberger subersiv? Leider doch nicht – hat offenbar das Ziel verfehlt. Ein paar Idioten hatten nämlich die Ironie nicht verstanden. Was auch nicht weiter verwunderlich ist, wenn man weiß, dass der laut Handelsblatt Think Tank Politik-Digital (sic!) hinter diesen Spots steckt. Politik-Digital ist eine Online-Politplattform, die mittlerweile etwas den Anschluss verpasst hat. Und das merkt man auch diesen Spots sehr deutlich an.
posted by Stadler at 07:40
Kommentare deaktiviert für Geh hin – geh nicht hin
posted by Stadler at 17:50
Kommentare deaktiviert für Linktipps
Die Grünen wollen auf ihrer Website einfache Vergleiche aus der Alltagswelt sammeln, um auch dem Opa erklären zu können, warum das sog. Zugangserschwerungsgesetz problematisch und gefährlich ist.
Weil mir das erste Alltagsbeispiel der Grünen aber nicht so gut gefällt, hierzu ein eigener Vorschlag.
Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Täter, der in seinem Haus, zu dem fünf Straßen führen, kinderpornografisches Material vertreibt. Was das Zugangserschwerungsgesetz jetzt macht, ist es, eine dieser fünf Straßen zu sperren. Das ist natürlich nutzlos, weil das Haus des Täters über die anderen vier Straßen weiterhin problemlos für jedermann zu erreichen ist. Effektiver wäre es deshalb, wenn die Polizei zum Täter fahren und in festnehmen würde, oder wenn man ihn nicht antrifft, zumindest das kinderpornografische Material im Haus zu beschlagnahmen. Anstatt sich auf solche effektiven Maßnahmen zu konzentrieren, sperrt man nur eine einzelne Straße.
Jetzt ist es allerdings auch noch so, dass die Sperrung der Straße andere Eigentümer behindert, deren Häuser an der gesperrten Straße liegen und die jetzt nicht mehr oder nur unter erschwerten Bedingungen zu erreichen sind.
Eine nutzlose Maßnahme beeinträchtigt also die Rechte unbeteiligter Dritter. Das wird niemand, der die Zusammenhänge verstanden hat, als vernünftig ansehen.
posted by Stadler at 15:09