Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.7.09

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags hält Kritik an Open Access für kaum nachvollziehbar

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich in einem 19-seitgen Gutachten vom 22.07.2009 mit dem sog. Heidelberger Appell und der Kritik an dem Modell des Open-Access befasst und erachtet die geübte Kritik für kaum nachvollziehbar.

In dem Gutachten heißt es u.a.:

„Die hier gemachten Vorwürfe treffen eher auf die traditionellen Vertriebswege zu als auf das neue Publikationsmodell. Mit der digitalen Plattform steht den Rechteinhabern eine adäquate Publikationsalternative zur Verfügung, die insbesondere vor dem Hintergrund der Geschwindigkeit, in der neues Wissen geschaffen wird, erhebliche Vorteile gegenüber den in der Regel teureren traditionellen Vertriebswegen hat. Die Vorteile werden auch in den einschlägigen Untersuchungen der EU und der OECD bestätigt.
Die Vorteile der Digitalisierung und digitalen Vermarktung urheberrechtlich relevanter Werke für Urheber und Verwerter werden in der gegenwärtigen Diskussion weitgehend ausgeblendet.“

Der Heidelberger Appell ist in der Tat sehr stark durch die Verlagslobby beeinflusst und man muss unterstellen, dass viele der Unterzeichner nicht wirklich genau wussten, worum es bei Open-Access überhaupt geht. Dass auch Justizministerin Zypries und Kulturstaatsminister Neumann ihre Unterstützung für den Heidelberger Appell signalisiert haben, zeigt einmal mehr, welch leichte Beute ahnungslose Politiker für die Urheberrechtslobbyisten sind.

In der sehr unsachlich geführten öffentlichen Diskussion, sind auch immer wieder Google Books und Open Access vermengt worden, ein Konzept, auf das gerade der Heidelberger Appell erfolgreich setzt. Bei näherer und fundierter Betrachtung wird man erkennen, dass beide Aspekte freilich wenig miteinander zu tun haben und es sachgerecht wäre, die Diskussion strikt zu trennen.

posted by Stadler at 16:40  

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