Österreichische Richter und Justizbedienstete nutzen während ihrer Dienstzeit offenbar Facebook sehr intensiv. Dienstliche Gründe dürfte das wohl in den seltensten Fällen haben, weshalb das Justizministerium jetzt die Sperrung des Zugriffs auf Facebook verfügt hat.
posted by Stadler at 14:35
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Österreichische Richter und Justizbedienstete nutzen während ihrer Dienstzeit offenbar Facebook sehr intensiv. Dienstliche Gründe dürfte das wohl in den seltensten Fällen haben, weshalb das Justizministerium jetzt die Sperrung des Zugriffs auf Facebook verfügt hat.
posted by Stadler at 13:35
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Ulla Schmidt und ihr Dienstwagen haben den Autovermieter Sixt auf den Plan gerufen. Auf der Startseite ihrer Website wirbt das Unternehmen mit einem Foto der Gesundheitsministerin und dem Slogan „Mit dem Dienstwagen in Urlaub? Es gibt Sixt doch auch in Alicante!“.
Sixt hat seit der Entscheidung des BGH zur Werbung um den Rücktritt Oskar Lafontaines Oberwasser. Denn die damalige Werbung ebenfalls von Sixt hat der BGH als satirische Auseinandersetzung mit Ereignissen der Tagespolitik nicht beanstandet und die Klage Lafontaines abgewiesen.
Ob Sixt also tatsächlich um eine Abmahnung bettelt, wie magnus.de vermutet, darf bezweifelt werden. Geschickte Werbung, die gute Chancen hat, wieder als Satire durchzugehen. Und ein bisschen Spaß muss sein in diesem langweiligen Wahlkampf. Dass es wieder die SPD erwischt hat, ist bestimmt nur Zufall. ;-)
posted by Stadler at 12:09
Der Volltext der Entscheidung des Bundesgerichtshofs „Tripp-Trapp-Stuhl“ vom 14.05.2009 (Az.: I ZR 98/06) ist nunmehr online.
Es geht u.a. um die Frage der Höhe des Verletzergewinns bei einer Urheberrechtsvereltzung in Form einer identischen Nachahmung eines Werks der angewandten Kunst.
Die Leitsätze des BGH:
a) Der Verletzergewinn ist nach einer Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nach § 97 Abs. 1 UrhG nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruht. Beim urheberrechtsverletzenden Verkauf einer unfreien Bearbeitung kommt es insoweit maßgeblich darauf an, inwieweit der Entschluss der Käufer zum Erwerb der angegriffenen Ausführung gerade darauf zurückzuführen ist, dass diese die Züge erkennen lässt, auf denen der Urheberrechtsschutz des benutzten Werkes beruht. Jedenfalls dann, wenn es um die Verletzung des Urheberrechts an einem Werk der angewandten Kunst geht, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass der Verletzergewinn im Falle einer identischen Nachahmung vollständig auf der Verletzung beruht. Vielmehr sind in einem solchen Fall regelmäßig auch andere Faktoren wie die Funktionalität oder der günstige Preis der unfreien Bearbeitung für die Kaufentscheidung maßgeblich.
b) Haben innerhalb einer Lieferkette mehrere Lieferanten nacheinander urheberrechtliche Nutzungsrechte verletzt, ist der Verletzte zwar grundsätzlich berechtigt, von jedem Verletzer innerhalb der Verletzerkette die Herausgabe des von diesem erzielten Gewinns als Schadensersatz zu fordern. Der vom Lieferanten an den Verletzten herauszugebende Gewinn wird aber durch Ersatzzahlungen gemindert, die der Lieferant seinen Abnehmern wegen deren Inanspruchnahme durch den Verletzten erbringt.
BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 – I ZR 98/06
posted by Stadler at 10:08
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Manche Zeitungen veröffentlichen wirklich jeden Dreck und die Welt scheint zu diesen Blättern zu gehören. An dieser Stelle wäre deshalb auch eine Diskussion über Qualitätsjournalismus angebracht, aber das ist ein anderes Thema.
In der Welt durfte sich jedenfalls ein Grüner Landespolitiker – immerhin Fraktionsvorsitzender im der Bremer Bürgerschaft – mal richtig zum Thema Netzsperren auskotzen und den Sperrgegner unterstellen, dass die sich ihr Hirn rausgetwittert hätten.
Bei seiner Meinungsbildung hat sich Matthias Güldner jedenfalls nicht von Fakten ablenken lassen. Soviel steht fest.
Seine Behauptung, die Community würde für die Rechtsfreiheit ihres Raumes kämpfen, taugt angesichts der Tatsache, dass auch die Mehrheit der juristischen Experten dem Gesetz ablehnend gegenübersteht, noch nicht einmal als Treppenwitz.
Und meine lieber Herr Güldner, die Netzgemeinde hat soviele Vorschläge unterbreitet und Antworten gegegeben, dass ich es langsam leid bin, Ignoranten wie Ihnen noch irgendetwas zu erklären. Nehmen Sie sich einfach einen Tag Zeit, recherchieren Sie die Fakten und die verschiedenen Standpunkte zum Thema und befassen sie sich damit. Diese Arbeit liegt ja augenscheinlich noch vor Ihnen.
Dass Leute wegen solcher Äußerungen aus der Partei der Grünen austreten, verwundert mich übrigens nicht. Der Landes- und der Bundesvorstand der Partei täte gut daran, auf die Äußerungen von Herrn Güldner zu reagieren.
posted by Stadler at 12:47
Da fällt mir ja wirklich ein Stein vom Herzen. Ursula von der Leyen mag ihren Spitznamen „Zensursula“. Diesbezüglich gab es gegen dieses Blog ja unlängst einige Vorwürfe.
posted by Stadler at 15:04
Die beim Bundesgerichtshof im Streit um das Lehrerbewertungsportal „Spickmich.de“unterlegene Pädagogin aus NRW will gegen das Urteil des BGH Verfassungsbeschwerde erheben, wie Heise berichtet.
Dass das Bundesverfassungsgericht die vom BGH vorgenommenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Lehrerin und der Meinungsfreiheit als unzutreffend einstufen wird, ist m.E. aber nicht zu erwarten.
Die Uneinsichtigkeit dürfte auch eher beim nordrhein-westfälischen Philologenverband liegen, der die Prozesse finanziert.
posted by Stadler at 14:55
Es ist Sommerloch und ich weiß gerade gar nicht, was ich bloggen soll und dann kommt diese Mail rein. Sie ist an mich persönlich gerichtet und mit „vorläufige Vorform einer Abmahnung“ überschrieben.
Der Verfasser schreibt mir:
„Internet-Law.de enthält häufig den möglicherweise mit mutmaßlichen Totschlags-Straftaten verbundenen sowie einen rechtsstaatliche Volksvertretung verunmöglichenden Begriff „Zensursula“. (…) Gleichzeitig beständiger ProzessTeilnehmer zu sein und das Recht selbst öffentlich auszulegen sowie gleichzeitig die Legislative mit fragwürdigen bis kontributiv-kriminellen Aussagen zu beeinflussen verletzt alle und allgemeine, jedoch erst mal meine Rechte auf ein Internet als Miteinander von Menschen und nicht gewerblichen Kriegs-Schau/Spielplatz.“
Und dann kommts es: „Internet-Law.de erscheint für Sie problematisch – ich ersuche Sie, diese mir zu überlassen.“
Ob er den Fremdwörterduden benutzt hat, weiß ich natürlich nicht. Und außerdem zerbreche ich mir den Kopf darüber, was „kontributiv-kriminell“ bedeutet.
posted by Stadler at 17:35
Es ist Sommerloch und ich weiß gerade gar nicht, was ich bloggen soll und dann kommt diese Mail rein. Sie ist an mich persönlich gerichtet und mit „vorläufige Vorform einer Abmahnung“ überschrieben.
Der Verfasser schreibt mir:
„Internet-Law.de enthält häufig den möglicherweise mit mutmaßlichen Totschlags-Straftaten verbundenen sowie einen rechtsstaatliche Volksvertretung verunmöglichenden Begriff „Zensursula“. (…) Gleichzeitig beständiger ProzessTeilnehmer zu sein und das Recht selbst öffentlich auszulegen sowie gleichzeitig die Legislative mit fragwürdigen bis kontributiv-kriminellen Aussagen zu beeinflussen verletzt alle und allgemeine, jedoch erst mal meine Rechte auf ein Internet als Miteinander von Menschen und nicht gewerblichen Kriegs-Schau/Spielplatz.“
Und dann kommts es: „Internet-Law.de erscheint für Sie problematisch – ich ersuche Sie, diese mir zu überlassen.“
Ob er den Fremdwörterduden benutzt hat, weiß ich natürlich nicht. Und außerdem zerbreche ich mir den Kopf darüber, was „kontributiv-kriminell“ bedeutet.
posted by Stadler at 16:35
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Das Missbrauchspotential der Vorratsdatenspeicherung ist enorm. Zu dieser Einschätzung sind praktisch alle vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der anhängigen Verfassungsbeschwerden befragten Sachverständigen gelangt, wie der AK Vorrat berichtet.
posted by Stadler at 14:34
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