Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.7.09

Verfassungsbeschwerde gegen Spickmich.de

Die beim Bundesgerichtshof im Streit um das Lehrerbewertungsportal „Spickmich.de“unterlegene Pädagogin aus NRW will gegen das Urteil des BGH Verfassungsbeschwerde erheben, wie Heise berichtet.

Dass das Bundesverfassungsgericht die vom BGH vorgenommenen Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Lehrerin und der Meinungsfreiheit als unzutreffend einstufen wird, ist m.E. aber nicht zu erwarten.

Die Uneinsichtigkeit dürfte auch eher beim nordrhein-westfälischen Philologenverband liegen, der die Prozesse finanziert.

posted by Stadler at 14:55  

2 Comments

  1. Es geht nicht allein um die Meinungsfreiheit, sondern es wurde auch kritisiert, daß die Bewertungen "anonym" vorgenommen werden.

    Hier ist die Quelle der "Meinung" also nicht notwendigerweise feststellbar, was ein Vorgehen gegen vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverstöße erschwert.

    Comment by Anonymous — 26.07, 2009 @ 20:52

  2. Thomas,

    recherchier bitte mal, wer (zumindest bislang) Klägervertreter ist. :)

    Schuster, bleib bei Deinen Leisten.

    Comment by le D — 26.07, 2009 @ 23:20

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