Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.2.11

Kein Grundrecht auf Sicherheit

In einem lesenswerten Blogbeitrag schildert Max Steinbeis, wie Christoph Möllers der bayerischen Justizministerin Beate Merk – die bekanntlich juristisch nicht immer ganz auf der Höhe ist – erläutert, warum es kein Grundrecht auf Sicherheit gibt und der Staat deshalb nicht so tun darf, als könne er die Freiheitsrechte der Bürger und das Sicherheitsbedürfnis derselben Bürger wie kollidierende Grundrechte gegeneinander abwägen.

Die Ansicht von Frau Merk würde nämlich sehr schnell dazu führen, dass der fürsorgliche Staat, der selbstverständlich immer am Besten beurteilen kann, was für seine Bürger gut ist, den unvernünftigen Bürger mit schärferen, aber natürlich notwendigen Sicherheitsgesetzen nach Belieben „schützen“ könnte. Das wäre, wie Max Steinbeis zu Recht anmerkt, das Ende (des Rechtsstaats).

Die Geisteshaltung von Frau Merk muss man deshalb, vorsichtig formuliert, als rechtsstaatsfern bezeichnen.

P.S. Lieber Herr Kollege Steinbeis, es heißt trotzdem Sicherungsverwahrung und nicht Sicherheitsverwahrung.

posted by Stadler at 16:06  

7.2.11

Verfassungsschutz und Verfassungsbruch

Es sind Meldungen wie diese, die mich gelegentlich daran zweifeln lassen, ob wir hier tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Der linke Jurist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 40 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden hat.

Konkrete Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten haben wohl nie vorgelegen, aber der Verfassungsschutz meinte, dass gerade der Umstand, dass Gössner nicht Mitglied verfassungswidriger Organisationen war, ihn besonders verdächtig gemacht hat.

Weshalb man in diesem Land diejenigen, die die Verfassung schon nahezu systematisch brechen, als Verfassungsschützer bezeichnet, hat sich mir ohnehin nie wirklich erschlossen.

Auf der Website des BfV heißt es, dass drei Viertel der Bürger von der Notwendigkeit der Institution Verfassungsschutz überzeugt sind. Zu diesen Bürgern gehöre ich nicht (mehr), nachdem der Erkenntnisgewinn den die Verfassungsschutzbehörden liefern, äußerst gering ist, gleichzeitig aber offenbar systematisch Methoden angewandt werden, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wer das nicht glaubt, sollte sich zum Beispiel mal näher mit den Gründen für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens oder dem Fall A.I.D.A. befassen.

Selbst wenn das für manche platt klingen mag, aber auch als Steuerzahler habe ich wenig Lust, Behörden zu finanzieren, die konsequent rechtsstaatliche Grundsätze missachten und damit eine Art Staat im Staat bilden.

posted by Stadler at 20:09  

20.1.11

Geheimverträge zwischen Staat und Unternehmen

Das Deutschlandradio Kultur hat gestern unter dem Titel „Unsichtbare Politik“ einen interessanten Beitrag gesendet, der als MP3 und in Textform online ist. Ausgangspunkt ist die Privatisierung von staatlichen Einrichtungen, die zwangsläufig mit dem Abschluss einer Vielzahl von Verträgen einher geht, die oft genug als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und damit der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Ähnliches erlebt man ganz allgemein, wenn der Staat Verträge mit Unternehmen schließt. In diesen Fällen werden vertraglich oftmals Verschwiegenheitsklauseln vereinbart, die nicht zuletzt dem Zweck dienen, kritischen Fragen von Medien und Bürgern auszuweichen.

Staatliches Handeln wird dadurch der Kontrolle durch Parlamente und Gemeinderäte entzogen und nebenbei auch der Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit. Und dies obwohl in vielen Fällen zweifellos ein erhebliches Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Die Vereinbarung solcher vertraglicher Verschwiegenheitspflichten muss deshalb durchaus als demokratiegefährdend angesehen werden kann. Dies gilt umso mehr, als dass im öffentlichen Recht grundsätzlich ein Verbot der Flucht ins Privatrecht dergestalt besteht, dass der Staat sich öffentlich-rechtlicher Bindungen und Pflichten nicht dadurch entledigen kann, dass er privatrechtliche Gestaltungsformen wählt.

Wie das Beispiel Stuttgart21 zeigt, reagiert eine kritische Öffentlichkeit in zunehmendem Maße sensibel auf eine Politik, die den Bürger nicht ausreichend informiert. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb überlegen, in diesen Bereichen einen eindeutigen Rahmen vorzugeben und Transparenzpflichten gesetzlich zu normieren.

posted by Stadler at 11:52  

7.1.11

Juristische Verbände bewerten Vorratsdatenspeicherung unterschiedlich

Die Neue Richtervereinigung spricht sich in einer aktuellen Pressemitteilung gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus und versucht damit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken zu stärken.

Der deutlich mitgliederstärkere Deutsche Richterbund hatte sich im Dezember allerdings für eine rasche gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Demgegenüber plädiert der Deutsche Anwaltverein für eine Evaluierung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und lehnt gleichzeitig eine verdachtslose Speicherung, wie sie bislang vorgesehen war, ab.

Dass die politische Diskussion zum Thema wieder zunimmt, zeigt auch der neuerliche, wenig überraschende Vorstoß der CSU für eine anlasslose Speicherung von TK-Daten auf Vorrat.

posted by Stadler at 13:27  

23.12.10

Im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte

Vielerorts wird derzeit beklagt, dass die EU bzw. die EU-Kommission zum demokratiefeindlichen neuen Mediengesetz in Ungarn schweigt.

Das sollte allerdings niemanden wirklich überraschen, wenn man bedenkt, dass die Organe der EU gemeinsam die Vorratsdatenspeicherung und das Swift-Abkommen durchgesetzt haben und die Kommission derzeit einen Richtlinienentwurf propagiert, der das Instrument der Netzsperren enthält.

Der Abbau der Bürgerrechte wird sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedsstaaten betrieben. Auch wenn Italien, Ungarn und Großbritannien insoweit im negativen Sinne besonders hervorstechen, ist auch hierzulande seit mehr als zehn Jahren eine Entwicklung im Gange, die auf eine sukzessive Beschränkung der Bürgerrechte abzielt.

Man muss also insgesamt den Eindruck haben, dass die EU-Kommission und die Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten, wie derzeit Ungarn, im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte marschieren. Dass die EU nicht wirklich lautstark gegen Ungarn protestiert, fügt sich in das Gesamtbild.

posted by Stadler at 12:01  

29.11.10

Polizei darf friedliche Demonstration nicht filmen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.11.2010 (Az.: 5 A 2288/09) ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster bestätigt, wonach die Polizei bei Versammlungen nicht anlassunabhängig filmen darf.

Das OVG bestätigt eigentlich nur eine juristische Selbstverständlichkeit, nämlich, dass Bild- und Tonaufnahmen von Demonstrationsteilnehmern nur angefertigt werden dürfen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Man nennt das auch Polizeifestigkeit des Versammlungsrechts. Die Behörden wollten das aber offenbar nicht einsehen und haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt und haben sich auch beim OVG eine Abfuhr geholt.

posted by Stadler at 20:47  

18.11.10

Vorratsdaten gegen Terroristen mit Bomben unterm Arm?

Dass die Terrorwarnung des Innenministers die üblichen Panikmacher auf den Plan rufen würde, die mit der ewig gleichen und dümmlichen Rhetorik die Ängste der Menschen schüren, stand zu erwarten.

Ein Highlight bietet Unionshardliner Hans-Peter Uhl, der eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mit dem Argument fordert:

„Wenn diese Chance vertan wird und sich der Terrorist mit der Bombe unterm Arm auf den Weg gemacht hat, hat der Staat verloren“

Manche Innenpolitiker verfügen zwar augenscheinlich über eine blühende Phantasie aber leider auch über Defizite in Sachen Denklogik. Herr Uhl meint offenbar, mittels der Erkenntnis, welche Website ein Terrorist vor fünf Monaten aufgerufen hat, lasse sich ein Bombenanschlag vereiteln. So stellt sich das nicht einmal klein Fritzchen vor. Was die Terrorismusbekämpfung angeht, bieten die bestehenden Gesetze bessere und ausreichende Instrumente. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein relevantes Instrumentarium zur Terrorbekämpfung.

De Maiziere musste die Panik also gar nicht selbst schüren, weil dies Demagogen wie Uhl für ihn erledigen.

posted by Stadler at 12:07  

17.11.10

Quick-Freeze-Plus oder VDS-Light?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat letzte Woche als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ein „Quick-Freeze-Plus“ vorgeschlagen und dafür u.a. auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangen Wochenende, auf dem er als Redner aufgetreten ist, heftige Kritik geerntet. Was sicherlich auch daran lag, dass Peter Schaar Mitglied der Grünen ist und sich in Berlin für eine eher offensive Rhetorik entschieden hatte. Er hat aber auch Zuspruch erfahren.

Der Vorschlag von Schaar, den er auch auf dem Kongress erläutert hatte, läuft darauf hinaus, TK-Verbindungsdaten für einen Zeitraum von zwei Wochen anlassunabhängig zu speichern und diese Daten dann auf Zuruf der Straafverfolgungsbehörden einzufrieren, also weiterzuspeichern (Quick-Freeze), wenn sich ein konkreter Tatverdacht ergeben hat. Ob man das nun als Quick-Freeze-Plus bezeichnet oder Vorratsdatenspeicherung light, ist eher eine Geschmacksfrage. Quick-Freeze – ohne Plus – gab es schon nach der alten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, ich empfehle insoweit die Lektüre des § 100g StPO, der allerdings vom BVerfG in Abs. 1 S. 1 für nichtig erklärt worden ist, soweit Verkehrsdaten nach § 113a TKG erhoben werden dürfen.

Sollte eine solche Regelung am Ende die bisherige Vorratsdatenspeicherung ersetzen, wäre dies verglichen mit der alten Regelung zumindest aus Sicht der Bürgerrechte ein deutlicher Fortschritt. Die Chancen dass es dazu kommt, dürften aber eher schlecht stehen, weil die Ermittler – ich hatte Gelegenheit dies auf dem Kongress der Grünen mit einem Beamten des BKA kurz zu diskutieren – entschieden der Ansicht sind, dass eine Speicherdauer von zwei Wochen überhaupt nichts bringt. Und in diesem Punkt kann man ihnen auch schwer widersprechen.

Wenn Peter Schaar damit argumentiert, ihm würde nicht einleuchten, weshalb ein Verfahren, das sich bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bewährt hat, nicht auch bei der Strafverfolgung funktionieren sollte, so zeigt dies nur, dass Schaar mit dem tatsächlichen Ablauf in Fällen des Filesharing nicht vertraut ist. Dort loggen sog. Anti-Piracy-Unternehmen softwaregestützt quasi live IP-Adressen von Tauschbörsennutzern und haben dann, wenn der Provider Telekom heißt, sieben Tage Zeit, beim Landgericht Köln einen Beschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG – also eine Art Quick-Freeze – zu erwirken. Dieser Mechanismus könnte in Fällen der Strafverfolgung nur dann in ähnlicher Weise zur Anwendung kommen, wenn Beamte ebenfalls in Echtzeit IP-Adressen erfassen würden. Das ist allerdings praktisch selten der Fall und würde im übrigen auch eine Maßnahme nach § 100g StPO darstellen. Diese Vorschrift wurde vom BVerfG für nichtig erklärt.

Wenn die Ermittler allerdings von einer IP-Adresse erst durch nachträgliche Ermittlungen mit Zeitverzögerung Kenntnis erlangen, läuft diese Konstruktion leer. Der Vorschlag von Peter Schaar ist in dieser Form deshalb nicht praxistauglich und sollte allein aus diesem Grund nicht weiter diskutiert werden.

Die entscheidende und grundsätzliche Frage ist vielmehr eine Andere. Darf und will dieser Staat 80 Millionen Bürger unter Generalverdacht stellen und ihre Verbindungsdaten anlassunabhängig für einen längeren Zeitraum auf Vorrat speichern, damit er im Bedarfsfalle nachträglich noch Straftaten ermitteln kann? Wir reden insoweit in ca. 80 % der Fälle von Betrugsdelikten und nicht von Terrorismus und Schwerstkriminalität. Für die Ermittlungsarbeit im Bereich der organisierten Kriminalität ist die vorhandene TK-Überwachung nach §§ 100a ff. StPO ohnehin wesentlich besser geeignet als eine Vorratsdatenspeicherung.

Auch im realen Leben kann die Polizei übrigens sehr oft die Täter nicht ermitteln. Die Aufklärungsquote im Onlinebereich ist auch ohne Vorratsdatenspeicherung nicht schlechter als offline. Aber im Internet besteht nun vermeintlich die technische Möglichkeit, Spuren zu sichern, indem man alles Mögliche auf Halde speichert und bei Bedarf darauf zurückgreift. Das weckt Begehrlichkeiten. Aber nicht alles was technisch möglich ist, muss den Ermittlungsbehörden auch gestattet werden. Denn gerade dadurch, dass wir nicht alles machen, was technisch möglich ist, unterscheidet sich der Rechtsstaat vom Unrechtsstaat. Es ist rechtsstaatlich nicht geboten, TK-Verbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, damit vielleicht noch ein paar Betrugsfälle mehr aufgeklärt werden, deren Tathandlungen bereits vier Monate zurückliegen. Die Strafverfolgung schützt die Menschen auch nicht vor Phänomenen wie Phishing. Hier hilft nur ein Mindestmaß an Internetkompetenz des Einzelnen.

Dass das Bundesverfassungsgericht eine Vorratsdatenspeicherung nicht per se für unzulässig hält, ist lediglich ein Beleg dafür, wie weit die Erosion der Grundrechte bereits fortgeschritten ist. Es besteht aber auch keine Notwendigkeit, immer nur solche Regelungen zu treffen, die das BVerfG gerade noch mitmacht.

posted by Stadler at 14:50  

15.11.10

Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte

Die interessantesten Gespräche führt man häufig nicht auf der Hauptveranstaltung, sondern abends in der Kneipe. Das war auch beim Netzpolitischen Kongress der Grünen am vergangenen Wochenende nicht anders.

Timothy Herkt, der an der Kampagne von Amnesty International „Mehr Verantwortung bei der Polizei“ mitarbeitet, hat mich darauf hingewiesen, dass es beispielsweise in England bereits eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt und dort außerdem bei der Aufarbeitung von Polizeigewalt unabhängige Ermittler zum Einsatz kommen, in Gestalt der Independant Police Complaint Commission (IPCC). Die IPCC zieht übrigens ein äußerst positives Fazit aus der Einführung der Kennzeichnungspflicht in Großbritannien und betont außerdem, dass es keinen einzigen bekannten Fall gebe, in dem einem Beamten hieraus Nachteile entstanden wären.

Und das ist ein Aspekt, den auch die Gegner der Kennzeichnungspflicht in der Politik und bei den Polizeibehörden zur Kenntnis nehmen sollten.

Der Ruf der Polizei leidet mittlerweile darunter, dass für viele Bürger in letzter Zeit deutlich geworden ist, dass es bei Demonstrationen immer wieder auch zu Übergriffen durch die Polizei kommt, denen keine Provokation vorausgegangen ist. In diesen Fällen kann man es dem Polizeibeamten, der selbst zum Täter wird, nicht gestatten, anschließend wieder in der anonymen Masse einer Hundertschaft unterzutauchen. Auch der Polizei sollte man kein Vermummungsrecht zubilligen. Das ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Der Deutsche Anwaltverein befürwortet eine Kennzeichnungspflicht übrigens ebenfalls.

posted by Stadler at 11:34  

25.9.10

Schlappe für bayerisches Innenministerium (aida)

Im bayerischen Verfassungsschutzbericht 2008 wurde der vielfach ausgezeichnete Verein“a.i.d.a.” (= Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) unter “sonstige Linksextremisten” geführt. Eine tragfähige Begründung hierfür ist das bayerische Innenministerium stets schuldig geblieben.

Das hat jetzt auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 23.09.2010 (Az. 10 CE 10.1830) so gesehen und die vorläufige Schwärzung des Eintrags im Verfassungsschutzbericht angeordnet. Die Richter fanden deutliche Worte in Richtung des Innenministeriums. Nach der Einschätzung des VGH enthält der Bericht ein „nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil„.

Diese willkürliche Qualifizierung eines Vereins, der nach Ansicht vieler gute und wichtige Arbeit geleistet hat, ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig und wirft einmal mehr ein fragwürdiges Licht auf die Verfassungsschutzbehörden. Der Streit ist damit vermutlich aber noch nicht beendet, denn der Verfassungsschutzbericht 2009 enthält dieselbe Einstufung erneut. Innenminister Joachim Herrmann erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe v. 25./26.09.2010, S. R9) auch, dass man gar nicht daran denke, die Entscheidung zu revidieren.

Man wird sich angesichts einer solchen Haltung die Frage stellen müssen, ob es nicht der bayerische Innenminister und der Verfassungsschutz sind, die nicht verfassungskonform agieren.

posted by Stadler at 20:46  
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