Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.7.10

Abmahnung von Karl Valentin Zitaten

Die Erbin von Karl Valentin hat ein Blog wegen der öffentlichen Wiedergabe eines Spruchs des Künstlers abgemahnt, wie es in der vorformulierten Unterlassungserklärung heißt. Und das scheint kein Einzelfall zu sein.

Rechtlich stellt sich die Frage der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des Spruchs von Karl Valentin, aber auch die des Zitatrechts nach § 51 UrhG.

Möglicherweise dreht sich der große Künstler Karl Valentin angesichts solch kleingeistiger und humorloser Abmahnungen auch ab und zu in seinem Grab um.

posted by Stadler at 18:17  

26.7.10

Strafbare Massenabmahnungen

Eine kriminelle Masche bei der Abmahnung von  eBay-Händlern – die in ähnlicher Form vermutlich öfter praktiziert wird – hatte für zwei Hagener Rechtsanwälte strafrechtliche Konsequenzen. Die Juristen haben  sich das Anwaltshonorar, das die Abgemahnten bezahlt hatten, mit ihren Mandanten geteilt. In derartigen Fällen rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen entsteht der Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten aber überhaupt nicht, weil nur für berechtigte Abmahnungen Anwaltskosten verlangt werden können. Die Anwälte haben folglich die Erstattung von Honorar gefordert, das gar nicht entstanden war. Das ist nicht nur berufsrechtlich unzulässig, sondern stellt einen Betrug zu Lasten der Abgemahnten dar.

Über den Fall berichtet DER Westen. (via Telemedicus)

posted by Stadler at 08:00  

23.7.10

OLG Frankfurt: Kein Anspruch gegen Telekom auf sofortige Löschung von IP-Adressen

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 16.06.2010 (Az.: 13 U 105/07) entschieden, dass Flatrate-Kunden der Telekom nicht verlangen können, dass die beim Verbindungsaufbau vergebenen dynamischen IP-Adressen sofort nach Beendigung der Internetverbindung wieder gelöscht werden. Nach Ansicht des Senats genügt es, wenn die Löchung erst nach sieben Tagen erfolgt, dies sei noch unverzüglich im Sinne des TKG.

Das Oberlandesagericht bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Darmstadt.

Die Revision wurde zugelassen, sie ist beim BGH (Az.: III ZR 146/10) bereits eingelegt worden.

posted by Stadler at 18:23  

23.7.10

Der E-Brief der Post

Für das Blog des Journalisten und BR-Moderators Richard Gutjahr haben Udo Vetter und ich einige Fragen zu dem neuen E-Brief der Post beantwortet. Bevor man sich für den Dienst registriert, sollte man in jedem Fall die Vor- und Nachteile abwägen und Richards Blogbeitrag lesen.

posted by Stadler at 13:53  

23.7.10

Einbindung des Facebook „Like-Buttons“ nicht datenschutzkonform?

Einige juristische Blogbeiträge, z.B. der Kollegen Thomas Helbing und Sebastian Kraska, gehen davon aus, dass Social Plugins von Facebook bei entsprechender Ausgestaltung datenschutzkonform eingesetzt werden können. Demgegenüber hat die Plattform „hamburg.de“ den „Like-Button“ wegen datenschutzrechtlicher Bedenken wieder aus seinem Angebot entfernt.

Hintergrund der Diskussion ist der Umstand, dass Facebook seit einigen Monaten die Möglichkeit bietet, den Button „gefällt mir“ auch auf externen Websites außerhalb der Facebookplattform einzubinden.

Die in diesem Zusammenhang häufig aufgeworfene Frage, ob deutsches Datenschutzrecht für einen Anbieter gilt, der seinen Sitz in den USA hat, stellt sich in dieser Form nicht. Wer einmal einen Blick in das Impressum des deutschen Facebooks geworfen hat, wird bemerkt haben, dass Anbieter die „Facebook Ireland Limited“ ist und nicht die amerikanische Mutter. Facebook unterliegt also in jedem Fall irischem Datenschutzrecht und damit auch der Datenschutzrichtlinie der EU. Nach § 2a Abs. 1 TMG und der E-Commerce-Richtlinie kommt man wohl sogar zu einer Anwendung des deutschen Rechts, weil der Schwerpunkt des deutschen Facebookangebots eben Deutschland ist.

Das ändert freilich nichts daran, dass Facebook Daten in die USA übermittelt, weil sich dort die technische Infrastruktur von Facebook befindet.

Der Webseitenbetreiber muss zunächst die Vorgaben von § 13 Abs. 1 TMG beachten. Danach hat der Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb der EU zu informieren. Diese Information, die zu Beginn der Nutzung erteilt werden muss, kann meines Erachtens nicht allein dadurch geschehen, dass man irgendwo auf der Website eine sog. Datenschutzerklärung bereithält. Die Information müsste nach dem Gesetzeswortlaut vielmehr unmittelbar bei Aufruf der Site bzw. beim Anklicken des Like-Buttons erteilt werden.Das ist allerdings wenig praktikabel.

Darüber hinaus ist die entscheidende Frage aber die, ob für die stattfindende Verarbeitung personenbezogener Daten ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand gegeben ist. Denn § 12 Abs. 1 TMG enthält ein sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Eine Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten ist danach nur zulässig, wenn ein Gesetz dies zulässt oder der Nutzer eingewilligt hat. Nachdem eine Einwilligung des Nutzers nicht vorliegt, kommt praktisch nur noch § 15 TMG als Gestattungstatbestand in Betracht. Diese Vorschrift verlangt, dass die Datenverwendung erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen. Bereits an dieser Stelle sind erhebliche Zweifel angebracht, denn der externe „gefällt mir“ Button auf beliebigen Websites ist wohl weder erforderlich, um die Website zu nutzen, noch um Facebook nutzen zu können.

Das zusätzliche Problem besteht darin, dass § 15 Abs. 1 TMG nur das Verhältnis des Betreibers der Website zu dem betreffenden Nutzer regelt. Das Verhältnis des Nutzers zu Facebook, an das ja die Daten übermittelt wird, erfasst die Vorschrift überhaupt nicht.  Die Norm ist auf diese Konstellation schlicht nicht zugeschnitten.  Eine Lösung könnte man hier allenfalls noch über die Regelungen der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) suchen. Wer allerdings die diesbezüglichen, sehr hohen gesetzlichen Anforderungen kennt, der weiß, dass auch hieraus keine ausreichende Gestattung abzuleiten ist.

Die Verwendung des „Like-Buttons“ von Facebook auf einer Website ist daher nach derzeitiger Rechtslage datenschutzwidrig. Dieses nicht sonderlich befriedigende Ergebnis zeigt sehr deutlich, dass das deutsche und europäische Datenschutzrecht auf derartige Sachverhalte bislang überhaupt nicht vorbereitet ist.

Update vom 29.08.2011:
Die aktuelle Diskussion, die vom ULD losgetreten wurde, hat mich veranlasst diesen Beitrag zu ergänzen. Denn aus Sicht des Betreibers der Website, gibt es zwei Umstände, die Zweifel daran begründen, ob er tatsächlich der datenschutzrechtlich Verantwortliche ist. Deshalb möchte ich auch meine ursprüngliche Aussage, wonach der Betreiber der Website gegen das Datenschutzrecht verstößt, nicht aufrecht erhalten, sondern vielmehr zur Diskussion stellen.

Entscheidend ist meines Erachtens, ob der Webseitenbetreiber, der den Facebook Like-Button und mithin von Facebook stammenden Code in seine Website einbindet, damit zu einer verantwortlichen Stelle i.S.v. § 3 Abs. 7 BDSG wird und ob es sich aus seiner Sicht um personenbezogene Daten handelt.

Durch die Einbindung des Codes wirkt der Webseitenbetreiber natürlich an der Erhebung von Daten – die aus Sicht von Facebook auch personenbezogen sind – mit und er macht dies auch für eigene Zwecke, denn er möchte damit ja eine Empfehlung seines Angebots erreichen. Andererseits ist er nicht derjenige, der den Datenverarbeitungsvorgang steuert und kontrolliert.

Nach Art. 2 d) der Datenschutzrichtlinie ist Verantwortlicher die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Wenn man das eng auslegt, wird man den Webseitenbetreiber nicht ohne weiteres als Verantwortlichen betrachten können, denn er entscheidet nicht (zusammen mit Facebook) über die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung. Er weiß im Zweifel noch nicht einmal genau, welche Daten Facebook erhebt. Andererseits leistet er zweifellos einen kausalen Beitrag für die Datenverabeitung durch Facebook, weshalb man ihn durchaus als eine Art Gehilfen von Facebook betrachten kann, der zudem auch ein gewisses Eigeninteresse an dem Vorgang der Datenverarbeitung hat.

Letztlich regelt das Gesetz diese Konstellation aber nicht. Darauf kann man nun mit einer erweiterten Auslegung reagieren, wie es das ULD tut oder man kann sich auf die Position zurückziehen, dass verantwortliche Stelle alleine Facebook ist und mithin auch nur Facebook Adressat von behördlichen Maßnahmen sein kann.

posted by Stadler at 12:00  

22.7.10

OLG Düsseldorf verneint erneut Haftung von RapidShare

Der Sharehoster RapidShare hat nach einer eigenen Pressemitteilung ein weiteres Berufungsverfahren beim OLG Düsseldorf (Az.: I-20 U 8/10) gegen den Filmvertreiber Capelight Pictures gewonnen. Das Gericht hat eine Haftung des Sharehosters für Urheberrechtsverletzungen verneint.

RapidShare hatte gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese einstweiligeVerfügung nun unter Abänderung des ursprünglichen Urteils aufgehoben. Gegenstand des Streits war die Frage, ob RapidShare alles dem Unternehmen Zumutbare unternommen habe, um gegen die rechtswidrige Verbreitung des vonCapelight Pictures vertriebenen Films „Inside a Skinhead“ über die Server vonRapidShare vorzugehen.

posted by Stadler at 17:57  

22.7.10

Merkbefreit: Beate Merk zu Netzsperren und Kindesmissbrauch

Manchmal ist man als Jurist geneigt, sich für bestimmte Justizminister(innen) fremd zu schämen. Ein solcher Fall ist heute wieder vorgekommen. Die bayerische Ressortchefin Beate Merk hat „die Laissez-faire-Politik der FDP bei Kinderpornos im Netz“ und die Fälle sexuellen Missbrauchs in einem Ferienlager in Zusammenhang gebracht. Hier schließt sich aber dann auch der Kreis zu Bischof Mixa, den Merk früher schon mal ausdrücklich gelobt hat, der glaubt, die 68’er seien für die Fälle von Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche verantwortlich.

Nicht ganz zufällig bläst Frau Merk zudem in daselbe Horn wie das BKA letzte Woche, wenn sie fordert:

„Wenn ich feststellen muss, dass ich eine bestimmte Seite nicht löschen kann, darf ich nicht einfach mit den Schultern zucken und zur Tagesordnung übergehen. Dann muss ich diese Seite wenigstens sperren.“

Diese Aussage ist schon so oft widerlegt worden, dass es eigentlich weh tut. Gerade bei diesem Thema tun sich vor allem Politiker der Union mit schändlichem Populismus hervor.

P.S. Deutsche Antwort auf Sarah Palin finde ich da auch sehr passend (via RA Kompa)

posted by Stadler at 16:00  

22.7.10

Die Diskussion um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag scheint noch nicht beendet

Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – was sogar so auf seiner Vistenkarte steht – ist einer der politischen Protagonisten der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Stadelmaier hat der SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ ein Interview zu netzpolitischen Themen gegeben, in dem er u.a. nochmals den neuen Jugendmedienstaatsvertrag verteidigt. Die Neufassung ist von den Ministerpräsidenten bereits beschlossen worden, es fehlt allerdings noch die Zustimmung der Landesparlamente. Stadelmaier erwartet hier aber, wie er mir selbst vor einigen Wochen am Rande einer Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts sagte, keinen Widerstand mehr.

Den Widerstand noch nicht aufgegeben hat Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, der sich in einem ausführllichen Blogpost an dem Interview mit Stadelmaier abarbeitet und erneut seine Argumente darlegt.

Nachdem ich zu diesem Thema auch mehrfach gebloggt und auch an Podiumsdiskussionen teilgenommen habe, hier nochmals der Hinweis auf einige meiner Beiträge:

Der Jugendmedienschutz muss generell auf den Prüfstand
JMStV: „Behüten, wo es nötig ist“
Hans-Bredow-Institut verteidigt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

posted by Stadler at 11:16  

22.7.10

Amnesty: Kampagne gegen Polizeigewalt in Deutschland

Amnesty International hat gerade eine unterstützenswerte  Kampagne gegen Polizeigewalt in Deutschland und für die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten gestartet und berichtet darüber auch als Schwerpunktthema im neuesten Amnesty Journal.

Polizeigewalt, gerade bei Demonstrationen, ist ein ernstes Problem in Deutschland, auch wenn viele das nicht wahrhaben wollen. Im Zeitalter der Digitalkamera und von YouTube werden allerdings immer öfter grundlose polizeiliche Übergriffe gegenüber Demonstranten und Pasanten dokumentiert und öffentlich gemacht. In vielen Fällen wird das Opfer von den Behörden sogar noch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Ein  solcher Fall ereignete sich auch auf der letztjährigen Freiheit statt Angst Demo in Berlin. Der Betroffene hatte Glück, weil der Vorgang von anderen Demonstranten gefilmt wurde, weshalb das Strafverfahren gegen ihn kürzlich eingestellt wurde. Eine Anklage gegen die prügelnden Beamten gibt es in diesem Fall aber nach wie vor nicht.

Um Fälle dieser Art einzudämmen, ist eine Kennzeichnung jedes einzelnen Beamten unbedingt erforderlich. Wenn sich Vertreter der Polizei demgegenüber auf Datenschutz berufen, haben sie offenbar nach wie vor nicht verstanden, dass sie dem Bürger als Staatsgewalt gegenüber treten und, dass dies mit offenem Visier geschehen muss. Ein „Vermummungsrecht“ für Polizeibeamte ist aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hinnehmbar.

posted by Stadler at 08:19  

21.7.10

Der Spammer mit dem Offenbarungseid

Spammer sind schwer zu fassen. Hat man einmal erfolgreich einen gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen, muss man trotzdem immer damit rechnen, dass der Betreffende plötzlich untergetaucht oder mittellos ist.

Genau das habe ich gerade wieder einmal erlebt, bei dem Versuch den gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschluss beim Spammer zu vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher teilt jetzt mit, dass der Schuldner natürlich die eidesstattliche Versicherung (vulgo: Offenbarungseid) abgegeben hat. Und das bedeutet für meinen Mandanten im Zweifel, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

posted by Stadler at 15:00  
« Vorherige SeiteNächste Seite »