Jörg Tauss hat Rückendeckung vom Karlsruher Bundestagskanditaten der Grünen erhalten und sein Verteidiger beklagt sich in einem Interview mit dem Reutlinger General-Anzeiger über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, das einer sozialen Exekution nahe komme.
Offenbar hatte die Verteidigung nach wie vor keine Akteneinsicht, während die Staatsanwaltschaft munter mit Journalisten über den Stand der Ermittlungen plaudert.
In der Netzgemeinde ist die Stimmung immer noch eher pro Tauss, auch Solidaritätsplattformen bilden sich jetzt.
Das Verhalten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist in einem Rechtsstaat wirklich schwer erträglich. Und auch die Aussage, des Oberstaatsanwalts Rehring, dass man seitens der Staatsanwaltschaft „leise und rücksichtsvoll an Herrn Tauss herantreten“ wollte, aber „durch die verkündete Aufhebung der Immunität von Tauss und der Veröffentlichung von Akteninhalten im Internet“ sei dann ein „Tsunami“ entstanden, klingt mehr als heuchlerisch. Es muss die Frage erlaubt sein, wer denn die Presse mit Akteninhalten versorgt hat, wenn nicht die Staatsanwaltschaft selbst. Auch nachdem der „Tsunami“ losgebrochen war, plauderte Rehring freilich weiter freimütig mit den Journalisten, während der Beschuldigte und sein Verteiger immer noch keine Akteneinsicht erhalten haben und deshalb gar nicht in der Lage sind, sich zum konkreten Tatvorwurf zu äußern. Ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sieht anders aus.
Lesenswert ist hierzu auch der Beitrag des Kollegen Flauaus, der zu Recht darauf hinweist, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) verstößt und die Vernichtung des Beschuldigten Tauss betreibt.
posted by Stadler at 09:02
Ist es eigentlich ein Naturgesetz, dass Wahlkämpfe billig, platt und plakativ geführt werden müssen?
Die Grünen wollen jedenfalls nicht hintanstehen, sondern mit Wums (Wirtschaft und Umwelt, menschlich, sozial) ins Europaparlament. Gehts noch? Mir kommt bei der Lektüre derartiger geistiger Höchstleistungen immer wieder dieser Song von Bob Dylan in den Sinn:
„We live in a political world,
Wisdom is thrown into jail,
It rots in a cell, is misguided as hell
Leaving no one to pick up a trail“
Austauschbare, geistlose Beliebigkeit, jetzt auch in grün. Vielleicht aber auch nur der erste Rohrkrepierer der noch jungen Wahlkampfsaison.
posted by Stadler at 17:22
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.02.09 (AZ.: 262 C 18519/08) entschieden, dass eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen nur dann wirksam zustande kommt, wenn dieser von seinen Eltern oder nachträglich (nach Eintritt der Volljährigkeit) von ihm genehmigt wird.
Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen auf Webseiten, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, als überraschende Klauseln unwirksam.
Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 09.03.09
posted by Stadler at 16:43
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Für eine Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon plädiert der Kollege Carlos A. Gebauer in einem engagierten Aufruf bei ef-online.
Gebauer beklagt das gänzliche Fehlen einer öffentlichen Debatte über den Vertrag von Lissabon, obwohl es hierbei um nicht weniger als den faktischen Abschied vom Grundgesetz und der Zustimmung zu einer Europäischen Verfassung geht, die sich hinter dem Vertrag von Lissabon vebirgt.
Ich bin ebenfalls erstaunt und besorgt darüber, dass die für Deutschland weitreichendste politische Entscheidung der letzten Jahrzehnte kaum diskutiert wird. Zumal die EU nach wie vor ein strukturelles Demokratiedefizit aufweist.
Nachdem das Parlament bereits zugestimmt und der Bundespräsident ratifiziert hat, ruhen die letzten Hoffungen wieder einmal auf dem Bundesverfassungsgericht, das hierüber bereits verhandelt hat.
Während einige Prozessbeobachter der Ansicht waren, dass das Gericht den Vertrag nicht unbeanstandet lassen wird, ist Gebauer sehr skeptisch.
Sollte in Deutschland doch noch eine Diskussion einsetzen, dann käme sie wie so oft bei Rechtsakten aus Brüssel vermutlich zu spät. Es sei denn, das BVerfG ordnet tatsächlich eine Volksabstimmung an.
Es ist jedenfalls notwendig, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.
posted by Stadler at 14:12
Der Vatikan hat sich gegenüber ICANN gegen die Einführung von Religionsbezeichnungen als Top Level Domains ausgesprochen. ICANN, diskutiert derzeit die Einführung neuer, generischer TLDs, u.a. auch von .catholic, .islam und .buddhist.
Der Vatikan meint, solche Domains könnten zu Streitigkeiten zwischen theologischen und religiösen Traditionen führen.
Quelle: ORF Futurezone
posted by Stadler at 09:27
Kommentare deaktiviert für Vatikan ist gegen religiöse Top Level Domains
Was Spiegel Online da berichtet, klingt im ersten Augenblick nach einem dicken Hund, ist aber eigentlich nicht erstaunlich.
Der Bundesnachrichtendienst betreibt die „Onlinedurchsuchung“ ausländischer Computer in großem Stil. Interessant finde ich folgende Passage in dem Artikel:
„Das Kanzleramt will nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online- Durchsuchung noch restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen“
Haben die da was durcheinander gebracht? Der BND glänzt eigentlich durchgehend durch illegale Aktionen. In keinem anderen Bereich funktioniert die rechtsstaatliche Kontrolle so schlecht wie bei den Diensten.
posted by Stadler at 15:54
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.02.2009 (Az.: 16 U 152/08) stellt die Aussage, die Zeitung Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt, ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung dar und ist nach Ansicht des Senats von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Urteil des OLG Frankfurt im Volltext
posted by Stadler at 13:10
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.02.2009 (Az.: 16 U 152/08) stellt die Aussage, die Zeitung Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt, ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung dar und ist nach Ansicht des Senats von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Urteil des OLG Frankfurt im Volltext
posted by Stadler at 13:10
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Vermutlich ist Schäuble wirklich ein Waisenknabe, wenn man sich ansieht, wie das in England mit der Onlinedurchsuchung (remote searching) läuft. Einen Richtervorbehalt gibt es da schon gar nicht. Den Artikel der Times finde ich erschreckend. Ausgerechnet in der Heimat von George Orwell, die ohnehin schon flächendeckend mit Überwachungskameras zugepflastert ist (CCTV – Closed Circuit Television), wundert einen mittlerweile gar nichts mehr.
posted by Stadler at 12:37
Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) schildert in seimem Blog, wie er Familienministerin von der Leyen im Bundestag danach gefragt hat, welche Länder an vorderster Stelle liegen, was das Einstellen von Kinderpornografie ins Internet angeht, und welche Initiativen die Bundesregierung dagegen ergriffen hat. Frau von der Leyen konnte die Frage nicht beantworten. Weiß sie wirklich nicht, dass ein ganz erheblicher Teil der Websites, die in Skandinavien geblockt werden, in der EU und den USA gehostet werden?
Vielleicht muss man im Fall von Ursula von der Leyen gar keine böse Absicht unterstellen. Es genügt vermutlich, von Inkompetenz auszugehen. Was die Sache freilich nicht besser macht, weil man von politischen Entscheidungsträgern erwarten darf, dass sie sich mit den Fakten vertraut machen.
posted by Stadler at 11:31
Kommentare deaktiviert für MdB Beck: Zweifel am Instrument der Internetsperre angebracht