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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.1.09

BVerfG verhandelt Gauweilers Verfassungsbeschwerde gegen Lissabonn-Vertrag

Peter Gauweiler – die älteren Bayern werden sich erinnern,-) – hat gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabonn Verfassungsbeschwerde erhoben, über die das Bundesverfassungsgericht im Februar verhandelt.

In der Sache sind die von Gauweiler gerügten Verstöße gegen das Gewaltenteilungs- und Demokratieprinzip nicht von der Hand zu weisen.

Im Bereich der EU ist leider ein erhebliches und zunehmendes Demokratiedefizit zu beklagen. Öffentlich diskutiert wird das kaum.

Die Gesetzegebung erfolgt in der EU durch die Exekutivorgane Rat und die Kommission und nicht durch das Parlament, das im Wesentlichen nur Veto-Rechte besitzt.

Damit liegt aber die Gesetzegebung faktisch in vielen Bereichen nicht mehr in der Hand von gewählten Parlamentsabgeordneten, sondern wird stattdessen von demokratisch nicht legitimierten Exekutivgremien wie dem Rat und der Kommission wahrgenommen.

Der deutsche Bundestag hat, insbesondere im Bereich des Wirtschafstrechts, meist nur noch die Funktion, die Richtlinien aus Brüssel abzunicken, ohne tatsächlichen Einfluss nehmen zu können.

Ob das Bundesverfassungsgericht dieser Entwicklung nunmehr Einhalt gebieten wird, darf bezweifelt werden.

Was Deutschland bräuchte, wäre eine breite gesellschaftspolitische Debatte zu diesem so essentiellen Thema.

posted by Stadler at 12:04  

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