"Von der NPD gelenkt" ist zulässige Meinungsäußerung
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 26.02.2009 (Az.: 16 U 152/08) stellt die Aussage, die Zeitung Junge Freiheit werde von der Jugendorganisation der NPD gelenkt, ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung dar und ist nach Ansicht des Senats von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Urteil des OLG Frankfurt im Volltext
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