Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.2.09

BVerfG: Mündliche Verhandlung über Lissabonn-Vertrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11.02.2009 die Verfassungsbeschwerde von Peter Gauweiler gegen den Vertrag von Lissabonn (EU-Grundlagenvertrag) und hat hierzu nunmehr vorab eine Verhandlungsgliederung bekannt gegeben, die den Ablauf des Termins und die zu erörternden Punkte skizziert.

Auch wenn man sich kaum vorstellen kann, dass das BVerfG den Lissabonn-Vertrag kippt, so zeigt die Verfassungsbeschwerde doch ganz gravierende Demokratiedefizite der EU auf. Davon war an dieser Stelle schon die Rede.

Wine breite gesellschaftspolitische Diskussion wäre zu diesem Thema dringend nötig. Aber das Interesse der deutschen Öffentlichkeit weckt man einfacher indem man über EU-Regelungen zum Krümmungswinkel von Bananen berichtet. Der Errosion fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch den europäischen Prozess scheint die breite Öffentlichkeit wenig zu kümmern.

Das erheblich institutionelle Demokratiedefizit wird durch den Vertrag von Lissabonn zwar abgemildert, bleibt aber aufgrund der fortbestehenden Gesetzgebungskompetenz des nicht demokraktisch legitimierten Rates erhalten.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.02.2009

posted by Stadler at 08:59  

2 Comments

  1. So sehr ich Ihre Blog-Einträge ansonsten schätze, aber was die europäische Integration angeht, haben Sie ziemlich mittelalterliche Ansichten. Selbstverständlich sind sowohl der Rat als auch die anderen Organe demokratisch legitimiert. Und immerhin ist der Vertrag von Lissabon eine erhebliche Verbesserung der Rechtslage. Gravierend sind auch nationale Demokratiedefizite (Formulierung von Gesetzentwürfen durch Lobbyisten, Entscheidungen, die nicht nach der Sache, sondern nach Parteibuch getroffen werden, vollkommen rechtsstaatswidrige Privatisierungen usw. usw.) – über die redet nur keiner.

    Gleiches in der Judikative – Gerade in den letzten Jahren hat sich häufiger der EuGH als Verteidiger der Freiheit gezeigt, als das BVerfG.

    Dass im Übrigen die besseren Entscheidungen auf Ebene des Nationalstaats getroffen werden, wäre auch noch zu beweisen. Ich denke, in Sachen Output-Legitimation stehen sich EU und Nationalstaat jedenfalls in nichts nach.

    Eine gesellschaftliche Debatte wird es sicherlich nicht geben. Es interessiert sich ja heute doch niemand mehr für irgendwas, sieht man vom Dschungel-Camp, DSDS und den Topmodels ab.

    Comment by DarthCode — 3.02, 2009 @ 11:53

  2. Der Rat besteht aus Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten, ist also ein Exekutivorgan, das gesetzegbend tätig ist. Das ist nicht vereinbar mit unserer Vorstellung von Gewaltenteilung. Die Gesetzgebung muss daher uneingeschränkt in der Hand gewählter Abgeordneter liegen.

    Das Demokratieprinzip und der Gewaltenteilungsgrundsatz waren im Mittelalter noch unbekannt.

    Comment by Pavement — 4.02, 2009 @ 15:28

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