BVerfG: Mündliche Verhandlung über Lissabonn-Vertrag
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11.02.2009 die Verfassungsbeschwerde von Peter Gauweiler gegen den Vertrag von Lissabonn (EU-Grundlagenvertrag) und hat hierzu nunmehr vorab eine Verhandlungsgliederung bekannt gegeben, die den Ablauf des Termins und die zu erörternden Punkte skizziert.
Auch wenn man sich kaum vorstellen kann, dass das BVerfG den Lissabonn-Vertrag kippt, so zeigt die Verfassungsbeschwerde doch ganz gravierende Demokratiedefizite der EU auf. Davon war an dieser Stelle schon die Rede.
Wine breite gesellschaftspolitische Diskussion wäre zu diesem Thema dringend nötig. Aber das Interesse der deutschen Öffentlichkeit weckt man einfacher indem man über EU-Regelungen zum Krümmungswinkel von Bananen berichtet. Der Errosion fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch den europäischen Prozess scheint die breite Öffentlichkeit wenig zu kümmern.
Das erheblich institutionelle Demokratiedefizit wird durch den Vertrag von Lissabonn zwar abgemildert, bleibt aber aufgrund der fortbestehenden Gesetzgebungskompetenz des nicht demokraktisch legitimierten Rates erhalten.
Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.02.2009

