Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.3.09

Presseerklärung von Jörg Tauss

Jörg Tauss hat heute zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in einer Presseerklärung Stellung genommen.

Taus räumt den Besitz von, nicht näher beschriebenem, kinderpornografischem Material ein, versucht dies aber mit seiner Stellung als Abgeordneter zu begründen. Er habe versucht, Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen und wollte u.a. belegen, dass man im Internet nicht zufällig auf kinderpornografische Seiten stößt, sondern sich die Szene vielmehr wieder auf andere Verbreitungswege und Medien verlagert hat.

Unabhängig von der rechtlichen Würdigung, stellt sich die Frage, ob man diese Begründung für glaubwürdig erachtet. Für mich klingt das schlicht eine Spur zu naiv. Ist einer wie Tauss tatsächlich bereit, durch solche „Privatermittlungen“ seine politische Karriere zu gefährden? Es sind Zweifel an dieser Darstellung angebracht.

Strafrechtlich wird ihm diese Erklärung vermutlich nicht helfen, sondern dürfte von der Staatsanwaltschaft eher als „öffentliches“ Geständnis gewertet werden. Strafbar wäre selbst das von Tauss eingeräumte Verhalten nämlich nur dann nicht, wenn es der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient. Und ob der privat ermittelnde Abgeordnete unter die Vorschrift fällt, darf zumindest bezweifelt werden.

posted by Stadler at 17:26  

11.3.09

BGH: Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Mit Urteil vom 11.03.2009 hat I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber eines Mitgliedskontos (Accounts) bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und dabei Rechte Dritter verletzen.

Der Beklagte ist bei eBay unter dem Mitgliedsnamen „sound-max“ registriert. Im Juni 2003 wurde unter diesem Mitgliedsnamen unter der Überschrift „SSSuper … Tolle … Halzband (Cartier Art)“ ein Halsband zum Mindestgebot von 30 € angeboten. In der Beschreibung des angebotenen Artikels hieß es unter anderem: „… Halzband, Art Cartier … Mit kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus …“. Die Klägerinnen haben hierin eine Verletzung ihrer Marke „Cartier“, eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen. Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, er sei für das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt und dabei das Schmuckstück versteigert habe. Landgericht und Oberlandesgericht haben – ohne zu prüfen, ob durch das Angebot des Halsbandes die Rechte der Klägerinnen verletzt worden sind – die Klage abgewiesen, weil der Beklagte, der von dem von seiner Ehefrau in das Internet eingestellten Angebot keine Kenntnis gehabt habe, für etwaige Rechtsverletzungen jedenfalls nicht verantwortlich sei.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte. Der selbständige Zurechnungsgrund für diese Haftung bestehe in der von dem Inhaber des Mitgliedskontos geschaffenen Gefahr einer Unklarheit darüber, wer unter dem betreffenden Mitgliedskonto bei eBay gehandelt habe und im Falle einer Vertrags- oder Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden könne.

Urteil vom 11. März 2009 – I ZR 114/06 – Halzband
Quelle: Pressemitteilung 55/2009 vom 11.03.2009

posted by Stadler at 12:17  

11.3.09

Schäuble attackiert Verfassungsgericht

Wolfgang Schäuble hat das Bundesverfassungsgericht angegriffen und beanstandet, die Verfassungsrichter würden sich zu sehr in die Gesetzgebung einmischen.

Ist jemand überrascht? Nahezu alle Gesetze, die die Befugnisse von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden erweitert und die Grundrechte eingeschränkt haben, sind in den letzten Jahren in Karlsruhe (teilweise) kassiert worden.

Ist es aber die Schuld der Verfassungsrichter, dass es Herrn Schäuble an einer ausreichenden rechtsstaatlichen Geisteshaltung mangelt und auch der Deutsche Bundestag zu oft verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben zustimmt? Man hätte sich bei den Themen Lauschangriff, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung oder Raterfahndung erhofft, dass die Parlamentarier das tun, was eigentlich selbstverständlich ist, nämlich rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten. Weil sie es nicht getan haben, musste das Verfassungsgericht eingreifen.

Das Gericht macht seine Arbeit und gerät dabei immer mehr in die Defensive, weil es in der Politik – und zwar in allen Parteien – nicht mehr genügend Menschen gibt, die bereit sind, die Bürgerrechte zu verteidigen.

Diese Zusammenhänge sagen viel über den Zustand unserer parlamentarischen Demokratie aus, in dem ein Gericht die letzte Bastillion des Rechtsstaats darstellt und nicht mehr die Mehrheit der gewählten Abgeordneten.

posted by Stadler at 11:26  

10.3.09

Französische Nationalversammlung debattiert „Three Strikes Out“

Ausführlicher Artikel zur Parlamentsdebatte über das Three-Strikes-Out Vorhaben in Frankreich auf ORF-Futurezone.

posted by Stadler at 17:24  

10.3.09

Französische Nationalversammlung debattiert "Three Strikes Out"

Ausführlicher Artikel zur Parlamentsdebatte über das Three-Strikes-Out Vorhaben in Frankreich auf ORF-Futurezone.

posted by Stadler at 17:24  

10.3.09

Zustellung von Anwalt zu Anwalt per E-Mail?

Eine Kollegin schickt einen Schriftsatz per E-Mail, mit dem Hinweis, es würde sich um eine Zustellung nach § 195 ZPO handeln und bittet darum, das beigefügte Empfangsbekenntnis per Fax (sic!) zurückzuschicken.

Die Sache hat nur einen Haken. Die förmliche Zustellung von Anwalt zu Anwalt per E-Mail sieht das Gesetz nicht vor. §§ 195 Abs. 1 S. 4, 174 Abs. 2 S. 1 ZPO spricht von einer Zustellungsmöglichkeit per Telekopie und die ist in § 130 Nr. 6 ZPO als unterschriebenes Telefax legaldefiniert. Also kein Empfangsbekenntnis und keine Zustellung. Pech gehabt.

posted by Stadler at 17:07  

10.3.09

Anwälte und der Blawjob

Mittlerweile hat sich ja schon der ein oder andere Kollege mit dem neuem Angebot „blawjob.de“ auseinandergesetzt. Was den Betreiber Jens Ferner zur Namenswahl bewogen hat, ist mir nicht bekannt.

Mich erinnert das allerdings an die Aussage eines geschätzten Kollegen, der meinte, der Anwalt gehe bei seiner Berufsausübung einer Form von „Verbalprostitution“ nach. Und so betrachtet, schließt sich dann auch der Kreis zum Blawjob.

posted by Stadler at 13:46  

10.3.09

Table Dance Fotos auf Internetplattform rechtfertigen Ablehnung einer Bewerberin für Polizeidienst

Wozu das allzu freizügige Einstellen von privaten Fotos in soziale Netzwerke führen kann, musste eine Bewerberin für den Polizeidienst in Baden-Württemberg nun erfahren. Sie wurde wegen Fotos, die sie angeblich beim Table-Dance zeigen, abgelehnt.

Das wurde nunmehr auch vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18.02.09 (Az.: 9 K 384/09)bestätigt. Die aus der Pressemitteilung ersichtliche Begründung, halte ich dennoch für fragwürdig. Zitat:
„Die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin würden sich aus die für viele Internetnutzer einsehbare Verknüpfung zwischen einer (auch nur künftigen) Tätigkeit bei der Polizei und ihren Aktivitäten als „Table-Dancerin“ ergeben. Denn diese Verknüpfung lasse vermuten, dass sich die Bewerberin durch die Angabe der (künftigen) Berufstätigkeit einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe, worin ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten liegen dürfte.“

Die Bewerberin hat sich also nach Ansicht des Gerichts, durch die Benennung ihrer künftigen Tätigkeit als Polizeibeamte auf ihrem Internetprofil einen stärkeren Zulauf für ihren noch praktizierten Job als Kellnerin versprochen.

Man muss vermutlich Richter sein, um diesen Begründungsansatz verstehen zu können. Meinen Horizont übersteigt das wieder einmal.

posted by Stadler at 11:35  

10.3.09

Tauss will am 11.03.09 Stellung nehmen

Der unter dem Verdacht des Besitzes von kinderpornografischem Material stehende Abgeordnete Jörg Tauss will morgen Abend (11.03.09) zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen.

Die Stellungnahme soll über seine Homepage abrufbar sein. Dies teilte Tauss gerade via Twitter mit.

Man darf gespannt sein.

posted by Stadler at 11:19  

10.3.09

BGH zur Google-Adwords-Werbung (pcb und Beta Layout)

Die beiden Entscheidungen des BGH zur Verwendung fremder Kennzeichen als Keywords bei der Google-Adwords Werbung sind jetzt im Volltext online.

Die Urteile unterscheiden sich darin, dass in dem einen Fall (pcb) eine kennzeichenmäßige Benutzung verneint worden ist, weil die Bezeichnung auch als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden werden kann, während der BGH in dem zweiten Fall (Beta Layout) die Verwechslungsgefahr verneint, wenn rechts neben der Trefferliste unter der Rubrik „Anzeigen“ eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

BGH, Urt. v. 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 (Beta Layout)
BGH, Urt. v. 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 (pcb)

posted by Stadler at 09:41  
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