Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.3.09

Zustellung von Anwalt zu Anwalt per E-Mail?

Eine Kollegin schickt einen Schriftsatz per E-Mail, mit dem Hinweis, es würde sich um eine Zustellung nach § 195 ZPO handeln und bittet darum, das beigefügte Empfangsbekenntnis per Fax (sic!) zurückzuschicken.

Die Sache hat nur einen Haken. Die förmliche Zustellung von Anwalt zu Anwalt per E-Mail sieht das Gesetz nicht vor. §§ 195 Abs. 1 S. 4, 174 Abs. 2 S. 1 ZPO spricht von einer Zustellungsmöglichkeit per Telekopie und die ist in § 130 Nr. 6 ZPO als unterschriebenes Telefax legaldefiniert. Also kein Empfangsbekenntnis und keine Zustellung. Pech gehabt.

posted by Stadler at 17:07  

5 Comments

  1. Ist der Unterschied zwischen Fax und E-Mail wirklich so groß? Ein Fax kann man nicht wirklich absichern, die Absender-Nr. ist genauso fälschbar wie eine Mailadresse.

    Theoretisch könnte durch eine Signatur (z.B. GnuPG) eine E-Mail sogar noch deutlich rechtssicherer sein als ein Fax.

    Ohne Signatur sind daher beide im Zweifelsfall anfechtbar.

    Und auf Empfängerseite kann ich ein Fax sogar als E-Mail bekommen, wie z.B. über den Fax-to-Mail-Dienst von T-Online. Wäre das dann weniger rechtsgültig als ein Fax, das mir an ein Faxgerät (oder an einen PC mit faxfähigem Modem) geschickt wird?

    Comment by Sabine Engelhardt — 10.03, 2009 @ 17:30

  2. Formaljuristisch ist das richtig, was T.S. schreibt.

    Aber was hätte eigentlich dagegen gesprochen, kollegialiter den Eingang der Mail mit dem angehängten Schriftsatz zu bestätigen und damit den Mangel gleichzeitig zu heilen (§ 189 ZPO)? Nichts anderes hat die Kollegin doch begehrt. Muss man statt dessen immer gleich den Besserwisser hervorkehren?

    Comment by Collega — 10.03, 2009 @ 18:43

  3. @ Collega: Wenn jemand meint, am Nachmittag vor dem Termin noch einen Schriftsatz zustellen zu müssen, dann kehre ich auch gerne mal den formaljuristischen Besserwisser raus.

    @Sabine Engelhardt: Ob die E-Mail tatsächlich wesentlich unsicherer ist, als eine E-Mail, ist eine berechtigte Frage. Der Gesetzgeber scheint das Fax für sicherer zu halten. Aber das hat ja nicht viel zu besagen. ;-)

    Comment by Pavement — 10.03, 2009 @ 20:29

  4. Mal dazu ne Frage in eigener Sache:

    Wie sieht es denn dann mit einer Zustellung von Anwalt zu Privat zwecks einer Mandatsübernahmemitteilung, einer Firstsetzung von 9 Tagen sowie einer Klageandrohung bei ablauf der Frist aus. Das Ganze ohne Signatur (also reiner text) von einer gmx-adresse.
    Ist das rechtswirksam? Zumal es sich um einen Privatverkauf (Auto) handelt und ich nun im außereuropäischen Ausland wohne.

    Danke, Frank

    Comment by Anonymous — 25.11, 2009 @ 08:36

  5. Scheidung Anwalt

    Internet-Law

    Trackback by Scheidung Anwalt — 5.12, 2018 @ 21:40

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