Abofallen im Netz
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.02.09 (AZ.: 262 C 18519/08) entschieden, dass eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen nur dann wirksam zustande kommt, wenn dieser von seinen Eltern oder nachträglich (nach Eintritt der Volljährigkeit) von ihm genehmigt wird.
Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen auf Webseiten, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, als überraschende Klauseln unwirksam.
Quelle: Pressemitteilung des AG München vom 09.03.09