Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.7.13

Der BND und die Technologie namens Polygon

Das ARD-Magazin FAKT hat gestern darüber berichtet, dass der BND selbst im Besitz der PRISM-Überwachungstechnologie sei. Ob das zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen. Dass der BND allerdings ähnliche Konzepte und Technologien wie PRISM einsetzt, ist ziemlich offensichtlich. Hierzu hatte ich bereits vor mehr als einem Monat gebloggt. Nachdem die Existenz des „elektronischen Staubsaugers“ schon längere Zeit bekannt ist und auch der Umstand, dass der BND nach eigenen Angaben im Jahre 2010 ca. 37 Millionen E-Mails überprüft hat, muss dafür auch eine entsprechende technische Lösung vorhanden sein, die die Kommunikation an zentralen Knotenpunkten, beispielsweise in Frankfurt, abfischt. Der Bericht von FAKT zu der Softwarelösung der Boeing-Tochter Narus erscheint vor diesem Hintergrund durchaus plausibel.

Zunächst arg verzerrt, aber mittlerweile geändert, war die Darstellung auf der Website des MDR zu der angeblichen Analyse-Software Polygon. Bei netzpolitik.org wird noch die alte und unrichtige Formulierung zitiert. Polygon ist keine Analyse-Software, sondern eine Datenbanktechnologie die heute u.a. im polizeilichen Informationssystem der Kriminalpolizei des Landes Brandenburg eingesetzt wird. Wenn auch der BND diese Technologie, wie von FAKT berichtet, weiterhin einsetzt, dann hätte er sich Polygon unter Verstoß gegen das Patent- und Urheberrecht angeeignet und im Zuge dessen sogar die Strafbarkeit eines eigenen Mitarbeiters in Kauf genommen. Im Zusammenhang mit Polygon hat sich nämlich ein Spionage- und Wirtschaftskrimi abgespielt, über den der Focus und auch die c’t schon vor mehr als 10 Jahren berichtet hatten, dessen wirkliche Ausmaße und Zusammenhänge sich aber nur erahnen lassen.

Im Bundestag hat Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche auf die Frage des Abgeordneten Neskovic, ob die deutschen Nachrichtendienste das Datenbankprodukt Polygon nutzen, am 07.12.2011 folgendes geantwortet:

Der BND nutzte das Datenbankprodukt Polygon der Firma Genesys von 1998 bis Anfang 2000 sowie zum letzten Mal im Jahr 2003 zu Testzwecken.

Sollte der BND die Technologie aktuell noch nutzen, dann hätter er sowohl die Bundesregierung als auch den Bundestag belogen und würde zudem gegen die Schutzrechte des Herstellers verstoßen. Das würde man in Pullach dann aber kaum einräumen.

Die öffentlich bekannte Geschichte hinter Polygon rückt den BND einmal mehr ins Zwielicht. Ein leitender BND-Mitarbeiter hatte einen Vertrag mit der Firma Polygenesys, der Herstellerin von Polygon verfälscht. Deswegen ist der BND-Mitarbeiter rechtskräftig wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs verurteilt worden. Das Ziel dieser Urkundenfälschung war es, dem „Amt für Auslandsfragen“, einer Tarnbehörde des BND, ausschließliche Nutzungsrechte an Polygon einzuräumen. Der BND-Mitarbeiter hatte also durch Fälschung eines Vertrages versucht, die Schutzrechte an dem Produkt widerrechtlich auf den BND zu übertragen. Offiziell war das natürlich nur eine eigenmächtige Dummheit des Geheimdienstmitarbeiters, den man anschließend in Pullach interessanterweise aber nicht entlassen hat.

Ob der BND die Technologie von Polygon weiterhin nutzt, möglicherweise auch im Rahmen eines Informationssystems für eine deutsche Version von Prism, ist eine durchaus interessante Frage, auf die die Öffentlichkeit mit Sicherheit nie eine Antwort erhalten wird.

Die Nachfolgefirma von Polygenesys, die Polygon Visual Content Management GmbH hat zu dem Bericht von FAKT übrigens auch Stellung genommen.

posted by Stadler at 17:06  

16.7.13

Vom Nutzen der Geheimdienste für unsere Sicherheit

Etwas zögerlich scheint im Zuge der Enthüllungen Edward Snowdens nunmehr eine Diskussion in Gang zu kommen, die auch den generellen Nutzen von Geheimdiensten thematisiert.

Bislang haben die Befürworter von Geheimdiensten stets das Mantra der Sicherheit und Terrorbekämpfung vor sich hergetragen. Hinterfragt worden ist dieser Ansatz kaum. Vielmehr wurde zumeist über die Balance von Sicherheit und Freiheit geredet, während die Kritiker die Bedeutung der Bürgerrechte betont haben.

Der bürgerrechtliche bzw. freiheitsrechtliche Ansatz muss in einer Gesellschaft, die sich als freiheitlich-demokratisch begreift – aber langsam auch erkennen muss, dass sie das nur noch bedingt ist – zwangsläufig im Mittelpunkt stehen. Denn es existiert eine rote Linie die den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat trennt. Und weil diese Linie mittlerweile überschritten ist, ist es für den Rechtsstaat unabdingbar, die Schraube ein ganzes Stück weit zurückzudrehen. Aber all das sollte uns nicht davon abhalten, den Nutzen von Geheimdiensten auch jenseits der Bürgerrechte kritisch zu hinterfragen. Der deutsche Innenminister sprach im Zusammenhang mit den Aktivitäten der NSA gerade vom edlen Zweck Menschenleben zu retten. Abgesehen davon, dass man mit solchen Argumenten auch jedwede Folter rechtfertigen kann, lohnt sich insoweit ein Abgleich mit den bekannten Fakten.

Wir wissen beispielsweise, dass falsche bzw. verfälschte Geheimdienstinformationen den Irakkrieg mitausgelöst haben. Wir wissen außerdem, dass westliche Geheimdienste immer wieder Menschen entführt, gefoltert und umgebracht haben. Wir kennen in Deutschland den Fall von Khaled al-Masri, der von der CIA entführt und verschleppt wurde. Das Amtsgericht München hatte diesbezüglich sogar Haftbefehle gegen Mitarbeiter der CIA erlassen. In Italien hat ein Gericht im Jahre 2010 23 amerikanische CIA-Agenten (in Abwesenheit) zu zum Teil langjährigen Haftstrafen wegen der Entführung von Terrorverdächtigen verurteilt. Darüber hinaus sind eine Vielzahl ähnlicher Fälle bekannt, die zweifellos aber nur die Spitze des Eisbergs bilden.

Wer tatsächlich glaubt, solche Geheimdienstaktivitäten würden diese Welt sicherer machen, hat ein ähnlich schwieriges Verhältnis zur Realität wie der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich. Von westlichen Geheimdiensten wurden gerade in den letzten Jahren sicherlich mehr Menschenleben zerstört als gerettet.

Wenn man demgegenüber versucht zu ergründen, was die Dienste in puncto Terrorbekämpfung tatsächlich auf der Habenseite verbuchen können, wird es plötzlich erstaunlich dünn. Friedrich sprach im Zusammenhang mit der NSA zunächst von fünf verhinderten Anschlägen in Deutschland. Das wurde insoweit abgeschwächt, als anschließend nur noch von fünf Vorfällen die Rede war. Später war seitens des Ministeriums dann noch von zwei verhinderten Anschlägen die Rede. Details erfährt die Öffentlichkeit natürlich keine, bis auf den bekannten Verweis auf die sog. Sauerlandgruppe. Wer sich dann wirklich einmal näher mit dem Thema Sauerlandgruppe befasst, wird auf erhebliche Zweifel und Ungereimtheiten stoßen und darauf, dass hier vermutlich etwas hochstilisiert wurde, um der Öffentlichkeit endlich einmal eine konkrete Terrorgefahr suggerieren zu können.

Warum haben wir also überhaupt noch Geheimdienste? Die Antwort ist mehrschichtig, wobei es stets auf den Erhalt und Ausbau von Machtpositionen hinausläuft. Die Geheimdienste wurden in der Zeit des kalten Krieges hochgerüstet und hatten die Aufgabe verfeindete und ergänzend auch befreundete Staaten auszuspionieren. Hierdurch entstanden mächtige und kaum kontrollierte Apparate, die man nach dem Ende des kalten Krieges nicht einfach wieder abschaffen konnte. Die Dienste waren immer in der Lage, sich selbst gegenüber der Politik als wichtig darzustellen. Und weil alles geheimhaltungsbedürftig ist, haben sie natürlich den Vorteil, dass sie sich keiner effektiven und kritischen Überprüfung stellen müssen. Darüber hinaus gibt es vor allen Dingen in den USA, aber nicht nur dort, immer noch genügend Politiker, die es für essentiell halten, soviele Informationen wie irgend möglich über alle erdenkbaren Vorgänge auf dieser Welt zu sammeln. Das entspricht dem Weltmachtanspruch der USA und vermittelt ein Gefühl eines Wissensvorsprungs und damit von Macht und Kontrolle.

Dass die Geheimdienste auch heute noch vor allem Politik- und Wirtschaftsspionage betreiben, ist ein Umstand über den wenig gesprochen wird, obwohl es für diese Annahme ausreichend tatsächliche Anhaltspunkte gibt. Die Regierungen dieser Welt stellen das natürlich in Abrede, denn man kann der eigenen Bevölkerung diesen nicht ganz so edlen Zweck kaum als sicherheitsrelevant schmackhaft machen. Als Rechtfertigungsgrund verbleibt dann immer nur der im Ergebnis allerdings äußerst faktenarme Verweis auf die Terrorbekämpfung.

Wer sich vor diesem Hintergrund von der Politik weiterhin verängstigen lässt, verhält sich in hohem Maße irrational. Nachdem es in Deutschland in den letzen 10 – 15 Jahren keinen wirklichen Terroranschlag gab, ist die Gefahr Opfer eines solchen Anschlags zu werden gleich null. Die Wahrscheinlichkeit von einem amerikanischen Geheimdienst verschleppt zu werden, ist signifikant höher.

Die Geheimdienste haben ein rechtsstaatliches Paralleluniversum begründet, das sich mit den Schlagworten „Staat im Staate“ oder „Deep State“ umschreiben lässt. Also genau das, was in einem freiheitlich-demokratischen Staat nie passieren darf, ist geschehen. Es haben sich mächtige Organisationen etabliert, die unzureichend demokratisch kontrolliert werden und die ein erstaunliches Eigenleben führen können. Es gelingt ihnen immer wieder, den politischen Mainstream von ihrer Wichtigkeit zu überzeugen, wobei die Intransparenz ihre stärkste Waffe darstellt. Unter dem Deckmantel des Staatsschutzes hat sich eine letzte geheim, unkontrolliert und antidemokratisch agierende Instanz etablieren können. Es ist daher eine demokratische Aufgabe und Herausforderung den Diensten den Kampf anzusagen und auf ihre schrittweise Abschaffung hinzuwirken.

Die Geheimdienste haben diese Welt gerade seit 9/11 unsicherer gemacht. Es deutet nichts darauf hin, dass sie die Sicherheit fördern. Politiker wie Merkel oder Friedrich sind letztlich aber zu schwach, um das rational Notwendige zu tun und die Interessen ihrer Bürger zu vertreten. Ob bei uns derzeit ausreichend mutige und standhafte Politiker zur Wahl stehen, ist eine andere Frage, aber das allein kann der aktuellen Regierung nicht als Rechtfertigung dienen.

posted by Stadler at 15:15  

9.7.13

Geheimdienste und Bürgerrechte

Vor zwei Wochen habe ich die Hinterlist einer lichtscheuen Politik kommentiert. Daran anknüpfend möchte ich jetzt die Frage aufwerfen, wie sich die Tätigkeit von Geheimdiensten mit den Bürgerrechten verträgt. (Auslands)-Geheimdienste sind ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert, aus der Zeit des kalten Krieges, in der es als politische Notwendigkeit gesehen wurde, dass sich verfeindete Staaten – und nicht nur die – gegenseitig bespitzeln.

Der Tätigkeit von Geheimdiensten liegt eine im Grunde widersprüchliche Logik zu Grunde. Sie werden weltweit – immer von einer national geprägten Sichtweise aus – als legitim betrachtet, obwohl ihr Auftrag letztlich darin besteht, die Politiker, Unternehmen und mittlerweile auch Bürger fremder Staaten zu überwachen und damit auch das Recht dieser Staaten zu brechen.

Dieses an sich bereits merkwürdige Konstrukt erweist sich im Zeitalter eines weltumspannenden Datennetzes endgültig als Anachronismus. Mit der Vorstellung von global geltenden Bürger- und Menschenrechten war es ohnehin nie wirklich vereinbar. Denn die Verletzung des Rechts fremder Staaten durch Geheimdienste beinhaltet immer auch die Verletzung der Grundrechte der Bürger dieses Staates. Der amerikanische Politberater Andrew B. Denison hat dies in der Talkshow von Anne Will auf den Punkt gebracht, indem er sagte, es sei die Aufgabe der NSA das Recht fremder Staaten zu brechen, allerdings nicht, ohne dies praktisch im selben Atemzug als legitim zu bezeichnen. Wenn wir ein weltweites System von Geheimdiensten akzeptieren, dann akzeptieren wir auch immer auch die weltweite Verletzung von Grund- und Bürgerrechten.

Die aktuelle öffentliche Diskussion erfasst die Tragweite und Bedeutung dieses Aspekts noch nichts ansatzweise. Wir müssen die Rolle der Geheimdienste vor dem Hintergrund der Funktionsfähigkeit desjenigen Staatswesens diskutieren, zu dem sich alle westlichen Staaten formal bekennen. Verträgt sich das Grundkonzept von Geheimdiensten mit der Vorstellung von einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung? Die nationalstaatliche Betrachtungsweise ist dafür zu eng. Andernfalls würden wir akzeptieren, dass das Recht eines beliebigen Nationalstaats im Ergebnis immer Vorrang vor global geltenden und wirkenden Menschen- und Bürgerrechten hätte.

Wir müssen letztlich erkennen, dass unser Demokratisierungsprozess noch nicht abgeschlossen, sondern vielmehr ins Stocken geraten ist. Auf dem Weg zu einer vollständigen freiheitlich-demokratischen Grundordnung müssen Fremdkörper wie Geheimdienste beseitigt werden. Sie sind Ausdruck eines archaisch-kriegerisch geprägten Denkens, das es zu überwinden gilt. Man kann durch nationales Recht den Bruch des Rechts eines anderen Staates nicht legitimieren. Das ist vielmehr nur die Fortsetzung von Krieg mit anderen Mitteln.

Geheimdienste bewirken die Entstehung großer rechtsfreier Räume, die weltweit niemand mehr kontrollieren kann. Denn die Geheimdienste – zumindest von formal befreundeten Staaten – tauschen ihre Erkenntnisse wiederum wechselseitig aus, und umgehen damit selbst die Bindungen ihres nationalen Rechts. Was sie selbst nicht ermitteln dürfen, erledigt ein ausländischer Geheimdienst, der dann wiederum Daten und Informationen liefert. Geheimdienste schaffen dadurch ein weltweit vernetztes und unkotrolliert agierendes System, das der zielgerichteten Aushebelung von Bürgerrechten dient. Es kommt hinzu, dass das Internet die Rahmenbedingungen entscheidend verändert hat. Denn mit der Überwachung durch Geheimdienste ist es so ähnlich wie mit dem Urheberrecht. Was in den 80er Jahren noch auf einen kleineren Personenkreis beschränkt war, betrifft plötzlich (nahezu) alle Menschen.

Dass Geheimdienste unverzichtbar sind, um internationalen Terrorismus zu bekämpfen, ist eine oft gehörte, aber selten belegte Behauptung. Wenn man sich das in Deutschland populärste Beispiel der sog. Sauerlandgruppe ansieht, dann ergeben sich bei näherer Betrachtung ganz erhebliche Zweifel. Was allerdings nicht zu bezweifeln ist, dennoch gerne unter den Teppich gekehrt wird, ist der Umstand, dass bei den Geheimdiensten keineswegs die Terrorbekämpfung, sondern vielmehr die Polit- und Wirtschaftsspionage im Vordergrund steht.

Zum Abschluss noch ein paar Worte zu Edward Snowden, weil sich bei der Betrachtung seiner Handlungen dasselbe Paradoxon zeigt, das dem Konzept weltweit agierender Geheimdienste zugrund liegt. Snowden wird, wiederum von einer rein nationalen Sichtweise aus, als Verräter betrachtet, wobei selbst dies unter Juristen umstritten ist. Gleichzeitig hat er aber den Bruch von Bürger- und Menschenrechten offenkundig gemacht, zu denen sich formal alle Staaten der westlichen Welt bekennen. Aus Sicht des Rechts, zumindest wenn man es global betrachtet und nicht national, ist Snowden kein Verräter, sondern ein Aufklärer. Der Rechtsbruch der ihm vorgeworfen wird besteht darin, auf einen global wirkenden Rechtsbruch hingewiesen zu haben. Weil er sich damit aber mit der US-Administration angelegt hat, wird er gejagt und kein europäischer bzw. westlicher Staat ist bereit, ihm Asyl zu gewähren, obwohl die politische Verfolgung auf der Hand liegt. Man will in Deutschland und anderswo offenbar niemandem Schutz gewähren, der von den USA politisch verfolgt wird. Der gelegentlich erhobene Vorwurf, bereits der Umstand, dass Snowden zunächst nach Hongkong und dann nach Moskau geflüchtet sei, zeige seine wirkliche Motivation, ist vor diesem Hintergrund erbärmlich und heuchlerisch.

Wir müssen letztlich nicht nur über Programme wie Prism reden, sondern über den Zustand unserer Demokratie. Nicht mehr und nicht weniger. Die Qualität eines freiheitlich-demokratischen Staates zeigt sich nämlich gerade auch am Umgang mit Aufklärern wie Snowden oder Manning, die zu Unrecht als Verräter denunziert, verfolgt und ihrer Freiheit beraubt werden.

posted by Stadler at 12:36  

25.6.13

Von der Hinterlist einer lichtscheuen Politik

Die weitreichende TK- und Internetüberwachung der Amerikaner (Prism) und der Briten (Tempora) führt zu durchaus bemerkenswerten Diskussionsbeiträgen. Manche fordern eine Stärkung des Datenschutzes und der Verschlüsselung, während andere dazu raten, nicht so geschwätzig zu sein und vielleicht auch mal wieder unter vier Augen oder im Wald miteinander zu reden. Alles ganz interessante Vorschläge, die aber am Kern des Problems vorbeigehen.

Das Vier-Augen-Gespräch ist kein Surrogat für die Onlinekommunikation und als Bürger möchte ich mich weder von meinem eigenen noch von einem anderen Staat dazu zwingen lassen, laufend zur digitalen Selbstverteidigung greifen zu müssen und meine gesamte Kommunikation verschlüsseln.

Ein Staat, der seine eigenen Bürger oder die Bürger fremder Staaten systematisch überwacht, kann sich nicht zugleich als freiheitlicher Rechtsstaat begreifen. Viele Menschen haben mit dieser Überwachung offenbar aber kein Problem, weil sie glauben, das würde sie nicht betreffen, sondern nur Terroristen oder Terrorverdächtige. Warum diese Annahme naiv und falsch ist, lässt sich im Grunde mit einem Wort erklären: Guantanamo. Dort werden seit Jahren Menschen festgehalten, die zu einem erheblichen Teil unschuldig sind und die nie ein ordentliches Gerichtsverfahren bekommen haben und auch nie eines bekommen werden. Es kann also im Grunde jeder in den Fokus von Geheimdiensten und Sicherheitsbehörden geraten, wenn man zur falschen Zeit am falschen Ort ist, oder wenn die digitale Rasterfahndung aus ein paar ungünstigen Einzelindizien einen unberechtigten Tatvorwurf entstehen lässt. Dieses Phänomen kennt man sogar aus Strafverfahren, die vergleichsweise strikten rechtsstaatlichen Vorgaben folgen. Spätestens dann, wenn es keine nachvollziehbaren Regeln mehr gibt und die Betroffenen überhaupt nicht mehr wissen, welche Einzelinformationen gesammelt wurden und wie diese verknüpft worden sind, wird der Einzelne zum Objekt eines undurchsichtigen Machtapparats. Genau vor dieser Entwicklung sollen uns die Grundrechte schützen, aber sie tun es nicht mehr. Es geht längst nicht mehr nur um einzelne Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung oder das Fernmeldegeheimnis. Es geht um die Würde des Menschen, um das Recht selbstbestimmtes Subjekt sein zu dürfen, das sich von nichts und niemand zum bloßen Objekt einer undurchsichtigen Überwachungsmaschinerie machen lassen muss.

Diese Diskussion gipfelt letztlich in der Frage, für welches Menschenbild unsere Gesellschaft künftig stehen wird. Für das des Subjekts, das frei und selbstbestimmt handeln kann oder für das des Objekts, das unter dem Vorwand der Sicherheit bloßer Spielball eines Staates ist. Derzeit gaukelt man uns weiterhin das Ideal von der freien Entfaltung der Persönlichkeit in einem freiheitlich-demokratischen Staat vor, während im Hintergrund die Geheimdienste verschiedenster Staaten unsere Kommunikation nahezu lückenlos überwachen bzw. eine solche Überwachung zumindest anstreben. Beide Aspekte sind miteinander unvereinbar.

Ich persönlich gehe gerne in den Wald, aber zum Laufen oder um die Ruhe zu genießen aber nicht um zu kommunizieren. Verschlüsselung ist sinnvoll und notwendig. Aber hätte ich etwa in der alten analogen Welt alle meine Briefe mit einem geheimen Code so verschlüsselt, dass nur mein Gegenüber die Nachricht verstehen bzw. entschlüsseln kann? Nein. Und deshalb ist das auch nicht die digitale Welt in der ich leben will.

Wenn Konstantin von Notz schreibt, dass Überwachungs- und Schnüffelprogramme wie Prism unsere Freiheit und Demokratie bedrohen, trifft er den Nagel auf den Kopf. Die Datenschutzreform der EU ist vermutlich dennoch nicht der richtige oder zumindest nicht der primäre Rahmen um diese Frage zu klären. Wir reden hier jeweils von nationalen Programmen, die allerdings global wirken. Es sind die Bürger die weltweit Druck ausüben müssen. Ohne öffentlichen Druck und mehr Transparenz, die Whistleblower wie Edward Snowden erzeugen, wird sich nichts ändern. Denn die Politik wird nicht freiwillig umsteuern.

Dass die Hinterlist einer lichtscheuen Politik nur durch Publizität vereitelt werden kann, hat Kant bereits 1795 formuliert. Wenn Obama jetzt meint, mit einer Ergreifung Snowdens würde das Recht zum Zug kommen, dann entspricht das ziemlich genau der Hinterlist des lichtscheuen Politikers die Kant angeprangert hat. Obama verstößt gegen die von Kant formulierte transzendentale Formel des öffentlichen Rechts:

Alle auf das Recht anderer Menschen bezogene Handlungen, deren Maxime sich nicht mit der Publizität verträgt, sind unrecht.

Die Schrift Kants aus der ich zitiere, heißt übrigens „Zum ewigen Frieden“, der sich laut Kant nur dann einstellen wird, wenn im öffentlichen Bereich eine größtmögliche, ja sogar radikale Publizität herrscht.

Man muss also erkennen, dass Edward Snowden und Bradley Manning in der Tradition der Aufklärung stehen – was Julian Nida-Rümelin am Beispiel von Wikileaks überzeugend erläutert hat – während mächtige Strömungen in der internationalen Politik ihr entgegen arbeiten. Das Recht steht in diesem Fall ganz eindeutig auf der Seite Snowdens sowie all jener, die für Transparenz oder wie Kant es formulierte Publizität eintreten. Sie brauchen unsere Unterstützung und Solidarität im Kampf gegen lichtscheue Politik, damit das Recht hier letztendlich wirklich zum Zug kommen kann.

posted by Stadler at 10:57  

18.6.13

Das Ziel lautet Totalüberwachung

Bereits vor knapp zwei Wochen habe ich darauf hingewiesen, dass Prism kein originär amerikanisches Phänomen ist und wir uns auch mit dem beschäftigen sollten, was die deutschen Geheimdienste so treiben. Und kurze Zeit später konnte man auch schon lesen, dass der BND die Internetüberwachung massiv ausbauen will. Das wird flankiert von Aussagen des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, der sich bei den USA für Prism bedankte und betonte, man müsse Kontrollverluste über die Kommunikation von Kriminellen durch neue rechtliche und technologische Mittel ausgleichen.

Damit wird hinreichend deutlich, dass der BND und die deutsche Innenpolitik das Internet und die Telekommunikation gerne in denselbem Umfang überwachen würden wie die USA und, dass dies derzeit nur an den begrenzten technologischen und personellen Mitteln des BND scheitert.

Und in der Tat besteht in Deutschland der rechtliche Rahmen hierfür längst. Fündig wird man beispielsweise im Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldehegeimnisses (G10) und im BND-Gesetz. Über den sog. elektronischen Staubsauger hatte ich bereits im letzten Jahr berichtet. In einem äußerst lesenswerten Blogbeitrag erläutert der Kollege Härting die „strategische Fernmeldekontrolle“ durch den BND juristisch und bezweifelt, ob das aktuell bekannte Ausmaß der TK- und Internetüberwachung durch den BND noch verfassungskonform ist. Die Befugnisse des BND zur „strategischen Fernmeldekontrolle“ wurden 2001 durch eine rot-grüne Bundestagsmehrheit erheblich ausgeweitet und auch die gerade unter schwarz-gelb verabschiedeten Regelungen zur Bestandsdatenauskunft führen speziell zugunsten der Dienste zu einer spürbaren Ausweitung der Möglichkeiten der TK-Überwachung.

In diesem Zusammenhang muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass das Bundesverfassungsgericht seit längerer Zeit keine Pflöcke mehr einrammt, sondern nur noch kleinere Stöcke, die von den Innenpolitikern dieses Landes immer wieder herausgerissen und anschließend um ein Stück versetzt werden. Auch das wackere Verfassungsgericht betreibt letztlich nur noch Rückzugsgefechte, die den Abbau der Bürgerrechte nur verlangsamen aber nicht aufhalten können.

Wenn man die öffentlichen Erklärungen beispielsweise von Barack Obama oder Hans-Peter Friedrich betrachtet, dann ist klar, dass das Ziel die Vollüberwachung aller Bürger ist. In ihrem sehr guten und klaren Kommentar „PRISM auch für Deutschland“ erläutert die Kollegin Ann-Karina Wrede, dass die neuen rechtlichen und technologischen Mittel die ein Friedrich fordert – obwohl das Pendel ohnehin bereits deutlich in Richtung Überwachungsstaat ausschlägt – letztlich auf die Vorstellung einer Komplettüberwachung sämtlicher Bürger hinausläuft.

Was können wir dagegen tun? Von der (deutschen) Politik ist nicht viel zu erwarten, nachdem schwarz-gelb und zuvor rot-grün immer weiter am Rad der TK-Überwachung gedreht haben. Es bleibt also nur die Möglichkeit öffentlichen Druck aufzubauen und wir müssen, wie Ann-Karina Wrede zu recht schreibt, gegen Überwachung und Programme wie Prism raus auf die Straße.

posted by Stadler at 12:27  

7.6.13

Prism ist kein originär amerikanisches Phänomen

Die Meldung, dass US-Behörden im Rahmen des Programms Prism das Internet in großem Stil überwachen und angeblich direkt auf Server von Google, Facebook, Apple oder Microsoft zugreifen können, hat weltweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.

Wer weiß, was bereits deutsche Geheimdienste nach dem Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) dürfen und was sie tatsächlich praktizieren, dem muss klar sein, dass Geheimdienste weltweit die Telefon- und Internetkommunikation massiv und großflächig überwachen und aufzeichnen. In den USA möglicherweise umfassender und intensiver als in Europa.

Dass dies einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist, obwohl wesentliche Rahmenbedingungen nicht wirklich geheim sind, liegt auch an einer unzureichenden Berichterstattung.

Wer nun meint oder behauptet, die EU könne US-Programmen wie Prism etwa durch die geplante Datenschutzgrundverordnung Einhalt gebieten, hat nicht verstanden, auf welcher Grundlage und nach welcher Logik Geheimdienste agieren.

Die Legitimation jedweder Geheimdiensttätigkeit ergibt sich immer aus dem jeweiligen nationalen Recht. Weil es gerade auch darum geht, fremde Staaten und deren Bürger auszuspionieren, ist es zwangsläufig notwendig, sich über die rechtlichen Beschränkungen fremden Staaten hinwegzusetzen. Für die Tätigkeit von US-Diensten ist es also völlig irrelevant, was die EU oder ein europäischer Staat gesetzlich regelt. Das gilt freilich umgekehrt ebenso.

Gegen diese Form der Geheimdienstlogik hilft nur Transparenz, Information und Berichterstattung. Nötig ist vor allen Dingen aber auch ein sicherheitspolitischer Bewusstseinswandel und zwar sowohl in den Köpfen der Bürger als auch in denen der Politiker. Diese Welt wird letztendlich nur dann irgendwann wirklich demokratisch und freiheitlich werden, wenn wir es weltweit schaffen, Phänomene wie (nationale) Geheimdienste zu überwinden. Die Pönalisierung von Whistleblowern wie Bradley Manning ist hier übrigens nur die Kehrseite derselben Medaille. Solange Nationalstaaten Geheimdienste unterhalten, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, im Verborgenen agieren dürfen und keiner effektiven Kontrolle unterliegen, solange wird man auch diejenigen hart bestrafen, die sich dieser Logik widersetzen, indem sie solche Informationen und Vorgänge öffentlich machen, die dieser merkwürdigen Geheimhaltungslogik unterliegen.

Es wird sich also nur dann etwas ändern, wenn Öffentlichkeit erzeugt wird und es gelingt, die finsteren Hinterzimmer auszuleuchten. Die Medien könnten damit anfangen, die Menschen einfach erst einmal über das Ausmaß der Überwachung zu informieren, das prinzipiell bereits bekannt ist. Ich lese leider wenig über den „elektronischen Staubsauger“ und das, was der BND auf Grundlage des G10 tatsächlich so treibt und frage mich warum. Ist es für Journalisten gefährlich in diesem Umfeld zu recherchieren und Dinge öffentlich zu machen?

Update vom 10.06.2013:
In einem Blogbeitrag für CR-Online stellt der Kollege Härting – lediglich in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Bestandsdatenauskunft – die Frage, welche Beschränkungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Und der Blick ins Gesetz macht deutlich, dass es im Grunde keine nennenswerten Hürden gibt. Denn der BND kann nach der Neuregelung von Providern Daten anfordern, sobald er der Ansicht ist, dass Bestandsdaten zu Erkenntnissen über das Ausland führen können, die ”von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung” sind. Da das niemand effektiv überprüfen kann, hat der BND hier relativ freie Hand.

Das passt ganz gut zur aktuellen Diskussion um das US-Programm prism, in der man auch mal der Frage nachgehen sollte, was der BND und die Verfassungsschutzbehörden in puncto TK- und Internetüberwachung eigentlich dürfen und was sie tatsächlich praktizieren. Der BND darf nach geltemdem Recht (G10, BND-G) schon bedenklich viel und es steht zu befürchten, dass die Praxis noch darüber hinausgeht, nachdem es an einer effektiven Kontrolle der Geheimdiensttätigkeit fehlt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich der BND nach § 1 Abs. 2 S. 2 BND-G nur dann an einschränkende Vorgaben des deutschen Rechts halten muss, wenn die Informationen im Inland erhoben werden. Für die Daten- und Informationsbeschaffung im Ausland sieht das deutsche Recht keine gesetzlichen Beschränkungen vor. Und exakt nach derselben Logik arbeiten alle Geheimdienste weltweit.

Man sollte in diesem Zusammenhang außerdem auch berücksichtigen, dass die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste offenbar besser funktioniert als beispielsweise der Informationsaustausch unter den deutschen Verfassungsschutzbehörden. Die Informationen die die USA im Zuge ihrer weitreichenden Überwachungsmaßnahmen erlangen, landen bei Bedarf dann nämlich auch in Pullach.

Vielleicht bietet der aktuelle Fall ja die Gelegenheit dazu, öffentlich und vor einem großen Publikum die Praktiken der Geheimdienste weltweit zu hinterfragen.

posted by Stadler at 23:04  

4.6.13

Heimliche Überwachung mittels GPS-Empfänger grundsätzlich strafbar

Der BGH hat heute entschieden, dass sich ein Privatermittler, der am Auto der von ihm observierten „Zielperson“ einen GPS-Empfänger – vermutlich eher einen Sender – anbringt und dadurch ermittelt, wann sich das Fahrzeug wo aufhält, grundsätzlich nach §§ 44, 43 Abs. 2 BDSG strafbar macht (Urteil vom 4. Juni 2013, Az.:  1 StR 32/13).

Für die Frage, ob die Gestattungstatbestände der § 28 oder 29 BDSG eine solche Datenerhebung erlauben, ist zwar eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich. Nach Ansicht des BGH kann aber nur bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist.

Die Entscheidung dürfte grundsätzlich für Fälle von Geotargeting bzw. Geolocation ohne ausreichende datenschutzrechtliche Einwilligung des Betroffenen von Bedeutung sein.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

posted by Stadler at 16:50  

23.5.13

Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft und das Problem von Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität

In einem Gastbeitrag für mein Blog beschäftigt sich Hanna Sammüller-GradlMitglied des Think Tank 30 – mit der Frage, ob die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft überhaupt zulässig ist.

Am 22.3.2013 und am 3.5.2013 grüßte wieder einmal das Murmeltier: Bundestag bzw. Bundesrat stimmten einer Änderung im Telekommunikationsgesetzes (im Folgenden: TKG) zu. Dabei geht es unter anderem um Änderungen im § 113 TKG (TKG alt: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113.html, Gesetzesentwurf § 113 TKG neu: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712034.pdf, S. 5), durch die sehr weitreichende Möglichkeiten für Polizei und Geheimdienste geschaffen werden, auf die Bestandsdaten von Telekommunikationsdienstleistern zuzugreifen.

Gegen diese Gesetzesänderung soll nun „Sammelverfassungsbeschwerde“ eingereicht werden (www.stopp-bda.de). So sehr ich mich über diese inhaltlich gut begründete Initiative freue, hatte ich im ersten Moment doch Zweifel, ob eine solche „Sammelverfassungsbeschwerde“ gegen ein Gesetz überhaupt zulässig sein kann.

Grundsätzlich kann die Verfassungsbeschwerde nämlich nur gegen Vollzugsakte erhoben werden – also die Anwendung eines Gesetzes  auf den konkreten Einzelfall. Im Gegensatz dazu ist die verfassungsrechtliche Überprüfung eines abstrakten Gesetzes anderen Antragsarten und AntragsstellerInnen vorbehalten (wie etwa der abstrakten Normenkontrolle, die durch die Bundes- oder Landesregierung oder ¼  der MdBs eingereicht werden kann, http://dejure.org/gesetze/GG/93.html ).

Aus diesem Grund sind Zulässigkeitsvoraussetzung der Verfassungsbeschwerde unter anderem die sog. Subsidiarität und die Rechtswegerschöpfung. Beide gehen Hand in Hand: Subsidiarität bedeutet, dass der Einzelakt, also sozusagen der Umsetzungsakt des abstrakten Gesetzes auf den konkreten Einzelfall, abgewartet werden muss.

Grund dafür ist, dass dann gegen diesen Einzelakt wiederum zunächst vor den Verwaltungsgerichten vorgegangen werden soll, damit der Rechtsstreit von dort den Weg durch die Instanzen bis zum letztinstanzlichen Urteil antritt. Erst dann ist die sog. Rechtswegerschöpfung eingetreten.

Grund  für diese Voraussetzungen ist neben einer quantitativen Entlastung auch, dass sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dann nicht mehr mit Sachverhaltsfragen auseinandersetzen muss. Die sollen durch den Instanzenzug aufgeklärt werden, so dass das BVerfG sich nur noch mit den rechtlichen Fragen der Vereinbarkeit von Normen mit dem GG beschäftigt.

Bei einer Verfassungsbeschwerde, die sich direkt gegen ein Gesetz richtet – wie die Sammelverfassungsbeschwerde gegen die Gesetzesänderung im TKG – und die nicht erst die konkreten Einzelakte und deren Weg durch die Instanzen abwartet, sind Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung  gerade nicht erfüllt.

Ausnahmen von diesen beiden Kriterien lässt das BVerfG jedoch dann zu, wenn das Abwarten des Einzelaktes für den Einzelnen „unzumutbar“ ist. Typischerweise etwa dann, wenn der oder die Einzelne sich durch einen Verstoß gegen ein möglicherweise verfassungswidriges Gesetz erst strafbar machen müsste um dann gegen die strafrechtliche Verurteilung als Einzelakt vorgehen zu können.

Ob im Falle der Änderungen im TKG eine solche „Unzumutbarkeit des Abwartens des Einzelaktes“ vorliegt?  Schwer zu sagen.

Teilweise hat das BVerfG sehr rigide auf die Einhaltung des Subsidiaritäts- und Rechtswegerschöpfungserfordernisses geachtet, wie etwa bei der Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120321_1bvr249208.html, Rn. 12). Dort wird die Unzumutbarkeit des Abwartens des Vollzugsaktes explizit dadurch verneint, dass die gerügten Vorschriften nicht straf-oder bußgeldbewährt seien. Dies würde auch auf die Änderungen im TKG zutreffen.

Andererseits hat die das BVerfG in seiner 2012 veröffentlichen Entscheidung über die damaligen Änderungen im TKG die fehlende Subsidiarität und die fehlende Rechtswegerschöpfung zumindest nicht gerügt.

Zwar hat sich das BVerfG zu Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung an sich gar nicht geäußert, allerdings im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzung der Beschwerdebefugnis explizit ausgeführt, dass eine unmittelbare Selbstbetroffenheit nicht schon deshalb verneint werden könne, weil „diese erst auf der Grundlage weiterer Vollzugsakte in Form von Auskunftsersuchen oder -verlangen und dann der Auskunftserteilung wirksam werden.“ Die Begründung dieser Ausnahme liegt in der Heimlichkeit der Maßnahme: Denn da „die Beschwerdeführer keine Kenntnis von den Vollzugsakten erlangen, reicht die Darlegung aus, mit einiger Wahrscheinlichkeit von solchen Maßnahmen berührt zu werden.

Sollte diese Argumentation auch der Grund sein, weshalb bei der Entscheidung 2012 eine Ausnahme von den Zulässigkeitsvoraussetzungen der Subsidiarität und der Rechtswegerschöpfung gemacht wurden, würde dies auch auf die jetzige Sammelverfassungsbeschwerde zutreffen. Denn auch bei der aktuellen Neuerung geschieht der Zugriff auf die Bestandsdaten „heimlich“ – erschwerend kommt dabei nach Ansicht des BVerfG von 2012 noch dazu, dass der heimliche Zugriff auch gerade gegenüber völlig unbeteiligten Dritten erfolgen kann.

Einleuchtend wäre diese Argumentation allemal: Denn auch ganz praktisch kann gegen eine heimliche Maßnahme schon mangels Kenntnis der Betroffenen von diesem Vollzugsakt gar kein Rechtsschutz auf einer fachgerichtlichen Ebene erreicht werden. Vereinfacht ließe sich diese Situation mit „wo keine Kenntnis, da kein Kläger, da kein Richter“ zusammenfassen. Und unter dieser Prämisse kann dann auch das Abwarten des Einzelaktes im Rahmen der Subsidiarität nicht mehr als zumutbar gewertet werden.

Letztendlich bleibt also abzuwarten, ob das BVerfG auch diesmal eine Ausnahme der Zulässigkeitsvoraussetzungen von Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung annimmt und eine Verfassungsbeschwerde direkt gegen das Gesetz zulässt. Um eine Klärung der interessanteren inhaltlichen Fragen der Bestandsdatenabfrage zu erreichen wäre dies natürlich begrüßenswert. Und jedenfalls begrüßenswerter als das Murmeltier, das uns fast jährlich den erneuten Versuch einer TKG-Änderung zur Bestandsdatenabfrage ankündigt.

posted by Stadler at 09:36  

10.5.13

Der schwere Stand der Bürgerrechte

Die Diskussion um Stuttgart21 ist deutlich abgeflaut. Aber mit den fragwürdigen Methoden, derer sich Polizei und Staatsanwaltschaft mit teilweiser Billigung der Gerichte bedient haben, gilt es sich weiterhin auseinandersetzen.

Ein gutes Beispiel liefert der Fall des pensionierten Vorsitzenden Richters am Landgericht Dieter Reicherter. Er wurde zum Gegner von Stuttgart21, nachdem er mehr oder minder zufällig miterlebt hat, mit welcher Brutalität die Polizei im Stuttgarter Schlosspark gegen friedliche Demonstranten vorgegangen ist.

Das Wort eines ehemaligen Vorsitzenden Richters hat in einem Staat, der sich als Rechtsstaat begreift und es meistens auch noch ist, manchmal etwas mehr Gewicht als das eines x-beliebigen Demonstranten. Was natürlich diejenigen, die Polizeigewalt bestreiten oder relativieren wollen, als Gefahr empfinden müssen.

Am 27.06.2012 durchsuchte die Polizei das Haus von Dieter Reicherter, der sich gerade in London aufhielt und beschlagnahmte einen Computer und ein Notebook. Ohne richterliche Anordnung – wie Reicherter sagt – wurde eine umfassende Auswertung seiner Rechner durchgeführt. Reichterter schildert dies in einem Brief an verschiedene Beteiligte, deren E-Mails mitbeschlagnahmt und ausgewertet wurden. Darunter ist auch der E-Mail-Verkehr mit einem Journalisten der taz. Brisant daran ist u.a., dass die Rechner Reicherters nach dem Auswertungsbericht auch ganz gezielt, nach dem Namen des taz-Journalisten durchsucht wurden. In einem Untersuchungsbericht wird umfassend aus den E-Mails, die der Journalist und der pensionierte Richter gewechselt haben, zitiert.

Hintergrund der Beschlagnahmeaktion war, dass Reicherter im Februar 2012 den Rahmenbefehl Nr. 2 des Innenministeriums von Baden-Württemberg, in dem die Bespitzelung und Überwachung von Gegnern des Bahnprojekts Stuttgart21 angeordnet wurde, öffentlich zitiert hatte. Die Beschlagnahme diente dem Zweck, den Informanten zu ermitteln, Reicherter selbst wurde keiner Straftat beschuldigt. Der Tatvorwurf gegen den Polizeibeamten, den man als undichte Stelle vermutet, dürfte sich auf § 353b StGB stützen. Danach ist die Verletzung des Dienstgeheimnisses strafbar, sofern durch die Offenbarung wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Wenn das Geheimnis allerdings illegal ist, kann es durchaus auch am Deliktsmerkmal „unbefugt“ fehlen. Außerdem fragt man sich unweigerlich, durch wen hier eigentlich wichtige öffentliche Interessen gefährdet werden. Die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme und vor allen Dingen der umfassenden Auswertung des gesamten E-Mail-Verkehrs Reicherters darf man in Zweifel ziehen.

Wenn ich von solchen Vorgängen lese, wird mir immer wieder ein Zusammenhang bewusst. Die ständige Ausweitung von präventiven und repressiven polizeilichen Befugnissen, u.a. im Bereich der TK-Überwachung, wäre leichter zu verschmerzen, wenn man sich als Bürger darauf verlassen könnte, dass bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten Menschen mit Augenmaß agieren, die die rechtsstaatlichen Vorgaben immer fest im Blick haben. Aber darauf kann man sich als Bürger leider nicht verlassen. Vielmehr sehen wir uns in zunehmendem Maße einem Apparat von Ermittlungsbehörden gegenüber, der oft genug Ermittlungen um jeden Preis anstellt und dem verfassungsrechtliche Einschränkungen nur noch als lästiger Ballast erscheinen, den es abzustreifen gilt.

Und an dieser Stelle fängt man als Jurist irgendwann auch an zu bedauern, dass es in Deutschland keine Fruit Of The Poisonous Tree Doctrine gibt. Denn der Verstoß gegen das Gesetz hat für Ermittlungsbehörden im Regelfall keinerlei Konsequenzen und die so gewonnenen Erkenntnisse können zumeist auch uneingeschränkt verwertet werden, sofern nicht ein spezifisches Beweisverwertungsverbot eingreift. Weil man das natürlich weiß, schert man sich oftmals um rechtsstaatliche Vorgaben nicht mehr, zumal man sich ja auf der guten Seite wähnt. Der Rechtsstaat wird dadurch auf Dauer von den Ermittlern stärker ausgehöhlt, als von denen, gegen die ermittelt wird.

Die mangelnde rechtsstaatliche Gesinnung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und in Teilen der Richterschaft einerseits und die Schaffung immer neuer und weitreichender Eingriffsbefugnisse durch den Gesetzgeber andererseits, ergeben einen gefährlichen Cocktail.

Leider interessieren und engagieren sich in diesem Land immer noch zu wenig Menschen für Bürgerrechte. Vermutlich auch deshalb, weil sie glauben, dass dieser Staat in diesem Bereich kaum Defizite aufweist. Das allerdings ist ein Irrtum, der auch auf mangelnder Information beruht. Und die Informationsunterdrückung ist gerade auch in der Causa Reicherter von zentraler Bedeutung. Wenn sich diejenigen, die Informationen unterdrücken wollen, aber auch noch den Instrumenten des Strafrechts bedienen können um ihr Ziel zu erreichen, müssen die Bürgerrechte einen schweren Stand haben.

posted by Stadler at 22:45  

26.4.13

Die EU-Kommission wünscht keine ergebnisoffene Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung

Mit Beschluss vom 18.04.2013 hat die EU-Kommission eine Beschluss

zur Einsetzung einer Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten zum Zwecke der Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten (Expertengruppe „Vorratsdatenspeicherung“)

gefasst. Der Beschluss zeigt deutlich, dass die Kommission an einer ausgewogenen und ergebnisoffenen Evaluierung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung kein Interesse hat.

Die Kommission macht mit dem Ausschreibungskriterium

ernsthafter Wille, sich für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen

vielmehr deutlich, dass kritische Sachverständige ohnehin keine Chance haben, in die Expertengruppe berufen zu werden. Ein deutliches Übergewicht werden Vertreter von Polizei- und Sicherheitsbehörden erhalten, eine wohl nur alibimäßige Position wird Vertretern von Datenschutzbehörden zukommen. Wissenschaftler sind ebenso wenig vorgesehen, wie Vertreter der Zivilgesellschaft. Bürgerrechtliche Positionen möchte man wohl von vornherein vermeiden, bzw. in der Minderheit halten.

Mein Eindruck, dass die Kommission mehrheitlich aus Technokraten und Antidemokraten besteht, verstärkt sich weiter. Der Bürger spielt in den Überlegungen der Kommission kaum eine Rolle, solange man ihn nicht eindimensional als Verbraucher betrachten kann. Nur in seiner Verbraucherrolle muss der Bürger auf Biegen und Brechen geschützt werden, während ansonsten versucht wird, ihm seine Grundrechte möglichst zu entziehen.

Auf netzpolitik.org berichtet Andre Meister über den Beschluss der Kommission.

 

posted by Stadler at 21:58  
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