Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.4.13

Die EU-Kommission wünscht keine ergebnisoffene Überprüfung der Vorratsdatenspeicherung

Mit Beschluss vom 18.04.2013 hat die EU-Kommission eine Beschluss

zur Einsetzung einer Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten zum Zwecke der Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten (Expertengruppe „Vorratsdatenspeicherung“)

gefasst. Der Beschluss zeigt deutlich, dass die Kommission an einer ausgewogenen und ergebnisoffenen Evaluierung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung kein Interesse hat.

Die Kommission macht mit dem Ausschreibungskriterium

ernsthafter Wille, sich für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen

vielmehr deutlich, dass kritische Sachverständige ohnehin keine Chance haben, in die Expertengruppe berufen zu werden. Ein deutliches Übergewicht werden Vertreter von Polizei- und Sicherheitsbehörden erhalten, eine wohl nur alibimäßige Position wird Vertretern von Datenschutzbehörden zukommen. Wissenschaftler sind ebenso wenig vorgesehen, wie Vertreter der Zivilgesellschaft. Bürgerrechtliche Positionen möchte man wohl von vornherein vermeiden, bzw. in der Minderheit halten.

Mein Eindruck, dass die Kommission mehrheitlich aus Technokraten und Antidemokraten besteht, verstärkt sich weiter. Der Bürger spielt in den Überlegungen der Kommission kaum eine Rolle, solange man ihn nicht eindimensional als Verbraucher betrachten kann. Nur in seiner Verbraucherrolle muss der Bürger auf Biegen und Brechen geschützt werden, während ansonsten versucht wird, ihm seine Grundrechte möglichst zu entziehen.

Auf netzpolitik.org berichtet Andre Meister über den Beschluss der Kommission.

 

posted by Stadler at 21:58  

3 Comments

  1. Ich sag es gerne wieder: Die EU ist eine astreine Diktatur im Entstehen!
    Es erinnert so manches an China, Russland, Ex-DDR und andere Staaten.

    Comment by Frank — 26.04, 2013 @ 22:16

  2. Stimme ich zu.

    Verstößt die EU nicht gegen unser Grundgesetz? Kann man da nicht klagen?

    Comment by Troll — 27.04, 2013 @ 16:19

  3. Die größte Leistung der EU-Kommission war bislang der Vorschlag, das Gesetz über die Gurkenform, Gurkenlänge, den Grad der Gurkenkrümmung und Farbschattierung zurückzunehmen.

    Natürlich erst nach jahrelanger, ausführlicher Debatte.

    Vielen Dank!

    Comment by Wilms — 30.04, 2013 @ 20:48

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