Jens Ferner greift die seit einiger Zeit laufende Diskussion um die Neureglung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) auf und stellt insbesondere die Frage, ob und wie man sich als Blogger auf die geplante Alterskennzeichnung (§ 5 Abs. 2 JMStV-E) einstellen muss. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Neureglung des JMStV das Gesetzgebungsverfahren noch nicht durchlaufen hat. Dem Staatsvertrag müssen alle Länderparlamente zustimmen. Nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz den Entwurf aber bereits beschlossen hat, wird erwartet, dass er ohne weitere Änderungen auch zum 01.01.2011 in Kraft treten kann.
Jens Ferner verweist in seinem Blogbeitrag auf eine Auskunft der Landesmedienanstalt von NRW, nach der die Regelung zur Alterskennzeichnung freiwillig sei. Leider wird in dem Beitrag Sinn und Zweck und Hintergrund der geplanten Regelung des § 5 Abs. 2 JMStV nicht erläutert.
Richtig ist, dass das Gesetz keine Rechtspflicht zur Alterskennzeichnung vorsieht. Niemand ist also verpflichtet, seine Angebote mit der Angabe einer Altersstufe zu versehen. Manche werden sich deshalb die Frage stellen, was der Gesetzgeber mit einer Regelung bezweckt, die ohnehin nur freiwillig ist. Die Antwort auf diese Frage liefert die Gesetzesbegründung. Denn das Konzept der „freiwilligen“ Alterskennzeichnung setzt auf ein Zusammenspiel mit Jugendschutzfiltern. Wenn man seine Angebote mit einer Alterskennzeichnung versieht, dann muss diese Kennzeichnung auch eine technische Komponente enthalten. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die technische Komponente soll von anerkannten Jugendschutzprogrammen ausgelesen werden können, sodass bei deren Einsatz ein altersdifferenzierter Zugang zum Internet ermöglicht wird.
Die Vorstellung des Gesetzgebers ist also die, dass es in naher Zukunft Filtersoftware geben wird, die diese technische Komponente anwendet. Wenn dies nach dem sog. White-List-Prinzip geschieht, dann bedeutet das nichts anderes, als dass Internetangebote, die keine entsprechende Kennzeichnung aufweisen, von Jugendlichen nicht mehr aufgerufen werden können. Diesen Aspekt habe ich in einem älteren Blogbeitrag schon kritisch beleuchtet. Warum der Jugendmedienschutz generell auf den Prüfstand gehört, kann man hier nachlesen.
posted by Stadler at 10:59
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Wenn es darum geht, in der Opposition das exakte Gegenteil dessen zu fordern, was man in der Regierungsverantwortung schließlich macht, ist die SPD so verlässlich wie ein Schweizer Uhrwerk. Das ist eine Feststellung die man nicht nur, aber gerade auch im Bereich der Medien- und Netzpolitik treffen kann. Bestes Beispiel ist der Hickhack rund um das Zugangserschwerungsgesetz. Einen weiteren eindrucksvollen Beleg für diese These, liefert die NRW-SPD ganz aktuell.
Der Landesparteitag der SPD in Nordrhein-Westphalen hatte – allerdings vor den Landtagswahlen – beschlossen, die Neufassung des Jugendmedienstaatsvertrags (JMStV) abzulehnen. Nachdem die SPD nunmehr bekanntlich dort regiert, hört man aus der Landesregierung plötzlich ganz andere Töne. Staatssekretär Marc Jan Eumann, der übrigens als einer der profiliertesten Medienpolitiker der SPD gilt, ließ verlauten, die Landesregierung würde für eine Zustimmung des Landesparlaments werben.
Unabhängig davon, dass gewichtige sachliche Argumente gegen die Novelle des JMStV sprechen, belegt die SPD damit erneut eindrucksvoll, dass sie die Partei ist, deren Versprechungen man am wenigsten trauen sollte.
posted by Stadler at 20:22
Die durch die obersten Landesjugendbehörden eingerichtete gemeinsame Stelle Jugendschutz aller Bundesländer (jugendschutz.net) hat seinen Bericht über Rechtsextremismus online für das Jahr 2009 vorgestellt. jugendschutz.net berichtet über eine Zunahme rechtsextremer Wesbites und Communities und beklagt, dass solche Inhalte vermehr über ausländische Server verbreitet würden. Die Organisation erläutert außerdem ihre Zusammenarbeit mit Providern, Google und Facebook.
In dem Bericht heißt es u.a.:
Um Rechtsextremen die Propagandaplattform im Netz zu entziehen, kontaktiert jugendschutz.net Provider im In- und Ausland, gibt Fälle an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als zuständige Aufsichtsinstanz ab oder schaltet Partner aus dem International Network Against Cyber Hate (INACH) ein. Existieren keine wirksamen Handlungsmöglichkeiten gegen ausländische Angebote, regt jugendschutz.net über die KJM deren Indizierung an. Da deutsche Suchdienste indizierte Webadressen nicht mehr als Suchtreffer ausgeben, werden so zumindest Reichweite und Auffindbarkeit der Angebote eingeschränkt.
Zur Vorstellung dieses Berichts haben die Bundeszentrale für politische Bildung, jugendschutz.net und die Online-Beratung gegen Rechtsextremismus am 24.08.2010 auch eine Pressekonferenz abgehalten und im Netz auch weitere Materialien zu dem Thema zur Verfügung gestellt.
posted by Stadler at 19:57
Die Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist von den Minsterpräsidenten der Länder beschlossen worden, die noch ausstehende Zustimmung aller Landesparlamante galt bislang eher als Formalität. Allerdings hat in NRW zwischenzeitlich bekanntlich ein Regierungswechsel stattgefunden.
Dass die Jusos aus Nordrhein-Westfalen jetzt eine Ablehnung des JMStV fordern, ist noch nicht wirklich sensationell. Denn Juso-Positionen setzen sich bekanntlich nicht immer durch. Allerdings hatten auch andere Gremien von SPD und Grünen aus NRW – vor dem Machtwechsel – eine Ablehnung des JMStV beschlossen, insbesondere der Landesparteitag der SPD.
Andererseits ist der aktuelle Entwurf federführend vom SPD-regierten Rheinland-Pfalz ausgearbeitet worden, namentlich vom dortigen Staatssekretär Martin Stadelmaier. Die SPD hinterlässt damit, wie bei fast allen netzpolitischen Themen, einen inhomogenen Eindruck, der sich wie ein roter Faden durch deren Politik zieht. Wie schon beim Zugangserschwerungsgesetz kommt die Ablehnung immer erst oder immer nur dann, wenn sich die SPD gerade in der Rolle der Opposition befindet. Dass die SPD in NRW als Oppositionspartei die Neuregelung des JMStV abgelehnt hat, bedeutet deshalb noch lange nicht, dass sie nicht als Regierungspartei demselben Entwurf zustimmen wird.
Nachdem die SPD auf dem Gebiet der Netzpolitik bereits viel an Glaubwürdigkeit verloren hat, wäre dies für die Partei freilich auch eine Chance, sich ein Stück dieser Glaubwürdigkeit zurück zu erobern. Dazu müssten die Abgeordeneten im Landtag in Düsseldorf aber gegen den JMStV stimmen.
In sachlicher Hinsicht wäre das n auch die richtige Entscheidung, was ich in diesem Blog mehrfach dargestellt habe.
posted by Stadler at 11:22
Kommentare deaktiviert für Doch noch Bewegung bei der Novelle des JMStV?
Ein Dokumentarfilm über den Holocaust, der von Adam Yauch (aka MCA) von der Kultband Beastie Boys produziert wurde, darf in den USA nicht vor Jugendlichen aufgeführt werden und damit auch nicht an Schulen gezeigt werden. Die fragwürdige Begründung lautet, der Film würde „disturbing images of Holocaust atrocities and graphic nudity “ enthalten.
Adam Yauch ereifert sich darüber, dass Jugendliche zwar mit sinnloser Unterhaltung bombardiert werden dürfen, dass ihnen ein Film von historischem und pädagogischem Wert aber vorenthalten wird.
Die Jugendschutzdiskussion wird leider – nicht nur in den USA – häufig von fragwürdigen Moralvorstellungen beeinflusst, was dazu führen kann, dass die politische Bildung von Jugendlichen leidet. Und das stellt den Sinn des Jugendschutzes, der dazu dient, Jugendliche zu verantwortlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu erziehen, auf den Kopf.
posted by Stadler at 10:21
Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz – was sogar so auf seiner Vistenkarte steht – ist einer der politischen Protagonisten der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV). Stadelmaier hat der SPD-Parteizeitung „Vorwärts“ ein Interview zu netzpolitischen Themen gegeben, in dem er u.a. nochmals den neuen Jugendmedienstaatsvertrag verteidigt. Die Neufassung ist von den Ministerpräsidenten bereits beschlossen worden, es fehlt allerdings noch die Zustimmung der Landesparlamente. Stadelmaier erwartet hier aber, wie er mir selbst vor einigen Wochen am Rande einer Veranstaltung des Mainzer Medieninstituts sagte, keinen Widerstand mehr.
Den Widerstand noch nicht aufgegeben hat Alvar Freude vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur, der sich in einem ausführllichen Blogpost an dem Interview mit Stadelmaier abarbeitet und erneut seine Argumente darlegt.
Nachdem ich zu diesem Thema auch mehrfach gebloggt und auch an Podiumsdiskussionen teilgenommen habe, hier nochmals der Hinweis auf einige meiner Beiträge:
Der Jugendmedienschutz muss generell auf den Prüfstand
JMStV: „Behüten, wo es nötig ist“
Hans-Bredow-Institut verteidigt Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
posted by Stadler at 11:16
Die Junge Union, na ja, zumindest ihre Berliner Ortsgruppe, möchte die Pornografie im Internet komplett verbieten. Die Erfolgsaussichten dieses Vorhabens dürften in etwa so groß sein, wie die eines Verbots der JU. Politisch korrekt wie ich nun mal bin, finde ich Verbote ja generell fragwürdig, wobei wenn ich es mir recht überlege…
Nachwuchspolitiker, die Pornografie und Kinderpornografie, und damit den sexuellen Missbrauch von Kindern, in einer Pressemitteilung auf dieselbe Stufe stellen, sind genau das, was dieser Debatte und diesem Land noch gefehlt hat.
posted by Stadler at 22:15
Der Moderator des Bayerischen Fernsehens Richard Gutjahr (Rundschau Spätausgabe) hat Ärger mit Google wegen seines Blogs „gutjahr.biz“.
Google droht ihm mit einem Rauswurf aus dem AdSense-Programm, wenn er die Inhalte des Blogs nicht innerhalb von 72 Stunden an die Vorgaben von Google anpasst.
Gutjahr hatte über eine Künstlergruppe berichtet, die sich über das Porno-Verbot von Apple lustig macht. Vielleicht weil der Begriff „Blow-Job“ auftaucht, spricht Google von nicht jugendfreiem Content.
Man könnte darüber lachen, wenn der Vorgang nicht gleichzeitig darauf hindeuten würde, dass sich eine bedenkliche Tendenz manifestiert. Falscher und überzogener Jugendschutz gefährdet die Meinungsfreiheit.
posted by Stadler at 10:32
Die amtliche Begründung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, durch den u.a. der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geändert wird, ist über den Server des Landes Rheinland-Pfalz online abrufbar.
In einer ganzen Reihe von Blogbeiträgen, habe ich mich mit der umstrittenen Novellierung des JMStV beschäftigt.
posted by Stadler at 12:29
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Nachdem die Ministerpräsidenten die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) beschlossen haben, scheint die Zustimmung der Landesparlamente nur noch Formsache zu sein. Das ist auch die Einschätzung von Medienpolitikern, die ich gestern beim Mainzer Medieninstitut am Rande der Veranstaltung „Die Medienordnung der Zukunft“, mehrfach gehört habe.
Die FSM hat eine Synopse veröffentlicht, die die bislang geltende Fassung der nunmehr beschlossenen Neufassung gegenüberstellt. Die Änderungen sind hervorgehoben.
posted by Stadler at 18:45
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