Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.11.10

Jugendmedienschutz: Bußgeld gegen Kunstprojekt „Heroin Kids“

Einen praktischen Anwendungsfall des Jugendmedienschutzes bietet das Vorgehen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gegen das Kunstprojekt „Heroin Kids„.

Die Fotografen Christian Kaiser und Corinna Engel stellen Szenen mit professionellen Models nach, die diese beim oder nach dem Drogenkonsum zeigen.

Die BLM scheint zwar den künstlerischen Aspekt nicht ganz zu verkennen, stuft die Fotos, die auch im Internet veröffentlicht waren, aber als entwicklungsbeeinträchtigend ein und spricht von„sozial ethisch desorientierenden“ Inhalten. Die Folge: Ein Bußgeldbescheid.

Bei der Frage was jugendschutzrechtlich als einwicklungsbeeinträchtigend einzustufen ist, wird primär der Wertmaßstab zentraler Grundrechte wie der Menschenwürde und dem Toleranzgebot herangezogen.Letztlich geht es dabei aber immer auch um die Frage, was Kindern zugemutet werden darf oder manchmal auch muss.

Man sollte sich zur Kontrolle die Frage stellen, ob derartige Fotos ebenfalls als jugendgefährdend beanstandet worden wären, hätte man sie in einem Museum ausgestellt.

Die Fotografen haben Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, über den vor dem Amtsgericht Ebersberg verhandelt wird.

Die Kunstfreiheit wird von der Verfassung vorbehaltlos gewährleistet. Sie unterliegt also nicht der Schranke des Art. 5 Abs. 2 GG, wie das Bundesverfassungsgericht in der Mephisto-Entscheidung dargelegt hat und findet daher nicht (ohne weiteres) ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend.

posted by Stadler at 18:45  

5.11.10

Massive Kritik an der geplanten Neufassung des JMStV

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) wird seit Monaten kotrovers diskutiert. Wie nun die gestrige Sachverständigenanhörung im Haupt- und Medienausschuss des Landtages Nordrhein-Westfalen gezeigt hat, halten Experten aus unterschiedlichsten Fachbereichen die geplante Neufassung des JMStV für bedenklich und im Sinne des Jugendschutzes für wenig effizient. Die Kritik bezog sich u.a. auf die geplante Alterskennzeichnung für Websites, die dem Einsatz von Filterprogrammen durch Eltern dienen soll.

Diese Anhörung dürfte zumindest bewirkt haben, dass die Parlamentarier bzw. Ausschussmitglieder mit der berechtigten Kritik am JMStV unmittelbar konfrontiert worden sind.

posted by Stadler at 12:29  

28.10.10

JMStV: Der letzte Akt

Über die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages wird nunmehr noch in den letzten Landesparlamenten abgestimmt, u.a. in Nordrhein-Westfalen. Dass sich SPD und Grüne dort vor dem Regierungswechsel gegenüber dem JMStV kritisch bis ablehnend geäußert haben, zählt bekanntlich nicht viel. Man will den Staatsvertrag offenbar durchwinken.

Auf dem Server des Landtags finden sich bereits die ersten Stellungnahmen zu einer am 04.11.2010 stattfindenden Ausschussanhörung. Es bleibt zu hoffen, dass im Hinblick auf die fragwürdige „freiwillige“ Alterskennzeichnung für Websites die wirklich relevanten Bedenken nochmals zur Sprache kommen. Die Hoffnung darauf, dass das derzeitige von Über- und Fehlregulierung geprägte Jugendmedienschutzkonzept generell auf den Prüfstand kommt, habe ich aber eigentlich aufgegeben.

posted by Stadler at 15:44  

8.10.10

Tatort Internet: Noch Luft nach unten

Wenn man gelegentlich in das Programm des Senders RTL 2 reinzappt, denkt man sich zumeist, dass der qualitative Boden bereits erreicht ist und keine Luft mehr nach unten besteht. Das ist freilich ein Irrtum, wie die gestern erstmals ausgestrahlte Sendung „Tatort Internet“ belegt. Auch die flankierende Berichterstattung früherer (Stern) und vermeintlich aktueller (FAZ) Qualitätsmedien lässt sich auf der nach unten offenen Niveauskala nicht lumpen. Denn schließlich geht dieses der Aufklärung verpflichtete neue Format auf die Jagd nach Kinderschändern und zwar im natürlich größten Tatort der Welt, nämlich dem Internet.

Dass dieses Format den Missbrauch von Kindern zu Quotenzwecken instrumentalisiert, haben andere bereits dargelegt. Deshalb möchte ich mich hier auf einige juristische Aspekte beschränken.

Der Beitrag suggeriert teilweise, dass der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht strafbar sei. Dem ist nicht so.

Was in der Sendung letztlich gefordert wurde, ist die Einführung einer Strafbarkeit des sog. „Grooming“. Gemeint sind damit Vorbereitungshandlungen wie das bloße Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen in Chats o.ä. mit sexuellem Hintergrund. Die Schaffung einer solchen Strafbarkeit hätte zumindest den Vorteil, dass damit auch Sendungen wie „Tatort Internet“ unzulässig werden. Denn was die Journalistin Beate Krafft-Schöning da vor laufender Kamera macht, ist letztlich natürlich auch nichts anderes als die Förderung von „Grooming“.

Gegen das Format wurden aber noch weitere rechtliche Bedenken geäußert. Denn das heimliche Mitschneiden der Gespräche der angelockten potentiellen Täter durch RTL 2 dürfte gegen § 201 StGB verstoßen. Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Worts, wie auch das Gebrauchmachen von einer solchen Aufnahme, ist danach grundsätzlich strafbar. Die Hobbyermittler von RTL 2 haben eben keine polizeilichen Befugnisse. Bei diesem Format werden also möglicherweise auf beiden Seiten der Kamera Straftaten begangen.

Sollte aufgrund der Angaben, die zu der Person der gefilmten Täter gemacht werden, eine Identifizierbarkeit möglich sein, kommt außerdem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzu. Man sollte die Ermittlungsarbeit deshalb der Polizei überlassen.

Dass die Ehefrau des Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg bei einem derart fragwürdigen Format mitwirkt, ist eine andere Geschichte. Dem vielbeschworenen Schutz der Kinder, dient das jedenfalls nicht.

posted by Stadler at 17:34  

28.9.10

Neue Studie belegt, dass die Argumente von Sperrbefürwortern falsch sind

Die angebliche Notwendigkeit des deutschen Zugangserschwerungsgesetzes, das die Blockade von kinderpornografischen Websites durch Access-Provider vorsieht, wurde sowohl in der politischen Disksussion als auch im Gesetzgebungsverfahren stets damit begründet, dass Kinderpornografie über kommerzielle Websites verbreitet würde und es insoweit einen Massenmarkt gäbe, der ausgetrocknet werden müsse.

In der Begründung des ersten Gesetzesentwurfs vom 05.05.2009 hieß es hierzu:

Der Großteil der Kinderpornographie im Bereich des World-Wide-Web wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet, die in Drittländern außerhalb der Europäischen Union betrieben werden.

Schon damals war für jeden, der sich mit den Fakten beschäftigt hat, erkennbar, dass diese Begründung nicht tragfähig ist. Genau das wird nunmehr erneut durch eine neue Studie der European Financial Coalition against commercial sexual exploitation of children online (EFC) bestätigt. Heise berichtet über die Studie der von der EU geförderten Organisation, deren Fazit es ist, dass es nur eine Handvoll einschlägiger gewerblicher Websites gibt, die zudem keinen hohen Profit abwerfen. Für die Studie wurde eine Datenbank von angeblich ca. 14.500 verdächtigen Websites ausgewertet. Hierbei wurde von der EFC festgestellt, dass nur 46 dieser Websites tatsächlich aktuelle Darstellungen von Kindesmissbrauch enthielten, wovon wiederum 24 als kommerziell einzustufen waren. Es gibt also im WWW kaum Kinderpornografie. Die Verbreitungswege sind nämlich andere.

Diese Ergebnisse werfen freilich auch die Frage auf, welche hunderte oder gar tausende von Websites auf den geplanten Sperrlisten geführt werden sollen, die Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes sind.

Die Studie bestätigt außerdem, dass Pädophile regelmäßig kleinere abgesicherte Räume im Internet zum Tausch von einschlägigem Material bevorzugen und der Austausch nicht primär über das frei zugängliche Web stattfindet.

Damit erweisen sich praktisch alle zur Begründung von Netzsperren vorgebrachten Argumente als sachlich falsch. Man darf gespannt sein, wie sich diese Studie auf das Vorhaben von EU-Kommissarin Malmström auswirkt, das Access-Blocking per EU-Richtlinie vorzuschreiben.

Zu diesem Richtlinienentwurf finden heute und morgen Ausschuss-Anhörungen im EU-Parlament statt, wobei die Liste der Redner überwiegend aus Sperrbefürworten besteht. Das ist auch angesichts des Umstands, dass die Mehrzahl der technischen und juristischen Sachverständigen solchen Access-Sperren kritisch bis ablehnend gegenüber steht, durchaus bemerkenswert. Wenn man speziell bei den Rednern der „Civil Society“ nach Vertretern von Bürgerrechtsorganisationen sucht, dürfte Joe McNamee von EDRi der einzige Name sein, der einem auffällt.

Update: Der Verein MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) hat einen offenen Brief an die Mitglieder des LIBE-Ausschusses des EU-Parlaments gerichtet, in dem u.a. dargestellt wird, weshalb Access-Blockaden auch aus Opfersicht nicht zu befürworten sind.

posted by Stadler at 11:30  

21.9.10

Salz und Zucker: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Über den Umweg netzpolitik.org (wieder einmal) bin ich auf einen der besten (journalistischen) Texte zum Thema „Jugendmedienschutzstaatsvertrag“ überhaupt gestoßen. In verständlicher, nichtjuristischer Sprache bringt Swen Wacker die Zweifel an der Neuregelung des JmStV und des Jugendmedienschutzkonzepts im Allgemeinen auf den Punkt.

Diejenigen, die dieses gesetzgeberische Konzept zu verantworten haben, sind Medienpolitiker, die in der Tradition der Rundfunkregulierung stehen und die deshalb versuchen, altbekannte Regulierungsinstrumente wie Altersbeschränkungen und Sendezeiten mit aller Macht auch auf das Internet zu übertragen. Warum dieses Konzept des alten Weins in neuen Schläuchen nicht funktionieren kann, macht der Beitrag von Wacker deutlich.

Das neue „Landesblog Schleswig-Holstein“ will sich mit landespolitischen Themen beschäftigen und ist ab sofort bei mir gebookmarkt, auch wenn ich am anderen Ende der Republik sitze.

posted by Stadler at 10:22  

20.9.10

Gegen Kinderpornografie und lästige Details

Wer sich vertiefter mit der Frage befasst hat, ob sog. Access-Blockaden zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet sinnvoll und rechtmäßig sind, muss sich über ein Fernsehinterview wie es das ZDF gestern ausgestrahlt hat, zumindest wundern. Was (juristisch) gegen „Netzsperren“ spricht, habe ich im letzten Jahr für den AK Zensur in einem Brief an den Bundespräsidenten ausführlich erläutert.

Der Fernsehjournalist Peter Hahne hat in seiner Sendung Stephanie zu Guttenberg interviewt und mit der Frau des Verteidigungsministers über ihre Rolle als Präsidentin des Kinderschutzvereins „Innocence in Danger“ gesprochen. Einen Schwerpunkt bildete auch die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet. Leider wurde hierbei einmal mehr gezielt auf Emotionen gesetzt, unter Ausblendung der Fakten. Mit keinem Wort erwähnt Hahne, dass die Mehrzahl der Experten dem Konzept der Zugangserschwerung skeptisch bis ablehnend gegenüber steht, sondern beklagt lediglich, die Politik würde nicht entschlossen genug handeln.

Dass sich eine solche Technik für diejenigen anbietet, die Netzsperren befürworten, hat Ursula von der Leyen im letzten Wahlkampf schon demonstriert. Denn das Thema Kinderpornografie lässt sich wie kein zweites instrumentalisieren. Dass diese Technik aber auch in vermeintlich journalistischen Formaten zum Einsatz kommt, zeigt, wie tief das ZDF in dieser Hinsicht mittlerweile gesunken ist. Brillant analysiert hat das einmal mehr Stefan Niggemeier im Fernsehblog der FAZ.

posted by Stadler at 11:21  

17.9.10

Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 13.08.2010 (10 A 10076/10.OVG) entschieden, dass die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ein von ihr eingeholtes Gutachten über die Verfolgbarkeit von Internetanbietern bei Verstößen gegen das Jugendschutzrecht nicht herausgeben muss.

Ein Rechtsanwalt hatte auf Grundlage des Landesinformationsfreiheitsgesetzes die Herausgabe eines Gutachtens verlangt, das sich mit der Frage beschäftigt, wie man Internetanbieter, die ihren Sitz nur zum Schein ins Ausland verlegt haben, verfolgen kann.

Das Gericht meint, die Landeszentrale hätte die Herausgabe des Gutachtens zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit verweigern dürfen. Hierzu heißt es im Urteil wörtlich:

Würde nämlich das Gutachten – und damit der Wissensstand der Behörde – den betroffenen Content-Providern über den Kläger (der ausweislich seines Internet-Auftritts viele Mandanten aus der Erotikbranche berät und gegen staatliche Stellen insbesondere in medien- und jugendschutzrechtlichen Fragen vertritt, vgl. www.d.com) bekannt, hätten die Anbieter Anhaltspunkte zur Entwicklung neuer Verschleierungstaktiken. Es besteht daher die Gefahr, dass sie sich weiterhin dem Zugriff der deutschen Behörden entziehen, obwohl sie materiell-rechtlich den Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags unterliegen und für Verstöße zur Verantwortung gezogen werden können.

posted by Stadler at 21:57  

11.9.10

Was spricht gegen die Neufassung des JMStV?

Wer sich mit der Kritik an der Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) befassen will, findet die Kritikpunkte gebündelt in der MindMap von Jürgen Ertelt. Meine zahlreichen Blogbeiträge zum Thema JMStV gibt es ebenfalls im Überblick.

posted by Stadler at 12:42  

6.9.10

Jugendmedienschutz im Medienkompetenzland NRW

Nachdem sich die SPD immer nur dann gegen fragwürdige Entwicklungen ausspricht, wenn sie sich in der Opposition befindet, hat sie folgerichtig auch in Nordrhein-Westfalen gleich nach Übernahme der Regierungsgeschäfte damit begonnen, die umstrittene Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) zu unterstützen.

Staatssekretär Marc Jan Eumann – der freilich schon immer ein Befürworter dieser Novellierung war – beruft sich hierfür auf eine Stellungnahme des Hans Bredwow Instituts. Hierzu sollte man wissen, dass das Bredwow Institut der ferderführenden rheinland-pfälzischen Staatskanzlei den bezahlten und ergebnisorientierten wissenschaftlichen Unterbau für die Neufassung des JMStV geliefert hat. Wer die von Eumann zitierte Stellungnahme genau liest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass den Autoren des Bredow Instituts gerade die verfassungsrechtliche Problematik durchaus bewusst ist, man aber schlecht der Haltung seines Auftraggebers widersprechen kann.

Eumanns Ambitionen Nordrhein-Westfalen zum „Medienkompetenzland“ fortzuentwickeln, sind angesichts des rückwärtsorientierten Ansatzes des neuen JMStV allenfalls unfreiwillig komisch.

posted by Stadler at 22:31  
« Vorherige SeiteNächste Seite »