Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.10.10

Tatort Internet: Noch Luft nach unten

Wenn man gelegentlich in das Programm des Senders RTL 2 reinzappt, denkt man sich zumeist, dass der qualitative Boden bereits erreicht ist und keine Luft mehr nach unten besteht. Das ist freilich ein Irrtum, wie die gestern erstmals ausgestrahlte Sendung „Tatort Internet“ belegt. Auch die flankierende Berichterstattung früherer (Stern) und vermeintlich aktueller (FAZ) Qualitätsmedien lässt sich auf der nach unten offenen Niveauskala nicht lumpen. Denn schließlich geht dieses der Aufklärung verpflichtete neue Format auf die Jagd nach Kinderschändern und zwar im natürlich größten Tatort der Welt, nämlich dem Internet.

Dass dieses Format den Missbrauch von Kindern zu Quotenzwecken instrumentalisiert, haben andere bereits dargelegt. Deshalb möchte ich mich hier auf einige juristische Aspekte beschränken.

Der Beitrag suggeriert teilweise, dass der Versuch des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte nicht strafbar sei. Dem ist nicht so.

Was in der Sendung letztlich gefordert wurde, ist die Einführung einer Strafbarkeit des sog. „Grooming“. Gemeint sind damit Vorbereitungshandlungen wie das bloße Ansprechen von Kindern oder Jugendlichen in Chats o.ä. mit sexuellem Hintergrund. Die Schaffung einer solchen Strafbarkeit hätte zumindest den Vorteil, dass damit auch Sendungen wie „Tatort Internet“ unzulässig werden. Denn was die Journalistin Beate Krafft-Schöning da vor laufender Kamera macht, ist letztlich natürlich auch nichts anderes als die Förderung von „Grooming“.

Gegen das Format wurden aber noch weitere rechtliche Bedenken geäußert. Denn das heimliche Mitschneiden der Gespräche der angelockten potentiellen Täter durch RTL 2 dürfte gegen § 201 StGB verstoßen. Das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Worts, wie auch das Gebrauchmachen von einer solchen Aufnahme, ist danach grundsätzlich strafbar. Die Hobbyermittler von RTL 2 haben eben keine polizeilichen Befugnisse. Bei diesem Format werden also möglicherweise auf beiden Seiten der Kamera Straftaten begangen.

Sollte aufgrund der Angaben, die zu der Person der gefilmten Täter gemacht werden, eine Identifizierbarkeit möglich sein, kommt außerdem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzu. Man sollte die Ermittlungsarbeit deshalb der Polizei überlassen.

Dass die Ehefrau des Verteidigungsministers, Stephanie zu Guttenberg bei einem derart fragwürdigen Format mitwirkt, ist eine andere Geschichte. Dem vielbeschworenen Schutz der Kinder, dient das jedenfalls nicht.

posted by Stadler at 17:34  

27 Comments

  1. Glaube nicht, dass diese Bedenken die nächste Ausstrahlung verhindern werden…. um durch was ersetzt zu werden

    Comment by Christian — 8.10, 2010 @ 17:50

  2. Ich habe das gestern nicht so verstanden als würde der Versuch sexuellen Missbrauchs als nicht strafbar dargestellt. Wenn ich mich richtig erinnere, hieß es: „dieser(!) Versuch sei nicht strafbar“ – gemeint war das „Grooming“ als straflose Vorbereitungshandlung. So hatte ich es jedenfalls interpretiert.

    Ansonsten fand ich die Sendung teilweise durchaus nützlich, was den aufklärerischen Effekt angeht. So die ersten Minuten bis die Information der Effekthascherei wich. Auch einige sinnvolle Hinweise wie: „Die Verantwortung liegt bei den Eltern“, „Kinder brauchen den Freiraum, um selbst Dinge zu entdecken – auch im Internet“ fand ich sehr sinnvoll und gut.

    Das Format selbst ist natürlich schon zynisch, wobei man auch da sagen muss: Es ist zielgruppengerecht. Es holt die angesprochenen Eltern da ab, wo sie stehen. Nämlich bei „Galileo“ und „Toto und Harry“. Das rechtfertigt aber natürlich nicht die Art und Weise, wie mutmaßliche Täter da an den Pranger gestellt wurden. Mit weiteren Vermutungen und Spekulationen aus dem Off. Eine Schadenfreude war da bei den Beteiligten schon deutlich zu spüren und das fand ich nicht angebracht. Und es bringt vor allem auch keine Erkenntnis und keine Aufklärung.

    „Sollte aufgrund der Angaben, die zu der Person der gefilmten Täter gemacht werden, eine Identifizierbarkeit möglich sein, kommt außerdem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hinzu.“
    Naja, das muss man RTL II aber lassen: Die Anonymisierung war ordentlich.

    Comment by Adrian — 8.10, 2010 @ 18:09

  3. Ich finde dieses format unmenschlich, man nimmt einen Lockvogel für Verbrecher. Auch wenn diese von Bodyguards geschützt werden.
    Ich wundere mich sehr das die Frau von dem Guttenberg sich dafür hingibt. DAs der ehemalige Innensenator sich dafür nicht zuschade ist, kann ich mir gut vorstellen.
    Wenn sie so eine Sendung schon machen, dann bitte auch wo richtig Aufklärung gemacht wird, wo wirklich die Gefahren liegen, wie man sich davor schützen kann.

    Bin gespannt wie die nächsten Folgen aussehen werden, wenn die weiter auf diesen Niveau weiter machen, wird es bestimmt einige Anzeigen regnen.

    Comment by Gerriet — 8.10, 2010 @ 18:10

  4. Anschaulich dargestellte Ausführungen. Damit muss man sich wohl mal näher beschäftigen. Freu mich auf die nächsten Posts.

    Comment by Robert — 8.10, 2010 @ 18:19

  5. Wenn das noch ein paar Jahre so geht, glaube ich bald selbst, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist!

    Aber falls mal jemand auf die Idee kommt in die USA zu fahren und eine Handvoll KiPo Server abzufackeln – ich bin dabei!

    Andere Idee: diese RTL Reporter mal nach Berlin schicken, dort können Sie mal via Reality Show in albanischen Menschenhandel/Prostitutions-Mafia Kreisen aufklären und mal richtig was tun für die Opfer.

    *sigh* #7C0

    Comment by raz0rsedge — 8.10, 2010 @ 18:59

  6. Als absoluter Nichtjurist: Es gibt doch viele Fernsehformate, die mit versteckter Kamera Zeug aufnehmen (egal ob Autowerkstätten-Tests oder Kaffeefahrten-Betrüger). Warum sind die legal (oder sind sie’s gar nicht?) und der Guttenberg-Krampf eher nicht?
    Der verlinkte Paragraph wirkt aber sowieso etwas seltsam .. wenn die Aufnahme „zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen“ ausgestrahlt wird ist das nicht strafbar, aber das Aufnehmen selbst, das ja wohl Voraussetzung für eine Wiedergabe ist, in jedem Fall?
    Wäre für eine kurze Erläuterung dankbar :-)

    Comment by Numbercruncher — 8.10, 2010 @ 19:08

  7. Fefe bringts eigentlich wunderbar auf den Punkt:

    http://blog.fefe.de/?ts=b2532a8f

    Comment by JK — 8.10, 2010 @ 20:12

  8. Das Problem ist, dass das Format einen durchaus wichtigen Punkt anspricht: „Eltern von Minderjährigen sollten sich dafür interessieren, was diese so tun“, aber komplett in der Lösungsfindung versagt.
    Es fängt damit an, dass jeder Dritte Schnitt mit: „Schützt endlich unsere Kinder“ unterlegt ist, was eben dem Zuschauer genau das Gegenteil von dem suggeriert, was angebracht wäre. Wie das Format in der ersten Sendung gegen Ende zeigt, hilft es nämlich durchaus, wenn Eltern sich für ihre Kinder interessieren. Was die Sendung aber wirklich fordert, sind schärfere Gesetze gegen Grooming sowie, über die Bande, ein reguliertes Internet bei dem der Staat am Besten alles mitschnorchelt und auf ewig speichert. Und das ist wieder ganz billige Propaganda aus dem Hause Schnauzer und Gutenberg. Ekelhafte Sendung mit durchweg ekelhaften Mitwirkenden (vlt. bis auf die arme „missbrauchte“ 18-Jährige).

    Comment by Kommentator — 9.10, 2010 @ 14:58

  9. Die Methode an die angeblich potentiellen Kinderschänder zu kommen wird bei fefe beschrieben. Nun frage ich mich: kann das überhaupt funktionieren? Es soll ja tatsächlich Jugendliche geben, die sich für das andere Geschlecht interessieren. Vermutlich würden die Macher dieses „Formats“ ziemlich dumm aus der Wäsche gucken, wenn zum vereinbarten Termin tatsächlich ein 15 Jahre alter Pickelbubi vor den schussbereiten Kameras udn Mikrofonen erscheint. Was könnte man dagegen tun, dass der nächste Sendetermin platzt? Eine sicher „völlig abwegige“ Idee dazu: einen Schauspieler engagieren, der den „Kinderschänder“ spielt bzw. spricht. Reality-TV?

    Comment by M. Boettcher — 9.10, 2010 @ 16:17

  10. @ 8

    Es wird nicht passieren.. die suchen sich doch nur die Leute aus die Minderstens mal 18 sind.. das ist doch vorher bekannt.. Der Lockvogel verhält sich doch dass etwas passieren muss… alle anderen normalen chatgespräche sind denen doch egal.. ich könnte mir vorstellen dass längere Dialoge mit den Lockvogel nur möglich sind wenn das Thema auch sexuell ist…

    Die wirklich gefährlichen Täter bekommt man so nicht vor die Linse.. denn die geben nicht sofort zu nur sex zu suchen und sie sind auch nicht sofort als Erwachsene zu erkennen

    Comment by Christian — 9.10, 2010 @ 17:10

  11. Zu § 201 StGB:

    Nachdem man ja hier so großer Fan verfassungskonformer Auslegung ist, wäre es doch interessant zu fragen, ob „unbefugt“ und in diesem Zusammenhang § 34 StGB nicht auch im Sinne des Art. 5 I GG ausgelegt werden könnte. Aber das würde ja die falschen Grundrechtsträger treffen und wird daher im Gegensatz zu einem erfrischenden Einsatz von § 242 BGB im Urheberrecht erst gar nicht erwogen, oder?

    Comment by ElGraf — 9.10, 2010 @ 21:40

  12. @ElGraf: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Sie können sich natürlich die Frage stellen, ob „Berichterstattung“ das im Lichte von Art. 5 GG dürfen muss und sich damit über § 201 StGB hinwegsetzen kann. § 34 StGB ist insoweit vermutlich aber nicht der richtige Anknüpfungspunkt. Eine Tatbegehung durch RTL 2 zur Abwehr einer gegenwärtige, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut?

    Gegen eine solche Annahme dürfte mein Versuch, den Missbrauch des Urheberrechts über § 242 BGB in den Griff zu kriegen, geradezu als grundsolide zu bezeichnen sein.

    Comment by Stadler — 9.10, 2010 @ 22:57

  13. In meiner Unkreativität habe ich mir das natürlich nicht ausgedacht, sondern mir bei Lenckner/Eisele, in Schönke/Schröder, § 201 Rn 31 Anregung geholt.

    Über Normen hinwegsetzen will ich eben gerade nicht und insofern hinkt der Vergleich mit § 242 BGB weniger, als Ihnen lieb sein dürfte.

    Comment by ElGraf — 10.10, 2010 @ 11:42

  14. Hachja,

    4 Juristen, 50 Meinungen.

    Comment by Hachja — 10.10, 2010 @ 12:54

  15. Man kann nur hoffen, dass die betroffenen Medien-Opfer möglichst alle Strafanzeige erstattet haben bzw. jetzt noch Anzeige erstatten werden.

    Comment by Dieter.Gieseking — 10.10, 2010 @ 18:24

  16. Na ja, 242 BGB ist eine Generalklausel, § 34 StGB eigentlich nicht. Der Ansatz über § 242 BGB ist immer unscharf, was bei der Anwendung von Generalklauseln in der Natur der Sache liegt. Die Wertung von Art. 5 GG genau an dieser Stelle einfließen zu lassen, ist aber vom dogmatischen Ansatz her korrekt.

    Comment by Stadler — 10.10, 2010 @ 19:32

  17. Tatort Internet auf rtl2
    eigentlich: Tatort TV.

    Auf eindringliche Weise wurde immer wieder aufgefordert:
    Schützt endlich unsere Kinder!
    Und wer schützt uns endlich vor rtl2?

    Warum landet ein so wichtiges Thema in den falschen Händen?
    Warum können die Öffentlich-Rechtlichen nicht mal einen Kontrapunkt setzen. Aber bitte nicht Hard aber fair oder Frontal21.
    Vielleicht ein Fall für 3sat/neues oder Arte. Habe immer noch Hoffnung…
    …ein wenig wenigstens.

    Comment by hanswurst — 11.10, 2010 @ 23:10

  18. Das OLG München verurteilte RTL2 und die Produktionsfirma im Jahr 2000 wegen vorsätzlicher Falsch-Darstellung und „schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen“ zu 20 Tsd. € Schmerzensgeld an einen Betroffenen.

    Es ging um ein ähnliches Thema.

    Hintergrund Artikel:

    http://www.politik.de/forum/internet/95431-die.html

    Comment by Joachim — 12.10, 2010 @ 10:22

  19. Man kann nur hoffen, dass möglichst viele der Medien-Opfer Strafanzeige erstatten – und Zivilklage mit Einstweiliger Verfügung beantragen werden. Das allein ist aber noch nicht genug. Die seriösen Mainstream-Medien müssen dies alles auch aufgreifen und berichten. Die Betroffenen können sich auch an die K13online Redaktion wenden. Auf meinen Webseiten werde ich dazu dann ein News publizieren.

    Gruß Dieter Gieseking

    Comment by Dieter.Gieseking — 12.10, 2010 @ 13:50

  20. Auch Kinderschutz-Organisationen kritisieren nun das Format und die unpassende Art, wie Frau von und zu Guttenberg hier auf Kosten der Kinder und eines ernsten Themas wohl nur Eigen-PR machen will:
    http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,723361,00.html

    Und auch die Caritas hat ein Problem mit der Sendung, so teilte der Caritas-Vorsitzende Clemens Bieber mit: „Es stellt sich die Frage, ob es dem Sender wirklich um den Schutz der Kinder geht oder doch nur um die Einschaltquote“.

    Entgegen der Beteuerung von Frau Gutternber und des Senders, hat man nämlich rein garnichts unternommen. Erst nachdem die Sendung ausgestrahlt wurde (5 Monate den Filmaufnahmen!), nachdem durch den unzureichenden Datenschutz aufgrund von Hinweisen schon die Identität einer zeiten Personen aufgedeckt wurde, hat man davon erfahren. Die zweite Person wurde vom Arbeitgeber daraufhin entlassen, seitdem fehlt von dem Mann jede Spur…

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/lockvogel-serie-caritas-mitarbeiter-verschwindet-nach-tatort-internet-folge-1.1012713

    Comment by hans peters — 16.10, 2010 @ 06:41

  21. Hier ist ebenso gut recherchiert worden und der erste Fall der ersten
    Sendung sehr gut auf die Finger geschaut.

    http://waschtrommler.de/2010/10/08/tatort-politik-c-promis-buchverkaufer-und-schmuddelfernsehen/

    Ist den Machern der Sendung denn rechtlich nicht das Handwerk zu legen?

    Comment by borgdrone — 17.10, 2010 @ 05:47

  22. Was sind hier für kranke Typen unterwegs – darf ich mal raten, alle die hier so super intelligent für die Täter posten – haben wohl selbt keine Kinder, sonst könnten sie nicht solchen Müll verbreiten. Und an die Juristen – ihr denkt nur an Paragraphen und Kohle, Opfer sind hier zweitrangig und das erschreckt gleich doppelt. Schützt unsere Kinder nicht nur vor Pädophile sondern auch vor diesem Volk das die Täter unterstützt!

    Comment by Pit Bauer — 19.10, 2010 @ 00:51

  23. @Pit
    Kinder sind am besten in einem funktionierenden Rechtsstaat mit wachen Bürgern geschützt.

    Zuviel Fernsehen schadet da nur.

    Comment by Bernd vom Krautchan — 19.10, 2010 @ 16:42

  24. Ich finde die Sendung Klasse.
    endlich werden die Pervewrslinge an den Pranger gestellt.
    Übrigens Persönlichkeitsrechte ???- Leute die durchaus illegal Musik oder ähnliches saugen zahlen hohe Strafen und die armen Kinderschänder lassen wir mal laufen in unseren Rechtsstaat -ist das gerecht.
    Weiter so und alle Mistsäcke die sowas tuen an den Pranger stellen.

    Comment by mk — 19.10, 2010 @ 22:20

  25. Einfach nur Quotengeil und alles gestellt, was soll man denn sonst von dem Sender erwarten ? Also ich kann mir nicht vorstellen das Ein Täter noch Seelenruhig sitzen bleibt und sich mit dem Kamerateam unterhält, womöglich gibts noch Kaffee und Kuchen dazu…. Unterste Schublade diese Sendung, wenn es echt wäre würden die sich selbst strafbar machen, Beihilfe zu weiss Gott was allem und dann auch noch unter dem Deckmantel eines so schrecklichen Themas, wiederlich !

    Comment by Gugel500 — 21.10, 2010 @ 13:05

  26. so
    weiter geht es mit der Analyse der Sendung
    und nem Home-cut-battle mit RTL2

    http://waschtrommler.de/2010/10/22/tatort-schneidetisch/

    Comment by borgdrone — 22.10, 2010 @ 19:54

  27. Jugendliche drohen mit Heerausgabe von pädophilen Daten, seit Monaten haben sie recherchiert es fing alles über studivz an da war eine Gruppe die größte Gruppe gegen Kinderschänder dabei wollten sie alle Dateien die sie gesammelt haben in der Gruppe veröffentlichen aber es Kamm nicht dazu weil studivz die Gruppe gelöscht hatte jetzt machen sie sich auf dem weg im Internet um es zu veröffentlichen,darüber jenaus sollten auch adressen, Bilder,Videos,Protokolle telefonnummern,Städte, dieses Material sollte an die 10 gig groß sein

    Comment by hans — 29.10, 2010 @ 10:04

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