Zugangserschwerungsgesetz: Ein Brief an den Bundespräsidenten
Das Zugangserschwerungsgesetz hat alle parlamentarischen Hürden genommen und soll am 01.08.2009 in Kraft treten. Vorher muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz aber noch ausfertigen, sprich unterzeichnen.
Er darf das Gesetz hierbei auf formelle und offensichtliche materielle Verfassungsverstöße prüfen. Bereits zwei Mal hat Horst Köhler ein Gesetz beanstandet.
Aus diesem Grund haben sich die im Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur zusammengeschlossenen Sperrkritiker entschlossen, Horst Köhler zu ersuchen, das Gesetz wegen greifbarer Verfassungswidrigkeit nicht auszufertigen und haben mich gebeten, dem Bundespräsidenten die rechtlichen Gründe für diese Haltung schriftlich zu erläutern.
In einem bereits am 06.07.2009 an das Bundespräsidialamt versandten Schreiben habe ich die Gründe, die für eine Verfassungswidrigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes sprechen, näher erläutert.