„Time For Kids“ ist ein Jugendschutzfilter, der u.a. an Schulen eingesetzt wird bzw. werden soll. Speziell der Freistaat Bayern hat sich hier als sog. „Musterland“ vor den Karren eines Softwareherstellers spannen lassen und propagiert die „Initiative für ein sauberes Internet an bayerischen Schulen„.
Wie dieses saubere Internet konkret aussieht, kann man z.B. hier sehen. „Time For Kids“ sperrt bzw. filtert offenbar „netzpolitik.org“ eines der besten und renommiertesten Blogs für Netzpolitik in Deutschland. Ist die kritische Befassung mit netzpolitischen Themen an (bayerischen) Schulen etwa unerwünscht? Vielleicht sollte man sich einfach mal genauer ansehen, was Time For Kids noch so alles filtert.
posted by Stadler at 12:37
Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV), die ich für verfehlt halte, habe ich einen Brief an die Ministerpräsidenten mitunterzeichnet, der dazu auffordert, die Beschlussfassung zu verschieben und sich nochmals in Ruhe mit den Sachargumenten zu befassen, die gegen die Novelle im Speziellen und das Konzept des deutschen Jugendmedienschutzes im Allgemeinen sprechen.
posted by Stadler at 22:42
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Auf der Tagesordnung der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 10. Juni 2010 in Berlin steht u.a. die Unterzeichnung der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag). Danach wird die Abstimmung in den Landtagen wohl wirklich nur noch Formsache sein.
Update vom 10.06.2010:
Die Ministerpräsidenten haben den JMStV erwartungsgemäß beschlossen.
posted by Stadler at 17:08
Ein vor wenigen Tagen auf dem Server des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlichtes Dokument zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) deutet auf eine gewisse Nervosität hin. Denn man ist bemüht, nochmals zu bekräftigen, dass der Entwurf auf breite Akzeptanz stößt, die technische Umsetzbarkeit gegeben sei und auch das Hans Bredow Institut die geplante Neuregelung positiv beurteile. Was von der Einschätzung des Bredow Instituts zu halten ist, habe ich unlängst bereits dargestellt.
Insgesamt überzeugender wäre es freilich, wenn man sich endlich mit der vorgebrachten konstruktiven Kritik befassen würde. Siehe z.B.:
Forderungskatalog des AK Zensur
JMStV: „Behüten, wo es nötig ist“
posted by Stadler at 08:58
Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat heute ein sehr interessantes Experiment vorgestellt. Er möchte testen, wie sich der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tatsächlich in der Praxis auswirkt und auswirken kann.
Hierzu benennt der AK Zensur jetzt jeden Tag eine Website und bittet die Nutzer eine Altersklassifizierung vorzunehmen. Die Nutzer sollen also ihre Meinung dazu äußern, welche Altersfreigabe sie der betreffenden Website geben würden. Das Experiment beginnt heute. Nehmen Sie bitte zahlreich an der Abstimmung teil.
posted by Stadler at 13:56
Kommentare deaktiviert für Jugendmedienschutz: Der AK Zensur macht den Praxistest
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren hat einen Forderungskatalog zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufgestellt. Das Papier weist zutreffend darauf hin, dass der Ansatz des JMStV insgesamt verfehlt ist und überdacht werden sollte. Kritisiert wird insbesondere die umstrittene „freiwillige Kennzeichnung“ von Onlineinhalten, die neu eingeführt werden soll. SPD-Medienexperten berufen sich nach einem Bericht von Heise auf den Forderungskatalog des AK Zensur und schließen sich der Kritik an. Selbst in der CDU gibt es mittlerweile offenbar durchaus unterschiedliche Ansichten im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit des aktuellen Novellierungsvorschlags.
posted by Stadler at 20:43
Das Hans-Bredow-Institut hat den Entwurf eines neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gegen Kritik in Schutz genommen. Die Autoren gehen dabei insbesondere auch auf die geplante Neuregelung ein, durch die eine freiwillige Alterskennzeichnung für Telemedien eingeführt werden soll. Es wird hierbei deutlich, dass den Autoren gerade auch die verfassungsrechtliche Problematik die dieser freiwilligen Selbstkennzeichnung innewohnt, bewusst ist.
Denn diejenigen Websites, die sich diesem „freiwilligen“ Prozedere nicht unterwerfen, laufen Gefahr, dass sie von Kindern und Jugendlichen, denen von den Eltern ein entsprechendes Filterprogramm vorgesetzt worden ist, überhaupt nicht mehr aufgerufen werden können. Und zwar selbst dann nicht, wenn sie jugendschutzrechtlich gänzlich harmlos sind. Denn die Filterprogramme werden regelmäßig alles ausfiltern, was über keine Alterskennzeichnung verfügt (White-List-Prinzip). Nachdem allerdings auch Minderjährige Träger des Grundrechts auf Informationsfreiheit sind, ist diese staatlich vorgezeichnete Lösung verfassungsrechtlich bedenklich.
Dem tritt das Bredow-Institut mit dem lapidaren Argument entgegen, in der Begründung (gemeint ist die Gesetzesbegründung) könne deutlich darauf hingewiesen werden, wie Jugendschutzprogramme mit ungekennzeichneten Inhalten umgehen sollen.
Eine solche Handlungsempfehlung – noch dazu in der für die Auslegung nachrangigen Gesetzesbegründung – hat allerdings keinerlei verbindlichen Charakter und ist deshalb nicht geeignet, die Bedenken zu zerstreuen.
Mir erscheinen die staatstragenden Ausführungen des Hans-Bredow-Instituts daher eher rechtspolitisch motiviert zu sein. Aber auch insoweit muss die Frage gestattet sein, ob man Kinder und Jugendliche zu mündigen und gut informierten Staatsbürgern erziehen will oder es vorzieht, im Wege des White-Listings einen Großteil der Netzinhalte vor Kindern und Jugendlichen zu verbergen.
posted by Stadler at 22:54
Ein juristischer Aufsatz von Rechtsanwalt Florian Geyer zur Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags spricht davon, dass Plattformbetreiber künftig eine Kontrollpflicht haben und die Anforderungen insgesamt verschärft werden. Auch wenn ich diese Meinung nicht unbedingt teile, zeigt der Beitrag doch, dass zumindest die Befürchtungen, die gegen die Neufassung vorgebracht worden sind, nicht ohne weiteres als übertrieben abgetan werden können.
Das Hauptproblem des Jugendmedienschutzes besteht bislang in einem gewissen „Vollzugsdefizit“. Sollten die zuständigen Stellen ihre Bemühungen, das Regelwerk praktisch durchzusetzen, verstärken, dann könnten allerdings auch normale Blogger von den Auswirkungen betroffen sein.
posted by Stadler at 08:06
Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.03.2010 (Az.: 22 K 181/08) beschäftigt sich mit der Aufahme von Schriften der NPD, die sowohl online als auch offline verbreitet worden sind, in die Liste jugendgefährdender Medien.
Die Entscheidung zeigt das Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Jugendschutz sehr gut auf und macht außerdem deutlich, dass wegen Art. 5 Abs. 2 GG aus Jugendschutzgründen sehr weitreichende Einschränkungen der Meinungsfreiheit möglich sind. Dass damit natürlich auch die Möglichkeit aller Bürger – nicht nur der minderjährigen – beeinträchtigt wird, sich über die Ziele der NPD anhand solcher indizierter Pamphlete zun informieren, nimmt man damit bewusst in Kauf.
posted by Stadler at 12:36
Dieser Frage geht Telemedicus in gewohnter Qualität nach und gibt fundierte Antworten. Der Autor äußert hierbei auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit des jetzigen Konzepts des Jugendmedienschutzes. Mit dieser Frage hatte ich mich bereits vor einiger Zeit beschäftigt. Ein äußerst lesenswerter Beitrag zu den praktisch schon beschlossenen Änderungen des JMStV.
posted by Stadler at 07:52
Kommentare deaktiviert für Was bringt der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?