Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.4.10

Meinungsfreiheit und Jugendschutz

Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23.03.2010 (Az.: 22 K 181/08) beschäftigt sich mit der Aufahme von Schriften der NPD, die sowohl online als auch offline verbreitet worden sind, in die Liste jugendgefährdender Medien.

Die Entscheidung zeigt das Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Jugendschutz sehr gut auf und macht außerdem deutlich, dass wegen Art. 5 Abs. 2 GG aus Jugendschutzgründen sehr weitreichende Einschränkungen der Meinungsfreiheit möglich sind. Dass damit natürlich auch die Möglichkeit aller Bürger – nicht nur der minderjährigen – beeinträchtigt wird, sich über die Ziele der NPD anhand solcher indizierter Pamphlete zun informieren, nimmt man damit bewusst in Kauf.

posted by Stadler at 12:36  

2 Comments

  1. Hm. Also ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Jugend, der Meinungsfreiheit und der informationellen Selbstbestimmung. Ich wüsste das nicht zu entscheiden.

    Comment by Xaerdys — 22.04, 2010 @ 14:28

  2. Ich halte die Entscheidung für richtig.
    Die Omerta hat nur dann Sinn, wenn sie total ist. Sobald wir uns darauf einlassen, die NPD (und andere Abweichler) nur halb zu boykottieren, ist alles umsonst.
    Dann müsste man sich ja auf eine sachbezogene Diskussion einlassen.
    Hand hoch wer glaubt, unsere Politikerkaste könnte Andersdenkenden auf der Sachebene Paroli bieten?

    Das Regime ist zweifellos auf die Existenz eines imaginären Feindes angewiesen. Nur mit Hilfe der Phantomnazis kann man eine Nebelwand erzeugen, die das eigene Versagen wenigstens halb verbirgt.
    Wie wollte man die Tatsache vertuschen, dass in Westdeutschland 80% der Gewaltverbrechen von Ausländeristen begangen werden?
    Eben, es geht nur so, dass man die Aussprecher der unliebsamen Wahrheit unterdrückt.

    Außerdem hat die NPD ´s Mannichl angepiekst – das können wir uns nicht bieten lassen.

    Aber die reine Wahrheit wird natürlich nach wie vorzugelassen:
    http://www.polizeibericht.ch/ger_details_26222/Basel_ganze_Schweiz_Alle_Menschen_die_nicht_an_Allah_glauben_niedriger_als_ein_Tier_-_Erlaubte_Iman-Aeusserung_kein_Straftatbestand_gemaess_Antirassimusgesetz_u.html

    Comment by VolkerStramm — 25.04, 2010 @ 12:10

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