Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.7.10

Angela Merkel und ihre Probleme mit dem Internet

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich darüber beklagt, dass die Vielzahl der Medien ein immer schnelleres Reagieren der Politik verlangt und es immer schwieriger werde, ein Gesamtmeinungsbild zu erkennen.

Ach, was waren das noch für Zeiten, als ein Bundeskanzler fast nach Belieben die öffentliche Meinung steuern und manipulieren konnte und kein Bürger dabei störte.

Der politische Kontrollverlust den die Kanzlerin beklagt, ist ein Sieg der Meinungs- und Informationsfreiheit auch wenn ich nicht glaube, dass sie damit gleichzeitig den wahren Grund für Netzsperren offenbart hat.

posted by Stadler at 13:13  

21.7.10

Darf der Verfassungsschutz die Linkspartei beobachten?

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob der Verfassungsschutz den Politiker der Linken Bodo Ramelow – der mehrere Jahre lang auch Abgeordneter des Bundestags war – beobachten darf. Ramelow hatte vor den Instanzgerichten Recht bekommen, wobei das OVG Münster seine Begründung auf den Einzelfall beschränkt hat. Ramelow hofft vor dem Bundesverwaltungsgericht auf eine generelle Aussage des Gerichts zur Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz.

Man sollte vielleicht auch ganz grundsätzlich die Frage stellen, ob dieses Land Behörden benötigt, die sich zwar Verfassungsschutz nennen, aber häufiger durch den Bruch als durch den Schutz der Verfassung auffallen. Ich stimme Oskar Lafontaine nur sehr ungern zu, aber seine These vom Verfassungsschutz als politische Geheimpolizei ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

Update: Das BVerwG hat das Urteil des OVG aufgehoben und die Klage von Bodo Ramelow abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist die offene Beobachtung von Ramelow dann nicht unverhältnismäßig, wenn es, was das OVG angenommen hatte, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE gibt. Man darf annehmen, dass Ramelow hiergegen Verfassungsbeschwerde erheben wird, was im Sinne einer endgültigen Klärung in jedem Fall wünschenswert ist. Vielleicht hat das BVerwG ja eine ganz ähnliche Überlegung angestellt. ;-)

posted by Stadler at 12:46  

14.7.10

Die Kampagne gegen rechte Zeitungen

Die Kampagne „Let’s Push Things Forward“ hat sich zum Ziel gesetzt, rechte Zeitungen aus den Regalen von Supermärkten und von den Kiosken zu verbannen. Die Kampagne richtet sich insbesondere gegen die Zeitungen »Junge Freiheit«, »Deutsche Stimme«, »Zuerst!«, »Deutsche Militärzeitung« oder »Preußische Allgemeine Zeitung«. In dem Aufruf heißt es wörtlich:

„Ein Abdrängen dieser Zeitungen aus dem offenen Verkauf zurück ins Abo-Geschäft würde diesem Ansinnen entgegenwirken und somit grundsätzlich zu einer Schwächung der Positionen führen, die in den Zeitungen vertreten werden. Genau das ist unser Ziel und deshalb muss der offene Verkauf beendet werden. Ansatzpunkt dafür sind die Verkaufs- und Vertriebsstrukturen.“

Der Aufruf wird u.a. von ver.di (Berlin), von einigen Ortsgruppen der Jusos und Antifa-Gruppierungen unterstützt.

Wer an Freiheit und Demokratie glaubt, muss mit derartigen Kampagnen seine Probleme haben. Ein Voltaire zugeschriebenes Zitat bringt es auf den Punkt:

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“

Die Kampagne, die vorgibt, die Dinge voran zu treiben atmet leider nicht diesen Geist der Aufklärung, sondern den des Totalitarismus.

Wenn bestimmte Publikationen strafbare oder rechtswidrige Inhalte aufweisen, dann ist es Sache der Behörden und Staatsanwaltschaften dagegen vorzugehen. Solange das nicht der Fall ist, stehen auch solche Veröffentlichungen unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit, egal wie widerwärtig sie inhaltlich auch sein mögen.

posted by Stadler at 11:45  

29.6.10

Konnte Köhler überhaupt zurücktreten?

Mit dieser Frage befasst sich ein sehr schön geschriebener Text des Juristenkollegen Gerhard Altenhoff, der sich zunächst an dem schillernden Begriff des Rücktritts abarbeitet.

Die Frage, ob Köhler in staatsrechtlicher Hinsicht überhaupt zurücktreten konnte, ist mit Sicherheit diskutabel, denn einen „Rücktritt“ vom Amt des Bundespräsidenten sieht das Grundgesetz schlicht nicht vor.

Die pragmatische Lösung des Bundestagspräsidenten einfach die Bundesversammlung einzuberufen, schafft zwar Fakten, muss deshalb aber nicht zwingend verfassungskonform sein.

Vielleicht quält man deshalb in Zukunft ja auch Jurastudenten in staatsrechtlichen Klausuren mit der Frage, ob der Rücktritt des Bundespräsidenten K. verfassungsrechtlich wirksam war.

posted by Stadler at 12:00  

22.6.10

Perspektiven deutscher Netzpolitik

Bundesinnenminister De Maiziere will heute eine Rede zu den Perspektiven deutscher Netzpolitik halten, die manche mit Spannung erwarten und zu der es, dem Thema entsprechend, einen offiziellen Live-Stream gibt. Die Rede soll ein Fazit des sog. netzpolitischens Dialogs beinhalten, zu dem der Minister u.a. auch Netzaktivisten und Vertreter der sagenumwobenen Community eingeladen hatte.

Wer darauf hofft, dass die Bundesregierung in der Netzpolitik neue Wege einschlägt, hat vermutlich noch nicht erkannt, dass De Maiziere, zwar im Ton moderat aber in der Sache unbeirrt, lediglich die Schäuble-Linie weiterverfolgt. Dieser Kurs wird maßgeblich beeinflusst von berufsmäßigen Angstmachern wie dem BKA-Chef Ziercke, einem vehementen Fürsprecher der Vorratsdatenspeicherung und des Zugangserschwerungsgesetzes.

In diesen Kontext passt ein aufschlussreicher Bericht von Patrick Breyer zu dem letzten Treffen des sog. netzpolitischen Dialogs. Die detailreiche Schilderung von Breyer, bei der im Gegensatz zu blumigen journalistischen Darstellungen die Sachaspekte im Vordergrund stehen, macht wenig Hoffnung darauf, dass die Bundesregierung bei Themen wie der Vorratsdatenspeicherung oder den Netzsperren zu einer Haltung der Vernunft findet, obwohl genau dies verbal von De Maiziere stets postuliert wird.

Update:
Die 14 Thesen des Innenministers sind mittlerweile online, auf der Plattform „e-konsultation“ kann man als Bürger seine Meinung dazu abgeben. Bei den Thesen handelt es sich weitgehend um Allgemeinplätze, die, zumindest so wie sie formuliert sind, keine wirklich greifbaren und konkreten Strategien erkennen lassen.

Besonders fragwürdig war der Teil der Rede, in dem der Minister von einer Verkehrssicherungspflicht zum Schutz vor Viren und Schadsoftware sprach und gleichzeitig betonte, dass damit keine Kontrolle von Inhalten verbunden sei. Dass das vielleicht nicht ganz stringent ist, hat Fefe schon dargestellt.

Mich irritieren an dieser Stelle aber zwei andere Aspekte. Wenn Juristen von Verkehrsicherungspflichten sprechen, dann bedeutet dies, dass für den Fall eines Verstoßes gegen diese Pflichten eine Haftung begründet werden soll. Sollen Provider und Inhaltsanbieter also haften, wenn es ihnen nicht gelingt, Viren oder Malware von den Nutzern fernzuhalten? Das scheint dem Innenminister vorzuschweben. Damit würde man dann ein neues Kapitel der Providerhaftung aufschlagen. Ob sich dieser Regulierungsansatz nicht außerdem mit dem Gebot der Netzneutralität beißt, ist eine Frage, die ebenfalls zu diskutieren sein wird.

Update 2:

Einen guten Überblick über die Reaktionen zur Rede findet man in Stecki’s Blog

posted by Stadler at 10:11  

16.2.10

Keinen Fußbreit den Faschisten

Wie ich zum Radikalen wurde und mit vielen Verbündeten, den Aufmarsch der Neonazis verhinderteschildert der in Dresden geborene Schriftsteller Ingo Schulze in der Süddeutschen Zeitung vom 16.02.10 (S. 11). Must Read!

Man versteht bei der Lektüre des Textes, warum es Aufgabe jedes Bürgers ist, sich den Nazis in den Weg zu stellen, auch über Versammlungsverbote hinweg. Dass die Polizeibehörden im Vorfeld wenig Geschichtsbewusstsein bewiesen und in rechtswidriger Art und Weise das Aktionsbündnis „Dresden nazifrei“ behindert haben, sollte auch immer wieder erwähnt werden.

posted by Stadler at 08:40  

15.12.09

Das neue Sturmgeschütz der Demokratie

Als Sturmgeschütz der Demokratie hat Rudolf Augstein den Spiegel gerne bezeichnet. Wenn dieser etwas martialische Ausdruck heute noch eine zutreffend Beschreibung darstellt, dann wohl weniger für das ehemalige Nachrichtenmagazin, sondern viel eher für eine Initiative wie Wikileaks. Die Aktivisten von Wikileaks haben es sich zur Aufgabe gemacht, geheime und brisante Dokumente, die der Öffentlichkeit aus verschiedenen Gründen vorenthalten werden, zu veröffentlichen. Was sich klassische Medien aus Angst vor Repressalien nicht trauen, das erledigt Wikileaks. In Deutschland kamen so unlängst z.B. geheime Berichte zum Luftangriff von Kundus ans Tageslicht oder die Toll-Collect-Verträge. Wikileaks gilt für Journalisten weltweit mittlerweile als die vielleicht wichtigste Informationsquelle überhaupt.

ZeitOnline hat jetzt Daniel Schmitt porträtiert, einen der (deutschen) Köpfe von WikiLeaks. Und ich denke, es ist auch für mich an der Zeit, meine Wertschätzung und Bewunderung für die Wikileaks-Aktivisten zum Ausdruck zu bringen.

Viele betrachten den konsequent aufklärerischen Ansatz von Wikileaks als Bedrohung. Es ist häufig von Geheimnisverrat oder Ähnlichem die Rede. Wenn aber Demokratie die Herrschaft des Volkes ist, dann kann diese Herrschaft nur dann funktionieren, wenn die Bürger mit ausreichend Informationen versorgt werden und ein Gegenpol zur Staatsmacht geschaffen wird, die tendenziell bestrebt ist, unangenehme und unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken.

Es gehört viel Mut dazu, die Arbeit von Wikileaks zu machen, denn man stellt sich gegen die Mächtigen und Einflussreichen dieser Welt. Und deshalb braucht Wikileaks unsere Unterstützung.

posted by Stadler at 08:15  

3.12.09

Der Piratenkönig und die Minarette

Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts schreiben und mir liegt es auch fern, den Piratenpolitiker Aaron König zu verteidigen. Aber die Diskussion hierzu liegt derart neben der Spur, dass ich mir ein paar Anmerkungen nicht verkneifen kann.

Aaron König ist vor einiger Zeit dadurch aufgefallen, dass er der Zeitschrift JungleWorld rechtliche Schritte angedroht hat, wegen einer kritisch-satirischen Berichterstattung zur Piratenpartei. Bereits an diesem Punkt hätten die Piraten die Reißleine ziehen und König rauswerfen müssen. Denn er hat eine meinungsfeindliche Haltung im Namen einer Partei artikuliert, die sich das exakte Gegenteil auf ihre Fahnen geschrieben hat.

Der große Aufreger ist aber jetzt ein ganz anderer. König hat in seinem Blog der Mehrheit der Schweizer für ihr Abstimmungsverhalten zum Verbot von Minaretten Respekt gezollt.

Das hat eine heftige Diskussion darüber ausgelöst, ob König als Mitglied des Bundesvorstandes der Piraten noch tragbar ist. Seine Kritiker unterstellen ihm rechtspopulistisches, gar faschistisches Gedankengut. Um es vorweg deutlich zu machen, ich teile die Meinung von Aaron König in dieser Frage ganz und gar nicht. Trotzdem halte ich es mit Voltaire der sagte: „Ihre Meinung ist mir absolut zuwider. Jedoch würde ich mich dafür totschlagen lassen, damit Sie sie äußern dürfen!“

Seine politisch vermeintlich korrekten Gegner offenbaren in dieser Frage aber leider ein Haltung, die mich erschreckt und die mir meinungsfeindlich und totalitär erscheint. Und sie sind damit nicht sehr weit entfernt von der Geisteshaltung die sie König unterstellen.

Und, dass die für die taz schreibende Grünenpolitikerin Julia Seeliger gegen die direkte Demokratie wettert und dies versucht als Argument gegen König ins Feld zu führen, kann man höchstens als Treppenwitz betrachten.

posted by Stadler at 08:30  

16.11.09

Hat die Netzneutralität Verfassungsrang?

Ansgar Koreng geht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2009, 758) der Frage nach, ob es einen verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber gibt, die Netzneutralität zu gewährleisten.

Netzneutralität definiert Koreng zunächst als die Diskriminierungsfreiheit des Transports von Daten durch die Access-Provider in dem Sinne, dass der Provider den von ihm übermittelten Daten indifferent gegenüberstehen muss.

Der Autor führt dann aus, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Notwendigkeit eines freien und möglichst pluralen Diskurses gehalten ist, diese Pluralität auch zu gewährleisten und abzusichern.

Koreng leitet deshalb aus dem Grundgesetz eine Schutzpflicht des Staates für einen diskriminierungsfreien Netzzugang ab.

Dieser verfassungstheoretische Ansatz ist gerade in Zeiten interessant, in denen über Three-Strikes-Out diskutiert wird und in denen der Bundestag ein sog. Zugangserschwerungsgesetz beschlossen hat, dessen Ausweitung auf verschiedenste „unerwünschte“ Inhalte rege diskutiert wird.

posted by Stadler at 16:55  

25.9.09

Unerträglicher juristischer Unfug bei SpiegelOnline

SpiegelOnline schreibt in seinem Artikel über die Planspiele der CDU, dem Verfassungsschutz polizeiliche Aufgaben zu übertragen u.a. folgendes:

Die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten sind in Deutschland aber seit Gründung der Verfassungsschutzbehörden 1950 fein säuberlich getrennt: Die Polizei ist für das Vernehmen und Festnehmen zuständig, der Verfassungsschutz für die präventive Gefahrenabwehr.

Das ist mit Verlaub ganz grober Unfug. Sowohl die Strafverfolgung als auch die Gefahrenabwehr sind Aufgaben der Polizeibehörden. Das Recht der Gefahrenabwehr heißt nicht umsonst Polizeirecht. Der Verfassungsschutz hat demgegenüber die Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes. Es hätte sich im Netz sehr leicht recherchieren lassen, wie das BVerfSchG dessen Aufgaben genau definiert. Die Trennlinie verläuft also ganz woanders als die ahnungslosen Spiegelautoren meinen.

Qualitätsjournalismus á la Spiegel.

posted by Stadler at 17:30  
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