Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.11.09

Hat die Netzneutralität Verfassungsrang?

Ansgar Koreng geht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Computer und Recht (CR 2009, 758) der Frage nach, ob es einen verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber gibt, die Netzneutralität zu gewährleisten.

Netzneutralität definiert Koreng zunächst als die Diskriminierungsfreiheit des Transports von Daten durch die Access-Provider in dem Sinne, dass der Provider den von ihm übermittelten Daten indifferent gegenüberstehen muss.

Der Autor führt dann aus, dass der Gesetzgeber mit Blick auf die Notwendigkeit eines freien und möglichst pluralen Diskurses gehalten ist, diese Pluralität auch zu gewährleisten und abzusichern.

Koreng leitet deshalb aus dem Grundgesetz eine Schutzpflicht des Staates für einen diskriminierungsfreien Netzzugang ab.

Dieser verfassungstheoretische Ansatz ist gerade in Zeiten interessant, in denen über Three-Strikes-Out diskutiert wird und in denen der Bundestag ein sog. Zugangserschwerungsgesetz beschlossen hat, dessen Ausweitung auf verschiedenste „unerwünschte“ Inhalte rege diskutiert wird.

posted by Stadler at 16:55  

Keine Kommentare

  1. … und in Zeiten, in denen das Bundesverfassungsgericht die einzige grundrechtserhaltende Instanz ist — potenzielle Beschwerdeführer freuen sich über jedes ausbaufähige Argument. =)

    Comment by aprica — 16.11, 2009 @ 20:46

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