Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.7.10

Darf der Verfassungsschutz die Linkspartei beobachten?

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt heute über die Frage, ob der Verfassungsschutz den Politiker der Linken Bodo Ramelow – der mehrere Jahre lang auch Abgeordneter des Bundestags war – beobachten darf. Ramelow hatte vor den Instanzgerichten Recht bekommen, wobei das OVG Münster seine Begründung auf den Einzelfall beschränkt hat. Ramelow hofft vor dem Bundesverwaltungsgericht auf eine generelle Aussage des Gerichts zur Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz.

Man sollte vielleicht auch ganz grundsätzlich die Frage stellen, ob dieses Land Behörden benötigt, die sich zwar Verfassungsschutz nennen, aber häufiger durch den Bruch als durch den Schutz der Verfassung auffallen. Ich stimme Oskar Lafontaine nur sehr ungern zu, aber seine These vom Verfassungsschutz als politische Geheimpolizei ist nicht ganz von der Hand zu weisen.

Update: Das BVerwG hat das Urteil des OVG aufgehoben und die Klage von Bodo Ramelow abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist die offene Beobachtung von Ramelow dann nicht unverhältnismäßig, wenn es, was das OVG angenommen hatte, Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei DIE LINKE gibt. Man darf annehmen, dass Ramelow hiergegen Verfassungsbeschwerde erheben wird, was im Sinne einer endgültigen Klärung in jedem Fall wünschenswert ist. Vielleicht hat das BVerwG ja eine ganz ähnliche Überlegung angestellt. ;-)

posted by Stadler at 12:46  

Ein Kommentar

  1. Es ist schon ein Treppenwitz. In der letzten Bundestagswahl kommt DIE LINKE auf rd. 12%. Sie regiert in Berlin seit Jahren mit. Sie stimmt mit bei der Bundesversammlung. Sie ermöglicht Frau Kraft in NRW die Wahl zur Ministerpräsidientin.
    Natürlich benutzen CDU/CS und SPD den Verfassungsschutz als Instrument der Verunglimpfung, da sie mit Recht den Zulauf zu dieser Partei befürchten.
    Mir sind einzelne Personen dieser Partei auch suspekt. SED-Altkader, kommunistische Restsplitter, etwas, was nicht unbedingt erbaulich ist. Aber diese Personen werden sukzessive in Abseits geraten. Dies sind aus der Zeit der Wiedervereinigung für mich Restposten. Ich erinnere, wieviel „Braune“ nach 1945 sogar in Amt und Würden gekommen sind.

    Comment by GustavMahler — 21.07, 2010 @ 13:23

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