Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.5.11

Hängt ihn höher

Die Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel zum Tod Osama Bin Ladens stimmt nachdenklich. Merkel bringt in dieser Pressekonferenz mehrfach ausdrücklich ihre Freude über den Tod des Terroristen zum Ausdruck. Es ist die Freude darüber, dass Bin Laden von einer amerikanischen Spezialeinheit in den Kopf geschossen wurde, ohne , dass dieser Tötung ein gerichtliches Verfahren voraus gegangen wäre.

Jetzt ist Angela Merkel nicht irgendeine Stammtischschwester, sondern die Regierungschefin eines demokratischen Staates. Und an dieser Stelle wird es schwierig, denn diese Kanzlerin offenbart eine Gesinnung, die tief im Mittelalter verwurzelt ist und mit einer von Freiheit und Demokratie geprägten Geisteshaltung wenig gemein hat.

Man wird in Zukunft niemandem mehr erklären können, dass die Blutrache in Widerspruch zu unseren Grundwerten steht, denn das was Angela Merkel freudig begrüßt, ist nichts anderes als eine archaische Form der Vergeltung. Die Top-Nachricht des heutigen Tages und viele Reaktionen darauf stehen deshalb nicht für einen Triumph der westlichen Demokratien, sondern eher für ihren Niedergang.

Manchmal fürchte ich, dass Juli Zeh mit ihrem Satz

„Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur“

Recht behalten wird.

posted by Stadler at 21:49  

22.3.11

Ungarns neue Verfassung als nationales Glaubensbekenntnis

Der geschätze Kollege Max Steinbeis ist gerade in Budapest und berichtet in seinem Blog über den Verfassungsentwurf, den die Fidesz, die Partei des ungarischen Premierministers Viktor Orbán, die im ungarischen Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, soeben vorgestellt hat und der zügig verabschiedet werden soll. Um es vorwegzunehmen: Der Bericht von Steinbeis verheißt nichts Gutes.

Die Präambel der geplanten neuen ungarischen Verfassung trägt die Überschrift „nationales Glaubensbekenntnis“ und glänzt insgesamt durch nationalistische Rhetorik. Was Steinbeis im Weiteren beschreibt, klingt nicht minder bedenklich. Viktor Orbán hat ganz augenscheinlich vor, ein nationalistisches und von ihm autokratisch geführtes Staatswesen zu errichten. Der Vergleich mit Putin ist deshalb nicht nur angebracht, sondern drängt sich förmlich auf.

posted by Stadler at 10:25  

17.3.11

Ein Hauch von Weimar

Die aktuelle Bundesregierung  neigt zu rechtsstaatlich fragwürdigen Handlungsweisen, insbesondere dazu, Gesetze einfach nicht anzuwenden. Aktuellstes Beispiel ist die Ankündigung Angela Merkels Atomkraftwerke vorübergehend per behördlicher Anordnung abzuschalten. Auch wenn man das als Kernkraftgegner noch so begrüßen mag, das Vorgehen ist in dieser Form klar rechtswidrig. Die oft zitierte Vorschrift des § 19 AtomG bietet hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage, denn diese Norm setzt einen Rechtsverstoß oder oder eine konkrete Gefährdungslage voraus. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die von deutschen Reaktoren ausgehenden Gefahren im Laufe der letzten Woche irgendwie verändert hätten. Hinzu kommt, dass durch diese Anordnung „par ordre de mufti“ oder auch „par ordre de mutti“, wie die Spötter sagen, das Gesetz über die Laufzeitverlängerung schlicht missachtet wird.

Die Abschaltung von Kernkraftwerken aus politischen Gründen gehört zu jenen wesentlichen Entscheidungen die dem Gesetzgeber, also dem Bundestag, vorbehalten sind. Diese Missachtung des Parlaments stellt einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz dar und offenbart eine verfassungsferne Geisteshaltung der Bundesregierung.

Das Vorgehen Angela Merkels erinnert an das Demokratieverständnis, das den Präsidialkabinetten in der Endphase der Weimarer Republik zu Grunde lag. In einem älteren Beitrag hatte ich bereits die Ansicht vertreten, dass diese Bundesregierung die parlamentarische Demokratie in Frage stellt. Dieser Eindruck bestätigt und verfestigt sich durch die aktuellen Ereignisse. Im politischen Prozess müssen die rechtsstaatlichen Grundregeln eingehalten werden und zwar unabhängig von der politischen Couleur.

Es ist leider nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung auf diese Art und Weise agiert. Der in der Öffentlichkeit weniger bekannte Fall der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes, mittels eines Nichtanwendungserlasses des Bundesinnenministeriums, folgt demselben Strickmuster. Ein Minister ordnet die Nichtanwendung eines Gesetzes an.

Die aktuelle Bundesregierung hat damit in mindestens zwei Fällen eine Grenze überschritten, die alle bisherigen Regierungen beachtet haben. Die Kanzlerin stellt sich mit ihrem Verhalten über das Gesetz und das Parlament. Man muss der aktuellen  Bundesregierung deshalb eine demokratiefeindliche Gesinnung attestieren.

Im konkreten Fall könnte das eigenwillige Vorgehen den Steuerzahler zudem teuer zu stehen kommen. Denn die Energiekonzerne haben, angesichts der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Regierung, gute Aussichten Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Die Bundesregierung hätte einfach ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einbringen müssen. Das war, aus Gründen über die man spekulieren kann, politisch aber offenbar nicht gewollt.

posted by Stadler at 11:25  

11.3.11

Von der informationellen Selbstbestimmung zur informationellen Fremdbestimmung?

Während man vor einigen Jahrzehnten die sog. informationelle Selbstbestimmung in Deutschland und Europa als (neues) zentrales Bürgerrecht definiert hat, formieren sich in letzter Zeit auch hierzulande die Post-Privacy-Propheten, deren Postulat lautet, dass wir die Kontrolle über unsere persönlichen Daten ohnehin längst verloren haben und dies nun auch endlich einsehen müssten. Sie nennen sich selbst die „datenschutzkritische Spackeria“ und hängen den Ideen von Marshall McLuhan an. Man gibt sich progressiv und bezeichnet die Datenschützer als konservativ und ideologisch.

Wer den Datenschutz als Ideologie betrachtet und gleichzeitig eine „Utopie“ als neues Modell verkaufen will, muss zumindest bei mir zunächst mit Skepsis rechnen.

Die Post-Privacy-Utopie leidet bei näherer Betrachtung auch unter einem kaum auflösbaren inneren Widerspruch, der sich sehr anschaulich anhand eines Interviews von Julia Schramm – sie ist eine der Protagonstinnen der Datenschutz-Spackos – verdeutlichen lässt. Gegenüber SPON erklärt Schramm wörtlich:

„Im Internet ist es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen.“

Hierin zeigt sich das Dilemma der Post-Privacy-Apologeten. Denn sie betrachten die Möglichkeit sich im Netz anonym zu bewegen als Selbstverständlichkeit, ohne zu erkennen, dass gerade dies bereits einen unmittelbaren Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Wer für sich das Recht reklamiert, anonym zu surfen, hat damit bereits anerkannt, dass es ohne die informationelle Selbstbestimmung nicht geht. Wer sie nicht mehr will, der muss auch auf die Möglichkeit verzichten, anonym zu surfen. Der Vorbehalt von Anonymität und die Vorstellung von absoluter Transparenz aller Daten sind nicht miteinander in Einklang zu bringen. Die Vorstellung von einer Gesellschaft, die keine Privatssphäre mehr kennt, atmet den Geist des Totalitarismus. Transparenz bedeutet Kontrolle. Aus diesem Grund muss der freiheitlich-demokratische Staat, der vom Spannungsverhältnis Staat-Bürger geprägt ist, dafür sorgen, dass die öffentliche Gewalt transparent agiert, während dem Bürger die größtmögliche Intransparenz zuzubilligen ist. Wer den gläsernen und transparenten Bürger fordert, steht deshalb in der Tradition der Unfreiheit, wie sie den Überwachungsstaaten eigen ist.

In letzter Konsequenz geht es um die uralte Frage, was der Mensch ist und was ihn ausmacht. Eine Werteordnung, die sich zu unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, erkennt damit zugleich an, dass jeder Mensch das Recht haben muss, sich als Individiuum in Freiheit selbst zu verwirklichen. Unser Grundgesetz bezeichnet dies als Menschenwürde. Deren oberste Prämisse lautet, dass der Mensch keiner Behandlung ausgesetzt werden darf, die ihn zum bloßen Objekt degradiert. Aber genau darauf läuft die Forderung der datenschutzkritischen Spackeria hinaus. Wie viele andere zum Scheitern verurteilte Utopien davor, verkennt die Post-Privacy-Ideologie das Wesen des Menschen.

Man muss den Verfechtern von Post-Privacy allerdings eine in weiten Teilen zutreffende Zustandsbeschreibung zugute halten. Die derzeit geltenden Regeln des Datenschutzes werden im Netz fast zwangsläufig gebrochen, weil eine konsequente und enge Anwendung unseres jetzigen Datenschutzregimes mit der üblichen und allgemein praktizierten Nutzung des Internets nicht in Einklang zu bringen ist. Die berufsmäßigen Datenschützer haben in ihrem Elfenbeinturm weitgehend den Bezug zur Realität verloren. Ihre Ansätze, wie die unterschiedslose und unbedingte Qualifizierung von IP-Adressen als personenbezogende Daten oder die Vorstellung vom Hosting als eine den Anforderungen des § 11 BDSG unterliegende Auftragsdatenverarbeitung, sind nicht internetkonform. Würden sich diese Vorstellungen durchsetzen, dann würde dies das Ende des Netzes wie wir es kennen, bedeuten.

Man sollte sich allerdings davor hüten, aus einer zunächst (in Teilen) zutreffenden Zustandsbeschreibung vorschnell die falschen Schlussfolgerungen zu ziehen. Die Lösung kann nicht in einer Preisgabe des Datenschutzes bestehen, sondern nur in seiner Neudefinition. Das Recht des Individuums sich frei entfalten zu können, muss dabei erhalten bleiben. Auch denjenigen, die das Internet überhaupt nicht nutzen wollen und denjenigen, die es nur absolut anonym nutzen wollen und es ablehnen, irgendwelche personenbezogenen Daten, sei es bei Facebook oder anderso, im Netz zu hinterlassen, darf man keine Ordnung aufzwingen, die keine Privatheit mehr kennt. Ihr Recht, in Ruhe gelassen zu werden und sich so zu entfalten, wie sie es sich selbt vorstellen, ist zu respektieren und muss um jeden Preis geschützt werden. Und zu diesem Schutz ist der Gesetzgeber berufen.

Die Forderung der Datenschutz-Spackeria würde demgegenüber den Weg hin zu einer informationellen Fremdbestimmung ebnen. Sie ist deshalb Ausfluss einer illiberalen Geisteshaltung, der es entgegen zu treten gilt.

posted by Stadler at 22:25  

4.3.11

Bayerischer Verfassungsschutzbericht vorgestellt

Der bayerische Innenminister hat gestern den bayerischen Verfassungsschutzbericht 2010 vorgestellt und gegenüber den Medien primär die Zunahme linksextremer Straftaten beklagt.

Ob diese Einschätzung tatsächlich zutrifft oder nur ein Resultat von (statistischen) Unzulänglichkeiten darstellt, wird offen bleiben. Die Feststellungen des Verfassungsschutzberichts haben sich allerdings in der Vergangenheit durchaus öfter als falsch erwiesen.

Der bayerische Verfassungsschutzbericht ist in den letzten Jahren u.a. durch eine willkürliche Qualifizierung des Vereins a.i.d.a. (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) als linksextremistisch aufgefallen ist. Obwohl der BayVGH die Eintragung von a.i.d.a. in den Verfassungsschutzbericht 2008 als rechtswidrig qualifiziert und von einem „nicht ansatzweise durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbar belegtes Negativurteil“ gesprochen hat, taucht a.i.d.a. auch im Bericht 2010 (S. 203) wieder auf. Die Begründung hierfür ist weiterhin dünn.

Interessant ist zudem, dass die Linskpartei ebenfalls wieder erwähnt wird (S. 159 ff.) , u.a. mit dem Hinweis:

„Sie (die Linke, Anm. d. Verf.) zielt auf eine mit der Verfassung unvereinbare grundlegende Umgestaltung  der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung“

An dieser Stelle zeigt sich m.E. sehr deutlich, dass der Verfassungsschutzbericht auch ein politisches Instrumentarium der Bayerischen Staatsregierung ist, das dem Zweck dient, politische Gegner zu diffamieren und zu stigmatisieren.

Zum Thema Rechtsextremismus merkt der Bericht u.a. an:

Es entwickeln sich seitdem verschiedene überregionale und regionale kameradschaftsübergreifenden Netzwerke, die mit einem Mindestmaß an Struktur unter einem gemeinsamen Etikett agieren. Sie nutzen das Internet als zentrales Kommunikationsmittel, um kurzfristig Informationen zu verbreiten, Aktionen zu koordinieren sowie die unterschiedlichen Gruppen lose zu vernetzen.

Auch das stellt irgendwie keine bahnbrechende Erkenntnis dar.

posted by Stadler at 10:59  

11.2.11

Kein Grundrecht auf Sicherheit

In einem lesenswerten Blogbeitrag schildert Max Steinbeis, wie Christoph Möllers der bayerischen Justizministerin Beate Merk – die bekanntlich juristisch nicht immer ganz auf der Höhe ist – erläutert, warum es kein Grundrecht auf Sicherheit gibt und der Staat deshalb nicht so tun darf, als könne er die Freiheitsrechte der Bürger und das Sicherheitsbedürfnis derselben Bürger wie kollidierende Grundrechte gegeneinander abwägen.

Die Ansicht von Frau Merk würde nämlich sehr schnell dazu führen, dass der fürsorgliche Staat, der selbstverständlich immer am Besten beurteilen kann, was für seine Bürger gut ist, den unvernünftigen Bürger mit schärferen, aber natürlich notwendigen Sicherheitsgesetzen nach Belieben „schützen“ könnte. Das wäre, wie Max Steinbeis zu Recht anmerkt, das Ende (des Rechtsstaats).

Die Geisteshaltung von Frau Merk muss man deshalb, vorsichtig formuliert, als rechtsstaatsfern bezeichnen.

P.S. Lieber Herr Kollege Steinbeis, es heißt trotzdem Sicherungsverwahrung und nicht Sicherheitsverwahrung.

posted by Stadler at 16:06  

7.2.11

Verfassungsschutz und Verfassungsbruch

Es sind Meldungen wie diese, die mich gelegentlich daran zweifeln lassen, ob wir hier tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Der linke Jurist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 40 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden hat.

Konkrete Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten haben wohl nie vorgelegen, aber der Verfassungsschutz meinte, dass gerade der Umstand, dass Gössner nicht Mitglied verfassungswidriger Organisationen war, ihn besonders verdächtig gemacht hat.

Weshalb man in diesem Land diejenigen, die die Verfassung schon nahezu systematisch brechen, als Verfassungsschützer bezeichnet, hat sich mir ohnehin nie wirklich erschlossen.

Auf der Website des BfV heißt es, dass drei Viertel der Bürger von der Notwendigkeit der Institution Verfassungsschutz überzeugt sind. Zu diesen Bürgern gehöre ich nicht (mehr), nachdem der Erkenntnisgewinn den die Verfassungsschutzbehörden liefern, äußerst gering ist, gleichzeitig aber offenbar systematisch Methoden angewandt werden, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wer das nicht glaubt, sollte sich zum Beispiel mal näher mit den Gründen für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens oder dem Fall A.I.D.A. befassen.

Selbst wenn das für manche platt klingen mag, aber auch als Steuerzahler habe ich wenig Lust, Behörden zu finanzieren, die konsequent rechtsstaatliche Grundsätze missachten und damit eine Art Staat im Staat bilden.

posted by Stadler at 20:09  

6.2.11

Merkel über Facebook und Twitter

Angela Merkel hat auf der Münchener Sicherheitskonferenz folgende, verblüffende Aussage getroffen:

„Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.“

Sollte die Kanzlerin mit „wir“ Deutschland oder die westliche Welt gemeint haben, dann ist zunächst festzuhalten, dass „wir“ u.a. mit Blick auf die arabischen Staaten jahrzehntelang nicht an unsere eigenen Werte geglaubt haben und stattdessen, im Interesse einer vermeintlichen Stabilität, Diktatoren hofiert wurden.

Mit den freien Kommunikationsstrukturen im Netz verhält es sich ähnlich. Trotz anderslautender Lippenbekenntnisse setzt man auch dort im Interesse einer vermeintlichen Sicherheit auf Restriktion anstatt auf Freiheit.

Ich würde Angela Merkel zu gerne beim Wort nehmen. Wenn sie tatsächlich einen Beitrag zu offenen und freien Kommunikationsstrukturen leisten will, dann sollte sie dafür sorgen, dass das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben wird und die Diskussion über Netzsperren europaweit endet. Auch mit einer Vorratsdatenspeicherung, die alle Bürger zunächst unter Generalverdacht stellt,  müsste dann Schluss gemacht werden.

posted by Stadler at 20:18  

20.1.11

Schafft Ungarn auch noch seine Verfassung ab?

Was das umstrittene ungarische Mediengesetz angeht, hatte ich bisher nicht die Zeit, um mich mit den Details des umfassenden Gesetzeswerks zu befassen und war mir nicht so ganz sicher, ob die These, Ungarn würde die Pressefreiheit abschaffen, nicht vielleicht doch etwas übertrieben ist.

Das was man jetzt beim Kollegen Steinbeis – der üblicherweise nicht zur Dramatisierung neigt – allerdings lesen kann, klingt wirklich bedrohlich. Denn in Ungarn ist offenbar eine Verfassungsänderung geplant, gegen die das Mediengesetz möglicherweise nur Kinderkram war.

Bitte unbedingt lesen: Verfassungs-Barbarei in Budapest

posted by Stadler at 19:33  

20.1.11

Geheimverträge zwischen Staat und Unternehmen

Das Deutschlandradio Kultur hat gestern unter dem Titel „Unsichtbare Politik“ einen interessanten Beitrag gesendet, der als MP3 und in Textform online ist. Ausgangspunkt ist die Privatisierung von staatlichen Einrichtungen, die zwangsläufig mit dem Abschluss einer Vielzahl von Verträgen einher geht, die oft genug als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und damit der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Ähnliches erlebt man ganz allgemein, wenn der Staat Verträge mit Unternehmen schließt. In diesen Fällen werden vertraglich oftmals Verschwiegenheitsklauseln vereinbart, die nicht zuletzt dem Zweck dienen, kritischen Fragen von Medien und Bürgern auszuweichen.

Staatliches Handeln wird dadurch der Kontrolle durch Parlamente und Gemeinderäte entzogen und nebenbei auch der Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit. Und dies obwohl in vielen Fällen zweifellos ein erhebliches Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Die Vereinbarung solcher vertraglicher Verschwiegenheitspflichten muss deshalb durchaus als demokratiegefährdend angesehen werden kann. Dies gilt umso mehr, als dass im öffentlichen Recht grundsätzlich ein Verbot der Flucht ins Privatrecht dergestalt besteht, dass der Staat sich öffentlich-rechtlicher Bindungen und Pflichten nicht dadurch entledigen kann, dass er privatrechtliche Gestaltungsformen wählt.

Wie das Beispiel Stuttgart21 zeigt, reagiert eine kritische Öffentlichkeit in zunehmendem Maße sensibel auf eine Politik, die den Bürger nicht ausreichend informiert. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb überlegen, in diesen Bereichen einen eindeutigen Rahmen vorzugeben und Transparenzpflichten gesetzlich zu normieren.

posted by Stadler at 11:52  
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