Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.10.09

Indect: Europäische Kontroll- und Überwachungsfantasien

Die EU-Kommission hat den Bürger schon bislang zumeist eher eindimensional als Verbraucher betrachtet. Nachdem man das Verbraucherrecht mittlerweile gänzlich durch- und überreguliert hat, ist es offenbar an der Zeit, sich neuen Aufgaben zuzuwenden. Das Forschungsprojekt „Indect“ der EU soll Überwachungstechnologien zusammenführen und verknüpfen. In der ausgeschriebenen Fassung besagt INDECT schon ganz gut, worum es geht: Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment.

Wer jetzt meint, ich hätte zu viel Orwell (oder Juli Zeh) gelesen, der sollte sich die offizielle Projektwebsite anschauen, denn dort werden die Absichten vergleichsweise offen skizziert. Letztlich geht es darum Menschen – das man sie dort „objects“ nennt, erstaunt mich nicht – in Echtzeit zu überwachen.

Die deutsche Politik befindet sich bei diesem Thema offenbar noch im Tiefschlaf bzw. hat kein Interesse an einer öffentlichen Diskussion.

Weitere Quelllen zum Thema:
Zeit-Online
ZwischenZeit

posted by Stadler at 14:40  

5.10.09

Das erste Bürgerrecht ist die innere Sicherheit

„Für die Union heißt das erste Bürgerrecht ganz klar die innere Sicherheit. Ohne sie gibt es keine Freiheit. Doch die FDP will diesen Grundsatz umdrehen. Das machen wir nicht mit“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU)der WELT.

Dass man in Deutschland überhaupt wieder so daherreden und damit das Verständnis vom Wesen der Freiheitsrechte geradezu pervertieren kann, ist das Resultat einer seit fast 10 Jahren andauernden Panikmache, vor allen Dingen durch Innenpolitiker der CDU/CSU, die den Boden für immer weitreichendere Eingriffe in unsere Freiheit ebnet.

In den letzten 10 Jahren hat es keinen einzigen Toten bei Terroranschlägen in Deutschland gegeben, während im selben Zeitraum weit mehr als 50.000 Menschen im Straßenverkehr umgekommen sind. Dennoch sagen in schwankenden Umfragen z.T. mehr als 50 % der Befragten, dass sie Angst vor Terroranschlägen haben, während der Straßenverkehr nicht vielen Menschen Angst einflößt.

Eine Mehrheit hat also Angst vor Terrorismus, obwohl die realistische Gefahr, tatsächlich Opfer eines Terroranschlags zu werden, gleich null ist. Dem lebensgefährlichen Straßenverkehr setzen wir uns dagegen jeden Tag aus.

Und genau diese irrationalen Ängste der Menschen machen sich die Sicherheitspolitiker zu nutze. Ihnen geht es vordergründig nicht um Terrorbekämpfung. Maßnahmen wie Wohnraumüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, KFZ-Kennzeichenerfassung oder biometrische Pässe dienen im Eregbnis weitgehend anderen Zwecken.

Mir hat die Entwicklung der letzten Monate aber gezeigt, dass immer mehr Menschen verstehen, dass ihre Freiheitsrechte zugunsten eines starken Staates, der sich immer mehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen entfernt, eingeschränkt werden. Das schlechte Abschneiden von SPD und Union bei der Bundestagswahl ist auch eine Folge ihrer freiheitsfeindlichen Politik. Das populistische Gerede der Innenpolitiker verfängt immer weniger, was viele von ihnen freilich noch nicht erkannt haben.

Wir sehen in diesem Land in der Tat verantwortungslose innenpolitische Geisterfahrer. Und sie stammen überwiegend aus den Reihen der Union.

Nein, das ist nicht Orwell wie viele meinen, sondern vielmehr Huxley. Wir haben es nicht mit einem endzeitlichen Überwachungsstaat zu tun, sondern einem vermeintlich guten und wohlwollenden Staat, der das alles nur zum Wohle und für die Sicherheit seiner Bürger macht. Die Union möchte eine schöne neue Welt, fast so, wie Aldous Huxley sie beschrieben hat.

posted by Stadler at 09:00  

1.10.09

Handlungsempfehlung Internet: Netzsperren und AVS ausdehnen

Unlängst wurde der Bericht des Expertenkreises AMOK, der nach Winnenden gebildet worden ist, veröffentlicht.

Das Gremium hat insgesamt 83 Empfehlungen ausgesprochen, von denen eine ganze Reihe sicherlich sinnvoll sind. Zum Thema Internet findet man u.a. folgende Empfehlungen:

59. Altersverifikationssysteme einführen
60. Absolut unzulässige Angebote sperren, Provider in die Pflicht nehmen
63. Anbieter müssen vorsorglich Schutzmaßnahmen ergreifen
64. Sicherheit in Foren und Communities nachhaltig gewährleisten

Im Detail betrachtet, zeugen diese Empfehlungen/Forderungen m.E. von fehlendem Realitätssinn und fehlender eigener Technik- und Medienkompetenz des Expertenkreises. Auch das rechtsstaatliche Bewusstsein, welche Auswirkungen solche Beschränkungen und Pflichten haben können, erscheint mir wenig ausgeprägt zu sein. Und am Ende des Tages bleibt auch immer die Frage, weshalb solche Maßnahmen geeignet sein sollten, das Risiko von Amokläufen zu reduzieren. Es handelt sich um einen weiteren, in Teilen äußerst bedenklichen Forderungskatalog, der von einer Geisteshaltung der wohlmeinenden Bevormundung geprägt ist.

Hier sind die Empfehlungen 59, 60, 63 und 64 im Wortlaut:

59. EMPFEHLUNG: ALTERSVERIFIKATIONSSYSTEME AUSDEHNEN
Die Verpflichtung zur Einführung eines Altersverifikationssystems ist zwar eine hohe
Anforderung an die Anbieter, dies ist aber für Inhalte, die für Kinder und Jugendliche generell ungeeignet sind (z. B. Download von Spielen, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind), mit Blick darauf, dass im Internet bspw. kein Verkaufspersonal den Zugang kontrollieren kann, vertretbar.

60. EMPFEHLUNG: ABSOLUT UNZULÄSSIGE ANGEBOTE SPERREN UND PROVIDER IN DIE PFLICHT NEHMEN
Die bestehenden Regelungen wie Sperrverfügungen gegen Zugangsprovider sollen bei absolut unzulässigen Inhalten (z. B. Exekutionsvideos) angewandt werden. Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben.

63. EMPFEHLUNG: ANBIETER MÜSSEN VORSORGLICH SCHUTZMAßNAHMEN ERGREIFEN
Betreiber von Foren, Chats, Online-Communities und Videoplattformen üben derzeit keine umfassende proaktive Kontrolle aus. Erforderlich sind vorsorgliche Maßnahmen und Kontrollen der Anbieter, um einen effektiven Jugendschutz in Web 2.0-Plattformen zu erreichen. Allerdings besteht im Telemediengesetz ein ausdifferenziertes Haftungssystem, demzufolge Anbieter für fremde Inhalte ihrer Seiten auch aus straf- und zivilrechtlichen Gründen haften, sofern sie davon Kenntnis erlangen. Folge ist, dass eine systematische Kontrolle zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Ob dieses Haftungssystem so angepasst werden kann, dass Anbietern weitere proaktive Maßnahmen zumutbar sind, bedarf einer vertieften Prüfung.

64. EMPFEHLUNG: SICHERHEIT IN FOREN UND COMMUNITIES NACHHALTIG GEWÄHRLEISTEN
Anbieter sind in der Lage, auffällige Nutzer aus Foren, Chats und Online-Communities zu entfernen. Durch die Angabe anderer Zugangsnamen können sich diese Nutzer aber problemlos wieder anmelden. Ein sog. Unique-Identifier, der die Identität anhand persönlicher Merkmale (z. B. Handynummer) ermittelt, könnte dies verhindern. Wegen der weitgehend ausgeschalteten Kontrolle in Diskussionszirkeln im Internet ist der verstärkte Einsatz von Moderatoren notwendig.

posted by Stadler at 16:10  

30.9.09

Hoffen auf Leutheusser-Schnarrenberger

Die Hoffnung auf eine Rückbesinnung der Politik auf die Bürgerrechte hat ein Gesicht und einen Namen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Denn ihre Biographie zeigt, dass sie von einer wirklich freiheitlichen Grundhaltung geprägt ist, mit der sie sich Respekt verschafft hat, über Parteigrenzen hinweg.

Es kann deshalb gerade jetzt nicht schaden, wenn sie auch Unterstützung aus dem Netz erhält, denn sie wird vermutlich den Koalitionsvertrag mit aushandeln und kann vielleicht etwas bewegen.

Spreeblick hat das schon sehr schön zum Ausdruck gebracht.

posted by Stadler at 09:20  

28.9.09

Der Tag danach

Wahlanalysen hat es genug gegeben, weshalb ich mir eine weitere knapp verkneifen kann.

Und um beim Thema dieses Blogs zu bleiben: Die FDP wird vom heutigen Tag an immer wieder an ihre Wahlversprechen, die Bürgerrechte (wieder) zu stärken, zu erinnern sein. Es ist ja nun durchaus nicht so, dass ich mich nicht positiv überraschen lassen möchte.

posted by Stadler at 06:42  

25.9.09

Schäuble will Verfassungsschutz zur Polizeibehörde ausbauen

Die Süddeutsche zitiert heute aus einem Dokument „Vorbereitung Koalitionspapier“ wonach Innenminister Wolfgang Schäuble den Innengeheimdienst zu einer Polizeibehörde ausbauen und ihn mit weitreichenden neuen Kompetenzen ausstatten will. Der Verfassungsschutz soll insbesondere Onlinedurchsuchungen durchführen dürfen und Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten. Auch die Überwachung von Wohnungen soll dem Verfassungsschutz möglich sein.

Zudem ist die Einführung des genetischen Fingerabdrucks als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme und der erleichterte Einsatz verdeckter Ermittler offenbar vorgesehen.

Der von Wolfgang Schäuble schon seit Jahren betriebene Abbau des Grundrechtsschutzes der Bürger ist ganz offensichtlich noch längst nicht beendet.
Quelle: Süddeutsche vom 25.09.09 (S. 1)

Update:
Die Verbindung von Geheimdienst und Polizei erinnert an die totalitären Regime, die es in diesem Land gegeben hat.

Der Grundsatz, dass Geheimdienste und Polizei zu trennen sind, stellt eine Lehre aus der NS-Zeit dar. Ob man dies als rechtsstaatlichen Grundsatz der mit Verfassungsrang ausgestattet ist, betrachten kann, ist umstritten. Man wird das allerdings mit guten Gründen annehmen können.

Denn die Arbeitsweise von Diensten und Polizei unterscheidet sich deutlich. Während Geheimdienste Informationen und Daten bereits auf Basis von Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten sammeln, agiert die Polizei nur bei einem konkreten Tatverdacht oder präventiv bei Bestehen einer konkreten Gefahr. Diese rechtsstaatlichen Grenzen dürfen nicht verwischt werden.

Die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat geht derzeit nicht von Terroristen aus, sondern von unserem Innenministerium. Es ist hier höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel zurück zu einer strikten Achtung der Grundrechte und der Grundsätze eines freiheitlich-demokratischen Staats.

posted by Stadler at 07:00  

24.9.09

Der überwachte Bürger

Heribert Prantl schreibt heute in der Süddeutschen in seinem gewohnten Stil mit drastischen Worten gegen die deutliche Zunahme der Zahl der (angeordneten) TK-Überwachungen an.

Eine Passage des Kommentars halte ich für besonders bedenkenswert:
„Die rechtsstaatliche Kontrolle der Kommunikationsüberwachung funktioniert nicht. Sie funktioniert auch deswegen nicht, weil der Richter, der die Aktionen genehmigt, keinen Einfluss mehr darauf hat, was aus diesen Aktionen wird. Damit ist er nicht mehr befasst. Der Ermittlungsrichter ist in Deutschland eine Art Unterschriftenautomat. Er verteilt Eintrittskarten für Vorstellungen, die er nicht kennt. Das ist ein Systemfehler.“

Prantl spricht das an, was jeder Strafverteidiger aus seiner täglichen Praxis kennt. Eine einzige richterliche Anordnung, der zumeist nur eine rudimentäre Prüfung vorausgeht, bewirkt, dass monatelang überwacht werden kann. Tausende von Telefonaten werden mitgeschnitten und darunter sind zwangsläufig auch die Gespräche einer großen Vielzahl völlig unbeteiligter Menschen. Die Strafrechtspflege nimmt dies mit großem Gleichmut hin, obwohl man im Grunde weiß, dass die Telefonüberwachung in sehr vielen Fällen ineffektiv ist und häufig nicht die entscheidenden Erkenntnisse liefert. Aber viele Strafverfolger wollen immer alle Mittel ausschöpfen, koste es was es wolle.

Prantl hat daher Recht, wenn er fordert, dass eine richterliche Kontrolle in der Form erforderlich wäre, dass der Richter den Fortgang der angeordneten Überwachung kontinuierlich überprüft und ggf. die Aktion auch wieder beendet, wenn sich keine greifbaren Erkenntnisse ergeben.

Die Zunahme der Telefonüberwachungen ist Teil eines allgemeinen Trends. Der Bürger wird vom Staat zunehmend stärker kontrolliert und überwacht, sein Grundrechtsschutz wird sukzessive reduziert. Es gibt in Deutschland keine relevante politische Kraft die sich dagegen stemmt. Das Bundesverfassungsgericht hat viel verhindert, aber das Gericht allein wird die Demontage unserer Freiheitsrechte auf Dauer auch nicht aufhalten können.

posted by Stadler at 08:58  

22.9.09

Juli Zeh und Slut: corpus delicti

Die Schriftstellerin Juli Zeh (Jahrgang 1974) positioniert sich politisch und unterscheidet sich damit von vielen Autoren ihrer Generation. Vor wenigen Wochen hat sie zusammen mit Ilija Trojanow das von ihr selbst als politische Kampfschrift bezeichnete Werk „Angriff auf die Freiheit“ veröffentlicht, in dem sie leidenschaftlich, polemisch und pointiert die fortschreitende Demontage der Freiheitsrechte durch den Staat anprangert.

Ihr im Frühjahr erschienenes literarisches Werk „Corpus Delicti„, das eine Gesundheitsdiktatur skizziert, in der ein wohlmeinender und vermeintlich vernünftiger und unfehlbarer Staat alles Ungesunde verbietet und das Individuum zu diesem Zwecke lückenlos überwacht. Das Werk, das als eine Art Fortsetzung von Huxleys „Brave New World“ verstanden werden kann, ist von der Autorin zusammen mit der Rockband Slut vertont worden. Diese „Schallnovelle“ ist soeben auf CD erschienen. Juli Zeh spricht in diesem Hörspiel die Stimme der Protagonistin Mia Holl selbst, Slut-Sänger Chris Neuburger hat ihrem Bruder Moritz Holl seine Sprechstimme geliehen.

Das Schlüsselkapitel des Romans „Wie die Frage lautet„, mit einem beeindruckenden Plädoyer für Selbstbestimmung und gegen staatliche Bevormundung, gibt es zum nachhören als MP3-Hörprobe beim Verlag. Die dazugehörige Musik von Slut kann man sich in Teilen über die MySpace-Seite der Band anhören.

Es lohnt sich aber in jedem Fall diese Schallnovelle als Gesamtwerk am Stück zu hören, zumal das Intro nicht dem Buch entstammt und speziell auf den Hörer ausgerichtet ist.

Die CD bietet die Möglichkeit eines der wichtigsten Werke der Gegenwartsliteratur noch einmal anders zu erleben, vertont von einer der wirklich guten deutschen Bands. Slut und Juli Zeh bringen ihre Schallnovelle auch gemeinsam auf die Bühne, die Tournee beginnt diese Woche.

posted by Stadler at 11:00  

17.9.09

Das Bürgerrechtsvakuum

Für immer mehr Menschen rücken die Freiheitsrechte wieder stärker in den Vordergrund, weil nicht länger zu übersehen ist, dass der Staat die Grundrechte Stück für Stück beschneidet und abbaut. Hiergegen entwickelt sich aus dem Netz heraus eine neue digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich unter anderem gegen Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung und Onlineüberwachung richtet. Gleichzeitig hat die Piratenpartei einen atemberaubenden Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Der Grund für diese Entwicklung ist sehr einfach. Keine, aber wirklich gar keine der etablierten Parteien setzt sich konsequent für den Schutz und den Erhalt der Freiheitsrechte ein. Immer mehr Bürger erkennen deshalb die Notwendigkeit, selbst für den Erhalt ihrer Rechte kämpfen zu müssen, sich zu engagieren, zu vernetzen und zu organisieren.

Wer bei der Verteidigung seiner Bürgerrechte vielleicht noch auf FDP oder Grüne hofft, muss sich mit den Fakten der Vergangenheit vertraut machen und erkennen, dass auch diese Parteien Bürgerrechtspolitik immer nur in der Opposition betreiben. Die FDP hat den sog. Großen Lauschangriff – der später vom Bundesverfassungsgericht weitgehend wieder kassiert wurde – in der Regierung Kohl aktiv mitgetragen. Der Große Lauschangriff stellte in den 90´er Jahren einen Dammbruch dar und markierte den Auftakt zu einer ganzen Reihe freiheitsfeindlicher Gesetzesvorhaben (Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, ePass, Ausweitung der Rasterfahndung, KFZ-Kennzeichen-Erfassung) der darauffolgenden Jahre. Viele dieser Gesetzesvorhaben wurden schließlich von den Grünen in der Regierung Schröder mitbeschlossen und mitgetragen. Die Grünen hatten als Koalitionspartner dem Hardliner auf dem Posten des Innenministers, Otto Schily, praktisch nichts entgegenzusetzen. Von Widerstand war nichts zu spüren. Es gibt deshalb keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass es bei einer Regierungsbeteiligung von FDP und/oder Grünen nach diesen Wahlen anders laufen wird.

Beim Thema des Schutzes der Bürgerrechte muss man vielmehr von einem Totalversagen aller im Bundestag vertretenen Parteien sprechen. Wir beobachten eine tiefgreifende Krise der parlamentarischen Demokratie weshalb es wenig erstaunlich ist, wenn manche im Zusammenhang mit der Netzbewegung sogar schon vom Aufkommen einer neuen APO sprechen.

Die etablierten Parteien haben in den letzten Jahren allesamt gegen die Bürgerrechte agiert und dadurch ein Vakuum erzeugt, in das neue Parteien und Bewegungen stoßen werden. Eine wachsende Zahl von Bürgern fühlt sich von den etablierten Parteien gar nicht mehr vertreten, was auch mit einer tiefgreifenden Kluft im Denken zu tun hat. Und diese Bürger artikulieren sich mehr und mehr und ihr Medium ist das Netz.

Für diejenigen, denen ihre Freiheitsrechte so wichtig sind, dass sie ihre Wahlentscheidung daran ausrichten, gibt es, zumindest im etablierten Spektrum, keinerlei wählbare Parteien. Es ist deshalb als zwangsläufig zu betrachten, dass eine Partei wie die Piraten so starken Zulauf erhält.

Aber gegen die Piraten sind (noch) erhebliche Vorbehalte angebracht. Bei keiner der maßgeblichen Netzinitiativen der letzten zehn Jahre – von Freedom For Links bis hin zum AK Zensur – sind die Piraten irgendwie aufgefallen. Sie haben bislang in der dgitalen Bürgerrechtsbewegung keine nennenswerten Akzente gesetzt. Vieles ist bei ihnen derzeit noch holprig, schlecht durchdacht und wirkt reichlich naiv. Die Spötter sagen sogar, die Trolls aus dem Heise-Forum hätten jetzt eine eigene Partei gegründet. Aber der immer wieder gegen sie erhobene Vorwurf, sie hätten nur ein Thema, zieht meines Erachtens nicht. Denn Freiheit mag nicht alles sein, aber ohne Freiheit ist alles nichts.

posted by Stadler at 13:00  

14.9.09

Opfer der Polizeigewalt widerspricht Darstellung der Berliner Polizei

Das Opfer der Polizeigewalt während der Demonstration „Freiheit statt Angst“ lässt sich vom Kollegen Johnny Eisenberg vertreten, widerspricht der Darstellung der Beamten und wirft der Berliner Polizei vor, den wahren Sachverhalt zu verdunkeln.

Und wer sich die im Netz kursierenden Videos und Berichte anschaut, kann unschwer erkennen, dass erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung der Polizei angebracht sind. Die polizeilichen Übergriffe gegenüber dem Radfahrer standen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Überprüfung eines Lausprecherwagens. Der Radfahrer hat ersichtlich auch nicht (weiter) gestört, sondern wollte den Ort des Geschehens gerade verlassen, als ihn ein Beamter von hinten packte. Es ist erschreckend, wie die Polizei versucht, trotz der Filmdokumente, den Sachverhalt falsch darzustellen.

Es ist nicht viel Fantasie nötig, um sich auszumalen, wie die polizeiliche Version ohne die Videos gelautet hätte.

posted by Stadler at 15:30  
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