In Brüssel tobt derzeit ein Streit um den Zusatz 138 zum sog. Telekom Paket.
Dieser Zusatz 138 soll die Möglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten einschränken, Mechanismen wie ein Three Strikes Out Verfahren einzuführen.
Die zunächst dem Europaparlament vorliegende Entwurfsfassung, machte eine Sperrung eines Internetzugangs davon abhängig, dass diese Maßnahme durch einen Richter angeordnet werden muss. Diese Einschränkung enthält die letzte Fassung, die dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt worden ist, nicht mehr, was Bürgerrechtsorganisationen heftig kritisieren.
Ob eine Maßnahme wie ein Three Strikes Out durch einen Richter angeordnet wird oder durch einen Verwaltungsakt einer Behörde, der nachträglich durch ein Gericht überprüft werden kann, ist nicht der wirklich entscheidende Punkt. Der Richter wird nämlich in fast allen Fällen ebenso anordnen, wie ein Beamter. Der Richtervorbehalt wird gemeinhin überschätzt und stellt allenfalls eine geringfügige Verbesserung innerhalb eines Konzepts dar, das schon im Ansatz verfehlt ist.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob vorab ein Richter darüber zu entscheiden hat, ob einem Bürger sein Internetzugang gesperrt wird, sondern vielmehr, ob es mit unserer Vorstellung von Meinungs- und Informationsfreiheit überhaupt vereinbar ist, dass einem Bürger sein Internetanschluss gekappt wird, weil er diesen Zugang vorher dazu genutzt hat, urheberrechtlich geschützte Werke illegal herunter zu laden.
posted by Stadler at 11:00
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Das Verwaltungsgericht München hat mit Urteil vom 23.09.2009 (Az.: M 7 K 08.3052) eine Klage, die sich gegen die automatisierte Erfassung von KFZ-Kennzeichen nach Art. 33 Abs. 2 S. 2 und 3 Polizeiaufgabengesetz (PAG) richtet, abgewiesen und hält diese (neue) gesetzliche Regelung für mit dem Grundgesetz vereinbar. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob die bayerische Regelung den einschränkenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt, das entsprechende Regelungen aus anderen Bundesländern – die freilich etwas weiter gefasst waren – für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der bayerische Gesetzgeber hat hier einmal mehr versucht, die Grenze dessen auszuloten, was das Verfassungsgericht gerade noch mitmacht. Ob ihm dies gelungen ist, wird sich zeigen. Das PAG versucht jedenfalls, die Erfassung von Kennzeichen nicht anlassunabhängig zu gestatten, denn genau das war vom BVerfG beanstandet worden, sondern knüpft an eine konkrete Gefahr an und verlangt insoweit das Vorliegen entsprechender Lageerkenntnisse.
posted by Stadler at 13:58
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Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine wichtige Entscheidung zugunsten des Informationszugangs nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes getroffen.
Die bloße Kennzeichnung eines Vorgangs als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ schließt nach dem Urteil den Anspruch auf Informationszugang noch nicht aus. Nach dem Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes ist ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Information vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn die Einstufung als Verschlusssache durch die dafür maßgeblichen Gründe gerechtfertigt ist.
Damit haben die Behörden nicht die Möglichkeit, bestimmte Vorgänge willkürlich als Verschlusssache zu kennzeichen, um damit Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz auszuhebeln.
BVerwG 7 C 21.08 – Urteil vom 29. Oktober 2009
posted by Stadler at 19:10
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Der Leitantrag des SPD-Vorstandes zum bevorstehenden Parteitag der SPD enthält eine interessante Passage zum Thema Bürgerrechte:
Eine zentrale Aufgabe wird es sein, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit insbesondere im Internet sicherzustellen. Die notwendige Diskussion werden wir auch mit Netzaktivistinnen und Netzaktivisten sowie der „Blogosphäre“ führen. Eine Zensur des Internets ist keine Lösung. Wo sie droht, räumen wir Datenschutz und Bürgerrechten einen höheren Stellenwert ein
Die SPD hatte bisher nicht begriffen, dass sie die Wahl gerade auch im Netz verloren hat, u.a. auch wegen ihrer wachsweichen und unglaubwürdigen Haltung zum Zugangserschwerungsgesetz.
posted by Stadler at 07:37
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Alexander Lehmann („Du bist Terrorist“) hat wieder zugeschlagen und das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen sehr plastisch in einem Kurzvideo festgehalten. Must See!
posted by Stadler at 17:42
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Netzpolitik.org hat ein Interview mit dem hanseatischen Justizsenator Till Steffen geführt, in dem der Politiker der Grünen interessante Ausführungen zum Internet und den Bürgerrechten macht und von seiner Erwartung einer vollständigen Verrechtlichung des Internets spricht.
Till Steffen: (…) Die Internetsperren sind jetzt erstmal um ein Jahr verschoben, können also doch noch kommen. Die dafür entworfene Kontrollarchitektur dürfte aber zur Anwendung kommen, wenn die angestrebte vollständige Verrechtlichung des Internets umgesetzt wird. Dann kommen die Netzsperren eben zur Durchsetzung von Urheberrechten.
netzpolitik.org: Was meinen Sie mit „Verrechtlichung des Internets“?
Till Steffen: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat ja angekündigt, hier umfassende rechtliche Regelungen schaffen zu wollen. Das bedeutet auch möglicherweise eine Überregulierung. Dann gibt es für private Nutzer ganz schnell stärkere Haftungsfragen bei der Verlinkung von ihrer Homepage, auch bei der Veröffentlichung können schnell verschärfte Haftungsbedingungen entstehen.
posted by Stadler at 15:15
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 über die Verfassungsbeschwerden gegen §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in dem die sog. Vorratsdatenspeicherung geregelt ist.
Das Gericht hatte in mehreren Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung vorläufig eingeschränkt und damit bereits eine kritische Haltung zu dieser Regelung erkennen lassen.
Die vielleicht spannendste Frage wird sein, wie das Gericht das Verhältnis von europäischer Umsetzungspflicht zum deutschen Grundgesetz bewertet und inwieweit es sich durch die europarechtliche Vorgabe gebunden sieht.
posted by Stadler at 13:07
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Wer hierzulande das schleichende Aufkommen eines Überwachungsstaats befürchtet, der sollte mal einen Blick nach Großbritannien werfen. Daran, dass dort öffentliche Straßen und Plätze mittlerweile mit Überwachungskameras vollgepflastert sind, hat man sich dort längst gewöhnt. Das sog. CCTV steht als Abkürzung für Closed Circuit Television, aber passenderweise auch für China Central Television.
Gerade hat man in England wieder einen neuen Meilenstein gesetzt. Jeder, der regelmäßig mit fremden Kindern in Kontakt kommt bzw. Umgang hat, muss sich bei einer für diese Zwecke eigens geschaffenen Behörde registrieren lassen. Was dem Schutz vor Kindesmissbrauch dienen soll, stellt erst einmal 11 Millionen Briten unter Generalverdacht. Brave New World ist vermutlich längst keine Utopie mehr.
Quelle: SZ vom 13.10.09, Die Gesellschaft wird paranoid (Wolfgang Koydl)
posted by Stadler at 10:30
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Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.
Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.
Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.
posted by Stadler at 12:06
Wenn wir in diesem Land ein Parlament hätten, das den Gesetzmäßigkeiten der Vernunft verpflichtet wäre, dann würde man zuerst geistlosen Unfug verbieten. Ja, Herr Bosbach, Sie sind gemeint, aber Sie sind leider nicht alleine.
posted by Stadler at 20:49
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