Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.9.09

Schäuble will Verfassungsschutz zur Polizeibehörde ausbauen

Die Süddeutsche zitiert heute aus einem Dokument „Vorbereitung Koalitionspapier“ wonach Innenminister Wolfgang Schäuble den Innengeheimdienst zu einer Polizeibehörde ausbauen und ihn mit weitreichenden neuen Kompetenzen ausstatten will. Der Verfassungsschutz soll insbesondere Onlinedurchsuchungen durchführen dürfen und Zugriff auf die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung erhalten. Auch die Überwachung von Wohnungen soll dem Verfassungsschutz möglich sein.

Zudem ist die Einführung des genetischen Fingerabdrucks als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme und der erleichterte Einsatz verdeckter Ermittler offenbar vorgesehen.

Der von Wolfgang Schäuble schon seit Jahren betriebene Abbau des Grundrechtsschutzes der Bürger ist ganz offensichtlich noch längst nicht beendet.
Quelle: Süddeutsche vom 25.09.09 (S. 1)

Update:
Die Verbindung von Geheimdienst und Polizei erinnert an die totalitären Regime, die es in diesem Land gegeben hat.

Der Grundsatz, dass Geheimdienste und Polizei zu trennen sind, stellt eine Lehre aus der NS-Zeit dar. Ob man dies als rechtsstaatlichen Grundsatz der mit Verfassungsrang ausgestattet ist, betrachten kann, ist umstritten. Man wird das allerdings mit guten Gründen annehmen können.

Denn die Arbeitsweise von Diensten und Polizei unterscheidet sich deutlich. Während Geheimdienste Informationen und Daten bereits auf Basis von Vermutungen oder vagen Anhaltspunkten sammeln, agiert die Polizei nur bei einem konkreten Tatverdacht oder präventiv bei Bestehen einer konkreten Gefahr. Diese rechtsstaatlichen Grenzen dürfen nicht verwischt werden.

Die größte Gefahr für unseren Rechtsstaat geht derzeit nicht von Terroristen aus, sondern von unserem Innenministerium. Es ist hier höchste Zeit für einen Paradigmenwechsel zurück zu einer strikten Achtung der Grundrechte und der Grundsätze eines freiheitlich-demokratischen Staats.

posted by Stadler at 07:00  

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