Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.9.13

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte

Nicht, dass mich die FDP je besonders überzeugt hätte. Eine wirklich liberale Partei waren sie allenfalls in den 70’er Jahren. Seither sind sie vor allen Dingen konservativ, einseitig wirtschaftsfreundlich und deshalb sehr empfänglich für Wirtschaftslobbyismus jeder Art. Auf der anderen Seite verfügte diese Partei aber noch zuletzt über eine Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Parlamentarier mit einem klaren liberalen und bürgerrechtlichen Profil wie Jimmy Schulz. Und das war unter dem Strich mehr als Union und SPD zusammen anzubieten hatten und haben.

FDP und die Piraten haben den Einzug in den Bundestag verpasst, Grüne und Linke haben Stimmen verloren. Was uns jetzt erwartet, ist eine große Koalition aus zwei Parteien, von denen ich der einen in rechtsstaatlicher Hinsicht nichts und der anderen wenig zutraue. Vermutlich werden wir Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung deshalb bereits im Koalitionsvertrag wiederfinden. Gleichzeitig wird die parlamentarische Opposition noch schwächer sein als zu Zeiten der letzten großen Koalition und politisch weniger denn je gegenhalten können. Max Steinbeis hat im Verfassungsblog bereits darauf hingewiesen, dass diese Opposition aus Grünen und Linkspartei weder in der Lage sein wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen noch eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Und letzteres ist besonders bitter, denn man muss davon ausgehen, dass die große Koalition erneut jede Menge verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringen wird.

Der gestrige Wahltag war ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Eine schwache parlamentarische Opposition bietet allerdings die Chance, dass sich die Zivilgesellschaft stärker einbringt und bemerkbar macht. Das wird aber nicht funktionieren, wenn man in seiner Filter-Blase verharrt und das Ende der Netzpolitik beklagt.

Das Grundproblem wurzelt tief in unserer Gesellschaft. Bürgerrechte und freiheitliche Werte gelten deshalb nicht viel, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Der schleichende Abbau der Grundrechte, der bereits seit den 90’er Jahren im Gang ist, wird von einer breiten Masse überhaupt nicht wahrgenommen. Dass die aktuellen Geheimndienstaffären bereits deutlich den Weg hin zu einem totalitären Staat weisen, wird nur von einer Minderheit erkannt.

Vermutlich ist „panem et circenses“ der allgemeingültigste unter all den alten römischen Grundsätzen. Eine entpolitisierte Bevölkerung wünscht sich nur noch Wohlstand, den ihr Merkel gerade im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu garantieren scheint, und Unterhaltung, die es im Überfluss gibt.

Das kann aber kein Grund sein, den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr sollten diejenigen, die auch bislang schon für die Grundrechte eingetreten sind, jetzt erst recht enger zusammenarbeiten und sich besser koordinieren. Der schwarze Tag für die Bürgerrechte, der der gestrige Wahltag zweifelsohne war, sollte Grund genug sein, die Kräfte zu bündeln und die Reihen zu schließen. Opposition muss nicht auf das Parlament beschränkt sein.

posted by Stadler at 21:27  

16.9.13

Was liefert der deutsche Verfassungsschutz an die NSA?

Die Süddeutsche titelte in ihrer Wochenendausgabe  „Verfassungsschutz beliefert NSA„. Die grundsätzliche Nachricht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen an US-Dienste weiterleitet, ist wenig sensationell und sicherlich nichts, wofür man eine Snowden-Enthüllung gebraucht hätte.

Denn die Übermittlung personenbezogener Daten auch an ausländische Stellen ist gesetzlich vorgesehen. Absatz 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) lautet wie folgt:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen sowie an über- und zwischenstaatliche Stellen übermitteln, wenn die Übermittlung zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Wahrung erheblicher Sicherheitsinteressen des Empfängers erforderlich ist. Die Übermittlung unterbleibt, wenn auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Die Übermittlung ist aktenkundig zu machen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, daß die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, zu dem sie ihm übermittelt wurden, und das Bundesamt für Verfassungsschutz sich vorbehält, um Auskunft über die vorgenommene Verwendung der Daten zu bitten.

Die spannende Frage ist insoweit eher, welche konkreten Daten der Verfassungsschutz liefert und ob er sich an den gesetzlichen Rahmen hält, insbesondere überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen beachtet. Nachdem mittlerweile offenkundig ist, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste nicht ansatzweise funktioniert, kann allerdings niemand diese Frage zuverlässig beantworten. Und selbst die besser kontrollierten Polizeibehörden fallen immer wieder durch rechtswidrige Maßnahmen auf. Ein Vertrauen auf überwiegend rechtmäßiges Behördenverhalten wäre deshalb wohl eher naiv.

Wenn es allerdings stimmt, dass das BfV für eine Nutzung des Programms XKeyscore im Regelbetrieb die Verpflichtung eingegangen ist, im Gegenzug alle seine Erkenntnisse mit der NSA zu teilen, so wäre zumindest das klar rechtswidrig. In diesem Punkt ist also kaum zu erwarten, dass das Amt den Zeitungsbericht bestätigen wird.

Der Präsident des Berliner Verfassungsschutzes Bernd Palenda hat auf einer Podiumsdiskussion der taz am vergangenen Samstag auf die Frage, welche Daten der Verfassungsschutz an die NSA liefert, ausweichend geantwortet. Er betonte, seine Behörde würde selbst nichts an die NSA liefern, sondern nur an das Bundesamt. Ob das BfV Daten an die NSA weiterleitet, wisse er nicht konkret. Gleichzeitig verwies er allerdings auf die bestehenden gesetzlichen Übermittlungsvorschriften.

posted by Stadler at 15:59  

6.9.13

Telekommunikationsüberwachung in Deutschland nimmt deutlich zu

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko und die Fraktion der Linkspartei haben der Bundesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage eine Reihe von Fragen zur Telekommunikationsüberwachung durch Polizei und Geheimdienste gestellt.

Die Bundesregierung hat diese Anfrag am 04.09.2013 beantwortet bzw. nicht beantwortet. In der Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung heißt es zunächst:

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 2, 5, 9, 10, 13, 17, 18,  19,  22, 25, 26, 33, 34 sowie 36 in offener Form ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Sicherheitsbehörden und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen.

Das ist natürlich eine bequeme Haltung der Bundesregierung, die aus ihrer Sicht zudem den Vorteil bietet, dass niemand nachprüfen kann, ob man nicht einfach unangenehme Wahrheiten verschweigt.

Die Bundesregierung möchte u.a. nicht mitteilen, anhand welcher Suchbegriffe der BND Internet- und Telekommunikation im Rahmen des G10-Gesetzes durchsucht.

Aus Gründen des Staatswohls hat die Bundesregierung auch die Frage, ob Bundesbehörden Metadaten an großen Intemetknoten wie DE-CIX ausfiltern, nicht beantwortet. Die Nichtbeantwortung impliziert m.E. aber, dass dies geschieht.

Geantwortet hat die Bundesregierung auf die Frage, welche Bundesbehörden derzeit die sog. stille SMS zur Ortung von Handys einsetzen. Es sind dies das Bundesamt für Verfassungsschutz, das BKA, der BND, der MAD und die Bundespolizei. Die Auskunft der Bundesregierung zeigt, dass Verfassungsschutz, BKA und Bundespolizei das Instrument im ersten Halbjahr 2013 genauso oft eingesetzt haben wie im Gesamtjahr 2012. Der Einsatz der stillen SMS hat sich also allein bei den Bundesbehörden verdoppelt. Dieses Instrument wurde im ersten Halbjahr 2013 in ca. 125.000 Fällen eingesetzt. Hinzu kommt, dass die Zollbehörden ebenfalls stille SMS in mehr 138.000 Fällen allein im ersten Halbjahr 2013 verschickt haben.

Und das sind wohlgemerkt nur die Zahlen der Bundesbehörden. Da Polizeiarbeit weitgehend Ländersache ist und die Bundesländer zudem eigene Verfassungsschutzbehörden unterhalten, muss davon ausgegangen werden, dass dieses Überwachungsinstrument auf Landesebene noch häufiger eingesetzt wird.

Auch die Frage, welche Software zur Überwachung, Ausleitung, Analyse und Verarbeitung ausgeforschter digitaler Kommunikation bei den In- und Auslandsgeheimdiensten zum Einsatz kommt, wollte die Bundesregierung nicht beantworten.

Ein besonderes Schmankerl findet man am Ende des Textes, weshalb ich sowohl die Frage als auch die Antwort hier unkommentiert wiedergeben möchte:

47. Inwiefern entspricht die Aussage des Bundesinnenministers, dass es ein „Supergrundrecht“ auf Sicherheit gebe, auch der Haltung der Bundesregierung (WEL  T, 16. Juli 2013)?

Zu 47.  Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist die vom Staat zu gewährleistende Sicherheit der Bevölkerung vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit ein Verfassungswert, der mit den Grundrechten in einem Spannungsverhältnis steht. Die daraus abgeleitete Schutzpflicht findet ihren Grund sowohl in Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 als auch in Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG (BVerfGE 120, 274, 319). Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat. Sie sichern die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Allgemeininteressen, denen Grundrechtseingriffe dienen, sind in der konkreten Abwägung stets mit den betroffenen Individualinteressen abzuwägen.

posted by Stadler at 16:03  

3.9.13

CARTA, Feministinnen und Heldenverehrer

Auf CARTA erschien gestern ein Beitrag mit dem Titel „Äpfel, Birnen, Feministinnen“ der Bloggerin Kerstin Ludwig, der in Richtung von zwei feministischen Blogs polemisiert. Dieser Beitrag hat heute eine mittelgroße und wie ich finde äußerst skurrile Diskussion in den Kommentaren bei CARTA und auf Twitter ausgelöst, was die CARTA-Redaktion zu einer nicht ganz glücklichen Stellungnahme veranlasst hat.

Mehrere Autoren wie die Blogger Antje Schrupp und Enno Park („die ennomane„) haben in den Kommentaren erklärt, CARTA wegen des Beitrags von Ludwig bzw. der Reaktion der Redaktion keine Texte mehr zur Verfügung zu stellen.

Ich bin mir nicht sicher, was mich an dieser Diskussion mehr verstört. Der wirklich schlechte Rant von Kerstin Ludwig, der zwar einmal auf den Punkt kommt, insgesamt aber leider doch sehr stark von Vorurteilen und Klischees lebt oder doch die Kritik von Leuten wie Anatol Stefanowitsch und Antje Schrupp, die im Ergebnis nicht minder unsachlich ist, auch wenn sie versucht den Anschein der Sachlichkeit zu erwecken.

Antje Schrupp schreibt auf CARTA, dass „zwei feministische Blogs auf eine für mich inakzeptable Weise niedergemacht werden“ während Stefanowitsch in einem Blogbeitrag über den von Ludwig kritisierten Text des Blogs Fuckermothers schreibt:

Bei dem sehr lesenswerten Beitrag der Fuckermothers handelt es sich, etwas vereinfacht gesagt, um einen Versuch, zu erklären, welche patriarchalischen Denk- und Gesellschaftsstrukturen dazu führen, dass Edward Snowden und (nur nebenbei erwähnt) Julian Assange von vielen Medien auf eine sehr holzschnittartige Weise zu Helden stilisiert werden. Dabei schmälert der Beitrag nicht die Relevanz der Enthüllungen, er fragt nur, warum hier eine Heldenverehrung greift, und an anderen Stellen, wo Menschen relevante Dinge tun, nicht.

Nach meiner Wahrnehmung beschäftigt sich die Berichterstattung in den größeren Medien schon längst nicht mehr mit der Person Snowdens, sondern fast nur noch mit den Inhalten seiner Enthüllungen. Die Ausgangsthese der Fuckermothers von der Heldenverehrung war jedenfalls am 25.08. längst überholt. Die teilweise anzutreffende Glorifizierung der Person Snowdens hat m.E. aber vor allen Dingen damit zu tun, dass ein Whistleblower, der über Missstände informiert hat, zu Unrecht von den USA um die ganze Welt gejagt wird. Das löst Solidarisierungseffekte aus, die denjenigen ähneln, die man beispielsweise bei Pussy Riot beobachten konnte.

Der Text der Fuckermothers zielt vorwiegend darauf ab, Netzaktivisten und die digitale Bürgerrechtsbewegung zu diskreditieren und dies ohne unmittelbaren Bezug zu einem feministischen Ansatz. Und natürlich versucht der Beitrag die Relevanz der Enthüllungen Snowdens zu schmälern. Die Sprache in dem Blog lässt insoweit wenig Interpretationsspielraum zu, was nachfolgende Textbeispiele verdeutlichen:

Die Daten-Cowboys stehen für die Forderung nach einer freien Meinungsäußerung, die alles sagen wollen darf, ohne je wirklich darum gekämpft zu haben. (…)

Zum Beispiel die selbstgerechte Art, mit der Sascha Lobo und andere die Sache skandalisieren. Diese Art erinnert an den kritischen Staatsbürger, wie er uns im Sachkundeunterricht beigebracht wurde. (…)

Die Empörung spiegelt – so meine Einschätzung – die Sehnsucht nach einem „guten Vater Staat“ oder dem „guten Regieren“ (…)

Auch fällt die aktuell herbeigeschriebene Kritik am Überwachungs-Staat oft etwas gar simpel aus. „Der Staat“ erscheint als etwas, das „den Bürger_innen“ entgegengesetzt ist und in seiner idealen Form eine Art (paternalistische) Instanz zu sein hat, die den Bürger_innen Demokratie sichert. (…)

Wirklich interessant würde es doch, wenn Leute wie Sascha Lobo einmal darüber nachdenken, welche Privilegien der (Überwachungs)Staat Menschen wie ihm bisher auch gesichert hat. (…)

Die Aussage, Leute wie Sascha Lobo würden etwas in selbstgerechter Weise skandalisieren, beinhaltet die Unterstellung, dass die Überwachungsaffäre insgesamt deutlich übertrieben wird. Und das dient ihrer Relativierung. Auch die Aussage “Die Empörung spiegelt – so meine Einschätzung – die Sehnsucht nach einem guten Vater Staat oder dem guten Regieren“ ist von der Konnotation her eindeutig und deutet zudem darauf hin, dass hier jemand ganz grundsätzlich missverstanden hat, wofür Netzaktivisten eintreten. Es geht ihnen nicht vordergründig um den guten Staat, sondern um die Freiheit des Einzelnen. Im übrigen entspricht der in dem Text von Fuckermothers kritisierte Gegensatz von Bürger und Staat exakt dem Modell unserer Grundrechte. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Und warum das so ist und auch so sein muss, ist selten deutlicher zu Tage getreten als derzeit.

Der Text bei den Fuckermothers folgt insgesamt einem recht simplen Strickmuster. Nach einem feministischen Einsteig nutzt man das angerissene Thema, um Netzaktivisten zu diskreditieren, allerdings dann ohne wirklich erkennbaren Bezug zu feministischen Themen. Dem Text der Fuckermothers liegt letztendlich ein äußerst konservatives und staatstragendes Weltbild zugrunde.

Während dieser Beitrag also so tut als wäre er sachlich, obwohl er es nicht ist, erhebt die Polemik von Kerstin Ludwig zumindest nicht den Anspruch der Sachlichkeit. Lesenswert sind sie im Grunde aber beide nicht.

Das eigentlich Erstaunliche sind aber nicht die Texte, sondern die daraus resultierende Diskussion, bei der ich den dringenden Wunsch verspüre, mich zwischen alle Stühle zu setzen. Ich werde meine Blogbeiträge natürlich auch weiterhin gerne CARTA zur Verfügung stellen.

P.S.
Liebe Diskutanten,
sollte jemand meinen, dieser Blogbeitrag würde die Gelegenheit für eine deftige Kritik an Feministinnen bieten, dann werde ich ausnahmsweise von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Kommentarfunktion zu deaktivieren.

posted by Stadler at 23:29  

2.9.13

Merkel, NSA und der Datenschutz – Eine Nachbetrachtung zum TV-Duell

Derjenige Teil des gestrigen Fernsehduells zwischen Angela Merkel und Peer Steinbrück der sich mit der Spionagetätigkeit amerikanischer Geheimdienste wie NSA beschäftigt, ist eine kleine juristische Nachbetrachtung wert, auch wenn inhaltlich wenig Neues gesagt wurde.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mehrfach versucht zu betonen, dass ausländische Geheimdienste wie die NSA auf deutschem Boden keine flächendeckende Überwachungstätigkeiten entfalten. Auf Nachfrage hin wollte sie aber nicht ausschließen, dass die Kommunikation deutscher Staatsbürger außerhalb des deutschen Staatsgebiets überwacht wird, sofern diese über internationale Kommunikationswege läuft, was, wie wir wissen, sehr häufig der Fall ist. Das Internet ist eben gerade keine nationale Angelegenheit.

Interessanter war aber der rhetorische Schwenk den Angela Merkel dann vollzogen hat (ab Minute 2: 52). Sie behauptet nämlich, dass es „außerhalb des deutschen Staatsgebietes“ Länder geben würde, die ein völlig anderes Datenschutzrecht hätten und nennt anschließend ausdrücklich Großbritannien, USA und Irland.

Das ist datenschutzrechtlich in Bezug auf Großbritannien und Irland natürlich falsch. Denn beide Länder sind Mitglied der EU, d.h. dort wurden ebenfalls die Datenschutzrichtlinie und andere datenschutzrechtlichen Regelungen umgesetzt. Die Mitgliedsstaaten der EU haben ein in weiten Teilen harmonisiertes Datenschutzrecht. Dass es in einigen Staaten wie Irland Defizite bei der Umsetzung gegeben hat, mag sein. Das rechtfertigt es aber nicht, so zu tun, als würde es innerhalb der EU ein vollkommen unterschiedliches und uneinheitliches Datenschutzniveau geben.

Das Problem ist ein ganz anderes. Das europäische Datenschutzrecht regelt den öffentlichen Bereich nicht. Der Entwurf einer Datenschutzgrundverordnung – der von Angela Merkel im Fernsehduell auch explizit angesprochen wurde – klammert die Datenerhebung und Datenverarbeitung durch Behörden und öffentliche Stellen gezielt aus.

In Art. 2 Nr. 2 des Verorndungsentwurfs heißt es hierzu u.a.:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vorgenommen wird

a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Geltungsbereich des Unionsrechts fällt, etwa im Bereich der nationalen Sicherheit,
(…)
e) zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder zur Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen durch die zuständigen Behörden.

Das bedeutet, europäisches Datenschutzrecht soll auch künftig nicht für den Bereich der nationalen/inneren Sicherheit der Mitgliedsstaaten und den Bereich der Strafverfolgung gelten. Das heißt natürlich auch, dass die Tätigkeit von Geheimdiensten und Polizeibehörden nicht den datenschutzrechtlichen Vorschriften des EU-Rechts unterliegt. Wenn also beispielsweise der britische Dienst GCHQ oder der BND Daten erhebt, dann wird dafür auch in Zukunft nicht das europäische Datenschutzrecht der Maßstab sein. Die USA unterliegen als Nicht-EU-Mitglied erst recht nicht den Bindungen des europäischen Datenschutzrechts. Man könnte allenfalls europäische Stellen (Unternehmen und öffentliche Stellen) dazu zwingen, keine Daten mehr an einen sog. unsicheren Drittstaat, für den man die USA dann halten müsste, zu übermitteln. Das würde allerdings den Internetverkehr zum Erliegen bringen und stellt vermutlich nicht mal ein halbwegs ernsthaftes Drohszenario dar, auf das man Verhandlungen aufbauen könnte. Das gilt umso mehr, als auch europäische Geheimdienste ganz ähnliche Überwachungsmaßnahmen praktizieren wie die US-Dienste.

Der Schwenk Angela Merkels auf die Datenschutzgrundverordnung hat also vom eigentlichen Thema abgelenkt und war eine typische Nebelkerze.

Was mich bei dem TV-Duell aber noch viel stärker erstaunt hat, als die erwartbaren Ausflüchte zur Geheimdienstaffäre, war beispielsweise die Aussage Merkels, Renten würden in Deutschland nicht besteuert werden. Und vier hochbezahlte Journalisten lassen ihr diese Falschbehauptung ohne jede Nachfrage durchgehen. Auch in der heutigen Berichterstattung habe ich dazu nichts gelesen. Von Fakten muss man sich in diesem Wahlkampf als Kanzlerin bzw. Kandidat offenbar nicht beirren lassen.

posted by Stadler at 16:45  

28.8.13

Pofalla hat nicht gelogen, sondern nur Fakten verschwiegen

Kanzleramtsminister Pofalla hat die Spähaffäre unlängst für beendet erklärt, nachdem ihm amerikanische und britische Geheimdienste versichert haben, sich an die Vorgaben des (deutschen) Rechts zu halten.

Nun mehren sich allerdings die Anzeichen dafür, dass sich US-Dienste weder an die Vorgaben des amerikanischen Rechts noch an die des Völkerrechts halten und auch eigene Bürger und die Vereinten Nationen überwachen. Die Mechanismen funktionieren sogar so gut, dass NSA-Mitarbeiter ihre Überwachungsmöglichkeiten auch zu privaten Zwecken einsetzen können. Dass sich die NSA vor diesem Hintergrund ausgerechnet an die Vorgaben des deutschen Rechts halten würde, erscheint, nun ja, unwahrscheinlich.

Heute wird gemeldet, dass der britische Geheimdienst GCHQ nach Informationen von NDR und SZ ganz massiv europäische, insbesondere auch deutsche Datenströme abgreift. Hierzu nimmt der britische Dienst laut NDR Zugriff auf zwei Transatlantik-Kabel, auf eine Verbindungen nach Ostasien und das innereuropäische Kabel PEC.

Vermutlich wusste Herr Pofalla das alles längst, seine exakt gewählten und vorformulierten Worte, sollte man sich deshalb nochmals vor Augen führen:

Die Nachrichtendienste der USA, also die NSA, und Großbritanniens haben uns zugesagt, dass es keine flächendeckende Datenauswertung deutscher Bürger gibt.

Das lässt natürlich zwangslos die Auslegung zu, dass es zwar eine flächendeckende Erhebung von aus Deutschland stammenden Daten gibt, aber insoweit keine flächendeckende Auswertung. Was auch immer man genau unter flächendeckend zu verstehen hat.

Auch die weitere Formulierung

Recht und Gesetz werden in Deutschland nach Angaben der NSA und des britischen Nachrichtendienstes eingehalten

gewinnt mit den neuen Erkenntnissen an Konturen. Der GCHQ greift die Daten also nicht in Deutschland ab, sondern erst nachdem sie Deutschland verlassen haben.

Pofalla hat also nicht gelogen, sondern nur Fakten verschwiegen, die ihm als deutscher Geheimdienstkoordinator bekannt sein müssen. Die Bundesregierung informiert die Öffentlichkeit ganz gezielt nicht über das wirkliche Ausmaß der weltweiten Spähaktivitäten der eigenen Geheimdienste und der von befreundeten Staaten.

posted by Stadler at 16:51  

23.8.13

Parlamentarische Kontrolle des BKA?

Die Süddeutsche berichtet heute darüber, dass eine „hochrangigen Regierungskommission“ eine wirksamere Kontrolle des Bundeskriminalamts (BKA) fordert und eine gesetzliche Präzisierung verschiedener Befugnisse. Die SZ beruft sich dabei auf einen Abschlussbericht, der nicht veröffentlicht ist, aber der Zeitung vorliegt.

Zu den Einzelvorschlägen gehört u.a. auch eine parlamentarische Kontrolle des BKA nach dem Vorbild des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Solche Vorschläge sind deshalb verwunderlich, weil gerade die jüngste Entwicklung gezeigt hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste keineswegs nur Defizite aufweist, sondern überhaupt nicht funktioniert und letztlich nichts weiter als ein demokratisches Placebo darstellt. Hierdurch wird sicherlich kein Mehr an rechtsstaatlicher Kontrolle geschaffen.

Das Problem ist vielmehr die massive Ausweitung der Befugnisse des BKA die in den letzten Jahren stattgefunden hat. Das BKA hat durch eine Neuregelung des BKA-Gesetzes zum 01.01.2009 Befugnisse zur Rasterfahndung sowie zur Wohnraum- und TK-Überwachung erhalten, über die es bis dahin nicht verfügte. Aktuell sind noch die umstrittenen Befugnisse zur Bestandsdatenauskunft hinzu gekommen.

Mich erinnert diese Art von Diskussion an die immer wiederkehrenden Vorschläge, neue und weitreichende Überwachungsbefugnisse zumindest mit einem Richtervorbehalt zu versehen. Beides ist nichts weiter als rechtsstaatliche Augenwischerei und ändert nichts daran, dass man die Spirale von Eingriffs- und Überwachungsbefugnissen zugunsten unterschiedlicher Behörden immer weiter dreht. Es verwundert daher nicht, dass auch diese Kommission schärfere richterliche Kontrollen des BKA fordert. Von solchen sicherheitspolitischen Beruhigungspillen sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen.

Die SZ weist in ihrem Bericht zudem auf eine immer engere Zusammenarbeit zwischen BKA und Geheimdiensten hin, für die es keine ausreichende gesetzliche Grundlage gibt. Eine solche fordert die besagte Regierungskommission nunmehr offenbar. Aber auch dann bleibt diese Kooperation problematisch. Das BVerfG hat bereits ausgeführt, dass es ein Trennungsgebot gibt, das die Zusammenlegung von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden verbietet. Was in diesem Bereich allerdings an Kooperation zulässig bzw. unzulässig ist, ist im Einzelnen nicht geklärt. Ob das „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ)“ verfassungsrechtlich zulässig ist, wird umstritten bleiben.

posted by Stadler at 15:22  

20.8.13

Sie bekämpfen Information und Transparenz

Der Herausgeber des Guardian hat der BBC gegenüber erklärt, dass Downing Street, also Premierminister David Cameron, unmittelbar in die Maßnahme des GCHQ gegenüber der Zeitung involviert gewesen sei, Festplatten mit den Snowden-Files zu vernichten. Die Hintergründe erläutert Alan Rusbridger im Guardian ausführlicher. Man kann der Ansicht sein, dass sich der britische Geheimdienst damit der Lächerlichkeit Preis gibt, aber es ändert nichts daran, dass wir es mit einem unmittelbaren und massiven staatlichen Eingriff in die Pressefreiheit zu tun haben, der eine Spielart der Zensur darstellt.

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat ganz offenbar ein erhebliches Interesse an dieser Informationsunterdrückung. Die britischen Dienste und ihre Regierung haben etwas zu verbergen, vor ihren eigenen Bürgern und vor der Weltöffentlichkeit. Denn ganz unabhängig davon, ob sich das was britische Geheimdienste tun, noch im Rahmen überzogener Antiterrorgesetze bewegt oder nicht, geht es darum, den Menschen das Ausmaß der Überwachung zu verheimlichen. Denn man hat Angst vor der öffentlichen Reaktion und davor, dass die öffentliche Diskussion ein Überwachungssystem erkennt und in Frage stellt.

Wer Lebensgefährten von Journalisten auf Grundlage von Antiterrorgesetzen stundenlang verhört und ihnen alle elektronischen Geräte abnimmt, dem kann man als Bürger nicht vertrauen. Den Aussagen einer Staatsmacht die so handelt, kann und sollte man keinen Glauben schenken. Wer Antiterrorgesetze derart exzessiv überdehnt und gegen Menschen zur Anwendung bringt, gegen die noch nicht einmal ein Hauch eines Terrorverdachts besteht, von dem muss man annehmen, dass er auch seine Telekommunikationsüberwachung in ähnlich maßloser Art und Weise organisiert hat. Die Übertretung von ohnehin zu weitreichenden Gesetzen ist selten offenkundiger gewesen, als in den Fällen, die uns in den letzten Tagen aus England berichtet wurden. Das Unbehagen verdichtet sich zur Gewissheit. Westliche Regierungen greifen zu den Mitteln von Diktatoren um kritische Berichterstattung zu unterbinden.

Es sind u.a. diese britischen Behörden, von denen sich Kanzleramtsminister Pofalla versichern hat lassen, dass sie sich an (deutsche) Gesetze halten. Wenn der GCHQ aber schon britisches Recht bricht, dann wird er sich wohl kaum um die Beschränkungen des deutschen Rechts scheren. Anders lautenden Versicherungen kann man keinen Glauben schenken.

Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten? Es sei denn, man ist Journalist, Lebensgefährte eines Journalisten oder vielleicht ein beliebiger Blogger, der im Netz seine Meinung zu laut und zu deutlich artikuliert hat. Wir müssen letztlich über den Zustand unserer Demokratie reden, auch wenn das noch nicht überall angekommen ist. Denn die Feinde von Freiheit und Demokratie sind zahlreich.

Zur Causa Guardian habe ich heute noch folgende absolut lesenswerte Kommentare gefunden:

Wie viel Pofalla verträgt die Freiheit? (Timo Stein, Cicero-Online)
Angriff auf die Aufklärer (Stefan Plöchinger, SZ)
Die Zeitung der Zukunft – ein Ort der Freiheit (Dirk von Gehlen, Digitale Notizen)

posted by Stadler at 22:07  

19.8.13

Empört Euch!

Die USA setzen Drohnen seit fast 10 Jahren ein, um gezielt Menschen, vorgeblich Terroristen, zu töten. Durch derartige Drohnenangriffe sind nach unterschiedlichen Untersuchungen und Berichten bislang ca. 3.000 Menschen ums Leben gekommen. Die Daten durch die die Zielpersonen dieser Drohnenangriffe ermittelt und lokalisiert werden, stammen regelmäßig von Geheimdiensten, z.T. auch aus der Telekommunikationsüberwachung. Auch der BND liefert offenbar entsprechende Daten an US-Dienste.

In der Berichterstattung liest man dann häufiger, dass auch Unbeteiligte oder Unschuldige betroffen seien. Dieser Ansatz überspringt allerdings den wesentlichen rechtsstaatlichen Aspekt. Jeder Straftäter hat einen Anspruch auf ein faires gerichtliches Verfahren und er hat hierbei solange als unschuldig zu gelten, bis er von einem Gericht verurteilt worden ist. Drohnenangriffe zu dem Zweck Menschen gezielt zu töten, stellen also nichts anderes dar, als eine Umgehung des rechtsstaatlich gebotenen Strafverfahrens und die Abschaffung der Unschuldsvermutung.

Diejenigen, die Opfer eines Drohnenangriffs werden, gleichgültig ob Terroristen, Zivilisten oder nicht selten sogar Kinder, haben nie einen (fairen) Prozess bekommen. Sie wurden von Geheimdiensten in einem intransparenten und rechtsstaatswidrigen Verfahren als Terroristen ermittelt. Nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten haben die USA also 3.000 Unschuldige getötet. Es ist nämlich von vornherein nicht statthaft zwischen (mutmaßlichen) Terroristen und Unbeteiligten zu differenzieren. Wenn man die Unschuldsvermutung ernst nimmt, haben ausnahmslos alle Getöteten als unschuldig zu gelten.

Das den US-Drohnenangriffen zugrundeliegende Prinzip, wonach Ankläger, Richter und Vollstrecker ein und dieselbe Institution sind, kennt man aus der Geschichte des Mittelalters als Inquisition. Exakt nach diesem archaischen Prinzip funktionieren die US-Drohnenagriffe beispielsweise in Pakistan, einem Land, mit dem sich die USA keineswegs im Kriegszustand befinden. Der Inquisitor heißt heute Barack Obama. Er genehmigt diese Drohnenangriffe persönlich.

Zur mittelalterlichen Inquisition gehörte ein weiteres wesentliches Instrument, nämlich die Unterdrückung von Wissen. Und daraus ergibt sich eine weitere Parallele zur Logik moderner Geheimdiensttätigkeit. Die Ansammlung von geheimem Herrschaftswissen dient auch noch heute, vermutlich mehr denn je, der Machtausübung und der Machterhaltung. Und vermutlich ist tatsächlich Macht der zentrale Grund und die zentrale Antriebsfeder für die weltweite Datensammelwut der Geheimdienste.

Unsere Demokratien haben in den letzten zehn bis zwölf Jahren einen gewaltigen Rückschritt erlebt, was nicht zuletzt willfährigen Politikern zu verdanken ist, die dieses mittelalterliche Gedankengut, nur notdürftig kaschiert, erneut zu Markte tragen. Mir kommt an dieser Stelle immer wieder die Sentenz aus Juli Zehs Roman Corpus Delicti in den Sinn: „Das Mittelalter ist keine Epoche, sondern der Name der menschlichen Natur“. Zeh gehört auch zu den wenigen Intellektuellen, die erkannt haben, welche politische Entwicklung gerade im Gange ist. Es ist nicht länger übertrieben, von einem Überwachungsstaat zu sprechen und davon, dass unsere Demokratie akut gefährdet ist. Zu dieser Entwicklung postdemokratischer Strukturen schweigen fast alle Intellektuellen national und international, obwohl man eigentlich erwarten müsste, dass sie auf die Barrikaden gehen. Es ist der Aufklärung bereits einmal gelungen, mittelalterliches Gedankengut zurückzudrängen und einzuhegen. Wir erleben jetzt erneut die Ausbreitung einer auf Desinformation basierenden Politik, die ich in einem früheren Blogbeitrag als lichtscheu und hinterlistig bezeichnet habe. Deshalb erscheint mir eine weitere Aufklärung nötig, um den aktuellen Entwicklungen entgegenzutreten und den Menschen erneut den Ausgang aus ihrer selbstverschuldeten Unmündigkeit aufzuzeigen. Bislang haben die meisten Bürger diesen Zustand aber noch nicht erkannt, weil die unsichtbare Tätigkeit der Geheimdienste schwer greifbar ist und das Gefühl unmittelbarer Betroffenheit fehlt. Wenn Google Vorgärten und Häuserfassaden fotografiert, fühlt man sich direkt betroffen, während sich die meisten Bürger die massive Überwachung der Telekommunikation schwer vorstellen können.

Es muss deshalb unter Einbeziehung von Beispielen wie denen der Drohnenangriffe deutlich gemacht werden, was auf dem Spiel steht, wenn freiheitsfeindliche Kräfte Mechanismen installieren und nutzen, die unsere Demokratie in Frage stellen. Dieser Entwicklung müssen wir uns entgegenstellen, aber dafür sind deutlich mehr Mahner erforderlich und mehr Leute, die sich aufregen und laut werden. Um es mit Stéphane Hessel zu sagen: Empört Euch!

posted by Stadler at 08:33  

13.8.13

Ich hätte da noch ein paar Fragen, Herr Pofalla

Recht und Gesetz ist das Begriffspaar, das in der Erklärung von Kanzleramtsminister Pofalla geradezu inflationär gebraucht wird. Fast beschwörend wiederholt der Minister mehrfach, dass sich sowohl BND, NSA als auch der britische Geheimdienst stets an die Vorgaben von (deutschem) Recht und Gesetz halten. Was die Dienste allerdings innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen genau machen, erfahren wir Bürger weiterhin nicht. Es hat uns offenbar nicht zu interessieren. Mit Aufklärung hat das was Pofalla liefert nichts zu tun. Seine Erklärung verfügt über keinerlei substantiellen Informationsgehalt. Wer also gerne beschwörend artikulierenden Politikern glaubt, ist beim Kanzleramtsminister an der richtigen Adresse. Alle Anderen werden weiter berechtigte Zweifel hegen.

Denn wir wissen, dass sich auch Parlament und Regierung, speziell im Bereich der Sicherheitsgesetze, allzuoft nicht an die Verfassung halten, ansonsten müsste das BVerfG solche Gesetze nicht derart oft wieder einkassieren. Die wesentlich besser gerichtlich und öffentlich kontrollierten Polizei- und Sicherheitsbehörden übertreten das geltende Recht durchaus ebenfalls regelmäßig. Welchen Grund gibt es also zu glauben, dass sich die parlamentarisch und gerichtlich so gut wie gar nicht kontrollierten Dienste strikt im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen? Bereits das was öffentlich bekannt ist, lässt sich selbst mithilfe einer äußerst kreativen Gesetzesauslegung schwerlich rechtfertigen.

Wenn ohnehin alles in bester Ordnung ist, dann könnte man dem Bürger doch jetzt auch etwas genauer erläutern, welche Art von Daten der BND in welchem Umfang erhebt.

Ich hätte da zumindest noch ein paar Fragen Herr Pofalla:

Warum wird die massive Erfassung von Metadaten durch den BND nicht in der jährlichen Unterrichtung des Bundestages erwähnt?

Wie viele solcher Metadaten, also TK-Verbindungsdaten, hat der BND im vergangenen Jahr erhoben, gespeichert und ausgewertet?

Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt der BND diese Metadaten genau? Welche Vorschrift wird als Rechtsgrundlage angesehen?

Durch welche konkreten – angeblich mehrstufigen – Maßnahmen wird sichergestellt, dass Kommunikation mit Inlandsbezug bzw. Kommunikation deutscher Staatsbürger nicht erfasst wird?

In wie vielen Fällen hat das Kanzleramt einer Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste zugestimmt? Was waren die genauen Gründe dieser Gestattungen?

posted by Stadler at 08:03  
« Vorherige SeiteNächste Seite »