Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.10.10

Filesharing: Informationen von Verbraucherzentralen nicht immer hilfreich

Die Verbaucherzentrale Brandenburg hat eine Pressemitteilung zu Filesharing-Abmahnungen herausgegeben, die wenig hilfreich ist und bei Betroffenen zu falschen Schlussfolgerungen führen kann.

Denn es wird der Eindruck erweckt, man könne sich erfolgreich auf § 97a Abs.2 UrhG berufen, der die Abmahnkosten auf EUR 100,- beschränkt. Auch wenn man diese Rechtsansicht durchaus vertreten kann – ich neige ihr in den Fällen sog.One-Song-Abmahnungen auch zu – sollte man gleichzeitig wissen, dass die überwiegende Mehrzahl der Gerichte eine Anwendung von § 97a Abs. 2 UrhG auf Filesharing-Fälle gerade ablehnt. Und genau das muss man den Betroffenen als Verbraucherzentrale auch deutlich sagen.

posted by Stadler at 08:00  

7.10.10

Drittunterwerfung beim Filesharing

Das Landgericht Düsseldorf hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.09.2010, Az.: 12 O 51/10)  u.a. mit der Frage der sog. Drittunterwerfung in Fällen des Filesharing zu befassen. Der Verfügungsbeklagte war zweimal wegen der Zugänglichmachung desselben Samplers (Chart-Container), allerdings von unterschiedlichen Rechteinhabern wegen zwei verschiedener Musikstücke, abgemahnt worden. Nachdem er bereits dem ersten Rechteinhaber gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, hat er sich bei der zweiten Abmahnung hierauf berufen.

Das Landgericht Düsseldorf ist dem nicht gefolgt, was nicht überraschend ist. Eine Berufung auf eine sog. Drittunterwerfung ist wohl nur dann diskutabel, wenn man sich wegen desselben Werks bereits unterworfen hat. Aber auch solche Abmahungen kommen derzeit gehäuft vor. Das Landgericht Düsseldorf hat, ohne nähere Begründung, unter Verweis auf den Komentar von Schricker angenommen, dass eine Berufung auf eine Drittunterwerfung nur dann in Frage kommt, wenn es um eine Rechtsverletzung in der Nutzerkette geht. Allerdings lässt das Gericht offen, ob die Frage anders zu beurteilen wäre, wenn sich der Beklagte gegenüber einem anderen Inhaber von Rechten an demselben Werk unterworfen hätte.

In solchen Fällen halte ich eine Berufung auf eine Drittunterwerfung für statthaft, weil damit die sog. Wiederholungsgefahr insoweit beseitigt wird, als eine erneute Verletzung von Rechten an diesem Werk wegen der abgegebenen Erklärung nicht mehr ernstlich droht.

posted by Stadler at 17:24  

3.10.10

Filesharing: Haften Gastwirte für offenes W-LAN?

Wie gulli.com berichtet, stellt die Cafe-Kette Woyton ihren Service eines Internetzugangs für die Gäste über ein offenes W-LAN nunmehr ein. Der Grund: Die Cafe-Betreiber haben mehrfach Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Gäste erhalten.

Die massenhaften Abmahnungen der Rechtsanwälte, Rasch, Waldorf, Kornmeier, Nümann & Lang u.a. treffen in der Tat nicht nur die Inhaber privater Internetzugänge, sondern immer wieder auch Gastwirte und Hoteliers, die ihren Gästen den Internetzugang als Service anbieten.

Die fragwürdige BGH-Entscheidung zur Haftung des Betreibers offener W-LANs ist aber auf diese Fälle nicht ohne weiteres zu übertragen. Es wäre vorschnell aus dieser Entscheidung auch eine (Störer-)Haftung von Gastwirten abzuleiten. Der BGH hat die Tür für eine abweichende Beurteilung dieser Fälle ausdrücklich offen gelassen und deutet an, dass er im Falle der Gefährdung eines legitimen Geschäftsmodells geneigt ist, anders zu entscheiden. Es wäre daher durchaus interessant, wenn die Thematik in dieser Konstellation oder auch mit der Frage der Störerhaftung für Mitbewohner oder Familienangehörige nochmals vor den BGH gebracht würde. Zumal dem I. Senat Gelegenheit gegeben werden sollte, seine dogmatisch falsche Entscheidung zu korrigieren.

posted by Stadler at 20:13  

29.9.10

Nervöse Abmahnanwälte

Der für die massenhafte Abmahnung von Filesharern bekannte Rechtsanwalt Peter Nümann (Kanzlei Nümann & Lang) geht nicht zum ersten Mal gegen eine ihm unliebsame Berichterstattung vor. Betroffen ist in diesem Fall ein Blogbeitrag des Kollegen Feil.

Seltsam daran ist, dass in dem beanstandeten Blogbeitrag die Kanzlei Nümann & Lang überhaupt nicht genannt wird. Nur unterhalb des Beitrags erscheint – deutlich abgesetzt – unter der Rubrik „Ähnliche Artikel“ ein Link auf einen anderen Blogeintrag mit dem Titel „Abmahnung Nümann & Lang“. Herr Nümann wird nun vermutlich damit argumentieren, dass dadurch eine Beziehung zu seiner Person hergestellt und der Eindruck erweckt wird, er würde solche sittenwidrigen Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen, von denen im Beitrag des Kollegen Feil die Rede ist.

Nümann versucht mit diesem Vorgehen offenbar sein Geschäftsmodell zu verteidigen. Den „Streisand-Effekt“ hat er schließlich nicht zu befürchten, nachdem man nicht behaupten kann, seine Kanzlei hätte im Netz einen Ruf zu verlieren. Er ist aber nicht der einzige Abmahnanwalt, der sich in letzter Zeit etwas nervös gezeigt hat.

posted by Stadler at 20:49  

26.9.10

DigiProtect in UK: Wie die Filesharing-Erlöse verteilt werden

Das Blog TorrentFreak berichtet aktuell über ein geleaktes E-Mailarchiv der britischen Anwaltskanzlei ACS:Law aus dem sich auch Angaben über die Aufteilung der durch Filesharing-Abmahnungen erzielten Erlöse ergeben. Die Gewinne werden in Großbritannien durchgehend, nach unterschiedlichen Schlüsseln, prozentual zwischen der Anwaltskanzlei, dem Rechteinhaber und dem Anti-Piracy-Unternehmen, das den Verletzter ermittelt, aufgeteilt.

Interessant für Deutschland ist daran, dass auch das deutsche Unternehmen DigiProtect zu den Mandanten von ACS:Law gehört. Die Erlöse werden in diesem Fall so verteilt, dass DigiProtect 50 %, die Anwälte 37,5 % und das Monitoring-Unternehmen 12,5 % der erzielten Erlöse bekommen.

Das weist erstaunliche Parallelen zu der Praxis auf, die Rechtsanwalts Udo Kornmeier in einem Fax vom 19.03.2008 an einen britischen Kollegen der Kanzlei Davenport Lyons skizziert hatte. Rechtsanwalt Kornmeier erläutert seinem Kollegen aus London in diesem Telefax die finanzielle Seite der Vereinbarung mit DigiProtect. Das ganze Projekt sei, so erläutert Kornmeier in dem Fax vom 19.03.2008, aus der Sicht von DigiProtect eine Art “Joint Venture” aus dem die Anwaltskanzlei 37,5 % der Einnahmen erhält, wobei darin aber die Kosten/Gebühren für die Rechtsverfolgung enthalten sind, mithin also explizit auch die Anwaltskosten. Rechtsanwalt Kornmeier stellt in seinem Faxschreiben klar, dass dies in Deutschland so gehandhabt wird. Nach deutschem Recht ist eine solche Praxis freilich rechtswidrig.

Kornmeier vertritt DigiProtect übrigens mittlerweile kaum oder gar nicht mehr, die Vertretung erfolgt durch verschiedene andere Kanzleien.

posted by Stadler at 19:28  

22.9.10

„Ihre rechtliche Beurteilung geht fehl“

Die Korrespondenz mit Anwaltskollegen, die massenhaft Filesharer abmahnen, bietet immer wieder Anlass zur Erheiterung. Eine Rechtsanwaltsgesellschaft schreibt mir gerade:

„Ihre rechtliche Beurteilung, dass Ihre Mandantschaft unserer Mandantschaft gegenüber nur zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verpflichtet sei, geht fehl. (…) Gerichtsstand ist bekanntlich Hamburg“.

Ich könnte den Kollegen jetzt zum Beispiel folgendes schreiben:

„Ihre rechtliche Beurteilung, wonach zwingend die vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, geht fehl. Gerne können wir auch vor dem Landgericht Hamburg über die Rechtswirksamkeit einer von mir formulierten Unterlassungserklärung streiten“.

Die Anwälte dieser Kanzlei sind natürlich auch schlauer als die bei Waldorf, Rasch, Nümann & Lang oder Kornmeier. Dort akzeptiert man meine Unterlassungserklärungen nämlich.

posted by Stadler at 10:28  

20.9.10

Urheberrrechtlicher Schutz von „Tweets“

Auf Twitter ist die Nachrichtenlänge bekanntlich auf 140 Zeichen begrenzt. Ob Tweets aufgrund ihrer Kürze urheberrechtlichen Schutz genießen können, wird derzeit in Blogs diskutiert. Wie der Kollege Nebgen schon angemerkt hat, ist die Länge allein kein Kriterium für die Frage der Schutzfähigkeit. Maßgeblich ist nach dem Gesetz vielmehr, dass es sich um eine persönliche geistige Schöpfung handelt (§ 2 Abs. 2 UrhG). Die Rechtsprechung hat hierfür den Rechtsbegriff der Schöpfungshöhe geprägt, den sie freilich eher uneinheitlich anwendet. Entscheidend ist immer, dass wir es mit einem individuellen geistigen Schaffen zu tun haben. Originelle und individuelle Tweets können daher ebenso urheberrechtlichen Schutz genießen, wie z.B. kurze Gedichte. Die Masse der banalen und alltäglichen Tweets wird aber die notwendige Schöpfungshöhe nicht erreichen.

Selbst wenn ein Tweet im Einzelfall ein urheberrechtliches Werk darstellen sollte, ist die Weiterverbreitung in Form des Retweets dennoch zulässig, denn das entspricht seiner Zweckbestimmung. Ähnlich wie man grundsätzlich eine Verlinkung urheberrechtlich nicht verbieten kann, wenn man eine Website ins Netz stellt, wird man das Retweeten urheberrechtlich nicht untersagen können.  Schon anders kann es freilich sein, wenn Tweets außerhalb von Twitter kopiert und öffentlich wiedergegeben werden.

Vielleicht wird es ja auch zu diesem Thema demnächst urheberrechtliche Abmahnungen geben. Erstaunen würde mich das nicht.

posted by Stadler at 18:20  

10.9.10

Werbung mit Garantien

Auf der Herbstakademie der DSRI hat Rechtsanwalt Sascha Vander zu der Frage vorgetragen, ob bei der Werbung mit Garantien bei Fernabsatzgeschäften, die Vorschrift des § 477 BGB beachtet werden muss.

Wenn dem so wäre, würde eine Nichtbeachtung der Vorgaben des § 477 BGB nämlich dazu führen, dass die Werbung bzw. das Verkaufsangebot eine Irreführung nach § 5 UWG oder einen Wettbewerbsverstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG darstellen würde.

Es gibt zu dieser Frage divergierende OLG-Rechtsprechung, weshalb hier ein ganz reelles Risiko besteht, wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt zu werden. Insbesondere das OLG Hamm ist der Meinung, dass die Vorschrift auch in der Werbung zu beachten ist. Man sollte derzeit also entweder auf pauschale Garantiehinweise wie „24 Monate Garantie“ verzichten, oder eine an den Vorgaben von § 477 BGB orientierte Ausgestaltung wählen.

Update: Es gibt noch eine neuere Entscheidung des OLG Hamm vom 13.08.2009 (Az. I-4 U 71/09) die die besagte Rechtsprechung bestätigt (danke an MIR für den Hinweis).

posted by Stadler at 17:28  

8.9.10

Filesharing: Der Trend zur Doppelabmahnung

Der Trend geht hin zur Mehrfachabmahnung. Die Fa. tonpool Medien GmbH mahnt derzeit als Rechtsinhaber die Verletzung von Musikwerken der Künstler Nena und Xavier Naidoo in P2P-Netzwerken ab. Es geht um die Datei „German Top 100 Singles“, die u.a. Titel dieser beiden Künstler enthält.

Hierbei schreckt die beauftragte Anwaltskanzlei Zimmermann & Decker auch nicht davor zurück, ein und denselben Vorgang, also identische Tatzeit und Datei, in zwei Abmahnungen aufzuspalten. Man kann das auch Rechtsmissbrauch nennen.

posted by Stadler at 22:44  

7.9.10

Der Respekt vor dem Werk

Sabrina Setlur spricht vom Respekt für den Künstler und seinem Werk und unterstützt verbal den Kampf gegen Filesharer. Kein Wunder, denn das fragwürdige Abmahnunternehmen DigiProtect stammt aus dem Dunstkreis des 3P-Labels und wurde von ihrem Produzenten Moses Pelham gegründet.

Dass Setlur und Pelham, wenn es um den eigenen Profit geht, den Respekt vor dem Werk anderer Künstler durchaus vermissen lassen, belegt das nicht autorisierte Sampling des Kraftwerkstücks „Metall auf Metall“ für einen der vielen belanglosen Setlur-Songs. Pelham und Setlur sind Steinewerfer im Glashaus.

posted by Stadler at 08:40  
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