Unternehmen klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag
Mehrere Medien berichten heute darüber, dass Unternehmen und Unternehmensverbände bereits Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag erhoben haben oder solche Klagen vorbereiten.
Weshalb speziell die Chancen von Unternehmen, sich gegen das neue Beitragsmodell zu wehren, höher sein dürften als die von Privatleuten, habe ich in einem älteren Beitrag bereits erläutert.
Der neue Rundfunkbeitrag könnte ganz allgemein gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstoßen, weil auch diejenigen, die keine Rundfunkgeräte besitzen, gleichermaßen zu der Beitragspflicht herangezogen werden. Diese Ungleichbehandlung verstärkt sich gegenüber Unternehmern allerdings noch, weil für Inhaber von Betriebsstätten zusätzlich auf das sachfremde Kriterium der Anzahl der Beschäftigten abgestellt wird. Es ist also unerheblich ob und in welchem Umfang in einem Unternehmen Rundfunk empfangen wird, es kommt allein auf die Anzahl der Mitarbeiter an.
Während man in einem Privathaushalt nach wie vor zumindest von einer hohen Wahrscheinlichkeit eines Rundfunkempfangs ausgehen kann, dürfte eine solche Annahme bei Unternehmen kaum gerechtfertigt sein. Es gibt eine Menge Betriebe in denen gar keine Rundfunknutzung stattfindet. Ein Unternehmen muss aber selbst in diesem Fall bezahlen.
Der neue Rundfunkbeitrag ist – worauf der Passauer Jurist Ermano Geuer zu Recht hinweist – deshalb in Wirklichkeit eine Steuer, für die die Bundesländer allerdings keine Gesetzgebungskompetenz haben. Ob die äußerst rundfunkfreundliche Rechtsprechung des BVerfG einen Grundrechtsverstoß annehmen wird, dürfte dennoch zweifelhaft sein.