Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.1.13

Bundesdatenschutzbeauftragter nicht ausreichend unabhängig?

Katharina Nocun von der Piratenpartei Niedersachsen hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesregierung eingelegt, weil sie der Ansicht ist, dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz nicht die von der Rechtsprechung des EuGH verlangte Unabhängigkeit genießt.

In der Sache hat Nocun recht. Der EuGH hat zuletzt mit Urteil vom 16.10.2012 – in Bezug auf die österreichische Datenschutzaufsicht – entschieden, dass eine funktionale Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde nicht ausreichend ist, sondern vielmehr die Leitung der Behörde keiner Dienstaufsicht unterliegen darf und der Datenschutzbeauftragte auch nicht dem Kanzleramt angegliedert sein darf.

Nach § 22 Abs. 4 und 5 BDSG untersteht der Bundesbeauftragte der Rechtsaufsicht der Bundesregierung, ist dem Bundesministerium des Innern angegliedert und untersteht der Dienstaufsicht des Innenministeriums.

Damit verstößt die derzeitige deutsche Regelung im Bundesdatenschutzgesetz in eindeutiger Art und Weise gegen die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie.

posted by Stadler at 22:24  

10 Comments

  1. Leider nutzt der Datenschutz Kriminellen, Betrügern, Abmahnern, Abzockern etc. mehr als dem biederen Bürger.

    Datenschutz wird missbraucht wie der angebliche Schutz von Menschenrechten in den Agriffskriegen.

    Comment by Rolf Schälike — 8.01, 2013 @ 09:10

  2. Vom Datenwchutz profitiert z.B. der Krebsarzt Dr. Nikolaus Klehr in seinen Zensurprozessen.

    Comment by Rolf Schälike — 8.01, 2013 @ 09:12

  3. Was für ein Quatsch Herr Schälike. So ist das (Achtung Ironie) halt dummerweise in einem Rechtsstaat. Die Rechte gelten für alle. Auch wenn Ihnen das nicht passt. Was den Datenschutz angeht, so steckt die Entwicklung dieses Bürgerrechtes im digitalen Zeitalter leider noch in den Kinderschuhen. Informationelle Selbstbestimmung (ein Grundrecht) ist momentan nichts als ein frommer Wunsch.

    Comment by Moki — 8.01, 2013 @ 10:26

  4. @3 Moki, Sie haben absolut recht.

    Aber die informelle Selbstbestimmung funktioniert bei den Kriminellen besser als bei dem Rest der Bevölkerung.

    Rechte gelten für alle, stimmt so nicht. Das war nie der Fall, wird auch nie der Fall sein. In unserem real existierenden Rechtsstaat erst recht nicht.

    Die Menschen sind nicht gleich. Insofern sind die Worte „die Rechte gelten für alle“, dummes Geschwätz (keine Ironie).

    Das mit den „Recht gelten für alle“ fängt schon damit an, dass die Durchsetzung der Rechte wesentlich vom Geldbeutel abhängt.

    Außerdem sprechen unterschiedliche Gerichte und Richter in gleichgelagerten Sachen sehr unterschiedlich, z.T. entgegengesetzt.

    Aus hoher See und bei Gericht … entspricht er Wahrheit und diese Tatsache ist nicht zu ändern.

    Comment by Rolf Schälike — 8.01, 2013 @ 13:28

  5. Erstaunlich, das Engagement dieser jungen Frau! Dann drücke ich mal die Daumen, dass die Beschwerde Bestand hat und das Amt neu positioniert wird – besonders kritisch kam mir zumindest Schaar nie vor (ob das aber an den von Nocun geschilderten Umständen liegt, kann
    ich nicht beurteilen).

    Und es bleibt zu hoffen, dass die EU im Erfolgsfall Zähne zeigt und nicht nur drei Jahre später eine folgenlose Rüge, Verwarnung o.Ä. ausspricht.

    Zu den anderen Kommentaren: Was dieser Arzt damit zu haben soll, erschließt sich mir nicht, muss hier aber meiner Meinung nach auch nicht unbedingt ausgebreitet werden.

    Comment by Michel — 8.01, 2013 @ 23:41

  6. @5 Was dieser Arzt damit zu haben soll, erschließt sich mir nicht, muss hier aber meiner Meinung nach auch nicht unbedingt ausgebreitet werden.

    Der Arzt ist nur ein Beispiel dafür, wem der reale rechtsstaatliche Datenschutzt mehr nutzt: den Kriminellen oder dem normalen Bürger.

    RA Stadler kennt diesen Arzt ganz gut, auch viele Leser dieses Blogs kennen diesen Arzt.

    Comment by Rolf Schälike — 9.01, 2013 @ 10:47

  7. @6 – Rolf Schälike

    Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie einen schwachen oder sogar gar keinen Datenschutz bevorzugen, da er „Kriminellen, Betrügern, Abmahnern, Abzockern etc. mehr als dem biederen Bürger [nutzt]“? Oder fordern Sie lediglich eine konkrete, punktuelle Umgestaltung des Datenschutzes?

    Comment by Michel — 9.01, 2013 @ 12:36

  8. @ 7 Michel.

    Ich weiß es nicht, ob eine eine konkrete, punktuelle Umgestaltung des Datenschutzes der Weisheit letzter Schluss ist.

    Ich stelle nur fest. Alles andere überlasse ich den Politikern, den Datenschutzbeauftragten und den anderen Menschen.

    Ich habe in der DDR und UdSSR-Diktatiur nicht schlecht gelebt, trotz Gefänbgnisaufenhahlt. Auch in Hamburg habe ich schon gesessen. Allerdigns nur 11 Tage. In der DDR waren es 10,5 Monate. Ich lebe aber noch und nicht schlecht.

    Persönlich meine ich, dass alle meine persönlichen (privaten) Daten für jeden zugänglch sein dürfen. Der Staat hat die so und so. Ich vertraue den Menschen mehr als dem Staat.

    Von anderen verlange ich allerdings das nicht, so zu denken und zu handeln, wie ich.

    Das ist mein Art in der heutigen Diktatut zu überleben. Nicht jedermanns Sache.

    Comment by Rolf Schälike — 9.01, 2013 @ 22:12

  9. Man lese „Sicherheitsgesellschaft“ von Singelnstein/Stolle und man versteht, wie soziale Kontrolle heutzutage funktioniert. Dann versteht man u.a. auch, warum man Datenschutz braucht. Postprivacy können nur Leute leben, die im Mainstream schwimmen.

    Comment by Ein Mensch — 10.01, 2013 @ 09:12

  10. In “Sicherheitsgesellschaft” von Singelnstein/Stolle steht: „Die Risikologik und die gesellschaftlichen Verunsicherungen dienen so der Legitimation und Sinnstiftung für Institutionen sozialer Kontrolle und sind ein wesentliches Element des Regierens.“

    Es stimmt, der Datenschutz ist ein wesentliches Element des Regierens.

    Datenschutz ist genau so notwendig, wie das Regieren, aber ebenfalls genau so unnötig.

    Comment by Rolf Schälike — 10.01, 2013 @ 15:39

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