Wie Heise berichtet, hat der irische High Court dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten und der Menschenrechtskonvention vereinbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom März, m.E. durchaus aus politisch-taktischen Erwägungen heraus, auf eine Vorlage beim EuGH verzichtet und sich darauf beschränkt, das deutsche Umsetzungsgesetz für nicht verfassungskonform zu erklären.
Der EuGH hat sich zwar bereits mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt, allerdings nur mit der formellen Frage einer grundsätzlichen Kompetenz der EU für eine derartige Richtlinie. Eine inhaltliche Prüfung auf Grundrechtsverstöße hin, hat der EuGH nicht vorgenommen. Die Hoffnung, der EuGH könnte die Vorratsdatenspeicherung kippen, halte ich für sehr optimistisch. Wichtiger erscheint mir, dass nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts nochmals in den politischen Prozess der Überprüfung und Korrektur der Richtlinie eingetreten wird. Und an dieser Diskussion müssen sich, anders als vor Jahren, die verschiedenen europäischen Bürgerrechtsgruppen nunmehr aktiv und offensiv beteiligen.
posted by Stadler at 07:57
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Der Kollege Vetter verweist auf ein Gustostück im Zusammenhang mit dem umstrittenen Elektronischen Entegltnachweis hin. Man speichert zwar seit 01.01.2010 munter Arbeitnehmerdaten, teilt aber gleichzeitig mit, dass man vor 2012 den Betroffenen keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen will.
Auf diese Auskunft haben die Betroffenen allerdings nicht nur Anspruch nach dem Gesetz (§ 103 Absatz 4 SGB IV). Dieses Auskunftsrecht ist vielmehr ein Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbtbestimmung. Hier maßt sich also eine Behörde wieder einmal an, ein Gesetz nicht anzuwenden und verletzt damit auch gleichzeitig das Grundrecht der betroffenen Bürger.
Tausende Bürger entschließen sich auch gerade dazu, ELENA vor dem Bundesverfassungsgericht anzugreifen.
posted by Stadler at 18:50
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der FoeBuD e.V. haben eine Verfasungsbeschwerde gegen den sog. elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) angekündigt. Ähnlich wie bei den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung wird es die Möglichkeit geben, sich als Beschwerdeführer anzuschließen. Das soll ab morgen über das Petitions-Tool von FoeBuD möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass man abhängig Beschäftigter ist, also Arbeitnehmer oder Beamter.
Diese Verfassungsbeschwerden dürften gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung durchaus gute Erfolgsaussichten haben. Vielleicht wäre der Bundestag deshalb besser beraten, selbst tätig zu werden, um nicht gleich wieder von Karlsruhe abgewatscht zu werden.
Update: Hier ist der Link zum Beschwerde-Tool von FoeBuD
posted by Stadler at 15:49
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der das bestehende Gesetz gerade in Karlsruhe zu Fall gebracht hat, ruft dazu auf, Bundestagsabgeordnete anzuschreiben und sie davon zu überzeugen, eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlasslosen Datensammlung einzusetzen.
Man muss vermutlich auch kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass es in absehbarer Zeit einen neuen gesetzgeberischen Anlauf geben wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nicht per se in Zweifel gezogen hat.
Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und auch der gegen das Zugangserschwerungsgesetz haben aber gezeigt, dass vernetzte Bürger Einfluss nehmen und die Politik unter Druck setzen können. Das sollte man die Politiker weiterhin und in vertärktem Maße spüren lassen.
posted by Stadler at 08:38
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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat der Bundeskanzlerin geschrieben und sich über das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beklagt.
In dem Schreiben versteigt sich der Verband u.a. zu der These, das Bundesverfassungsgericht habe sich vor der Urteilsfindung ausgesprochen einseitig durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten lassen.
Eine derartige Richterschelte durch Staatsdiener hätte man früher schlicht als ungehörig angesehen. Mit Blick auf den BDK ist lächerlich aber vermutlich das treffendere Adjektiv.
posted by Stadler at 16:09
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat nach Ansicht des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) auch Auswirkungen auf das zu Jahresbeginn eingeführte Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) und verstärkt nach Ansicht des Verbands die verfassungsrechtlichen Zweifel an diesem Vorhaben.
Das ELENA-Verfahren verpflichtet Arbeitgeber dazu, monatlich umfangreiche Daten zu ihren Arbeitnehmern an eine zentrale Speicherstelle zu übermitteln. ELENA stellt im Grunde ebenfalls eine Form der Vorratsdatenspeicherung dar, allerdings von weit größerem Ausmaß als die Speicherung von TK-Daten.
Die rechtsstaatlichen Anforderungen die das BVerfG für die Vorratsdatenspeicherung in seinem Urteil vom 02.03.2010 skizziert hat, müssen daher, auch wenn es nicht um Telekommunikationsdaten geht, im Grundsatz auch bei ELENA Berücksichtigung finden. Insoweit stellt sich die Frage, ob diese Form der Vorratsdatenspeicherung überhaupt legitim ist. Problematisch ist bei ELENA aber auch die fehlende exakte Zweckbestimmung im ELENA-Verfahrensgesetz und die fehlenden Regelungen zu den konkreten Voraussetzungen des Datenabrufs.
posted by Stadler at 15:10
Seit dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das die bisherige gesetzliche Reglung für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt wurde, verstößt Deutschland gegen den EU-Vertrag, denn es existiert keine Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten mehr.
Bereits dieser Umstand wird der Politik als Argument dafür dienen, zügig eine gesetzliche Neureglung zu verabschieden, die sich im Hinblick auf den Umfang der zu speichernden Daten nicht von der alten Reglung unterscheiden muss.
Allerdings ist nunmehr endlich eine breite öffentliche Diskussion, die es im Vorfeld der Richtlinie und des Gesetzes nicht gegeben hat, entbrannt. Und es bleibt zu hoffen, dass sich diese Diskussion auf ganz Europa ausweitet, denn dort gehört sie hin. Es geht auch darum, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass die Vorratsdatenspeicherung kein unverzichtbares Instrumentarium der Verbrechens- und Terrorbekämpfung darstellt. Vielmehr gibt es bereits nach geltender Rechtslage weitreichende Möglichkeiten der TK-Überwachung, die freilich immer – und das sollte in einem Rechtsstaat auch nicht ungewöhnlich sein – an eine konkrete Gefahr oder einen konkreten Verdacht anknüpfen.
Der Deutsche Anwaltverein hat nunmehr vorgeschlagen, sogleich die EU-Richtlinie zu ändern. Denn es sei fraglich, so der DAV, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit Inkrafttreten der verbindlichen EU-Grundrechtecharta im Dezember 2009 überhaupt noch Bestand haben kann.
posted by Stadler at 13:25
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung ist im Ergebnis nicht wirklich überraschend. Die Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich, weil die angegriffenen Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind.
Das Gericht betont aber ausdrücklich, dass eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht schlechthin verfassungswidrig ist, sondern nur die derzeitige Ausgestaltung dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt.
Das bedeutet freilich nichts anderes, als dass sich der Gesetzgeber nunmehr – vermutlich zügig – an eine Neuregelung machen wird, die erneut eine Speicherpflicht in dem bisher vorgesehenen Umfang normieren wird.
Das ist kein großartiger Sieg für die Bürgerrechte, auch wenn die Verfassungsbeschwerden formal erfolgreich waren.
Quelle:
Presemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 (11/2010)
Urteil im Volltext
Update:
Die Musikindustrie begrüßt das Urteil, was auch nicht überraschend ist. Denn sobald das neue Gesetz da ist, werden auch IP-Adressen bei allen Providern sechs Monate lang gespeichert werden und stehen damit, wie das Urteil erkennen lässt, auch für Auskunftsersuchen nach dem UrhG zur Verfügung.
2. Update:
Nach der anfänglichen Euphorie gibt es mittlerweile doch einige kritische Stimmen, die sich eher auf meiner Linie bewegen:
Prantl in der SZ
Steinbeis im Verfassungsblog
Jens Ferner
posted by Stadler at 11:26
Das Bundesverfassungsgericht verkündet morgen seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung. Und vorab wird natürlich schon kräftig spekuliert, wie das Gericht denn entscheiden könnte. Da wir den Inhalt der Entscheidung in 24 Stunden eh kennen werden, erspare ich mir heute weitere Spekulationen.
posted by Stadler at 12:37
Einige Prozessbeobachter, die bei der heutigen Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung vor Ort sind, twittern aus dem Gerichtssaal. Netzpolitik.org hat verschiedene dieser Meldungen in einem Ticker zusammengefasst. Die Fragen der Verfassungsrichter erscheinen sehr kritisch und lassen Skepsis gegenüber der Vorratsdatenspeicherung erkennen.
Das Hauptproblem wird für das Bundesverfassungsgericht am Ende vermutlich der Umgang mit den europarechtlichen Vorgaben der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung sein.
Hätte man dieselbe Frage dem BVerfG vor 10 Jahren vorgelegt, wäre das Ergebnis wohl klar gewesen. Die anlass- und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten, die unstreitig dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) unterliegen, ist nicht zulässig, weil nicht verhältnismäßig. Inwieweit sich das Gericht allerdings durch die Vorgaben aus Brüssel gebunden sieht, wird die vielleicht spannendste Frage sein. Aber ohne jede Beanstandung, wird das Gesetz wohl kaum durchkommen.
posted by Stadler at 14:17