Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.12.09

Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt morgen über die Verfassungsbeschwerden gegen die sog. Vorratsdatenspeicherung. Das umstrittene Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter und Internetprovider die sog. Verkehrsdaten jedweder Telekommunikation für die Dauer von sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern, d.h. ohne konkreten Anlass oder Tatverdacht.

Gespeichert werden u.a. die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem sowie Zeit und Dauer des Anrufs. Bei der Internetkommunikation, die vom Zugangsprovider vergebene IP-Adresse des Nutzers und beim Versand und Empfang von E-Mails u.a. die Absender-IP-Adresse, die E-Mail-Adressen aller Beteiligten, der Zeitpunkt des Versands und beim Zugriff auf das Postfach des Mailservers der Benutzername und die IP-Adresse des Abrufers. Nicht gespeichert oder aufgezeichnet wird der Inhalt der Kommunikation. Das Bundesverfassungsgericht wird darüber zu befinden haben, ob dieses Gesetz mit dem Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses vereinbar ist. Interessant ist hierbei vor allen Dingen auch, dass das Gesetz eine EU-Richtlinie umsetzt.

Der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung informiert aktuell rund um die mündliche Verhandlung in Karlsruhe.

posted by Stadler at 08:30  

8.12.09

Leutheusser gegen Schnarrenberger

Leutheusser vs. Schnarrenberger titelt die Süddeutsche heute. Wenn das Bundesverfassungsgericht nächste Woche über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt, sitzt die Justizministerin nämlich zwischen den Stühlen. Sie ist einerseits eine der Bescherdeführerinnen, müsste als Bundesministerin aber andererseits den Beschwerdegegner Bundesrepublik vertreten. Ob sie persönlich erscheint und auf welcher Seite sie dann Platz nehmen wird, ist unklar.

Dieser Umstand liefert Heribert Prantl jedenfalls eine schöne Vorlage für seinen Artikel (SZ vom 08.12.09, S. 1), in dem er u.a. mutmaßt, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger zwei Hüte mitnimmt oder einen Wendemantel. Ob das Ganze gar als Symbol für die innere Zerrissenheit der FDP in Fragen der Bürgerrechte taugt, die man unlängst im Zusammenhang mit dem Swift-Abkommen wieder beobachten konnte, fragt Prantl leider nicht.

posted by Stadler at 08:00  

27.10.09

Hamburger Justizsenator erwartet "vollständige Verrechtlichung des Internets"

Netzpolitik.org hat ein Interview mit dem hanseatischen Justizsenator Till Steffen geführt, in dem der Politiker der Grünen interessante Ausführungen zum Internet und den Bürgerrechten macht und von seiner Erwartung einer vollständigen Verrechtlichung des Internets spricht.

Till Steffen: (…) Die Internetsperren sind jetzt erstmal um ein Jahr verschoben, können also doch noch kommen. Die dafür entworfene Kontrollarchitektur dürfte aber zur Anwendung kommen, wenn die angestrebte vollständige Verrechtlichung des Internets umgesetzt wird. Dann kommen die Netzsperren eben zur Durchsetzung von Urheberrechten.

netzpolitik.org: Was meinen Sie mit „Verrechtlichung des Internets“?

Till Steffen: Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat ja angekündigt, hier umfassende rechtliche Regelungen schaffen zu wollen. Das bedeutet auch möglicherweise eine Überregulierung. Dann gibt es für private Nutzer ganz schnell stärkere Haftungsfragen bei der Verlinkung von ihrer Homepage, auch bei der Veröffentlichung können schnell verschärfte Haftungsbedingungen entstehen.

posted by Stadler at 15:15  

27.10.09

Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 über die Verfassungsbeschwerden gegen §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in dem die sog. Vorratsdatenspeicherung geregelt ist.

Das Gericht hatte in mehreren Eilentscheidungen die Vorratsdatenspeicherung vorläufig eingeschränkt und damit bereits eine kritische Haltung zu dieser Regelung erkennen lassen.

Die vielleicht spannendste Frage wird sein, wie das Gericht das Verhältnis von europäischer Umsetzungspflicht zum deutschen Grundgesetz bewertet und inwieweit es sich durch die europarechtliche Vorgabe gebunden sieht.

posted by Stadler at 13:07  

16.9.09

Hansenet muss vorläufig auf Vorrat speichern

Die Bundesnetzagentur hatte den Internet Service Provider Hansenet zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Wie Axel Spieß im Beck-Blog berichtet, hat das Verwaltungsgericht Köln am 08.09. einen Antrag von Hansenet auf Aussetzung dieser Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zurückgewiesen (Az.: 21 K 1107/09).

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte mehrfach (vorläufig) anders entschieden.

posted by Stadler at 16:45  

24.7.09

Experten warnen vor Missbrauch von auf "Vorrat" gespeicherten Daten

Das Missbrauchspotential der Vorratsdatenspeicherung ist enorm. Zu dieser Einschätzung sind praktisch alle vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der anhängigen Verfassungsbeschwerden befragten Sachverständigen gelangt, wie der AK Vorrat berichtet.

posted by Stadler at 13:34  

6.7.09

Stellungnahme des CCC gegenüber dem BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen der anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung an verschiedene Stellen und Personen einen Fragenkatalog verschickt und um Stellungnahme gebeten. Der Chaos Computer Club (CCC) hat seine Stellungnahme jetzt veröffentlicht. Lesenswert!

posted by Stadler at 08:29  

29.6.09

Technische Grundlagen der Vorratsdatenspeicherung

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde(n) zur Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht technische Fragen u.a. an Sachverständige gerichtet. In Beantwortung dieser Fragen erläutert Prof. Freiling (Universität Mannheim) die technischen Grundlagen und Hintergründe der Vorratsdatenspeicherung. Äußerst lesenswert, aber 26 Seiten lang!

posted by Stadler at 08:46  

4.6.09

OLG Frankfurt: Keine Verwendung der Daten aus Vorratsdatenspeicherung für urheberrechtliche Auskunftsansprüche

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) sind Access-Provider nicht verpflichtet, über diejenigen Daten, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben, gegenüber einem Rechteinhaber Auskunft zu erteilen. Konkret ging es um ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG wegen des Vorwurfs eines urheberrechtswidrigen Filesharings.

Privaten Unternehmen, die die auf Vorrat gespeicherten Daten zur Durchsetzung eigener Ansprüche verwenden wollen, haben danach keine rechtliche Möglichkeit, die Preisgabe dieser Verkehrsdaten zu verlangen.

Quelle: Beck-Blog

posted by Stadler at 09:10  

11.5.09

Vorratsdatenspeicherung: BVerfG befragt Sachverständige

Das Bundesverfassungsgericht hat in der anhängigen Verfassungsbeschwerde zur Vorratsdatenspeicherung einen Fragenkatalog mit 13 Einzelfragen an verschiedene Sachverständige, mit der Bitte um Stellungnahme verschickt. Sehr interessant.

posted by Stadler at 20:22  
« Vorherige SeiteNächste Seite »