Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.6.09

OLG Frankfurt: Keine Verwendung der Daten aus Vorratsdatenspeicherung für urheberrechtliche Auskunftsansprüche

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) sind Access-Provider nicht verpflichtet, über diejenigen Daten, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben, gegenüber einem Rechteinhaber Auskunft zu erteilen. Konkret ging es um ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG wegen des Vorwurfs eines urheberrechtswidrigen Filesharings.

Privaten Unternehmen, die die auf Vorrat gespeicherten Daten zur Durchsetzung eigener Ansprüche verwenden wollen, haben danach keine rechtliche Möglichkeit, die Preisgabe dieser Verkehrsdaten zu verlangen.

Quelle: Beck-Blog

posted by Stadler at 09:10  

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