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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.3.10

BDK: Bundesverfassungsgericht einseitig durch Chaos Computer Club beraten

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat der Bundeskanzlerin geschrieben und sich über das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung beklagt.

In dem Schreiben versteigt sich der Verband u.a. zu der These, das Bundesverfassungsgericht habe sich vor der Urteilsfindung ausgesprochen einseitig durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten lassen.

Eine derartige Richterschelte durch Staatsdiener hätte man früher schlicht als ungehörig angesehen. Mit Blick auf den BDK ist lächerlich aber vermutlich das treffendere Adjektiv.

posted by Stadler at 16:09  

6 Comments

  1. Nein.. lächerlich ist das ganze leider nicht. Die ganze Panikmache hat Methode …
    Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist den Überwachern eindeutig ein Dorn im Auge ..
    Zitat"
    Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin,

    der Bund Deutscher Kriminalbeamter bittet Sie nachdrücklich zu diesem Themenbereich die Zügel selber in die Hand zu nehmen. " Zitat Ende

    Auf gut Deutsch: Frau Leutheusser-Schnarrenberger soll Umgangen werden… Das ist der Punkt. Und das wird mit aller "Gewalt" gefordert.. und irgendwann bekommt man die Leute schon rum.. man muss nur penetrant seine Panik verbreiten.. immer und immer wieder .. that´s psychology…
    Insofern passt "lächerlich" leider nicht zu diesm Versuch.. wenn ich solche Dinge vom BDK lese kommt mir nur noch das "piep" …

    Comment by Anonymous — 8.03, 2010 @ 16:29

  2. Frank Rieger: "Lieber BDK, Es stand Ihnen frei Argumente vor das BVerfG zu bringen. Das haben Sie nicht. Nachher jaulen zählt nicht."

    Comment by L3viathan2142 — 8.03, 2010 @ 16:45

  3. @ L3viathan2142
    Ich bin der Überzeugung dass es denen nicht um eine vernünftige Auseinandersetzung geht….
    Es geht um Panikmache.. und um das zu Unterstreichen probiert man nun auch das Gericht als "böse" hinzustellen

    Comment by Anonymous — 8.03, 2010 @ 17:26

  4. Der BDK ist im Grunde genommen eine Gewerkschaft (auch wenn die Mitglieder Beamte ohne Streikrecht sind). Da wird halt geklappert was das Zeug hält, kennen wir doch von Ver.di und Konsorten auch.

    Bosbach hat ja auch gejammert, wie gefährlich die Welt jetzt dank BVerfG geworden ist. Ich habe noch die Verwunderung des BVerfG im Auge (im Ticker des AK VDS), dass keiner von den Verantwortlichen – sprich: dem Gesetzgeber – zur Verteidigung angetreten ist.

    So wichtig kann das Gesetz wohl auch nicht gewesen sein, wenn die, die jetzt über den Nichtigkeitsbeschluss mosern, den Hintern nicht hochbekommen haben, um einen Vetreter zur mündlichen Verhandlung zu schicken.

    Im Brief vom BDK kommt aber auch deutlich raus, dass man zumindest noch ein bisschen das verfassungswidrige Gesetz gehabt hätte: Übergangsregelung.

    Comment by Anonymous — 8.03, 2010 @ 20:19

  5. Sehr geehrter Herr Kollege,
    es ist alles andere als lächerlich, wenn eine Vereinigung amtierender Kriminalbeamter in einem offenen Brief derart über das höchste deutsche Gericht schreibt. Es ist aber auch alles andere als ungehörig,sondern ein Freiheitsrecht, seine Meinung frei zu äußern.
    Dass diejenigen, welche den Gesetzen in der Praxis täglich Geltung verschaffen sollen, sich offenbar alleine gelassen fühlen und frustriert sind, ist so beklagenswert wie nachvollziehbar.
    Das Fehlen einer gesetzlichen und rechtmäßigen Regelung, wie immer diese beschaffen sein mag, ist dafür ersichtlich die Ursache.

    Comment by Anonymous — 9.03, 2010 @ 10:13

  6. Und das GR der freien Meinungsäußerung schließt also einen lächerlichen oder ungehörigen Inhalt eben dieser Meinung aus?! Auch eine zulässige Meinungsäußerung kann sehr wohl lächerlich, ungehörig, überflüssig, peinlich, voreingenommen und noch einiges mehr sein. Daher (-) sehr geehrter Herr Kollege. Ende der Bearbeitung.

    Comment by Anonymous — 9.03, 2010 @ 15:02

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