Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.3.10

ELENA-Zentralstelle speichert Daten aber verweigert Auskunft

Der Kollege Vetter verweist auf ein Gustostück im Zusammenhang mit dem umstrittenen Elektronischen Entegltnachweis hin. Man speichert zwar seit 01.01.2010 munter Arbeitnehmerdaten, teilt aber gleichzeitig mit, dass man vor 2012 den Betroffenen keine Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen will.

Auf diese Auskunft haben die Betroffenen allerdings nicht nur Anspruch nach dem Gesetz (§ 103 Absatz 4 SGB IV). Dieses Auskunftsrecht ist vielmehr ein Ausfluss des Grundrechts auf informationelle Selbtbestimmung. Hier maßt sich also eine Behörde wieder einmal an, ein Gesetz nicht anzuwenden und verletzt damit auch gleichzeitig das Grundrecht der betroffenen Bürger.

Tausende Bürger entschließen sich auch gerade dazu, ELENA vor dem Bundesverfassungsgericht anzugreifen.

posted by Stadler at 18:50  

3 Comments

  1. Diese Verhalten der Behörde sollte man endlich unter Strafe stellen.

    Comment by Anonymous — 16.03, 2010 @ 14:38

  2. Das sehe ich anders, alle 43 Mio. betroffenen Arbeitnehmer haben nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Anrecht darauf, zu erfahren welche Daten genau ELENA über sie speichert!
    Wäre die Bundesregierung schlau genug, würde sie umso mehr Transparenz schaffen und den Millionen Beschäftigten Rede und Antwort stehen.

    Deswegen bei den Rentenversicherungsanstalten schriftlich um Auskunft bitten und wenn die Antwort negativ ausfällt, wie man sich denken kann, sofort
    zum Anwalt gehn, dessen Schreiben dann ein höheres Gewicht hat..

    Comment by Anonymous — 20.03, 2010 @ 18:43

  3. Da stellt sich die Frage, ob man seinen Arbeitgeber wirkungsvoll veranlassen kann, ELENA nicht mit Daten zu füttern.

    Comment by Piet — 23.04, 2010 @ 21:47

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.