Die britische Internet Watch Foundation (IWF) hat Archive.org offenbar komplett auf ihre Sperrliste für kinderpornografische Inhalte gesetzt, wie die ORF-Futurezone meldet. Die Sperrliste wird von zahlreichen britischen Internet Service Providern automatisch für sog. Access-Sperren übernommen, weshalb viele britische Nutzer derzeit nicht mehr ohne weiteres auf die Wayback Machine zugreifen können.
Dieser Vorfall belegt eindrucksvoll, wie solche Access-Sperren, die die Bundesregierung derzeit auch für Deutschland fordert, legale Inhaltsangebote in Mitleidenschaft ziehen und die Informationsfreiheit der Bürger beeinträchtigen.
Offenbar sind auch in Deutschland nunmehr einige Provider bereit, sich vor den Wahlkampfkarren von Familienministerin von der Leyen spannen zu lassen und wollen deren populistischen Forderungen nachgeben (siehe Heise-Newsticker).
posted by Stadler at 16:38
Kommentare deaktiviert für archive.org (Wayback Machine) in England auf Kinderporno-Sperrliste
Der Kollege Vetter berichtet in seinem Law Blog über einen haarsträubenden Durchsuchungsbeschluss, der sich auf den Vorwurf stützt, der Beschuldigte habe eine OEM Version einer Software bei eBay verkauft, obwohl dies nach den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers nur in Verbindung mit der Hardware zulässig sei.
Dass Amtsrichter oft keine Ahnung vom Urheberrecht und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haben und dennoch entscheiden (müssen), ist nicht neu. Leider ist man mit Durchsuchungsbeschlüssen dennoch meist sehr schnell zur Hand, was den Richtervorbehalt in der Praxis stark entwertet.
Für den Staatsanwalt, der die Durchsuchung beantragt hat, sollte man weniger Verständnis aufbringen, weil er einer Abteilung entstammt, die u.a. für Urheberrechtsverletzungen zuständig ist.
Und was ich mich schon seit Jahren frage ist, warum Microsoft und Co. nach wie vor ihrer Software Lizenzbestimmungen (EULA) beilegen, die offensichtlich nicht in Einklang mit dem deutschen Recht stehen. Vielleicht sollten die Wettbewerbs- und Verbraucherverbände hier endlich mal tätig werden. Denn die Verwendung von unrichtigen und bewusst rechtswidrigen AGB verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.
posted by Stadler at 12:14
Kommentare deaktiviert für Durchsuchung wegen OEM-Software
Der Bundesgerichtshof verkündet am 22.01.2009 in drei Sachen (I ZR 125/07, I ZR 125/07 und I ZR 125/07 )seine mit Spannung erwartete Entscheidungen zur Frage der Verwendung fremder Marken durch Wettbewerber als Keywords in der Werbung bei Google (AdWords). Zwei Berufungsgerichte (OLG Stuttgart und OLG Braunschweig) hatten eine Markenverletzung bejaht, das OLG Düsseldorf hatte sie verneint.
Quelle: Pressemitteilung des BGH 10/09 vom 15.01.2009
posted by Stadler at 11:57
Kommentare deaktiviert für Google AdWords vor dem BGH
Der BGH hatte in einem heute im Volltext veröffentlichten Beschluss über die Eintragungsfähigkeit einer Buchstabenkombination (HM & A) als Firmenname ins Handelsregister zu entscheiden.
Es gab bis zuletzt Gerichte, die der Ansicht waren, nicht als Wort aussprechbare Buchstabenkombinationen seien nicht namensfähig und deshalb als Firma nicht eintragbar. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass der Firmenname nicht etwa als Wort aussprechbar sein müsse, sondern vielmehr eine Artikulierbarkeit genügt.
Der Leitsatz des Gerichts:
„Der Aneinanderreihung einer Buchstabenkombination kommt gemäß § 18 Abs. 1 HGB neben der Unterscheidungskraft auch die erforderliche Kennzeichnungseignung – und damit zugleich Namensfunktion (§ 17 Abs. 1 HGB) im Geschäftsverkehr – für die Firma von Einzelkaufleuten, Personen- und Kapitalgesellschaften zu, wenn sie im Rechts- und Wirtschaftsverkehr zur Identifikation der dahinter stehenden Gesellschaft ohne Schwierigkeiten akzeptiert werden kann. Hierfür reicht als notwendige, aber zugleich hinreichende Bedingung die Aussprechbarkeit der Firma im Sinne der Artikulierbarkeit (hier: „HM & A“ bei einer GmbH & Co. KG) aus.“
BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZB 46/07 – OLG Hamm LG Essen
posted by Stadler at 10:01
Kommentare deaktiviert für BGH: Eintragungsfähigkeit einer Buchstabenkombination ins Handelsregister
Die anlässlich der Olympischen Spiele vom chinesischen Regime gegebenen Versprechungen hatten erwartungsgemäß keine lange Halbwertszeit.
Nach einem Bericht von Reporter ohne Grenzen verschärft China die Internetzensur gerade wieder massiv. Unter dem Deckmäntelchen der Bekämpfung von Pornographie werden wie gehabt politische Blogs und Plattformen geblockt bzw. geschlossen.
Gerade Google kooperiert bereitwillig mit der chinesichen Regierung und wirkt damit aktiv an der Zensur und der Unterdrückung der Meinungs- und Pressefreiheit mit.
Bericht von Reporter ohne Grenzen
Bullog Shut Down (China Digital Times)
posted by Stadler at 15:20
Kommentare deaktiviert für China verschärft Internetzensur wieder
Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, soll das TMG mit dem neuen § 15 Abs. 9 um eine Vorschrift erweitert werden, die der Regelung des § 100 Abs. 1 TKG entspricht.
Anbietern von Telemediendiensten soll es damit ermöglicht werden, Nutzungsdaten auch zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erheben und verwenden zu dürfen.
Die Bundesregierung sieht insoweit eine Gesetzeslücke im Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes, denn auch die Telemedienanbieter bräuchten eine Ermächtigung, um Angriffe (Denial of Service, Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien ist nach Ansicht der Bundesregierung die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich.
Dazu soll dem § 15 des TMG folgender Absatz 9 angefügt werden:
„(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend“
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (doc)
Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission
posted by Stadler at 10:43
Kommentare deaktiviert für Änderung des TMG geplant
Auch wenn sich Apple vom DRM verabschiedet und die Musikdateien in iTunes künftig keinen Kopierschutz mehr aufweisen werden, setzt Apple eine Marke, die für die Musikindustrie von Interesse sein könnte. Wie in einem Bericht bei CNet zu lesen ist, hinterlässt Apple in den via iTunes heruntergeladenen Sound-Files weiterhin die E-Mail-Adresse des registrierten Nutzers.
Wer solche Musikdateien anschließend zum Filesharing freigibt, könnte eine böse Überraschung erleben und muss möglicherweise mit Post von einer Anwaltskanzlei aus Hamburg rechnen.
posted by Stadler at 10:21
Kommentare deaktiviert für Big Apple Is Watching You
Im Termin sagt die Amtsrichterin zu mir: „Waren Sie das, der im letzten Termin gesagt hat, dass das alles Rechtsfragen sind und ich die Rechtsfragen selbst klären muss?“. Nachdem ich das bejaht habe, setzt sie erneut an und verkündet: „Aber keine EU-Richtlinien, ich habe in meiner ganzen Laufbahn hier noch kein EU-Recht geprüft, das soll der (technische) Sachverständige klären“.
Manchmal bleibt einem da wirklich die Spucke weg.
posted by Stadler at 16:36
Klimakiller Google titelt die Süddeutsche heute. Und was erfährt man im anschließenden Text? Eigentlich nicht mehr, als dass Computer und Rechenzentren Energie verbrauchen. Bahnbrechende Erkenntnisse auf der Titelseite einer großen deutschen Tageszeitung, wow.
Meine Forderung zum Thema Green-IT deshalb: Fahrt endlich die Rechner runter.
posted by Stadler at 10:23
Kommentare deaktiviert für Klimakiller Google
Nach einem Bericht von Heise hat das BMI Vertreter der großen Internet-Service-Provider zu einem Gespräch geladen, um die Umsetzung von Access-Sperren zu erörtern.
Was gegen Sperrungen bzw. Sperrungsanordnungen auf der Ebene der Access-Provider in juristischer und technischer Hinsicht spricht, habe ich vor Jahren u.a. in einem Aufsatz für die MMR dargestellt.
Es ist so ermüdend zu sehen, wie informationsresistent die deutsche Politik ist und wie populistisch sie agiert.
Die Wahrheit ist, dass es technisch betrachtet keine Sperrung auf Access-Ebene gibt, sondern allenfalls den untauglichen Versuch der Provider, rechtswidrige Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen.Bereits die Verwendung des Begriffs der Sperrung ist daher irreführend.
Dass die Provider nicht erpicht darauf sind, an diesem politischen Täuschungsmanöver mitzuwirken, ist verständlich. Gleichwohl ist ihre Position in der Öffentlichkeit oft schwer vermittelbar, weil das Blendwerk der Politik seine Wirkung nicht verfehlt.
Gerade mit Blick auf kinderpornografische Inhalte sind derartige Forderungen zudem mehr als unverständlich, nachdem Kinderpornografie in allen zivilisierten Ländern der Welt unter Strafe steht und damit die eigentlich wirkungsvolle Möglichkeit gegeben ist, diese Inhalte an ihrer Quelle zu bekämpfen. Diese Chance wird vertan, wenn man stattdessen auf praktisch wirkungslose Maßnahmen durch die Zugangsprovider setzt.
Das Thema eignet sich bestens für politische Stimmungsmache und genau darum geht es offenbar wieder einmal.
posted by Stadler at 23:20
Kommentare deaktiviert für Bundesregierung fordert von Zugangsprovidern Sperrung von kinderpornografischen Inhalten