Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.1.09

Änderung des TMG geplant

Die Bundesregierung beabsichtigt eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, soll das TMG mit dem neuen § 15 Abs. 9 um eine Vorschrift erweitert werden, die der Regelung des § 100 Abs. 1 TKG entspricht.

Anbietern von Telemediendiensten soll es damit ermöglicht werden, Nutzungsdaten auch zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erheben und verwenden zu dürfen.

Die Bundesregierung sieht insoweit eine Gesetzeslücke im Bereich der Erlaubnistatbestände des Telemediengesetzes, denn auch die Telemedienanbieter bräuchten eine Ermächtigung, um Angriffe (Denial of Service, Schadprogramme, Veränderung ihrer Webangebote von außerhalb) abwehren zu können. Zur Erkennung und Abwehr bestimmter Angriffe gegen Webseiten und andere Telemedien ist nach Ansicht der Bundesregierung die Erhebung und kurzfristige Speicherung und Auswertung der Nutzungsdaten erforderlich.

Dazu soll dem § 15 des TMG folgender Absatz 9 angefügt werden:
„(9) Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden. Absatz 8 Satz 2 und Satz 3 gilt entsprechend“
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (doc)
Mitteilung der Bundesregierung an die Kommission

posted by Stadler at 10:43  

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