Durchsuchung wegen OEM-Software
Der Kollege Vetter berichtet in seinem Law Blog über einen haarsträubenden Durchsuchungsbeschluss, der sich auf den Vorwurf stützt, der Beschuldigte habe eine OEM Version einer Software bei eBay verkauft, obwohl dies nach den Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers nur in Verbindung mit der Hardware zulässig sei.
Dass Amtsrichter oft keine Ahnung vom Urheberrecht und der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung haben und dennoch entscheiden (müssen), ist nicht neu. Leider ist man mit Durchsuchungsbeschlüssen dennoch meist sehr schnell zur Hand, was den Richtervorbehalt in der Praxis stark entwertet.
Für den Staatsanwalt, der die Durchsuchung beantragt hat, sollte man weniger Verständnis aufbringen, weil er einer Abteilung entstammt, die u.a. für Urheberrechtsverletzungen zuständig ist.
Und was ich mich schon seit Jahren frage ist, warum Microsoft und Co. nach wie vor ihrer Software Lizenzbestimmungen (EULA) beilegen, die offensichtlich nicht in Einklang mit dem deutschen Recht stehen. Vielleicht sollten die Wettbewerbs- und Verbraucherverbände hier endlich mal tätig werden. Denn die Verwendung von unrichtigen und bewusst rechtswidrigen AGB verstößt gegen das Wettbewerbsrecht.