Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.2.09

Betreiber eines Anzeigenportals muss gewerbliche Inserenten auf Impressumspflicht hinweisen

In der aktuellen Ausgabe von JurPC ist ein Urteil des OLG Frankfurt vom 23.10.2008 (Az.: 6 U 139/08) veröffentlicht, wonach den Betreiber eines Internetportals für kostenlose Kleinanzeigen eine Verkehrssicherungspflicht dahingehend trifft, darauf zu achten, dass gewerbliche Inserenten ihrer Verpflichtung zur Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift (§ 5 I Nr. 1 TMG) nachkommen.

Ist diese Entscheidung tatsächlich richtig? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die zentrale Frage, ob die Informationspflichten des § 5 TMG auch für Kleinanzeigen gelten und Kleinanzeigen mihin Telemedien i.S.d. des TMG sind und die Inserenten Diensteanbieter, gar nicht gestellt. Wenn die Ansicht des OLG Frankfurt zutreffend wäre, hätte das weitreichende Folgen. Jede Google-AdWords-Werbung bräuchte dann ein Impressum, vielleicht sogar auch jedes Posting eines Gewerbetreibenden in einem beliebigen Webforum. Chiffre-Anzeigen wären im Netz auch nicht mehr möglich. Das würde aber auch bedeuten, dass für Onlinesanzeigen strengere Anforderungen gelten als für gedruckte Anzeigen.

§ 1 Abs. 1 TMG definiert die Telemedien als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. M.E. kann sowohl nach dem Wortlaut als auch nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift eine einzelne Kleinanzeige schwerlich als Dienst begriffen werden, da ein Informations- und Kommunikationsdienst ein Mindestmaß an Eigenständigkeit und Abgeschlossenheit aufweisen muss. Das trifft auf eine einzelne Kleinanzeige aber nicht zu.

posted by Stadler at 09:58  

5.2.09

Rowohlt verklagt den Spiegel (Update)

Der Rowohlt Verlag hat Klage gegen das Nachrichtenmagazin Spiegel zum Landgericht Hamburg erhoben, weil der Spiegel eine Besprechung von Daniel Kehlmanns neuem Roman „Ruhm“ zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag veröffentlicht hat.

Der Meldung von borsenblatt.net lässt sich leider das nicht entnehmen, was den Juristen wirklich interessiert, nämlich ob es sich um eine Unterlassungs- oder Schadensersatzklage handelt. Ich tippe ja auf Unterlassung, weil ein Schaden wohl kaum darstellbar sein dürfte.

Update (5.2.09): Wie die Süddeutsche in Ihrer heutigen Ausgabe berichtet, stützt sich Rowohlt darauf, dass der Spiegelredakteur die Sperrfristvereinbarung, die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von EUR 250.000,- enthalten hat, zwar nicht unterschrieben, ihr aber angeblich mündlich zugestimmt hat. Das ist, zumindest was die Vertragsstrafe angeht, wegen des Schriftformerfordernisses des § 780 BGB nicht ganz unproblematisch.

posted by Stadler at 09:10  

4.2.09

Richterbund gegen Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands

Der deutsche Richterbund hat sich gegen Bestrebungen ausgesprochen, die Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung am sog. „fliegenden Gerichtsstand“ abzuschaffen oder einzuschränken. Der Richterbund ist der Meinung, dass die Rechtsprechung die Fälle von Rechtsmissbrauch im Einzelfall bereits jetzt ausreichend ahnden kann.

Der fliegende Gerichtsstand ist gerade bei Internetfällen wegen der Möglichkeit des sog. Forum-Shopping ins Gerede gekommen. Häufig werden vom Kläger/Antragsteller Gerichte angerufen, deren Rechtsprechung er als für sich günstig empfindet oder die vom Sitz des Beklagten sehr weit entfernt sind.

Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zu Änderungen im Recht der einstweiligen Verfügung

posted by Stadler at 22:05  

4.2.09

OLG München watscht Pro 7 ab

Unter der Überschrift „In Unterhosen vor der Kamera“ berichtet die Süddeutsche Zeitung am 04.02.2009 über eine Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 18 U 4520/08).

Der Privatsender hatte eine Gerichtsvollzieherin begleitet und hierbei Menschen gegen ihren Willen gefilmt. Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern heimsuchen lassen, machte der Senat in der mündlichen Verhandlung deutlich. Das Gericht forderten die Unterföhringer TVGmbH auf, ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückzunehmen, durch das der Sender zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von EUR 5.500,- verurteilt wurde. Der uneinsichtige Fernsehsender hat seine Berufung offenbar zunächst aufrecht erhalten.

Dass Privatsender wie Pro 7 im Kampf um die Einschaltquote keine Menschenwürde mehr kennen, kann man täglich mitverfolgen. Oder um es mit Harald Schmidt zu sagen: Unterschichtenfernsehen.

posted by Stadler at 21:28  

4.2.09

BGH-Entscheidung zum Sampling „Metall auf Metall“ jetzt online

Die vieldiskutierte Entscheidung des BGH zum Sound-Sampling ist jetzt im Volltext online. Die Band Kraftwerk hatte den Produzenten Moses Pelham auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil Pelham einen Soundfetzen aus dem Stück „Metall auf Metall“ für einen Song von Sabrina Setlur gesampelt hatte.

Die amtlichen Leitsätze des BGH:
Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem Ton-träger kleinste Tonfetzen entnommen werden.
Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar. Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen oder es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt.

BGH, Urt. v. 20. November 2008 – I ZR 112/06 – OLG Hamburg

posted by Stadler at 10:30  

3.2.09

Foto-/Bildhonorare – MFM-Empfehlung 2009

Für Urheberrechtlicher ist sie unverzichtbar, die jährliche Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) für Bildhonorare. Die Sätze sind manchmal etwas hoch, wie mir Fotografen immer wieder berichten, aber die Gerichte orientieren sich gerade in Verletzungsfällen sehr stark an dieser Übersicht.
Die Ausgabe 2009 ist jetzt erschienen.

posted by Stadler at 18:18  

3.2.09

Bahn mahnt Internetportal „netzpolitik.org“ wegen Geheimnisverrat ab

Bei der Bahn scheinen einige Leute sehr nervös zu sein. Die Bahn hat das Bürgerrechtsportal „netzpolitik.org“ wegen der Veröffentlichung eines internen Gesprächsprotokolls der Bahn abgemahnt. In dem Gespräch, das Vertreter der Bahn mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten geführt haben, geht es um das unlängst bekannt gewordene Screeing der Bahn, von dem mehr als 170.000 Bahnmitarbeiter betroffen sein sollen.

Die Bahn behauptet einen Verstoß gegen § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG (sog. Geheimnisverwertung) sowie gegen §§ 823, 826 BGB und verlangt von dem Betreiber, dass er das Dokument vom Netz nimmt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Die Voraussetzungen der Vorschrift des § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG sind m.E. aus verschiedenen Gründen nicht erfüllt. Der Betreiber von „netzpolitik.org“ hat nicht zu Zwecken des Wettbewerbs, aus Eigennutz oder in der Absicht der Bahn Schaden zuzufügen, gehandelt, sondern aus einem Berichterstattungsinteresse heraus. Damit fehlt es in jedem Fall am subjektiven Tatbestand der Norm.

Aber auch die objektiven Voraussetzungen der Vorschrift sind nicht erfüllt. Es ist bereits fraglich, ob das Dokument auf eine der im Gesetz genannten (unlauteren) Arten erlangt worden ist. Um das abschließend beurteilen zu können, müsste man freilich genauer wissen, woher das Dokument stammt.

Die Frage ist aber auch, ob die Datei überhaupt geheimhaltungsbedürftige Geschäftsgeheimnisse der Bahn enthält, zumal das Dokument ganz offensichtlich verschiedensten Journalisten und Redaktionen bereits vorgelegen hat und daraus in den Medien auch schon mehrfach zitiert worden ist.

Bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit ist zudem, gerade im Rahmen von § 823 BGB, eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der die Pressefreiheit und das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sind und gegen ein evtl. Geheimhaltungsbedürfnis der Bahn abgewogen werden müssen. Insoweit dürfte angesichts des Hintergrunds von einem Überwiegen des Informationsinteresses auszugehen sein.

Die Annahme einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB), wie sie die Bahn ebenfalls behauptet, ist gänzlich abwegig und keiner Diskussion wert.

Mir scheint es, dass bei der Bahn einige Leute nicht mehr wirklich bei Trost sind und gerade wild um sich schlagen. Diese Abmahnung ist nicht nur juristisch äußerst fragwürdig, sondern wird das schlechte Image der Bahn nicht verbessern. Vielleicht sollte die Bahn einfach ihre Rechts- und Presseabteilungen zusammen mit Herrn Mehdorn in die Wüste schicken.

Quellen:
Netzpolitik.org
ORF Futurezone

posted by Stadler at 17:12  

3.2.09

UDRP-Verfahren zur Domain „quicksilverstore.com“

Das WIPO Arbitration and Mediation Center hat in einem UDRP-Verfahren entschieden, dass der Lizenznehmer der Marke „Quicksilver“ keinen Anspruch auf Übertragung der Domain „quicksilverstore.com“ hat.
Quelle: WIPO, ADMINISTRATIVE PANEL DECISION, 27.01.2009, Case No. D2008-1859

posted by Stadler at 09:46  

3.2.09

BVerfG: Mündliche Verhandlung über Lissabonn-Vertrag

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 10. und 11.02.2009 die Verfassungsbeschwerde von Peter Gauweiler gegen den Vertrag von Lissabonn (EU-Grundlagenvertrag) und hat hierzu nunmehr vorab eine Verhandlungsgliederung bekannt gegeben, die den Ablauf des Termins und die zu erörternden Punkte skizziert.

Auch wenn man sich kaum vorstellen kann, dass das BVerfG den Lissabonn-Vertrag kippt, so zeigt die Verfassungsbeschwerde doch ganz gravierende Demokratiedefizite der EU auf. Davon war an dieser Stelle schon die Rede.

Wine breite gesellschaftspolitische Diskussion wäre zu diesem Thema dringend nötig. Aber das Interesse der deutschen Öffentlichkeit weckt man einfacher indem man über EU-Regelungen zum Krümmungswinkel von Bananen berichtet. Der Errosion fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch den europäischen Prozess scheint die breite Öffentlichkeit wenig zu kümmern.

Das erheblich institutionelle Demokratiedefizit wird durch den Vertrag von Lissabonn zwar abgemildert, bleibt aber aufgrund der fortbestehenden Gesetzgebungskompetenz des nicht demokraktisch legitimierten Rates erhalten.

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG vom 02.02.2009

posted by Stadler at 08:59  

2.2.09

LG Hamburg: Rechtsmissbräuchliches "Forum-Shopping"

Das Landgericht Hamburg sieht in einer neuen Entscheidung eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs (§ 8 Abs. 4 UWG) darin, dass die Klägerin in einer Vielzahl von Fällen unter Berufung auf die Möglichkeiten des sog. fliegenden Gerichtsstands ihre Klagen und Anträge bei Gerichten erhoben hat, die in erheblicher Entfernung vom Sitz des Schuldners liegen und im konkreten Fall auch weit entfernt vom Sitz der Klägerin, ohne, dass hierfür nachvollziehbare sachliche Gründe ersichtlich waren.

Das Landgericht Hamburg erkennt in dem Verhalten der Klägerin ein Muster, das darin besteht, den Anspruch prozessual immer vor einem vom Sitz des Schuldners weit entfernten Gericht geltend zu machen, um dadurch dem Schuldner die Rechtsverteidigung zu erschweren.
Beschluss des LG Hamburg vom 22.01.2009 – Az.: 408 O 218/07 (via Rechtsanwälte Nass Kuhse Lange)

posted by Stadler at 09:35  
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