Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.2.09

Fragwürdige Entscheidung der Schiedskommission im Domainstreit „boltze.eu“

Das Schiedsgericht zu den eu-Domains hat, basierend auf den sog. ADR-Regeln, verfügt, dass die Trägerin des bürgerlichen Namens Birgit Boltze die Domain „bolte.eu“ auf die Boltze Gruppe GmbH übertragen muss. (Fall-Nr.: 05231, Entscheidung vom 26.01.2009).

Das Schiedsgericht hat zwar keinen grundsätzlichen Vorrang der Firmen- und Kennzeichenrechte der Antragstellerin gegenüber den Namensrechten der Domaininhaberin angenommen, stützt sich aber darauf, dass die zweijährige Benutzungsschonfrist abgelaufen sei und nach Ablauf dieser Frist quasi automatisch von einer Bösgläubigkeit des Domaininhabers auszugehen sei.

Ich halte diese Entscheidung der Schiedskommissison für falsch.

Art. 21 Abs. 3 b) der Verordnung (EG) Nr.874/2004 der Kommission vom 28.April 2004
lautet:
„Bösgläubigkeit im Sinne vonA bsatz1 Buchstabe b)liegt
vor, wenn (…)
b) der Domänenname registriert wurde, um zu verhindern, dass der Inhaber eines solchen Namens, für den ein nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkanntes oder festgelegtes Recht besteht (…) sofern:
(…) oder
der Domänenname mindestens zwei Jahre lang ab der Registrierung nicht in einschlägiger Weise genutzt wurde“

Aus dem Wortlaut ergibt sich, dass der Umstand einer zweijährigen Nichtbenutzung für sich genommen noch nicht ausreichend ist, um eine Bösgläubigkeit zu indizieren. Vielmehr müssen zudem Feststellungen dahingehend getroffen werden, dass eine gezielte Sperrregistrierung vorgenommen worden ist. Die Verordnung normiert jedenfalls entgegen der Ansicht der Schiedskommission nicht, dass nach Ablauf der Zweijahresfrist stets von Bösgläubigkeit auszugehen ist. Gesetzliche Benutzungsschonfristen regeln ansonsten einen Benutzungszwang und normieren für den Fall der Nichtbenutzung den Verfall. Eine solche eindeutige Normierung fehlt in der Richtlinie allerdings, weshalb nicht davon aszugehen ist, dass nach zweijähriger Nichtbenutzung ohne weiteres der Verfall eintreten soll.

Es besteht grundsätzlich ein berechtigtes Interesse daran, seinen Familiennamen als Domainnamen zu registrieren und es gibt andererseits eine Vielzahl von Gründen, warum eine Domain zwei Jahre lang nicht genutzt wird.

Die Auslegung des Schiedsgerichts, wonach allein der bloße Zeitablauf Bösgläubigkeit begründen soll, ist auch mit den Grundsätzen des Namensrechts nicht vereinbar.

Die Schiedskommission scheint sich nunmehr auf diese unrichtige Anwendung der Richtlinie festgelegt zu haben, weshalb mit weiteren Entscheidungen dieser Art zu rechnen ist.

posted by Stadler at 10:18  

9.2.09

China und die Menschenrechte

China hat dem UN-Menschenrechtsrat mitgeteilt, dass seine Bürger ihre Meinung frei äußern können und, dass die chinesische Regierung Folter ablehnt.

Wenn ich so was lese, muss ich zu später Stunde zwangsläufig von Rotwein auf Wodka umsteigen.

Quelle: WBAY

posted by Stadler at 23:48  

9.2.09

LG Frankfurt: Kein Anspruch gegenüber DENIC auf Vergabe einer Drei-Buchstaben-Domain

DENIC vergibt keine Domainnamen, die aus zwei Buchstaben bestehen und auch keine Domains mit drei Buchstaben, die einem KFZ-Kennzeichen entsprechen.

Eine Regionalzeitung aus einem bestimmten Landkreis hat DENIC auf Vergabe der dem KFZ-Kennzeichen des Kreises entsprechenden DE-Domain verklagt.

Diese Klage hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 07.01.2009 (2-06 O 362/08) abgewiesen und argumentiert, es bestehe kein kartellrechtlicher Anspruch auf Erteilung, weil es für die Verweigerung der Erteilung sachliche Gründe gebe.

DENIC hatte damit argumentiert, man plane, den Namensraum unter der Top-Level-Domain „.de“ regional aufzuteilen und die Abkürzungen der Kfz-Zulassungsbezirke als Second-Level-Domains zu verwenden und anschließend den Nutzern die Registrierung von Domains auf dem Third-Level anzubieten.

posted by Stadler at 22:39  

9.2.09

Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung vor deutschem Gericht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 06.02.2009, Az.: 11 O 762/09) hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des den Holcausat leugnenden katholischen Bischofs Richard Williamson abgelehnt.

Williamson wollte einem schwedischen Fernsehsender u.a. verbieten, einen Filmausschnitt, in dem der Geistliche den Holocaust leugnet, über die Website des Senders zu verbreiten.

Williamson hatte dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television am 01.11.2008 im Landkreis Regensburg ein Interview gegeben, in dem er die Judenvernichtung in Abrede gestellt hatte.

Williamson beruft sich jetzt darauf, von dem Sender nicht darüber informiert worden zu sein, dass das Interview auch im Internet veröffentlicht und außerhalb Schwedens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Das LG Nürnberg-Fürth hat den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Nach Ansicht des Gerichts liegt keine Rechtsverletzungen vor. Der Geistliche habe einer Verbreitung des Interviews über das Internet nicht ausdrücklich widersprochen. Ohne einen solchen Widerspruch habe der Fernsehsender davon ausgehen dürfen, dass Williamson auch mit einer Verbreitung über andere Medien einverstanden ist. Der Sender sei außerdem ohnehin über Satellit in vielen Ländern außerhalb Schwedens zu empfangen.
Quelle: Juris

posted by Stadler at 17:56  

9.2.09

Freitag relaunched

Die hochgelobte aber wenig gelesene Wochenzeitung „der Freitag“ kommt mit einer neuen und vielsprechenden Website, die stark auf die Beteiligung von Lesern und Bloggern setzt.

Auch wenn einiges noch etwas holprig wirkt und der Server mitunter etwas träge reagiert, entsteht da vielleicht gerade eine wichtige Quelle für alternative Informationen und Meinungen. Give It A Try!

posted by Stadler at 17:10  

9.2.09

Fachkommissariat Internet in jeder Polizeidirektion?

Wenn es nach der Gewerkschaft der Polizei geht, soll künftig in jeder Polizeidirektion ein eigenes Fachkommissariat Internet gebildet werden. Das hat der niedersächsische GdP-Landesvorsitzende Witthaut gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung gefordert.

Zur Bekämpfung der Internetkriminalität wäre in der Tat die bessere Ausstattung der Polizei mit Fachpersonal und entsprechender Hard- und Software zielführender, als der ewige Ruf nach neuen gesetzlichen Eingriffsbefugnissen.

Quelle: magnus.de

posted by Stadler at 12:00  

6.2.09

Bahn rudert nach Abmahnung von „netzpolitik.org“ zurück

Die deutsche Bahn, die in den letzten Tagen durch ihre Abmahnung von „netzpolitik.org“ heftigen Aufruhr in der Bloggerszene verursacht hat, gibt offenbar auf. Die Pressestelle der Bahn hat telefonisch bestätigt, dass die Bahn keine weiteren rechtlichen Schritte gegen den Netzaktivisten und Blogger Markus Beckedahl ergreifen will, wie er selbst auf seinem Blog meldet.

posted by Stadler at 15:06  

6.2.09

Haftung von Google für den Inhalt des Textes unterhalb des Suchergebnisses?

Der Telemedicus berichtet über ein interessantes neues Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil v. 09.01.2009, Az. 324 O 867 /06) wonach der Text in „Google Snipplets“, also die kurze Zusammenfassung des Seiteninhalts, die Google bei seinen Suchergebnissen liefert, nicht zwingend geeignet ist, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begründen und gegen Google auch kein Anspruch auf Unterlassung und Entfernung besteht.

Bei Eingabe des Namens des Klägers als Suchbegriff zeigte Google in einer Reihe von Treffern in den Snipplets“ sowohl den Namen des Klägers als auch die Begriffe Betrug bzw. Immobilienbetrug an. Das Landgericht Hamburg wies die Unterlassungsklage ab. Begründet wurde dies damit, dass es bereits an einer Rechtsverletzung fehlt, weil sich aus den Snipplets nicht unmittelbar ergebe, dass der Kläger ein Betrüger sei und der Nutzer auch wisse, dass diese Schnippsel nicht auf der intellektuellen Leistung von Menschen beruhen, sondern das Ergebnis eines automatisierten Vorgangs sind. Mit dem Suchergebnis verbindet der Nutzer deshalb nach Ansicht des Gerichts jedenfalls dann keine inhaltliche Aussage, wenn darin nicht ganze Sätze der gefundenen Seite, sondern lediglich einzelne Wörter als „Schnippsel“ aufgeführt werden.

Interessant wäre gewesen, wie das Landgericht entschieden hätte, wenn in dem Suchtext in einem vollen Satz gestanden hätte, dass der Kläger ein Betrüger ist. Denn mit der allgemeinen Frage, ob und in welchem Umfang Google für den Inhalt des unter den Suchtreffern angezeigten Textes haftet, hat sich das Gericht letztlich nicht beschäftigt.

posted by Stadler at 12:41  

6.2.09

Eu-Parlament: Medina-Report zum Urheberrecht soll offenbar durchgewunken werden

Wie die ORF-Futurezone berichtet, soll der sog. Medina-Report Anfäng März 2009 im Europaparlament zur Abstimmung gestellt werden und zwar ohne Diskussion im Plenum und ohne die Möglichkeit von Abänderungsanträgen.

Der Bericht befasst sich mit der „Harmonisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ und enthält fragwürdige Thesen und Ansätze und ist m.E. ein weiterer Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Lesen Sie hierzu meinen Blogeintrag vom 26.01.09.

posted by Stadler at 12:24  

5.2.09

OLG Düsseldorf: Zuständigkeit deutscher Gerichte für ausländische Online- und Printpublikationen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem Urteil vom 30.12.2008 (Az.: I-15 U 17/08) mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen für ausländische Pressepublikationen eine internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte zu bejahen ist. Zu entscheiden war dies sowohl für die Print- als auch für Onlinefassung eines Zeitungsartikels.

Für den Onlinebereich ist folgende Passage aus dem Urteil des OLG relevant:

„Im Bereich der Informationsverbreitung durch elektronische Medien wird eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte von der wohl herrschenden Meinung im Schrifttum und von Teilen der Rechtsprechung nur dann angenommen, wenn sich das Angebot gezielt, bzw. bestimmungsgemäß auch auf den deutschen Markt richtet (KG Berlin, Urteil vom 25.03.1997 – 5 U 659/97, NJW 1997, 3321 „concert-concept“; OLG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2000 – 2 U 139/99 CR 2000, 770-772 „Werbung mit Rechtsberatung im Internet“; OLG Köln, Beschluss vom 30. Oktober 2007 – 6 W 161/07, NJW-RR 2008, 359; OLG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 29 U 271/07, AfP 394, 396 „Salzburger Nachrichten“; LG Hamburg, Urteil vom 22. März 2001 – 315 O 856/00, GRUR-RR 2002, 267, 268 „schuhmarkt.de“; Mankowski a.a.O. MMR 2002, 817, 818; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. 2008, § 14 UWG Rdnr. 16).)“

Dieser zutreffenden Linie hat sich das OLG Düsseldorf dann auch angeschlossen.

posted by Stadler at 18:29  
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