Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.2.09

OLG München watscht Pro 7 ab

Unter der Überschrift „In Unterhosen vor der Kamera“ berichtet die Süddeutsche Zeitung am 04.02.2009 über eine Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 18 U 4520/08).

Der Privatsender hatte eine Gerichtsvollzieherin begleitet und hierbei Menschen gegen ihren Willen gefilmt. Bürger müssen sich nicht gegen ihren Willen von sensationslüsternen Reportern heimsuchen lassen, machte der Senat in der mündlichen Verhandlung deutlich. Das Gericht forderten die Unterföhringer TVGmbH auf, ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München I zurückzunehmen, durch das der Sender zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von EUR 5.500,- verurteilt wurde. Der uneinsichtige Fernsehsender hat seine Berufung offenbar zunächst aufrecht erhalten.

Dass Privatsender wie Pro 7 im Kampf um die Einschaltquote keine Menschenwürde mehr kennen, kann man täglich mitverfolgen. Oder um es mit Harald Schmidt zu sagen: Unterschichtenfernsehen.

posted by Stadler at 21:28  

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