Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.2.09

Rowohlt verklagt den Spiegel (Update)

Der Rowohlt Verlag hat Klage gegen das Nachrichtenmagazin Spiegel zum Landgericht Hamburg erhoben, weil der Spiegel eine Besprechung von Daniel Kehlmanns neuem Roman “Ruhm” zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag veröffentlicht hat.

Der Meldung von borsenblatt.net lässt sich leider das nicht entnehmen, was den Juristen wirklich interessiert, nämlich ob es sich um eine Unterlassungs- oder Schadensersatzklage handelt. Ich tippe ja auf Unterlassung, weil ein Schaden wohl kaum darstellbar sein dürfte.

Update (5.2.09): Wie die Süddeutsche in Ihrer heutigen Ausgabe berichtet, stützt sich Rowohlt darauf, dass der Spiegelredakteur die Sperrfristvereinbarung, die ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von EUR 250.000,- enthalten hat, zwar nicht unterschrieben, ihr aber angeblich mündlich zugestimmt hat. Das ist, zumindest was die Vertragsstrafe angeht, wegen des Schriftformerfordernisses des § 780 BGB nicht ganz unproblematisch.

posted by Stadler at 09:10  

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