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	<title>Kommentare zu: Rowohlt verklagt den Spiegel (Update)</title>
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	<description>Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0</description>
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		<title>Von: Rockafella</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/02/rowohlt-verklagt-den-spiegel-update.html/comment-page-1#comment-6047</link>
		<dc:creator>Rockafella</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Feb 2009 10:36:00 +0000</pubDate>
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		<description>Zumal selbst bei Vorliegen des unterstellten Sachverhalts das Argument der mangelnden Vertretungsmacht im Zusammenhang mit Handelsrecht grundsätzlich äußerst dürftig ist, wie die Vorschriften der §§ 48 ff. HGB zeigen. Außerdem könnte man unabhängig vom einschlägigen § 350 HGB auf § 345 HGB hinweisen, der den Anwendungsbereich der einseitige Handelsgeschäfte regelt. Im Zusammenhang mit Handelrecht mit mangelnder Vertretungsmacht und der Frage zu kommen, ob ein Handelsgeschäft vorliegt, zeigt, dass Handelsrecht hier nicht als einschlägig gesehen wurde. Das nicht zugeben zu können, zeugt weder von Kompetenz noch von Charakter.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zumal selbst bei Vorliegen des unterstellten Sachverhalts das Argument der mangelnden Vertretungsmacht im Zusammenhang mit Handelsrecht grundsätzlich äußerst dürftig ist, wie die Vorschriften der <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/48.html" title="&sect; 48 HGB">§§ 48 ff. HGB</a> zeigen. Außerdem könnte man unabhängig vom einschlägigen <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/350.html" title="&sect; 350 HGB">§ 350 HGB</a> auf <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/345.html" title="&sect; 345 HGB">§ 345 HGB</a> hinweisen, der den Anwendungsbereich der einseitige Handelsgeschäfte regelt. Im Zusammenhang mit Handelrecht mit mangelnder Vertretungsmacht und der Frage zu kommen, ob ein Handelsgeschäft vorliegt, zeigt, dass Handelsrecht hier nicht als einschlägig gesehen wurde. Das nicht zugeben zu können, zeugt weder von Kompetenz noch von Charakter.</p>
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		<title>Von: Rockafella</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/02/rowohlt-verklagt-den-spiegel-update.html/comment-page-1#comment-6048</link>
		<dc:creator>Rockafella</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 22:39:00 +0000</pubDate>
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		<description>Der zitierten Meldung lässt sich jedenfalls auch nicht entnehmen, dass der Redakteur selbst die strittige mündliche Erklärung abgegeben hätte. Aber nur wenn das so gewesen wäre, ergäbe Ihre letzte Replik einen Sinn. Ich bleibe dabei: Wenn eine GmbH eine GmbH &amp; Co. KG verklagt, ist grundsätzlich erstmal Handelsrecht einschlägig. Und da gelten eben andere Regeln als im BGB. Ein schlichter Verweis auf das BGB ist hier deshalb unangebracht gewesen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der zitierten Meldung lässt sich jedenfalls auch nicht entnehmen, dass der Redakteur selbst die strittige mündliche Erklärung abgegeben hätte. Aber nur wenn das so gewesen wäre, ergäbe Ihre letzte Replik einen Sinn. Ich bleibe dabei: Wenn eine GmbH eine GmbH &#038; Co. KG verklagt, ist grundsätzlich erstmal Handelsrecht einschlägig. Und da gelten eben andere Regeln als im BGB. Ein schlichter Verweis auf das BGB ist hier deshalb unangebracht gewesen.</p>
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		<title>Von: Rockafella</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/02/rowohlt-verklagt-den-spiegel-update.html/comment-page-1#comment-6049</link>
		<dc:creator>Rockafella</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 20:56:00 +0000</pubDate>
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		<description>Kennen Sie die Vermutung des § 344 Abs. 1 HGB nicht? Mit der von Ihnen in Ihrem Beitrag aufgeworfenen Frage der Form hat die Frage der Vertretung jetzt aber nichts zu tun.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Kennen Sie die Vermutung des <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/344.html" title="&sect; 344 HGB">§ 344 Abs. 1 HGB</a> nicht? Mit der von Ihnen in Ihrem Beitrag aufgeworfenen Frage der Form hat die Frage der Vertretung jetzt aber nichts zu tun.</p>
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		<title>Von: Pavement</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/02/rowohlt-verklagt-den-spiegel-update.html/comment-page-1#comment-6050</link>
		<dc:creator>Pavement</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 18:48:00 +0000</pubDate>
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		<description>Ist das ein Handelsgeschäft? Wohl eher nicht. Und ob der Redakteur den Spiegel rechtsgeschäftlich vertritt, wäre auch noch zu fragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist das ein Handelsgeschäft? Wohl eher nicht. Und ob der Redakteur den Spiegel rechtsgeschäftlich vertritt, wäre auch noch zu fragen.</p>
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		<title>Von: Rockafella</title>
		<link>http://www.internet-law.de/2009/02/rowohlt-verklagt-den-spiegel-update.html/comment-page-1#comment-6051</link>
		<dc:creator>Rockafella</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Feb 2009 11:48:00 +0000</pubDate>
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		<description>Bei Rowohlt und Spiegel dürfte es sich um (Form-) Kaufleute handeln. Nach §§ 1, 350 HGB ist für diese aber die Formvorschrift des § 780 BGB nicht anwendbar. Also doch unproblematisch?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Rowohlt und Spiegel dürfte es sich um (Form-) Kaufleute handeln. Nach §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/1.html" title="&sect; 1 HGB">1</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/HGB/350.html" title="&sect; 350 HGB">350 HGB</a> ist für diese aber die Formvorschrift des <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/780.html" title="&sect; 780 BGB: Schuldversprechen">§ 780 BGB</a> nicht anwendbar. Also doch unproblematisch?</p>
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