Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.2.09

BGH-Entscheidung zum Sampling „Metall auf Metall“ jetzt online

Die vieldiskutierte Entscheidung des BGH zum Sound-Sampling ist jetzt im Volltext online. Die Band Kraftwerk hatte den Produzenten Moses Pelham auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil Pelham einen Soundfetzen aus dem Stück „Metall auf Metall“ für einen Song von Sabrina Setlur gesampelt hatte.

Die amtlichen Leitsätze des BGH:
Ein Eingriff in das durch § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG geschützte ausschließliche Recht des Tonträgerherstellers ist bereits dann gegeben, wenn einem Ton-träger kleinste Tonfetzen entnommen werden.
Die Regelung des § 24 Abs. 1 UrhG ist im Falle der Benutzung eines fremden Tonträgers grundsätzlich entsprechend anwendbar. Eine entsprechende Anwendung dieser Bestimmung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn es möglich ist, die auf dem Tonträger aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen oder es sich bei der erkennbar dem benutzten Tonträger entnommenen und dem neuen Werk zugrunde gelegten Tonfolge um eine Melodie handelt.

BGH, Urt. v. 20. November 2008 – I ZR 112/06 – OLG Hamburg

posted by Stadler at 10:30  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.