Arbeitsgruppe Access Blocking
Alvar Freude berichtet in seinem Blog über einige interessante Hintergründe der Sitzung der sog. „Arbeitsgruppe Access Blocking“, die Familienministerin von der Leyen zur Umsetzung ihrer Sperrpläne eingerichtet hat.
Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0
Alvar Freude berichtet in seinem Blog über einige interessante Hintergründe der Sitzung der sog. „Arbeitsgruppe Access Blocking“, die Familienministerin von der Leyen zur Umsetzung ihrer Sperrpläne eingerichtet hat.
Damit kommen wir zu den für eine Oberbayern essentiellen Fragen. Der Weißwurststreit ist entschieden und wie ich aus Gründen des Lokalpatriotismus finde, falsch. Die Münchener Weißwurst darf nämlich auch dann so heißen, wenn sie nicht in München hergestellt worden ist. Wo kommen wir denn da hin, wenn man jetzt in, sagen wir mal Berlin, auch schon Münchener Weißwürste produzieren darf. ;-)
Das Titelblatt der Zeitschrift „das neue“, wie auch der Artikel im Innenteil waren mit Fotos bebildert, die Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrem jetzigen Ehemann zeigten. Titelblatt und Artikel enthalten u. a. den Text: „So verliebt in Paris“ und „Wetten, dass sie diesen Mann bald heiratet?“.
Dies Berichterstattung wurde der Beklagten vom Landgericht Berlin untersagt, das Kammergericht hatte das Urteil bestätigt.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun die die Revision zurückgewiesen. Die Klägerin und ihr Partner sind auf den Fotos als Liebespaar zu identifizieren und zwar in erkennbar privaten Situationen. Private Lebensvorgänge sind auch dann Teil der geschützten Privatsphäre so der BGH, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind.
Damit bestätigt der BGH seine bisherige Linie zum Persönlichkeitsrecht.
Eigentlich ist mit dieser Rechtsprechung weiten Teilen der Boulevardpresse die Geschäftsgrundlage entzogen. Da man aber weiter in dieser Art und Weise berichten wird, weil auch eine rege Nachfrage der Leserschaft danach besteht, wird auch die Rechtsprechung dieser Form der Berichterstattung über Promis keinen Einhalt gebieten können.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Februar 2009 – VI ZR 75/08
Quelle: Pressemitteilung 34/09 des BGH
Die Partei mit der geballten Internetkompetenz (vulgo: Union) hat sich in Person ihrer Vize-Fraktionschefin – was es doch alles für Pöstchen gibt – in höchst qualifizierter Weise zum Thema Netzsperren und Kinderpornografie zu Wort gemeldet hat.
Frau Ilse Falk – diesen Namen muss man sich bestimmt nicht merken – wirft den Gegnern der Access-Sperren Veranwortungslosigkeit und Förderung der Kinderpornografie vor.
Da die Mehrheit der Fachleute (Techniker und Juristen) den Access-Sperren kritisch bis ablehnend gegenüber steht, muss es sich bei diesen verantwortungslosen Gesellen also durchwegs um Förderer der Kinderpornografie handeln.
Es scheint ein Wesensmerkmal des bundesdeutschen Politikers zu sein, sich bei seinem immerwährenden Bemühen, den Menschen ein X für ein U vorzumachen, nicht von Fakten ablenken zu lassen.
Deshalb liebe Netzgemeinde: Man muss nicht gleich bösen Willen unterstellen, wenn es wie im Falle von Frau Falk ausreichend ist, Unfähigkeit anzunehmen.
Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein „Forschungsprojekt“ sammelt und darum bittet, ihm, gegen Kostenerstattung von EUR 2,50, die Abmahnungen zuzuschicken. Was für ein Forschungsprojekt das ist, steht dort nicht.
Wenn man weiter liest fällt auf, dass eine Reihe von Nutzern seinem Wunsch auch nachkommen. Der Kollege Feil veröffentlicht dann in seinem Blog die Information, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Abmahnungen verschicken, z.T. auch unter Nennung, des sie vertretenden Anwalts. In welchem Kontext das geschieht, wird nicht erläutert.
Etwas merkwürdig diese Forschung. Wenn man dann auf die Website des Kollegen Feil geht, findet man dort eine Gegnerliste und anschließend eine Liste von Personen und Firmen, über die Rechtsanwalt Feil schreibt, er hätte aus anderen Quellen davon erfahren, dass diese Personen abmahnen.
Ein Anwalt bezeichnet also Menschen und Unternehmen online als Abmahner, ohne irgendeinen Hintergrund zu nennen. Dies dient augenfällig einem Werbzweck und hat mit Forschung bestimmt nichts zu tun.
Wenn Sie mich jetzt abmahnen wollen Herr Kollege Feil, um sich selbst in ihre eigene Liste eintragen zu können, würde mich das natürlich freuen.
Dem Blog des Kollegen Feil lässt sich entnehmen, dass er Abmahnschreiben für ein „Forschungsprojekt“ sammelt und darum bittet, ihm, gegen Kostenerstattung von EUR 2,50, die Abmahnungen zuzuschicken. Was für ein Forschungsprojekt das ist, steht dort nicht.
Wenn man weiter liest fällt auf, dass eine Reihe von Nutzern seinem Wunsch auch nachkommen. Der Kollege Feil veröffentlicht dann in seinem Blog die Information, dass bestimmte Personen oder Unternehmen Abmahnungen verschicken, z.T. auch unter Nennung, des sie vertretenden Anwalts. In welchem Kontext das geschieht, wird nicht erläutert.
Etwas merkwürdig diese Forschung. Wenn man dann auf die Website des Kollegen Feil geht, findet man dort eine Gegnerliste und anschließend eine Liste von Personen und Firmen, über die Rechtsanwalt Feil schreibt, er hätte aus anderen Quellen davon erfahren, dass diese Personen abmahnen.
Ein Anwalt bezeichnet also Menschen und Unternehmen online als Abmahner, ohne irgendeinen Hintergrund zu nennen. Dies dient augenfällig einem Werbzweck und hat mit Forschung bestimmt nichts zu tun.
Wenn Sie mich jetzt abmahnen wollen Herr Kollege Feil, um sich selbst in ihre eigene Liste eintragen zu können, würde mich das natürlich freuen.
Wolfgang Schäuble wird mit vielen Attributen umschrieben. Stasi 2.0 kannte man schon, den Bundesspähminister kannte ich jedenfalls noch nicht.
Mit Urteil vom 06.02.2009 hat das Oberlandesgerichts Köln (Az. 6 U 147/08) die Betreiberin der „Roller“-Möbeldiscountkette zur Unterlassung einer Werbeaktion unter Verwendung des Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ bzw. „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ verurteilt. Zugleich wurde festgestellt, dass der Discounter gegenüber der RTL Television GmbH verpflichtet ist, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das Oberlandesgericht Köln hat damit die Berufung des Möbelhändlers gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Zur Begründung heißt es im Urteil des OLG, der Möbeldiscounter habe durch die Werbung mit dem ovalen Logo die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Wort-/Bildmarke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Bereits der Text „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ wecke Assoziationen zur allgemein bekannten Marke der Klägerin „Deutschland sucht den Superstar“. Verstärkt werde dies durch die graphische Gestaltung; in beiden Logos finden sich die ovale Form, der blaue Hintergrund und die Lichteffekte am Rand.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 13.02.09
Zu wenig Rechtssicherheit im Internet, so lautet der Titel eines Artikels von FAZ.Net, der Defizite und Mängel des Telemediengesetzes (TMG) thematisiert.
Auch wenn es Änderungsanträge und z.T. Gesetzesentwürfe der Oppositionsparteien im Bundestag zur Änderung des TMG gibt, sind diese leider bislang durchwegs wenig durchdacht und deshalb nach meiner Einschätzung nicht geeignet, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.
Dies gilt insbesondere für den Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Telemediengesetzes vom 04.12.08, mit dem ich mich bereits ausführlich beschäftigt habe.
Der Bundesrat hat am 13.02.09 zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Stellung genommen und noch einige Änderungen vorgeschlagen.
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist u.a. die Einschränkung des sog. Listenprivilegs vorgesehen. Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung soll grundsätzlich nur noch dann zulässig sein, wenn der Betroffene eingewilligt hat.
Der Bundesrsat ist insoweit der Meinung, dass man Marktforschung und Adresshandel nicht gleich behandeln kann und fordert Sonderreglungen für die Marktforschung. Im übrigen verlangt der Bundesrat aber eine noch striktere Regelung als der Regierungsentwurf.
Der Bundesrat fordert u.a. die Einführung der Schriftform für die Einwilligung des Betroffenen und schlägt insoweit folgende Formulierung vor:
„Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Sie kann auch elektronisch erklärt werden, wenn die verantwortliche Stelle sicherstellt, dass die Einwilligung protokolliert wird und der Betroffene deren Inhalt jederzeit abrufen und die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.“
Quelle: Stellungnahme des Bundesrates vom 13.02.09 (BR-Drs. 4/09)